Hallo Frederik,
grundsätzlich stimme ich dir zu, dass Beispiele, wie “Wasserwachteinsatzbereichsgrenzen” (boundary=rescue_unit; rescue=water_rescue) Anwenderdaten sind, die nicht nach OSM ausgelagert werden sollten.
Verwaltungsgrenzen hingegen in ihren Variationen sollten m.E. auf jeden Fall Teil der Datenbank sein. Insbesondere weil sie einfach auszulesen sind und sie für einen großen Anwender-/Auswerterkreis verwendbar und damit interessant sind. Ob ich definiere, dass Landkreis X aus den Gemeinden ABCD oder aber outer boundary ways abcd besteht, bleibt doch Geschmacksache, oder? Bei der von dir wohl favorisierten ersten Form, kann ich die größere Einheit (hier:Landkreis) aber erst bestimmen, wenn alle kleineren Einheiten (Orte) erfasst sind, bei der zweiten Definitionsform ist das nicht notwendig.
Dein Beispiel am Rhein als Wassergrenze ist ein Sonderfall, gerade hinsichtlich der von dir geforderten Verifizierbarkeit. Nähme ich dieses Kriterium ernst, dann würde deine Argumentation recht schwach:
So sind es z.B. im Spessart gerade die historischen Grenzen, die immer deutlicher sichtbar sind als neuere Grenzziehungen, nämlich in Form Jahrhunderte alter Grenzsteine. Die will keiner wirklich einzeln per Hand erfassen, obwohl am Wegesrand klar erkennbar.
Aus der Praxis: Wandere ich mit Osmand durch den Wald, genügt ein Blick aufs Handy um bei einer Reihe von Grenzsteinen oder einer Schneise zu erkennen, dass ich mich zwischen Gemarkung A und B bewege und das vielleicht der Grund für die unterschiedliche Bepflanzung ist. Finde ich toll, auch wenn boundaries hier meist 10m abseits des tatsächlichen Verlaufs (Weg, Bach etc.) und mit grober Erfassung zu finden sind. Oft sind dies Gemarkungsgrenzen aus frühreren Zeiten, die mit der Gebietsreform aufgehoben wurden. Ich weiß, dass das Herzogtum Baden nicht mehr existiert, würde aber wetten, dass jede Menge Grenzsteine in den Wäldern zu finden sind.
So, ich geh nochmal in den Wald, die Sonne scheint so schön …
Cepesko