Was Eisenbahnen anbelangt ist es eine Alternative, wenn für eine erfasste Bahnstrecke der Obkjektzusammenhang zwischen erhaltenen Streckenteilen und abgebauten Streckenteilen erhalten bleibt. Das hieße, daß Bestandsstrecken in Datenbank A, abgebaute Strecken in Datenbank B und die relation in Datenbank C (?) steht. An den Anschlußpunkten zwischen Bestandsstrecke abgebauter Strecke muß dann auch der topologische Zusamenhang erhalten bleiben: Strecke in meiner Nachbarschaft wo das zuträfe: http://www.openstreetmap.org/relation/5645886
Eine Verarbeitung dieser Daten z.B. OpenRailwayMap oder HistoricPlace muß dann aber gegeben sein, Das ist schon gewissermaßen ein Alleinstellungsmerkmal das derzeit die Grenzübergreifende Nutzung dieser Daten möglich ist.
Grenzen…
Es gibt Grenzen, wo ich mich frage, warum diese drin sind: boundary=physiogeographical ist solch eine http://overpass-turbo.eu/s/rqQ. In meinen Augen sind solche Grenzen obolet, nicht zuletzt auch deshalb, weil diese extrem Grob sind und sie nicht der realen Situation entsprechen. Diese Grenzen basieren auch alten z.T. sehr groben TK100-Karten, auch gibt es verschiedene Bearbeitungen. Hier gibt es gelegentlich auch jüngere Bearbeitungen, die auf DGM-Auswertungen basieren, diese Grenzen unterscheiden sich dann erheblich.
Auch Wahlkreisgrenzen… Wahlkreise basieren doch auf Administrative Einheiten… Hier reicht eine Liste aus mit der Information Gemeine A ist Wahlkreis 1, Gemeine B ist Wahlkreis 1 und Gemeine C ist Wahlkreis 2… Ein Merge der Wahlkreise findet über Wahlkreis statt.
Schutzgebietsgrenzen…
Schutzgebietsgrenzen werden manchmal in Teilen durch Administrative Grenzen definiert. Manchmal werden die Grenzen eines Schutzgebietes zugleich auch durch landschaftliche Gegebenheiten definiert, z.B. kann die Uferkante eines Gewässers zum Wald die Grenze eines NSG’s sein. Solche Grenzdefinitionen gibt es hier im Spreewald zu Hauf…
würde man die Daten auslagern, müsste auch hier dieser topologische Zusammenhang erhalten bleiben, alles andere ist in meinen Augen ein nicht hinnehmbare Verschlechterung der Datenqualität. Also wenn ich aufgrund besserer Luftbilder das Gewässerufer besser erfassen kann, muß ich zugleich auch die entsprechende NSG-Grenze mit anpassen.
Sven