Fußgänger und Fahrräder auf Trunks?

Das Wiki ist aber die Entscheidungshilfe bzw. der Entscheidungsgeber. Daher muss es geändert werden, sofern es keinen Sinn macht. Abgesehen davon ist der zweite Teil auch ohne die Router schon Grund genug: Stimmt das, was da in der Wiki steht, überhaupt? Bzw. ist es sinnvoll, es so zu schreiben?

Nach meinem Dafürhalten sollte im Wiki die allgemein erlaubte Situation dargestellt sein. Und da gibt es durchaus Trunks auf denen un- oder leichtmotorisierter Verkehr erlaubt ist. Siehe auch Beispiele im Wiki. Ein Fahrradrouter sollte dann entscheiden, wie er Trunks (und andere Wege) aus praktischer Sicht behandelt und ob er sie in der Benutzung trotz Benutzungsrecht abwertet. Da die Präferenzen der Radfahrer aber sehr unterschiedlich sind, sehe ich nicht, wie wir da im Wiki eine einheitliche Empfehlung geben könnten.

warum wird dem default proposal so viel Wert zugewiesen?

Erster Satz dieser Wiki-Seite:

Erschwerend ist es international sehr unterschiedlich, was ein hw=trunk ist. In Deutschland taggen wir so eine kreuzungsfrei ausgebaute Straße, die keine Autobahn ist. In Großbritannien taggen sie so jede Straße, die verkehrspolitisch als „primary route“ definiert ist (d.h. für Fern- und Güterverkehr empfohlen, lokal erkennbar an grünen Schildern mit gelber Schrift), unabhängig vom Ausbauzustand – darunter sind dann auch viele normale Landstraßen, die natürlich per foot, horse oder bicycle nutzbar sind.

Rechtlich ist ein hw=trunk keine verkehrspolitische Straßenklasse, sondern dient nur der Übersichtlichkeit unserer Karten als „das höchstklassige Straßennetz unterhalb der Autobahnen“. hw=trunk hat keine anderen verkehrsrechtlichen Defaults als hw=primary und bedarf in jedem Fall einer expliziten Beschilderung zum Ausschluss von nicht motorisiertem Verkehr, entweder durch Verbotsschilder (so ist es z.B. hier im Rheingau an der ausgebauten B 42 gelöst, der Verlängerung der A 66 vom Schiersteiner Kreuz bis Eltville) oder durch Beschilderung als Kraftfahrstraße (womit es in OSM motorroad=yes wäre, was foot/horse/bicycle=no impliziert).

Ich sehe keinen Änderungsbedarf. hw=trunk impliziert nicht notwendigerweise foot=no, und international schon gar nicht, weil hw=trunk, wie gesagt, in anderen Ländern etwas sehr Unterschiedliches sein kann.

–ks

Nach aktuellem Stand werden aber Fußgänger durch “gelbe Autobahnen” geroutet, wo Autos mit Tempo 200 durchrasen dürfen; wir schicken also faktisch Fußgänger auf ein Himmelfahrtskommando. Wollen wir das?

Die defaults waren schon immer länderspezifisch, so wie z. B. die Beschränkungen auf Autobahnen, die nicht in jedem Land gleich sind (gibt Länder, die Traktoren auf Autobahnen zulassen).

Wir „schicken“ sie nicht da lang, sondern wir sagen, dass sie da langgehen dürfen. Und wenn das den rechtlichen Tatsachen entspricht, dann ist das richtig so. Die Entscheidung, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen oder nicht, liegt bei den Fußgängern selbst, und die Entscheidung, ob über so was geroutet wird, liegt beim Router. Man kann ja ohne weiteres hw=trunk im Fußgängermodus so weit herunterstufen, dass er nur dann genommen wird, wenn jeder kleinere Weg fünf Mal so lang wäre.

„Wollen wir das“ ist also eine irrelevante Frage. Wir wollen als Mapper nur den Sachverhalt abbilden, dass Fußgänger da gehen dürfen, unabhängig davon, ob wir wollen, dass sie das tatsächlich tun. Wir bilden den verkehrsrechtlichen Ist-Zustand ab und keine Empfehlungen.

–ks

Das kommt auf den Zweck der Wiki an. Die, um die es hier geht, zielt nicht darauf ab, die allgemein erlaubte Situation darzustellen, sondern Defaultwerte für´s Routing. Das ist nicht notwendigerweise dasselbe.

Ich sehe da keine Beispiele, die für nicht motorisierten Verkehr sprechen, ganz im Gegenteil.

Im Grunde richtig, aber irgendwo muss der Router-Team ja die Informationen her bekommen, ohne alle Trunks selber abfahren zu müssen, und dafür gibt es ja glücklciherweise auch Wikis.

Erster Teil richtig (wenn auch nicht wirklich relevant, falls es um offiziell erlaubt oder verboten geht). Beim zweiten Teil würde ich nicht zustimmen, weil es ja, wie schon gesagt, um Defaults geht, also um Werte, die in der Mehrheit der Fälle stimmen, und in dieser Mehrheit wären alle Vorlieben und Vorschriften zusammengefasst.

Naja, es scheint ja eine genutzte Quelle zu sein, die zu offensichtlich falschen Routenberechnungen führt.

@Kreuzschnabel: Die international unterschiedlichen Gegebenheiten werden ja gerade durch eine solche Wiki reflektiert. Letztere ermöglicht es den Routern ja, spezifisch zu reagieren, was z.B. Mapzen ja auch macht. Es ging hier auch gar nicht um International, sondern um Deutschland.

Das mit den Schildern … wie ich eingangs schon sagte, man muss ein Tag nicht weglassen, nur, weil vor Ort ein Schild fehlt, das dort eigentlich hingehört. Und noch einmal: Es geht hier um Defaults, die genau dann greifen, wenn ein Mapper eben nicht alles getaggt hat, und an dieser Stelle sehe ich bei Trunks ganz klar, dass da bei unklarer Faktenlage weder Fußgänger, noch Fahrradfahrer langgeschickt werden sollten. Gibt es daran etwa Zweifel? Wenn nicht, sollte die Wiki geändert werden.

Das ist richtig, aber wir reden hier ganz explizit nicht vom Taggen, sondern von der Wiki, die bei unklarem Tagging greifen soll. Das müssen wir ganz klar auseinanderhalten.

Gibt es noch andere proposals, die als quasi-Standard betrachtet werden?

Kann man das auch alleine erkennen (gibt es eine Liste)?

Darf man aufgrund dieses (bzw anderer) proposals Tags (von anderen Mappern) löschen? Zb wenn die Tags redundant zum default sind?

Angenommen ein Router (erkennt default nicht an) oder ein Mapper ist anderer Meinung, was zählt dann? Wie soll man das begründen?

Was fehlt oder warum wird über dieses (schon sehr alte) proposal nicht abgestimmt?

Noch einmal: Es geht um Default-Werte, die sich nach Abschluss all solcher Diskussionen wie im Post #11 erwähnt, ergeben. Es sind nur Defaults. Aber auch die haben ihre Bedeutung und Berechtigung.

Abgesehen davon ist mir gerade aufgefallen, dass im konkreten Fall offenbar das Tag “motorroad=yes” von den “bemängelten” Routern ignoriert wird. Das wäre natürlich zumindest für Deutschland ein Bug, denn hier sind in diesem Fall (Schild 331) Fußgänger und Radfahrer explizit nicht erlaubt.

Dieser Umstand könnte die Frage nach den Defaults zumindest entschärfen, macht sie aber nicht ganz obsolet, denn wie gesagt, es geht um den Wert, der angenommen wird, wenn ein Tagging fehlt.

Wieder dieses „langschicken“! Das ist ein irreführendes Argument. Denn niemand in OSM erteilt einem Anwender Befehle oder auch nur Anordnungen. Wir sagen nur: „Hier verläuft eine Straße, und Fußgänger dürfen sie benutzen“. Und wenn das so ist, gehört es auch so in die Datenbank, und ebenso in die Defaults.

Bitte nicht Datenbasis und Routingempfehlung verwechseln! Ein Defaultwert für foot=no, wo real foot=yes gilt (ganz unabhängig davon, ob man da nicht langgehen will), ist sachlich falsch und damit Mapping (oder Defaulting) für den Router. Die Entscheidung, ob fußgängererlaubte hw=trunk in Fußgängerrouten genutzt werden, liegt beim Router, und die Entscheidung, ob der Routenempfehlung des Routers gefolgt wird, liegt beim Nutzer selbst. Optimal ist es, wenn der Nutzer im Router von vornherein einstellen kann, welche Straßen nach seinem persönlichen Geschmack bevorzugt oder ignoriert werden sollen.

Aber in der Datenbasis sollten wir nichts verbieten, was real gar nicht verboten ist. Nochmal: Wir bilden Sachverhalte ab und keine Empfehlungen. Sonst machen wir nämlich jedem Fußgänger, der (aus Gründen, die nur ihn etwas angehen) ausdrücklich den kürzesten legalen Weg von A nach B sucht, und sei es eine Schnellstraße, die Sache unnötig schwer.

–ks

Beispiel? Eventuell nur falsch gemappt (fehlendes motorroad o.ä.).

Hier z. B. Das Tagging ist soweit ich das sehen kann korrekt, die Straße ist kein motorroad, ausdrücklich ausgeschildert ist nur ein Fahrradverbot.

Frage!
Gelten die “Default-Access-Restriction” nur für Router oder nicht auch für das Tagging der Highways selbst ?
Wenn die “Default-Access-Restriction” geändert werden, muß dann nicht auch das Tagging (von trunks) angepaßt werden ?

Grüße

Das ist doch genau das, was ich sage. Das muss auseinandergehalten werden. Aber es geht hier ja nicht um Defaultwerte für die Datenbank, sondern um Defaultwerte für den Router. Vergiss doch einfach mal die OSM-Datenbank. Du schreibst auch immer, dass dies und das vom Router entschieden werden muss. Ja. Klar. Sag ich doch. Es geht hier aber genau um die Entscheidungshilfen, die ein Router dafür zwangsläufig nutzen muss, weil die Entscheidung ja nicht mit Würfeln gefällt wird. Und nicht um die OSM-Daten.

Es ist gerade Sinn und Zweck der defaults dass man z. B. nicht an jede Autobahn nochmal extra taggen muss dass dort Fußgänger, Radfahrer, Mofas, Mopeds und Traktoren nicht drauf dürfen, weil das vom Router bereits standardmäßig berücksichtigt wird.

Es ist IMHO korrekt, dass Fußgänger und Radfahrer auf highway=trunk geroutet werden. Erst wenn motorroad=yes getaggt ist, ist es falsch. Dann handelt es sich um eine Kraftfahrstraße.

Es gibt sehr wohl highway=trunk in Deutschland, die keine Kraftfahrstraßen sind. Ein Beispiel ist die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth (für Radfahrer und Fußgänger existieren dort baulich abgetrennte Wege.

motorroad=yes setzt keine höhenfreien Kreuzungen voraus. Deshalb findet man es auch an highway=primary und highway=secondary.

Ja, oft wird das Verbotsschild für Fußgänger eingespart.

Aber wie gesagt, die Seite mit den Default-access-Restrictions spiegelt den rechtlichen Status wider und gibt keine Gewichtungsempfehlung.

Und unser zweiter Fußgängerrouter auf der OSM Seite (graphhopper) macht es in der Hinsicht besser und routet nicht über den Trunk in Deinem Beispiel.

Ich bin der gleichen Auffassung wie Kreuzschnabel und Nakaner. Trunk macht in der in Deutschland vorgesehenen Verwendung lediglich eine Aussage über die bauliche Situation (kreuzungsfrei…), was keinerlei Aussage über die rechtliche Situation beinhaltet im Gegensatz zu “motorroad” = Kraftfahrstraße. Der bauliche Zustand aber lässt keinerlei Rückschlüsse darüber zu, dass die Benutzung durch Radfahrer und Fußgänger ausgeschlossen ist. Ich vermute mal, dass es auch kaum autobahnähnlich ausgebaute Straßenabschnitte mit Höchstgeschwindigkeit über 100kmh gibt, auf denen Radfahrer und Fußgänger nicht entweder durch Verbotsschilder oder durch das Schild “Kraftfahrstraße” von der Benutzung ausgeschlossen wird. Aber selbst, wenn dies so wäre, steht es doch nicht einer Datenbank wie OSM zu, ein Verbot zu behaupten, wo es faktisch nicht existiert.

Einen solchen Fall mit einfach brillianter Begründung hatten wir doch kürzlich erst … Das ist dann halt ein Fehler der Verwaltung …
Im verlinkten Fall ist das Radfahrverbot schlicht rechtswidrig … für das Fußgängerrouting wurde da ein Tag empfohlen.

Im hessischen Fall geht die Verwaltung wohl von falschen Rahmenbedingungen aus.
Leider ist mapillary dort lückenhaft. Am Ziel sieht man aber anfangs Richtung Startpunkt einen blau beschilderten Geh- und Radweg neben der Straße. Wenn die Verwaltung meint, das wäre auch gleichzeitig ein Rad- und Fußverbot für die Fahrbahn, dann irrt sie, weil dieser Weg nicht das selbe Ziel wie die Fahrbahn hat, nach der Kinzig trennen sich ihre Wege, damit kein straßenbegleitender Radweg, damit darf man mit Ziel = Routing-Startpunkt auf der Fahrbahn radeln und das ab der letztmöglichen Wechselmöglichkeit und das ist die Kreuzung nahe des gesetzten Zielpunkts … Dito. wenn man gar nicht über die Kinzig will, sondern zur Leipziger Str., dann ist der Radweg auch rechtlich irrelevant.

Die verlinkten Bsp.-Bilder sind von mir. Hier


radel ich sporadisch dort, wo gerade unten der weiße Lkw rechts abbiegt. Die Kraftfahrstraße fängt erst danach an für Geradeausfahrer, sieht man auf dem Bild nicht, Radverbotsschilder *) oder Radwege gibt’s da nicht und wenn ich aus dem Pfinztal zurückradel und einfach keine Lust mehr auf komplizierte umwegige Radwege habe, sondern einfah nur noch schnell heim will, nehme ich schon mal die Bundesstr. bzw. deren alte Ortsdurchfahrt, die sich kurz vor dieser Stelle wieder mit der Bundesstraße durch den Tunnel vereinigt, und wechsel da auf die querende Bundesstraße oben im Bild, die kurz drauf in eine normale Ortsdurchfahrt übergeht. Rechtlich alles legal.
*) Jedenfalls beim letzten Mal, kann jetzt auch schon 1-3 Jahre her sein …