restrictions: Tiefergehende Fragen

Hallo zusammen!

Die Stadt Aachen hat mal wieder all ihre Kreativität zusammen gerauft und ein Zeichen 260 (=Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) an eine Straßenmündung gestellt, um zu verhindern, dass dort Fahrzeuge hinein fahren, da diese dann 100m weiter an einer Einbahnstraße hängen bleiben würden.

Es geht um folgende Straße, das Schild steht an der Kreuzung mit dem Büchel.

Gehen wir mal der Einfachheit halber davon aus, dass dort ein Zeichen 267 mit entsprechenden Zusätzen (=Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art) steht, da die Straße von der anderen Seite problemlos befahrbar ist und das Zeichen 260 daher eigentlich totaler Schwachsinn ist…

Dann habe ich folgendes Problem:

Bisher sind dort zwei turn-restrictions angebracht (eins und zwei), die die möglichen Fahtbeziehungen abdecken sollen. Allerdings kennen restrictions nach deutschem Wiki nur negative conditions, heißt man kann nur Verkehrsteilnehmer von der Wirkung des Verbots ausnehmen (mit except), aber nicht die Relation grundsätzlich nur auf bestimmte Verkehrsteilnehmer anwenden (hier motor_vehicle). Daher sind dort im Moment auch nur Radler ausgenommen.

Laut dem englischen Wiki geht das hingegen mit *restriction:motor_vehicle=**. Dieser Key wird auch laut Taginfo weltweit schon 18 mal verwendet! Damit dürfte auch ausgeschlossen sein, dass der in irgendeiner Zukunft von den gängigen Routern ausgelesen wird…

Daneben habe ich im englischen Wiki noch restriction=no_entry gefunden, was in dieser Kobination sogar schon 483 mal verwendet wird. Also schon brauchbarer, aber trotzdem noch nicht im deutschen Wiki… Generell würde dieser Tag sogar noch besser auf dieses Problem passen, allerdings löst auch er nicht mein eigenes Problem.

Kreuzt amn die beiden Tags, kommt man bei restriction:motor_vehicle=no_entry auf genau zwei Anwendungen, wovon eine an eine Node gepinnt wurde und damit Nutzlos sein dürfte…

Hat jemand ne Empfehlung für mich, wie man das am besten angehen kann?

Grüße

Edit: Die Straße ist natürlich nicht als Einbahnstraße ausgewiesen, das würde das Ganze ja auch zu einfach machen :wink:

Plus zwei Verwendungen der ebenfalls erlaubten Form type=restriction:motor_vehicle. Schon über 10 Prozent mehr.

–ks

Wahnsinn!! :smiley:

Wir mappen was vor Ort ist:

M.E. also an “Buchkremerstraße/Büchel”

Restrictionen raus

motor_vehicle=no

und an node 132941663

direction=forward
traffic_sign=DE:260

Das funktioniert leider so einfach auch nicht, da die Buchkremerstr die einzige Zufahrt zu diesem Viertel ist und daher auf der anderen Seite auch natürlich nicht mit dem Zeichen 260 versehen ist. Folglich ist diese Straße im Endeffekt auch keineswegs für den motorisierten Verkehr gesperrt, weswegen das Zeichen 260 an dieser Stelle schlicht falsch ist und daher auch nicht korrekt gemappt werden kann.

Deswegen habe ich es uminterpretiert zu dem, was es eigentlich bewirkt, und das wäre dann ein “Einfahrt verboten”.

Genausowenig bewirkt es auch eine Einbahnstraßenführung in der Buchkremerstraße, das heißt, man dürfte z.B. am Haus der Kohle drehen, um doch in die Tiefgarage der Deutschen Bank zu fahren. Folglich ist eine Beschränkung, die auf den Way geschrieben wird, ebenfalls falsch.

Also muss es doch eine restriction sein…

Grüße

Seh ich auch so. Vielleicht noch ein note=… an den way, sonst mappt dir das ein Ortsunkundiger um.

Was heißt falsch, es bekommt halt jeder, der durch die Straße fährt, automatisch ein Knöllchen, weil er gegen das Zeichen 260 verstößt.

Allerdings kann man das in OSM wirklich nicht mappen, weil wir dann eine Routing-Sackgasse hätten. Und Routing-Sackgassen sind ziemlich eklig.

Es gibt ja nicht umsonst die Unterscheidung zwischen “Verboten” (260) und “Einfahrt Verboten” (267). Das 260er besagt nämlich, dass alles hinter dem Schild generell nicht befahren werden darf, bis die Straße endet oder ein zweites Schild in entgegengesetzter Richtung da steht. Folglich begeht für einen Betrachter, der nur an der Kreuzung Büchel/Buchkrämerstraße steht und nicht ortskundig ist, jeder, der aus der Buchkrämerstraße gefahren kommt, eine Ordnungswiedrigkeit.

Kann man z.B. hier nachlesen (in dem Fall für 250, aber das kommt ja auf dasselbe hinaus):
Ansonsten herrscht hinter dem Zeichen 250 absolutes Verkehrsverbot.

Grüße

Natürlich ist das in der Theorie das falsche Schild.
Und natürlich hat der Mapper ein Problem, wie er das mappen soll.

Nur dass in der Realität genau das gleiche Problem besteht, wie genau diese gewünschte Einschränkung/Wirkung (Einfahrtverbot nur für Kraftfahrzeuge) beschildert werden kann - nämlich gar nicht anders.
Und dass es in der Realität deswegen auch keine (Folge-*)Probleme gibt - außer dass ein ortsunkundiger Mapper das wieder verhaut

*) Ein Ortskundiger, der um das Schild weiß, weiß eben auch, dass er keine andere Alternative hat, als von der anderen Seite reinzufahren.
Und er weiß eben auch, wie es gedacht ist und dass ihm kein Knöllchen droht.

An die Ecke Buchkremerstraße/Büchel gehört statt Zeichen 260 das Zeichen 267 mit Zusatz “100 m” oder Zeichen 357 (Sackgasse) hin. Dann wäre klar, dass man dort nicht weiterkommt (zum einen wegen Zeichen 260 Richtung Peterstraße, zum anderen wegen der Fußgängerzone in Richtung Münsterplatz).

Warum sollen wir es “richtig” eintragen?

Richtig ist dort steht: traffic_sign:forward=DE:260 und das bedeutet motor_vehicle:forward=no

Wenn es falsch aufgestellt ist, sollte die Stadt der Ansprechpartner sein - oder besser die örtliche Polizeidienststelle - die es an dann an die Stadt weiterleitet.

Bei uns streiten sich z.Z. auch Polizei, Stadt und Land um Schilder:
Eine Doppelkurve braucht keine “30”, da die Geschwindigkkeitsminderung durch Doppelkurve vorgegeben ist. Und da kann es auch keine Überschreitung der “30” geben, da dieses Schild zu Unrecht durch die Stadt angebracht wurde. Obwohl es die Mehrheit der Bürger befürwortete - wurden die “30” auf Anweisung des Landes entfernt …

Deutschland, deine Behörden … da müsste man ja wie gewisse indische Götter 8 Hände haben, um sie sich alle vor die Stirn schlagen zu können, so absurd ist das wieder mal.