Waldwege Hermannsberg/Oberschönau (Thüringen)

Hallo,

gibt es hier jemanden, der willens und in der Lage ist, das Wegenetz in dieser Gegend mal zu überprüfen:

http://www.openstreetmap.org/#map=16/50.7038/10.6155

Es gibt da eine Beschwerde, dass unsere Karte vermehrt Fahrradfahrer und Mountainbiker verleitet, auf nicht für sie erlaubten Wegen durch den Wald zu kurven. Ich versuche, den Beschwerdeführer zu konstruktiver Mitarbeit zu gewinnen, aber falls jemand da in der Gegend wäre und mal am Wochende ein bisschen spazieren gehen (nicht radfahren :wink: will… Details gern per E-Mail.

Bye
Frederik

Ist die Angabe “für Fahrräder nicht erlaubt” per E-Mail nachvollziehbar belegt worden? Falls nein, sollte das Verbot IMHO nicht ohne Vor-Ort-Wissen ergänzt werden.

http://www.openstreetmap.org/changeset/50315181#map=17/50.69906/10.61559

Link ergänzt

Hab im Changeset geantwortet :wink:

Unabhängig von diesem konkreten Way (wo ich einem highway=path ein bicycle=no zugefügt habe) stelle ich mir die Frage: Wenn in einem Bundesland allgemein die Regel gilt “Fahrradfahren im Wald nur auf befestigten Wegen”, heisst das für uns dann, dass wir alles, was “path” oder “track” mit tracktype>3 ist, zusätzlich mit “bicycle=no” versehen sollten, oder ist das die Standard-Annahme? Falls letzteres, müssten dann OpenCycleMap oder die Garmin-MTB-Karte die Waldgesetze der jeweiligen Länder kennen?

Bye
Frederik

Kurze Antwort: Nein, weder noch :wink:

Das ist ein weites Feld :roll_eyes:

Die Begriffe “Weg” und “befestigt” sind kaum ein-eindeutig definiert und stehen immer in Relation zum Verkehrsmittel. Befestigt heißt zunächst, dass die Tragfähigkeit für eine bestimmte Nutzung gegeben sein muss. Für Fußgänger und Radfahrer kann hier schon ein verdichteter Untergrund aus dem örtlichen Material ausreichend sein oder eine dünne Kiesauflage. Mit zunehmenden Fahrzeuggewicht steigt natürlich Aufwand. Ein ausgebauter Forstweg (tracktype=2) ist heute fur entsprechende Holzerntemaschinen und Transportfahrzeuge auf 40 Tonnen ausgelegt.

Das Waldgesetz in Thüringen fußt wie in vielen anderen Bundesländern (Ausnahme BaWü mit der 2-m-Regel) auf Eigenverantwortung, gegenseitigem Respekt und dem Miteinander aller Waldbesucher.

Daher sind weder flächendeckende implizite Beschränkungen noch explizite Verbote à la path/track + tracktype>3 = “bicycle=no” gerechtfertigt.

Zur Rechtslage in Thüringen in Bezug auf Radfahren/Mountainbike habe ich noch gefunden:
https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/322-die-rechtslage-in-thueringen

Gruß
geow

ja mehr oder weniger, ist halt wieder mal so eine Sache, die auf “implizit” hinausläuft.

Aber ich bin ehrlich, ich wusste es auch nicht … bis zu dem Zeitpunkt, als ich von einem tracktype=2 auf einen anfangs ebenfalls für mich tracktype=2 abgebogen bin und das immer übler wurde (trotzdem noch mit normalen TrekkingFahrrad bis auf übrig gebliebenen Holzabfall einigermaßen gut befahrbar war) … ich letztendlich beim ansässigen Forstamt gefragt habe, was mit diesem Weg sei und ich folgende Antwort bekam:

Da staunt man dann natürlich nicht schlecht, erster Absatz eine kurze Erklärung, zweiter Absatz dann schon die Aufforderung zur Rechtfertigung :expressionless:
PS: In der Antwort schwinkt meiner Meinung nach auch der Unterton “sollte (gar) nicht erfasst werden” mit.

Hm, interessant.

Das Waldgesetz von Thüringen scheint zwischen den Zeilen auch immer ein bisschen die Freiheiten der Waldnutzer gegen die Waldbesitzer zu verteidigen - indem es an vielen Stellen schreibt, dass jede Art der Sperrung die Zustimmung einer Behörde bedarf und nicht einfach so vom Waldbesitzer vorgenommen werden kann.

Zugleich enthält das Gesetz auch einen Passus, der besagt, dass die Waldbesitzer die “Kennzeichnung von Loipen, Rad- und Wanderwegen durch behördlich ermächtigte Organisationen entschädigungslos zu dulden” haben. Ob das Einzeichnen eines Weges in OSM bereits eine “Kennzeichnung” ist (zu der es uns dann an behördlicher Ermächtigung mangelte), oder ob es dazu Markierung vor Ort bedarf?

Wie so oft braucht es nur ein paar rücksichtslose Mountainbiker, um dem Waldbesitzer hier das Gefühl zu geben, er würde “angegriffen”. Wenn ich mir vorstelle, dass ich nach dem Wochenende durch meinen Wald gehe und lauter Schäden bemerke, und dann sehe ich noch, dass irgendeine auf OSM basierende Karte den Leuten praktisch nahelegt, durch meinen Wald zu fahren - da wäre ich auch sauer und würde denken, alle haben sich gegen mich verschworen. In der Praxis dürfte sowas auf OSM-Seite wohl eher eine Nachlässigkeit sein - jemand erfasst einen Weg, schreibt einfach mal “path” dran und denkt sich nichts dabei…

Wie dem auch sei, die Verantwortung, wo er langfährt, trägt natürlich der Mountainbiker, aber wir sollten schon unser bestes tun, dass das Kartenmaterial auch stimmt.

Bye
Frederik

IANAL, aber damit ist IMHO das Anbringen von Wanderzeichen und/oder Wegweisern gemeint, das man juristisch als Sachbeschädigung werten könnte (wenn eine Wegweisertafel an einem Baum genagelt wird). Das Erfassen vorhandener Wege in ein Kartenwerk oder eine Geodatenbank stellt keinerlei Eingriff in das Eigentum des Waldbesitzers dar, da es nur offensichtliche, nachprüfbare Tatsachen abbildet, und muss damit in keiner Weise gesondert erlaubt werden.

–ks

+1 falls nur offensichtliche, nachprüfbare Tatsachen abgebildet werden. Und das müsste - wie so oft - vor Ort geprüft werden. Unsere implizite path-access-Regelung greift in Thüringen übrigens auch nicht, weil Reiten lt. Waldgesetz [1] nur auf ausgewiesenen Wegen und Straßen erlaubt ist.

Den Schuh sollten wir uns nicht anziehen lassen ;). Schwarze Schafe wird es immer geben - auf beiden Seiten - ein kausaler Zusammenhang zwischen “Schäden” und OSM wird sich nur selten herstellen lassen.

Im übrigen gilt laut [1]: Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

Und mit dieser Haltung Seid nett und redet miteinander! lassen sich scheinbare Interessenkonflikte meist auflösen. :slight_smile:

[1] https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/Thueringer-Waldgesetz.pdf

Grüße
geow

So lose ist das auch nicht. Es gibt ein Gesetz in dem der Tatbestand das es ein befestigter Weg ist, erwähnt wird und dann eine Verordnung oder Verwarungsvorschrift in Der detailverliebt ausgeführt wird, was damit gemeint ist. Verkehrsmittelabhängig ist das nicht.

Das eindeutig dumme an Der Frage ist, das KI keine Verantwortung übernehmen dann. Und es ist erschreckend wie ofta och auf Leute treffe, die meinem,bloss Weil das Garmin oder Handy där langroutet, dürften sie Verbote Oder den gesunden Menschenverstand ignorieren.

Aber ich würde eher hinterfragen, wieso Der Router auf die Idee kommt, über so schlechte Wege zu Touren. Ein verantwortungsvoller Router geht erstmal von einem Fahrverbot aus.

Nun oder einfach ein Zeichen, dass ihnen überhaupt nicht klar ist, wie Wikiprojekte funktioniern.

Ich sehe da eher eine “freundliche” Bitte.

dito, ist aber nicht wirklich unser Problem.

Hier geht es um mappen und access. Mappen meistens ja, access anpassen.

Mappen: Tracktype=2 (also größtenteils festes Material, bester Waldweg) nur für Holztransport ist mir neu. Ich kenne eigentlich nur zwei Typen: Echte schmale Rückeschneisen (tracktype=5, surface=ground, smoothness=horrible und schlechter) oder breite Zugangswege für Maschinen (tracktype=5, surface=ground, smoothness=bad). Rückeschneisen mappe ich nicht, denn es sind keine Wege im eigentlichen Sinn, sondern Waldboden ohne Bäume, außerdem gibt es die massenweise. Breite Zugangswege für Maschinen mappe ich schon, da diese sogar manchmal historisch sind. Also wenn es keine Schneise, sondern ein regelmäßig benutzter Weg ist sollte er gemappt werden. Insbesondere wenn der tracktype besser als 5 ist.

Access:
Das Thüringer Waldgesetz sagt (§ 6 Abs. 3):

Daraus lese ich: Wenn dem Weg keine fremden Materialien beigemischt wurden dann ist der Weg für Radfahrer generell tabu da unbefestigt. Das wäre dann auf jeden Fall tracktype=5 und vielleicht tracktype=4. (In Hessen ist es besser, dort sind auch die “naturfesten Wege” erlaubt was naturbelassene festgetretene Erde miteinschließt.) Also in Thüringen: tracktype=5 oder surface=100% ground/earth → bicycle=no auch wenn die smoothness=intermediate ist.

Etwas schwierig wird es aber bei Holzarbeiten laut Thüringer Waldgesetz (§ 6 Abs. 7):

  • eingeschlagen, bearbeitet, gelagert - Das geht sinnvollerweise nur auf Flächen und nicht auf Wegen

  • gerückt - bedeutet gezogen, da steht nicht transportiert, damit geht es nur auf echten Rückeschneisen/Rückewegen

  • sonstige Waldarbeiten - Transport kann es nicht nicht sein, denn sonst wird jeder Weg auf dem der Laster fährt tabu

Daraus sehe ich eine Einschränkung nur für Rückewege. Wenn erkennbar, dass dort Holz gerückt/gezogen wurde, dann wäre es wohl für alle tabu: access=no/forestry. Allerdings sehen Rückewege meistens katastrophal aus: smoothness=very_horrible. Holzrücken macht den Weg kaputt, das wird man auf einem tracktype=2-3 eher vermeiden wollen.

Ansonsten wenn der Weg von der Öffentlichkeit aus sonstigen Gründen nicht genutzt werden soll (Naturschutz usw.), dann muss der Förster dort ein Verbotsschild aufstellen (Thüringer Waldgesetz (§ 6 Abs. 4 + 8)). Dann wird der Weg aber weiterhin gemappt aber mit access=no/forestry.

TLDR / mein Fazit für Thüringen:

  1. tracktype=5 oder surface=100% ground/earth → bicycle=no

  2. Eindeutiger Rückeweg - > access=no/forestry

  3. Verbotsschild - > access=no/forestry

[Nachtrag] Das Thüringer Waldgesetz ist unlogisch: Man darf den Wald querfeldein zu Fuß betreten aber Rückewege sind verboten? Moment, gilt § 6 Abs. 7 Nr. 2 nur während Waldarbeiten stattfinden? Das wäre logischer. Dann gilt Punkt 2 meiner TLDR Liste nicht.

Die Thüringer Gesetzeslage kenne ich nicht, dafür aber die in Nordrhein-Westfalen, die ich mal als kleiner Exkurs hier vorstellen möchte.

Laut Forstgesetz, ist in NRW das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken und auf eigene Gefahr auf Wegen und auch abseits von Wegen erlaubt.

Das Radfahren ist im Wald auf festen Wegen und Straßen ausdrücklich erlaubt.

Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden.

Für Radfahrer und Fußgänger gilt die Auflage, sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Verboten ist das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten, als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen, das Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, das Betreten von jagdlichen Ansitzeinrichtungen, forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und das Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

Daraus schließe ich, dass man in NRW an jeden Waldweg mit Tracktype 1-3, teilweise auch 4 ein “bicycle=yes” eintragen kann, sofern vor Ort nicht durch Verbotsschilder etwas anderes bestimmt ist. Und “foot=yes” kann für alle Wege und Pfade eingetragen werden, bei denen vor Ort kein Schild den Weg für Fußgänger sperrt. (Letzteres gibt es hier teilweise in Naturschutz- oder FFH-Schutzgebieten. Dort steht dann auf einem Informationsschild z.B. an der Schutzgebietgrenze, dass das Betreten ausschließlich auf befestigten oder markierten Wegen erlaubt ist. Dort trage ich dann logischerweise an Wege mit Tracktype 5 ein foot=no ein.

Selbst das Reiten ist laut Landesnaturschutzgesetz in NRW auf befestigten und naturfesten Fahrwegen zur Erholung grundsätzlich zulässig, kann allerdings durch örtliche Behörden auf alle Wege ausgeweitet oder auf ausgewiesene Reitwege beschränkt werden. Daher muss man für “horse=yes” nach örtlichen Regelungen schauen.

Bei uns in Thüringen scheint man Holz auf Wegen sehr gut bearbeiten und lagern zu können. Auch rücken / ziehen funktioniert sehr gut. Entsprechend sehen die Wege aus. Und das bezieht sich auf alle Wege, auch auf die die befestigten. :frowning:

Ich würde und werde die Wege in Thüringer Wäldern nicht mit einem bicycle=no versehen, wenn keine speziellen Verbotsschilder vorhanden sind.
Das allgemeine Verbot nach Thüringer Waldgesetz (§ 6 Abs. 3) kann jeder nachlesen und sich daran halten.
Wer weiß, vllt wird es ja in Kürze geändert und die Radfahrer dürfen sich überall im Wald bewegen. :smiley:

Ich hab von nem Förster gehört, dass dieser Teil des Landesnaturschutzgesetzes erst ab 1.1.2018 gilt. (Da bei uns die bisherigen Regelungen beibehalten werden sollen, müssen bis dann Schilder aufgestellt werden.)

Das kann ich mir nicht vorstellen, ich habe eine solche Regelung bereits von entsprechender Internetsuche vor ca. 2 bis 3 Jahren im Kopf. Da meine Frau Reiterin ist, war mir wichtig, wo man reiten darf und wo nicht.

Zurück zum Thema: Ein neuter Mapper hat nun einen Teil der Wege gelöscht. Ich babe es andiskutiert und eine relativ plausible Antwort erhalten, dass es sich dabei um ehemalige “Durchforstungslinien” handelt, die momentan wieder verjüngt (aufgeforstet) werden. CS-Diskussion, siehe http://www.openstreetmap.org/changeset/50592716

-1, implizites “bicycle=no” auf Basis von tracktype/surface scheidet wohl aus, es müsste in jedem Fall vor Ort überprüft werden, ob tracktype/surface überhaupt zutreffend ist.

Gruß
geow