Waldwege access=private?

Schau doch bitte beim naechsten Besuch der Keramik-Abteilung, ob du nicht gerade dabei bist, Korinthen herunterzuspuelen.
“in Deutschland” steht hier nicht fuer Bundesrecht, sondern fuer “Mir ist kein anderslautendes Landesgesetz bekannt.”

Gruss Christian

es gibt jeden tag weil ihn jemand setzt…
bei access ist aber auch das access schema numal so aufgebaut, dass es sich auf alle unterklassen bezieht, sofern sie nicht explizit angegeben sind.

“access” bezieht sich wirklich immer auf alle Fortbewegungsarten.
Zur Hierarchie/Vererbung siehe z.B. diese Grafik:
http://wiki.openstreetmap.org/w/images/3/3b/Access_hierarchy_simple.png
Oder auch hier:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:access

Man kann zuerst mit “access=forestry” allgemein auf “forestry” beschränken und das dann wieder speziell z.B. für Fußgänger (foot=*) überschreiben.
Speziellere Angaben überschreiben immer allgemeinere Angaben, siehe Grafik.

Gruß,
Mondschein

Wenn Du eine unsinnig pauschale Aussage über “den Wald in Deutschland” vom Stapel läßt brauchst Du Dich nicht beschweren - außer Du meintest mit “m.E.” lediglich die Welt in deinem Kopf - die kannst Du natürlich als Erholungsgebiet gestalten. :slight_smile:

bye, Nop

… na denn Butter bei die Fische: Welches Bundesland habe ich uebersehen, in dem das nicht so geregelt ist?

Gruss Christian

Netter Versuch. Nachdem es Deine Pauschalaussagen ist, solltest Du sie auch selber begründen können. :slight_smile:

Aktueller Tipp: Wenn Du denkst daß das alles einfach und einheitlich ist: guck Dir mal den Entwurf für ein neues Waldgesetz in Hessen an…

bye, Nop

Welchen access Tag soll ich Waldwegen in Hessen verpassen? Also motor_vehicle=forestry oder vehicle=forestry + bicycle=yes ist klar. Aber ist kein access tag richtig oder doch access=permissive?

Diese eckigen Schilder “Privatweg - Gesperrt für Kraftfahrzeugverkehr außer Forstbetrieb - Der Magistrat / Hessen Forst” (http://t2.ftcdn.net/jpg/00/35/86/41/400_F_35864157_FyBwd2zb2weRZlpaJviO2eYUKzVgCTrH.jpg), die oft am Eingang von Wäldern stehen, implizieren access=permissive. Allerdings sagt das Hessische Forstgesetz " Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Abs. 2 bis 4 betreten.". Das bedeutet, dass der Waldbesitzer den Zugang (außer in Ausnahamefällen) gar nicht verbieten darf. Damit hätten wir dann access=yes oder richtiger gar kein access Tag.

Im moment tendiere ich zu keinem access Tag. Das Schild Privatweg zeigt nur das (irrelevante) Besitzverhältnis an aber nicht die juristische Duldung, da der Waldbesitzer die Duldung gar nicht aufheben kann, was eine Voraussetzung für access=permissive ist.

vehicle=no ist auch ein access-tag (möglicherweise verstehe ich Dich auch falsch)

Soweit ich das richtig verstehe ist bei “Forstwegen”
(motor_)vehicle=no, forestry=yes angesagt. (yes überschreibt Verbote)
Alternativ könnte man das auch verkomplizieren:
access=no, foot=yes, forestry=yes, horse=yes, bicycle=yes usw.

Du hast Recht, es ist alles access und je minimalistischer desto besser. Aber wenn ich das access Tag System richtig verstehe, soll man ein “top-level” access=xyz vermeiden, außer es geht um generelle Zugangsbeschränkung unabhängig von der Fortbewegungsart wie z.B. Wege in Naturschutzgebieten die nur vom Förster betreten werden dürfen (access=forestry) oder echte Privatwege.

Die Frage war die juristische Korrektheit des Taggings von Wegen im Privatwald. Also motor_vehicle=forestry oder motor_vehicle=forestry + access=permissive. Und ich tendiere zum ersten.

Dieses Schild verbietet lediglich KFZ-Verkehr (außer Forstbetrieb). Fußgänger und Radfahrer aber auch Reitern wird durch dieses Schild das Benutzen des Weges nicht untersagt.

Daher:
motor_vehicle=forestry

Zu Fußgängern, Radfahrern und Reitern würde ich nur dann ein Attribut setzen, wenn ich aus anderen Quellen weiß, dass die entsprechende Nutzung erlaubt oder verboten ist (Verkehrsschilder, Naturschutzordnung o.Ä.)

In NRW sieht das Landeswaldgesetz übrigens ein sehr umfassendes Nutzungsrecht für Fußgänger, Radfahrer und Reiter sogar in Privatwäldern vor, d.h. die Nutzung eines privaten Waldweges durch z.B. Fußgänger kann nicht ohne behördliche Genehmigung untersagt werden. Access=private oder foot=private würde dagegen suggerieren, dass ein Betreten des Weges nur mit Einverständnis des Besitzers erlaubt ist, was nach NRW-Waldgesetz falsch ist.

Es gibt auch Waldwege, bei denen access=private m.E. passt: Ein Teil des Garather Forsts in Düsseldorf ist eingezäunt, hat abgeschlossene Tore an den Wegen und Schilder mit der Beschriftung:

Privatweg
gesperrt
für Fußgänger, Reiter
Radfahrer und Fahrzeuge
aller Art

Außer
Forstbetrieb

Das beschriebene Schild lässt sich mit motor_vehicle=forestry gut abbilden.

Auf access würde ich verzichten.

Wäre so ein öffentlicher Weg, der aber in Privatbesitz ist, nicht ein Fall für ein Tag wie “operator = private”? Wie schon geschrieben, “access=…” trifft die Sache nicht, weil der Zugang nicht nur geduldet sondern offiziell erlaubt ist.

Ich vergebe bei üblichen Waldwegen, die mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) + “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” gekennzeichnet sind, grundsätzlich motor_vehicle=forestry. Damit sind Radfahrer und Fußgänger erlaubt, und nach meinem Verständnis reicht das aus, ohne extra Attribute für Radfahrer oder ein access-Attribut zu vergeben.
Bei mir in der Gegend werden viele Wege mit access=permissive m.E. falsch attributiert. In Wahrheit sind sie für Radfahrer und Fußgänger frei zugänglich.

Gernot

Betreten, nicht befahren!

Grüße

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__14.html
Was ist mit §14 (3) und (4) passiert? Gibts die noch?

Hessische Forstgesetz § 15 Absatz 3:

  • Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
    Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
    und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
    Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
    gebührt in der Regel der Vorrang.*

Damit wäre Rad, Pferd und Rollstuhl auch unwiderruflich gestattet. Also kein access tag. Fußgänger können also quer durch den Forst laufen und Räder und Pferde müssen sich an Wege halten. Die Verbotsrechte für Autos sind hingegen bei uns im Wald eigentlich immer ausgeschildert.

Ist § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 nicht das hier? Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Ob da der Jagdpächter als Gefahr dazugehört? :wink:

Siehe auch http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#%C2%A7%2015 §15(5)1, Motorfahrzeuge müssen explizit erlaubt werden.

Aber “unwiderruflich” is nicht, siehe §15(5)2. Es gibt Ausnahmen.

Du hast natürlich Recht. Und die Ausnahmen sind auch klar eingeschränkt.

Die Krasseste Ausnahme bei uns war ein Schild mit dem Text: “Vorsicht Greifvogelattacke! Auf dem folgenden Wegabschnitt werden wie im vergangenen Jahr aktuell erneut Greifvogelattacken gemeldet. Bitte weichen sie bis auf weiteres auf andere Waldwege aus.” Bussarde greifen eher den Kopf an, Elstern gehen schon mal auf die Augen.

Kein Access-Tag würde ich nicht sagen, besser wäre sogar, in Hessen und anderen Bundesländern mit gleicher Gesetzeslage alle Wege, auf denen nicht ausdrücklich die Benutzung durch Fußgänger, Radfahrer, Pferde verboten ist mit foot=yes, bycicle=yes, horse=yes auszustatten. Weglassen würde ich das nur da, wo ich die Lage nicht kenne.