Landesstraßen in Hessen

Hi,
vor ein paar Tagen hat ein (leider anonymer) Nutzer überall im Rhein-Main-Gebiet (und wahrscheinlich auch anderswo in Hessen) Notes erstellt, in denen gesagt wurde, dass diese Straße keine Landesstraße mehr wäre, bzw eine andere Nummer hätte.
Die Quelle dafür ist https://mobil.hessen.de/%C3%BCber-uns/downloads-formulare/netzknotenkarten-hessen
Die Richtigkeit dieser Quelle wurde angezweifelt, da 1. die Beschilderung noch steht und 2. niemand (zumindest ich nicht) von einer großen Umstrukturierung der Landesstraßen in Hessen gehört hat.
Habt ihr dazu mehr Informationen? Und sollte man die einzelnen Notes mit Verweis auf das Forum schließen?

Grüße aus Niedernhausen

Guten Morgen,

Herabstufungen von Landesstraßen dürften stets auch im Gesetz-und Verordnungsblatt/ Amtsblatt des Landes stehen.
Wenn diese zu Kreisstraßen herabgestuft sind, dann auch im Amtblatt des Kreises, bei Herabstufung zu Gemeindestraßen, dann in diesen entsprechenden Amtsblättern.

Du kannst ja mal unter http://www.staatsanzeiger-hessen.de/ recherchieren.

Sven

Edit: Link korrigiert, Danke Prince Kassad

Zumindest in Hessen werden alle Änderungen an irgendwie klassifizierten Straßen, sei es Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Das ist auch das einzige, was ich als Quelle akzeptieren würde, denn was dort steht, gilt.

Moin,

Man sollte sich vor Allem erstmal informieren und solchen Hinweisen nachgehen - und nicht löschen.
(Quelle angezweifelt? Witz komm raus … Diese Quelle trifft die Entscheidungen, die dann im Staatsanzeiger veröffentlicht werden …)

Na dann grabt mal schön.
Das erste Beispiel https://www.openstreetmap.org/note/1031136#map=14/50.0756/8.3840&layers=N, das ich mir angeschaut habe, wurde bereits 2010 herabgestuft:

http://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1[pdf]=StAnz-Hessen-Ausgabe-2010-38.pdf#page=27

(Die eckigen Klammern in der URL verhindern eine Link-Angabe bzw. BBCodierung)

Grüße, Georg

Bei der Änderung auch daran denken:
“… Die Einstufung richtet sich zuerst nach der Verkehrsbedeutung, dann nach dem Ausbauzustand und erst nachrangig nach dem amtlichen Baulastträger. …”

+1. Wir bilden Verkehrsbedeutung ab, die sich in der Regel zwar in der Baulast widerspiegelt, aber nicht immer identisch ist. Es gibt sogar Landesstraßen, die richtigerweise als primary in der Datenbank stehen, z.B. die L 288 im Westerwald, oder die Ostwestfalenstraße (teilweise L 712). Eine Änderung der Baulast allein begründet erst dann eine Herabstufung in OSM, wenn sie mit einer geänderten Verkehrsbedeutung begründet ist (z.B. weil Ausweichstrecken gebaut wurden).

–ks

Darum ging es auch nie. Das einzige worum es hier geht ist die ref.
https://www.openstreetmap.org/note/1029276

ja, aber es gibt genug andere Mapper, die stur ref=highway-Einstufung mappen.

Viele Grüße
OPerivar