Neu dabei - Feedback

So ich habe nochmal versucht den Weg zu verbessern:
http://www.openstreetmap.org/changeset/48364452#map=18/48.09802/11.58595&layers=N

Ich habe auch das covered Attribut gesetzt.

Gruß
rsmuc

Bei Gebäuden ist m.E. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:tunnel#Durchhaus besser. Auch wenn es um offene Arkaden o.ä. geht.

Hat die Glaserei einen eigenen Eingang?
Dann entrance=main dorthin und den node dorthin verschieben, verbinden günstiger.

Zu Öffnungszeiten: http://openingh.openstreetmap.de/evaluation_tool/ , auch mit einstellbarem Datum zum testen.

Bei Trampelpfaden sollte ein informal=yes dazu:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:informal

Hier hast du bicycle=yes:

http://www.openstreetmap.org/way/254321420

Eigentlich sind Trampelpfade access=no. Fahrradfahrer dürfen ja legal erst recht nicht fahren, also dürfte da kein bicycle=yes dran, wenn es ein Trampelpfad ist, ansonsten auch nur, wenn das Fahrradfahren durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist.

Ist vom vorhergehenden Mapper.

Und Pfad ist path=*, wenn kein Schild steht auch für Fahrräder nutzbar.
path (access) ist hier geregelt: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access-Restrictions#Germany

Fahrradfahrer dürfen nur auf Straßen oder Wegen fahren, auf denen es durch Verkehrszeichen erlaubt ist. Ist es keine Straße und es ist nicht durch ein Verkehrszeichen erlaubt, darf man da nicht Fahrrad fahren.

Wäre es generell erlaubt, wozu stellt man dann Schilder für „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ auf?

Mit Verlaub: Das ist Käse.

Siehe StVO.

Vermutlich ist die gesetzliche Regelung für Weg 254321420 hier oder da zu finden.

Hab’ ich was verpasst?

Google mal gaanz vorsichtig nach „Benutzungspflicht“: Wo ein blauer Lolli steht, dürfen Radfahrer grundsätzlich nicht die Straße benutzen. Das heißt aber nicht, dass sie alles, wo kein blauer Lolli steht, gar nicht beutzen dürften.

Blaue Schilder sind Gebotszeichen, keine Erlaubniszeichen.

–ks

Hi,

vielen Dank für die ganzen Informationen. Ihr habt mir eine Menge helfen können. Ich sehe schon, dass es eine Menge zu beachten gibt und nicht alle Regeln / Schlüssel 100% eindeutig sind. Ich werde versuchen mich durchzukämpfen und hoffe, dass ich ein wenig zu OSM beitragen kann.

@kreuzschnabel: Das Tutorial ist wirklich super.

Gruß
rsmuc

Hi,

würdet ihr sagen, dass dieser Platz hier korrekt ist: https://www.openstreetmap.org/way/328266496
Keep right meckert: https://www.keepright.at/report_map.php?schema=98&error=71939195

Soll man die Wege auf dem Platz entfernen?

Gruß
rsmuc

Nein, ist vollkommen in Ordnung. Die Wege müssen bleiben, weil derzeit, zumindest von allen mir bekannten Routern, über Flächen noch nicht geroutet wird.

Keepright wünscht, dass du die pedestrian-area noch an die hineinlaufenden Wege anschließt (in JOSM alles selektieren, dann Shift-I). Dann wählst du in der Keepright-Meldung „ignore permanently (error corrected)“ und speicherst die Meldung neu ab.

Edit: Steht auch im Wiki so drin: If there are roads passing through the area, map them as usual and make connecting nodes at all intersections with the pedestrian area. Often other paths such as highway=footway will connect with the edge of the pedestrian area.

–ks

Danke :slight_smile:

Doch, man sollte die Wege auf dem Platz eigentlich entfernen. Eine Grundregel bei OSM ist es, nicht “für den Renderer zu taggen”. Anders gesagt: Wir tragen keine fehlerhaften Informationen ein, um in Auswerteprogrammen (Karten, Routern etc.) das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Stattdessen sollte man immer korrekt mappen, auch wenn das (noch) nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

Natürlich kann es Fälle geben, in denen Wege korrekterweise über Plätze führen: Wenn das eben auch in der Realität der Fall ist. Auf solche Fälle bezieht sich dann auch der von kreuzschnabel zitierte Wikieintrag. Aber künstliche Wege als Hilfestellung für Router sollte man nicht anlegen. Damit macht man das Leben für Software schwerer, die sich an die Regeln hält.

Da es aber leider immer wieder Mapper gibt, die den Grundsatz nicht befolgen, muss man sich das Löschen auch von falschen Wegen gründlich überlegen – das kann dann eben zu Streit führen. Vermutlich will man sich das nicht antun, wenn man gerade erst eingestiegen ist. Im Zweifelsfall vorher mit dem Ersteller der Wege reden.

Sehe ich nicht so.

Die Auslegung halte ich in diesem Fall für zu weit.
Taggen für den Renderer wäre z.B. einen Zaun einzutragen, um irgendwelche Linien (wie etwa Spielfelder) darzustellen.

Die Information ist nicht wirklich falsch, höchstens redundant.

Um das Routing über Plätze ohne Wege zu ermöglichen müsste man extrem viele Details erfassen, um die üblichen Lauf- und Fahrwege rekonstruieren zu können.
D.h. viele Objekte flächig zu erfassen, von der Sitzbank, über den Brunnen, die Parkplätze (Fahrräder, Autos, …), die Fahrradverleihstation, den kleinen Grünstreifen, bis hin zur Außenbestuhlung von Cafés und Restaurants, sonst fährt man dann nämlich virtuell versehentlich durch.
Auch sollte man Poller, Laternen, Blumenkübel, Abfalleimer, Bäume, Rinnen, Stufen usw. nicht vergessen.

Die Information “über diesen Platz verläuft ein gesonderter Weg/eine Straße” ist falsch. Da es aber auch Fälle gibt, in denen das in der Realität tatsächlich der Fall ist, kann man solches Tagging beim Auswerten nicht einfach generell ignorieren.

Würde hier ein Tag verwendet, das diese künstlichen Wege als Routinghinweis kennzeichnet, würde ich zustimmen, dass es sich lediglich um redundantes Mapping handelt. Erst der Missbrauch von highway macht es zum Falschtagging.

Aus meiner Sicht ist es keine gängige Forderung von Anwendern, dass die angezeigte Route das Umlaufen von Laternenpfählen mit berücksichtigen muss. Im Übrigen genügen ja auch die von Hand eingetragenen Wege diesen hohen Ansprüchen in der Regel nicht: Vermutlich würde keiner die im vorliegenden Beispiel vorhandenen, beinahe rechtwinkligen Ecken in der Realität so auslaufen.

Eigentlich geht es mir aber gar nicht um die Frage, ob diese Laufwege von Hand eingetragen werden sollen: Wer das möchte, kann es von mir aus tun. Nur dann eben als “Lauf- bzw. Fahrweg über den Platz” getaggt, nicht als highway.

Yepp, dazu gibt es das unbeliebte virtual:highway=*.

Große Hoffnung auf ein konsistentes Tagging habe ich nicht. :slight_smile:

Genau deshalb:

§ 2 StVO

Daraus folgt, dass Fahrradfahrer, da Fahrräder Fahrzeuge sind, keine Wege benutzen dürfen, welche nicht dafür gekennzeichnet sind.

Lies mal meine anderen Threads, dann wüsstest du, dass ich das weiß.

Wäre es generell erlaubt, wozu stellt man dann Schilder für „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ auf, wenn der Weg nicht straßenbegleitend ist? Dann wären die ja überflüssig, z.B. durch einen Park. Wenn es generell erlaubt wäre, dort Fahrrad zu fahren, braucht man es nicht noch mal besonders durch ein Verkehrszeichen zu erlauben.

Nochmal: Blaue Zeichen sind keine Erlaubnisse, sondern Gebote. Der blaue Lolli an einem Weg ist keine Erlaubnis, dort zu fahren, sondern ein Gebot, dort zu fahren und nicht woanders. Er heißt nicht „Wenn man unbedingt will, darf man hier auch radfahren“, sondern er heißt: „Fahrräder bitte hier und nicht auf den anderen Wegen“. Daraus folgt: Wo kein blauer Lolli steht, kann ich mir per Rad einen Weg raussuchen, denn es ist keiner vorgeschrieben. Und nu?

Es /ist/ nämlich generell erlaubt, Wege mit dem Fahrrad zu benutzen, entgegen deiner Theorie (wobei z.B. das BaWü-Waldgesetz zusätzliche Einschränkungen vornehmen darf). Wo diese Erlaubnis nicht für jeden beliebigen Weg gilt, sondern nur für bestimmte, sind diese mit einem Lolli gekennzeichnet. Daraus zu folgern, nicht mit Lolli versehene Wege seien für Radfahrer verboten, ist unlogisch.

–ks

Ich würde es anders ausdrücken. Erst mal dürfen Radfahrer überall fahren, genauso wie Reiter erstmal überall reiten dürfen und Fußgäger erst mal überall laufen dürfen. Dann kommen die Einschränkungen. Eine hat Graf Westerholt ja selbst zitiert:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Da steht aber schon mal kein erlaubendes Schild.

Abweichend dazu müssen Radfahrer (mit Ausnahmen) einen straßenbegleitenden Weg benutzen, wenn dort ein blauer Lolli steht oder dürfen eingeschränkt einen Gehweg benutzen, wenn dort Zusatzzeichen “Radfahrer frei” angebracht ist. In dieser Situation ist G. W.s Aussage also richtig: Radfahrer dürfen diese Wege nur benutzen, wenn es durch Schild erlaubt (oder gar geboten) ist.

Aber, es gibt ja noch viele andere Wege, die gar nicht an einer Straße entlangführen. Wenn dort ein blauer Lolli steht, kann das drei Gründe haben:

  1. Bei geteilten Fuß-/Radwegen um deutlich zu machen, welchen Teil Radfahrer zu nutzen haben.
  2. Um andere Verkehrsteilnehmer von dem Weg runterzuhalten. Die Wahl ob blauer Lolli oder z. B. Kraftfahrzeuge Verboten macht dann auch Vorgaben, wie sich die Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zu verhalten haben (z. B. Fußgänger müssen auf einer Straße mit Z250 den Seitenrand benutzen auf einem Fußweg nicht).
  3. Um ein anderweitiges generelles Verbot für einen Bereich (z. B. Reitverbot im Wald oder Radverbot im Park durch Gemeindesatzung) für einen bestimmten Weg wieder aufzuheben.

Wenn es also nicht durch StVO generell, durch Satzung oder ähnliches oder durch ein einschränkendes Verkehrszeichen verboten ist, kann ich jeden beliebigen Weg im Wald, auf dem Felde oder auch in Städten mit dem Rad befahren, auch wenn an dem einen ein blauer Lolli steht und an dem anderen nicht.