Nordwalde Umgehung L 555n (Eröffnung am 30.4.2017)

Ist nützlich wenn man mal Straßen präsentieren will die in OSM drin sind, aber in google™ noch nicht.
(Die Nordwalde Umgehung ist immerhin in HERE schon erfasst).

Das scheint wahrlich etwas eingeschlafen zu sein… Als ich mich vor ein paar Jahren mit den Straßen beschäftigt habe, nutzte ich das. Ich hab zwar auch meine Excel-Liste, einen eingenermaßen Endstand habe ich aber im Wiki dokumentiert. In den letzten Jahren habe ich zu mindestens in Südbrandenburg keine signifikanten Änderungen beobachtet.

Sven

Vermutlich bicycle=no, foot=yes, frachmichnich warum genau so …

Cool, danke. Gibt’s bei uns auch, und hab mich auch schon gefragt, warum Fahrräder verboten sind, Fußgänger aber nicht.
Vermutlich wollte man die 3 Euro Fuffzich für das andere Schild sparen.

Eventuell fahre ich morgen die Strecke mal ab.

https://www.youtube.com/watch?v=Cu3rIf3KIeo

Das ist implizit(*) - das muss man nicht explizit taggenbeschildern … also wurde das Schild gelöscht … äh eingespart.

(*) Welcher Fußgänger kommt schon auf die Idee, da längs latschen zu wollen - Radfahrer sind da halt impertinenter. :wink:

Ja, stimmt, hab bei uns auch noch keinen auf der B58 gesehen.

Blöd ist halt nur dass OSM-Navis Fußgänger dort drüber routen.

Nix da. Eine Straße ist per Default für alle da! *)
Die StVO ist da eindeutig: Kein Gehweg ist kein Fußgängerverbot, sondern nach § 25 Laufen auf der Fahrbahn erlaubt (wenn kein begehbarer Seitenstreifen vorhanden ist).

*) Bei normaler Widmung. Vielleicht sollte mal jemand anfragen, wie die Straße gewidmet ist, evtl. …

… stellt sich dabei raus, dass das Radfahrverbot illegal aufgestellt ist …
Die Beschilderung entspricht SO garantiert nicht der Widmung …
Die B3-Umfahrung Wolfartsweier hatte anfangs auch diese Beschilderung. Still und klammheimlich ist das Radfahrverbot nach paar Jahren verschwunden gewesen. Da hat wohl jemand nach der Widmung gefragt …
Ich war’s nicht, obwohl ich ein Kandidat für einen impertinenten Radler oder wahnsinnigen Fußgänger wäre, der da langlastschen würde …

Das auf jeden Fall. Oder noch wahrscheinlicher: Unkenntnis über die Rechtslage …

Hast Du mal nen Link für Deine Behauptung dass ein Radverbot bei einer “normalen” Straße nicht der STVO entspricht?

Done. Die Straße ist unaufregender als auf dem Drohnenvideo. :wink:

Wie bereits vermutet ist bicycle=no. Fußgänger sind erlaubt, habe foot=discouraged gesetzt.
maxspeed derzeit noch durchgehend 70.

Anfrage an strassen.nrw bzgl. Zeichen 254 läuft.

start_date=2017-04-30 ?

So spontan habe ich keinen Link.
Widmung ist eine Sache der Straßenverkehrsgesetze der Länder und des Bundes und wird m.W.n. auf der Ebene des Baulastträgers per Verwaltungsakt entschieden.
In den kommunalen Amtsblättern findet man dementsprechend ab und zu kleine Meldungen “Straße X wird von A bis B (ent)widmet für den allgemeinen Straßenverkehr / für …”. Manchmal gibt’s auch einen Schwung von Widmungen im Ortsrecht, bspw. für die Karlsruher Fußgängerzonen in § 3 bzw. Anlage 2.
Und eigentlich darf die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach StVO nicht dauerhaft der Widmung widersprechen. Irgendwo gab’s dazu auch mal ein Urteil … Ging glaub um die Frage Gehweg mit oder ohne Radverkehr …

Moin,

Zur allgemeinen Info:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/service/amtsblaetter/amtsblaetter_2016/amtsblatt_39_2016.pdf

Es gibt Urteile (Bayern?), wonach bei einem ausdrücklich beschränkt dem Rad- und Fußgängerverkehr gewidmetem Sonderweg nicht verkehrsrechtlich der Radverkehr ausgeschlossen werden darf.

Eine verkehrsrechtliche Einschränkung (Verkehrssicherheit) einer Umgehungsstraße, deren einziger weiterer Anknüpfungspunkt die Verbindung zur K 64 ist, wird da wohl eher Bestand behalten - anfechtbar wird aber wohl tatsächlich dann die äußerst subjektive Einschränkung des Radverkehrs ohne gleichzeitige Einschränkung der Fußgänger sein.

Grüße, Georg

Danke, die Widmung ist also “Landesstraße”.

Noch keine Antwort von strassen.nrw.

Danke!
Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, sehe ich darin nix, was § 6 (3) entspräche:

Also keine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge, somit dürfte ein dauerhaftes Radfahr- und Fußgängerverbot rechtlich nicht haltbar sein, sobald ein Radfahrer sich beschwert …

Wir könnten dasselbe Urteil meinen …

Anfechtbar halte ich auch das Radverbot, gerade auch aus Sicht der Verkehrssicherheit, denn die Geschwindigkeit ist auf der Umgehung auf 70 limitiert, ein Limit, das außerorts für radweglose Straßen empfohlen wird … Pech …

Antwort : Auf Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) wurde verzichtet, da die Umgehungsstraße für Fußgänger unattraktiv sei.

Sehr schön, zumindest darf man also drüber skaten. :stuck_out_tongue:

Im Umkehrschluss wäre die Straße für Radler eigentlich attraktiv …

Wenn Du schon im Kontakt bist, frag doch mal nach dem Widerspruch von Widmung und Beschilderung …

Ähm, wann genau wollten wir nochmal einen Flashmob mit unsere GPS Geräten da drüber machen? :laughing:

Beispiel:
https://www.openstreetmap.org/directions?engine=graphhopper_foot&route=52.07620%2C7.44370%3B52.07178%2C7.47901#map=15/52.0729/7.4569

Das foot=discouraged wird also leider nicht ausgewertet von den OSM Routern.

Nächster Fall (Südumgehung Dülmen):

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_foot&route=51.81976%2C7.28615%3B51.81955%2C7.27593#map=17/51.81896/7.28017

Auch hier wurden NUR Radler von der neuen Straße ausgeschlossen, Fußgänger hingegen nicht. (Zeichen 254)