Maxspeed=walk bei freigegebenen Fußwegen/Fußgängerzonen in D

Natürlich hat eine Kommune das Recht zu entscheiden, wie ihre Straßen gewidmet sind (man beachte die Anlagen). Und da sie auch eine eigene Straßenverkehrsbehörde hat, darf sie auch über die Beschilderung und über Ausnahmegenehmigungen nach § 46 entscheiden.

Die spinnen halt, die Offenbacher … :wink:

Pleas send pigs, äh, pics …

Mag wohl sein …
Neben der EINEN StVO muss der gemeine Fernradler auch noch
16 Forstgesetze der Länder (für die Waldwege, einen Überblick gibt die aktuelle ADFC-Radwelt)
16 Naturschutzgesetze der Länder (Feldwege)
div. für die Wasserwirtschaftswege u.ä.

10.000 kommunale Grünflächensatzungen für die Grünanlagen
x Grünflächensatzungen für nichtkommunale Grünflächen (bspw. für die Parks der landeseigenen Schlösser)
x kirchliche Friedhofssatzungen

Ist doch ein leichtes … :wink:

Richtig, aber sie darf nicht einfach die Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer generell als “Sondernutzung” deklarieren. Der Begriff ist nämlich bereits in § 29 der bundesdeutschen StVO definiert:

Die Satzung würde vor einem Gericht keinen Bestand haben.

Zu Ausnahmegenehmigungen sagt die bundesdeutsche StVO:

Was also definitiv nicht geht, ist Ausnahmegenehmigungen allgemein für alle Verkehrsteilnehmer oder eine bestimmte Art von Verkehrsteilnehmern erlassen. Es muss sich entweder um einen konkreten Einzelfall handeln oder um eine bestimmte Gruppe von Antragstellern (z. B. Anwohner, in einigen Städten sind Anwohnerparkerlaubnisse über eine Ausnahmegenehmigung geregelt, z. B. in Alzey kenne ich das so).

Deswegen - Mapper bleib vor Ort …

Da der Graf jetzt deutschlandweit maxspeed=walk taggt, möchte ich dies hier https://www.openstreetmap.org/changeset/47980360 kurz zur Diskussion stellen. Unabhängig von der Frage, ob maxspeed=walk ein als allgemein gültig angesehener Wert ist, sprechen nach meiner Ansicht auch andere Auswirkungen gegen eine grossflächige Umtagaktion.

Hi,
woher weiß er dass der Fehler bei maxspeed und nicht bei living_street liegt?

Für mich ist das ein mechanical Edit.

+1
Sven


Da steht, dass Radfahrer gebeten werden, nur in Schrittgeschwindigkeit zu fahren (Erinnerungen sind ungenau), daher habe ich maxspeed=walk eingetragen. Das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verbietet eigentlich Fahrradfahrer, aber das Schild darunter erlaubt sie, quasi wie „Fahrradfahrer frei“.

Das ist kein amtliches Schild und selbst wenn, werden Radfahrer nur “gebeten”. Eine freundliche Bitte ist keine Pflicht, der Radler kann hier auch mit einem 25 km/h-Pedelec durchrasen.

Leider nicht - vehicle=no …

Ich habe eine E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet und gefragt, wie das in diesem Fall ist. Bis ich eine Antwort habe, würde ich erst mal abwarten.

Kein amtliches Schild? Es ist mit “Stadt Mülheim an der Ruhr die Oberbürgermeisterin” unterschrieben. Amtlicher geht es kaum.

Aber dies Schild ist natürlich ein Paradies für Schilderkritiker. Man mag argumentieren, dass dieses Schild gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt und daher in Gänze unwirksam ist.

Da wir hier aber keine juristische Bewertung machen könne, würde ich das ganze pragmatisch taggen: vehicle=no, bicycle=permissive (oder yes), maxspeed=walk (ja, mir gefällt dieses Tag auch). Natürlich nur auf dem Herderweg, nicht dem ganzen Friedhof.

Hi, bei solchen Themen bin ich der Meinung, dass die genaue Auslegung der Rechtslage im Bezug auf die Geschwindigkeit eine Aufgabe der Router ist. Gesetzeslagen können sich sehr schnell ändern und dann wird plötzlich aus der Schrittgeschwindigkeit in Verkehrsberuhigten Zonen ein Vmax=5km/h, und dann haben wir plötzlich ein großes Problem, unsere Daten zu überarbeiten. Aus dem Grunde mappen wir Verkehrsberuhigte Zonen ja auch einfach als living_street ohne Vmax-Angabe.

Ein guter Router sollte in dem Falle also in der Lage sein, auf deutschem Hoheitsgebiet aus foot=designated und motor_vehicle=yes ein Vmax=Schrittgeschwindigkeit abzuleiten, wie er es auch bei highway=living_street tun sollte.

Ähnliches gilt für die Benutzungspflicht auf für Fahrräder freigegebenen Fußwegen, ein spezielles mappen dieser Vorschriften macht einfach keinen Sinn.

Grüße

die STVO mit all ihren Schwächen ist ein recht starres "Gesetzes"werk. Das Einzige, was sich da “schnell” und dynamisch ändert sind die Bußgelder. Ich bezweifle, dass STVO-Nonsens wie “Schrittgeschwindigkeit” (wie hier im Thema) oder beispielsweise “ausreichender Sicherheitsabstand beim Überholen” und dergleichen mehr, wo seit Jahrzehnten Prozesse wegen der Deutung gewonnen und verloren werden, irgendwann verbessert wird.

Das kann in diesem Falle ein Bot in wenigen Minuten erledigen.

Edit: damit ich nicht falsch verstanden werde: ich bin gegen maxspeed=walk-taggen an living_street.

Stur maxspeed=walk setzen ist übrigens deshalb Unsinn, weil es (obwohl eigentlich unzulässig) auch verkehrsberuhigte Bereiche gibt, wo gerade nicht Schrittgeschwindigkeit gilt. Zum Beispiel hier:

Da sollte imho noch ein note an die Strasse, dass da irgendwelche (merkbefreiten) Aktivbürger aktiv sind und die Ausschilderung (bis es das Amt bemerkt) tatsächlich so ist.

Bestes Gegenbeispiel: Die Nutzungspflicht von Straßenbegleitenden Radwegen

Bitte keine automatisierten Changesets einführen, nur weil sich die Gesetzeslage ändern kann. Dabei kann zu viel schief gehen.

Generell gilt: We map, what’s on the Ground. Und on the Ground steht da eben nur ne Fußgängerzone mit Anlieger frei. Das ist ein Hard-Fakt und der kann sich nicht mal eben ändern, wenn jemand ein neues Gesetz beschließt. Dazu muss dann nämlich noch erst der Bautrupp kommen und die Beschilderung ändern, was dann den örtlichen Mappern hoffentlich zeitnah auffällt.

Wir mappen ja auch nicht an jede Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130km/h oder in Österreich und der Schweiz die allgemeine Vmax. Oder an Landstraßen Vmax=100 +Vmax:HGV=60.
In NL ist das was anderes, da an den Autobahnen nach der Gesetzesänderung überall Schilder montiert werden mussten, um die jeweils gültige Vmax klar genug zu definieren. Das gehört dann natürlich auch zu OSM.

Grüße

Ich mappe grundsätzlich maxspeed=100 an Außerortsstraßen und maxspeed=50 an Innerortsstraßen, da sonst Auswerter nicht unterscheiden können ob dort die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit gilt oder ob dort noch kein Mapper war und noch unbekannt ist ob da nicht doch irgendein Tempolimit gilt. Abgesehen von der Problematik dass Auswerter auch nicht wissen können wo außerorts und wo innerorts ist da wir dafür keine Tags haben, aber das ist ein anderes Problem.

Was heißt „grundsätzlich“ – auch ohne Prüfung on the ground?

IMHO drückt das Fehlen eines maxspeed-Tags aus, dass dort noch keiner war und deshalb keine Informationen über ein Tempolimit vorliegen. Wenn dagegen die Information vorliegt, dass kein Tempolimit existiert (was nur auf deutschen Autobahnen der Fall sein kann), wird explizit maxspeed=none getaggt. Zumindest Osmand wertet das auch richtig aus.

–ks

Mein Vorredner meinte halt, dass man maxspeed=100 und maxspeed=50 nicht taggen soll, weil das standardmäßige, gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeiten sind und vor Ort gerade kein ausdrückliches Schild steht, das auf Tempo 100 oder Tempo 50 hinweist. Und ich habe darauf hingewiesen, dass das nicht funktionieren kann, solange es kein highway=außerortsstraße gibt - denn einem highway=primary/secondary sieht man nicht an, ob er außerorts oder innerorts verläuft, also ob dort bei Fehlen eines ausdrücklichen Tempolimits Tempo 100 oder Tempo 50 gilt.