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#1 2017-04-11 13:56:31

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
Posts: 5,164
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Info: Drohnenverordnung

Hallo Zusammen.

Wie einige sicher wissen, ist die Drohnenverordnung nun beschlossen.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike … ohnen.html

Es gibt auch eine Karte (natürlich OSM-Basis): https://map2fly.flynex.de/

Hier noch die Meldung bei Heise dazu:
https://www.heise.de/newsticker/meldung … 81860.html

Sven

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#2 2017-04-11 14:19:59

uvi
Member
From: Mittelsachsen
Registered: 2012-04-26
Posts: 941

Re: Info: Drohnenverordnung

Wenn  man sich allerdings die Kommentare zur Karte zu Gemüte führt und sie auch selbst mal testet: Meiner Meinung nach langsam, schwer bedienbar, undurchsichtig, unvollständig! Schade, nicht zu Ende gemacht. Hoffentlich fällt damit nicht ach schlechtes Licht auf OSM

... hofft Uwe

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#3 2017-04-11 14:59:38

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
Posts: 5,164
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Re: Info: Drohnenverordnung

uvi wrote:

Wenn  man sich allerdings die Kommentare zur Karte zu Gemüte führt und sie auch selbst mal testet: Meiner Meinung nach langsam, schwer bedienbar, undurchsichtig, unvollständig! Schade, nicht zu Ende gemacht.

Naja, die Karte ist ja auch noch im Beta-Stadium...

Schaun wir mal..

Sven

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#4 2017-04-11 15:51:23

slint
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Registered: 2008-12-22
Posts: 140

Re: Info: Drohnenverordnung

Da werden Naturparks als Naturschutzgebiete angesehen in denen man nicht fliegen darf. Das würde schon relativ viel abdecken in Deutschland: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ … d_high.png Stimmt das so wirklich?

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#5 2017-04-11 16:12:02

uvi
Member
From: Mittelsachsen
Registered: 2012-04-26
Posts: 941

Re: Info: Drohnenverordnung

slint wrote:

Da werden Naturparks als Naturschutzgebiete angesehen in denen man nicht fliegen darf. Das würde schon relativ viel abdecken in Deutschland: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ … d_high.png Stimmt das so wirklich?

Ich lese das so im §21b (1) 6. tatsächlich. Bin aber kein Volljurist!
Macht aber irgendwie auch Sinn. Sonst gehts in unseren Wäldern bald so zu: https://www.youtube.com/watch?v=yVj-u3j3KBk

Gruß Uwe

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#6 2017-04-11 16:19:14

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
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Re: Info: Drohnenverordnung

slint wrote:

Da werden Naturparks als Naturschutzgebiete angesehen in denen man nicht fliegen darf. Das würde schon relativ viel abdecken in Deutschland: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ … d_high.png Stimmt das so wirklich?

gute Frage... nächste Frage...

Rechtlich dürfte das die zuständige Untere Naturschutzbehörde /Immisionsschutzbehörde sagen können (oder auch noch nicht).

Was die Daten von https://map2fly.flynex.de/ anbelangt.... Hier wird boundary=protected_area ausgewertet, ohne auf protect_class=* einzugehen. Die Daten stammen aber aus OSM, es wird die von mir gepflegte Grenze des sorbischen Siedlungsgebietes angezeigt. http://www.openstreetmap.org/relation/6 … 1&layers=N Außerhalb dieser dürften es richtige NSG's sein. Innerhalb dieser werden die Grenzen überdeckt.

Ich werde denen mal ein Feedback geben... schließlich ist es eine der ganz wenigen Karten, die ich kenne, die boundary=protected_area rendert.

Sven

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#7 2017-04-11 16:26:05

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
Posts: 5,164
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Re: Info: Drohnenverordnung

uvi wrote:

Ich lese das so im §21b (1) 6. tatsächlich. Bin aber kein Volljurist!

Es werden aus dem Bundesnaturschutzgesetz genannt:

§ 23 Abs.1: Naturschutzgebiete
§ 24: Nationalparke
§ 7 Abs. 1, Nr. 6 und 7: Das sind FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete.

Naturparke sind nicht genannt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde … gesamt.pdf

Sven

Edit: ich hab bei den Kartenmachern mal ein Ticket gesetzt und einen Verweis auf diesen Beitragsbaum hier gesetzt.

Last edited by streckenkundler (2017-04-11 17:50:53)

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#8 2017-04-12 06:18:14

uvi
Member
From: Mittelsachsen
Registered: 2012-04-26
Posts: 941

Re: Info: Drohnenverordnung

streckenkundler wrote:

Naturparke sind nicht genannt.

Stimmt, diesmal habe ich wohl nicht zu Ende gelesen!

Spannend finde ich aber auch das Verbot des Fliegens über Wohngrundstücken im gleichen Paragrafen: "Der Betrieb ... ist verboten ... über Wohngrundstücken, wenn  ... das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind ... Funksignale zu empfangen ..."
(Eine Drohne ohne Funksignal roll wie soll denn das gehen - einnert mich an meine früheste Kindheit, da gab es Automodelle mit Kabelfernbedienung. big_smile )
Bezogen ist das sicher und berechtigterweise auf das "Ausspionieren" und somit fremde Funksignale, steht aber so nicht geschrieben.

Oder habe ich hier wieder einen Lesefehler??

... fragt Uwe

Last edited by uvi (2017-04-12 06:32:39)

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#9 2017-04-12 07:05:07

kreuzschnabel
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Registered: 2015-07-03
Posts: 6,640

Re: Info: Drohnenverordnung

uvi wrote:

(Eine Drohne ohne Funksignal  wie soll denn das gehen - einnert mich an meine früheste Kindheit, da gab es Automodelle mit Kabelfernbedienung.  )
Bezogen ist das sicher und berechtigterweise auf das "Ausspionieren" und somit fremde Funksignale, steht aber so nicht geschrieben.

Ist aber zweifelsfrei so gemeint. Die zum Betrieb der Drohne zwingend erforderliche Funkverbindung gehört zum System und kann kein Ausschlusskriterium sein. Ein bisschen Logik haben Juristen auch in der Birne :-)

--ks

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#10 2017-04-12 09:39:32

abrensch
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Registered: 2013-01-07
Posts: 596

Re: Info: Drohnenverordnung

uvi wrote:

Spannend finde ich aber auch das Verbot des Fliegens über Wohngrundstücken

.. das ist aber doch total wischi-waschi. Bei den anderen Verbots-Zonen ist immer auch 100m seitlicher Abstand genannt, bei den Wohngrundstücken nicht. Man darf also in 5m Höhe die Wohnstrassen entlangfliegen mit was auch immer für Spionage-Technik an Bord, aber wehe, bei Panorama-Aufnahmen in 100m Höhe gerät man rein rechnerisch über ein Wohngrundstück? Das ist sinnlos.

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#11 2017-04-12 13:32:26

uvi
Member
From: Mittelsachsen
Registered: 2012-04-26
Posts: 941

Re: Info: Drohnenverordnung

abrensch wrote:

.. das ist aber doch total wischi-waschi. Bei den anderen Verbots-Zonen ist immer auch 100m seitlicher Abstand genannt, bei den Wohngrundstücken nicht. Man darf also in 5m Höhe die Wohnstrassen entlangfliegen mit was auch immer für Spionage-Technik an Bord, aber wehe, bei Panorama-Aufnahmen in 100m Höhe gerät man rein rechnerisch über ein Wohngrundstück? Das ist sinnlos.

kreuzschnabel wrote:

Ist aber zweifelsfrei so gemeint. ...  Ein bisschen Logik haben Juristen ...
--ks

( Vielleicht ist die Verordnung ja auch nur eine BETA-Version!? big_smile cool )

Ich denke, es wird spannennd, wenn der erste solche Fall eintritt und jemand gegen seinen Bußgeldbescheid nach § 44 LuftVO vorgeht!!

Gruß Uwe

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#12 2017-04-12 17:43:09

streckenkundler
Member
From: Lübben (Spreewald)
Registered: 2012-08-09
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Re: Info: Drohnenverordnung

streckenkundler wrote:
uvi wrote:

Ich lese das so im §21b (1) 6. tatsächlich. Bin aber kein Volljurist!

Es werden aus dem Bundesnaturschutzgesetz genannt:

§ 23 Abs.1: Naturschutzgebiete
§ 24: Nationalparke
§ 7 Abs. 1, Nr. 6 und 7: Das sind FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete.

Naturparke sind nicht genannt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde … gesamt.pdf

Sven

Edit: ich hab bei den Kartenmachern mal ein Ticket gesetzt und einen Verweis auf diesen Beitragsbaum hier gesetzt.

Die Kollegen von FlyNext haben sich heute gemeldet. Sie sind sich bewußt, daß die Karte nicht perfekt ist. Sie haben sich sehr für meine Hinweise zu den Schutzgebieten bedankt. Ich hatte ihnen geschrieben, daß sie neben boundary=protected_area weitere subkeys filtern müssen, insbesondere die Keys: protect_class 1, 2, 4, 98. Dann auch auch leisure=nature_reserve und boundary=national_park.

Linkverweise zum Wiki zu boundary=protected_area und zu diesem Forenbeitrag habe ich auch geschickt.

Jetzt sollten staatliche Behörden überzeugt werden, die Nutzungslizenzen von z.B. von Schutzgebieten OSMkonform zu gestalten...

informelle Grüße,

Sven

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