Schutzstreifen/Radfahrstreifen unterscheiden sich nichtnur anhand Strichlierung oder nicht.
Zum richtig gemachten Radfahrstreifen gehört eigentlich zwingend das blau-weiße Blechschild und ein Breitstrich.
Für normale Parkplätze müsste man laut StVO zu Vz 295 nicht strichlieren, für sonstige Querungsstellen wohl schon.
Der Schutzstreifen ist dagegen durchgehend strichliert, nie durchgezogen, weil er auf Vz 340 (Leitlinie) beruht, die ist i.d.R. als Schmalstrich ausgeführt. Und er hat stets nur Piktogramme statt Blechschild.
Ein nur gelegentlich strichlierter Streifen mit immer noch Breitstrich wäre demnach weiterhin Radfahrstreifen.
Erst, wenn der Strich und auch der Streifen schmaler werden aus Platzgründen, geht der Radfahrstreifen in einen Schutzstreifen über.
Das Rechtsfahrgebot wird laut div. Urteilen erfüllt, wenn ein Radfahrer vom normalen Fahrbahnrand 0.8 m entfernt fährt, von Parkern mind. 1 m entfernt, u.U. dann auch mehr (“Türbreite” ist bei etlichen Autos mehr …).
1 m Abstand nach rechts + 0,6 m Fahrrad + 1,5 m Überholabstand = 3,1 m, das ist schon mehr oder weniger eine ganze Fahrspur, die man mehr oder weniger mittig fährt …
Das Gesetz regelt nix, das wird nur von der Rechtssprechung definiert.
Weniger als 0,8 m ist mir nur vereinzelt bekannt, u.a. ein Urteil, dass man als Radfahrer bei dichtem Verkehr nicht mithaftet, wenn man bei nur 40-50 cm in eine sich öffnende Tür rasselt, da liegt die Hauptschuld noch beim Autofahrer. Ändert aber nichts an den vielen Urteilen, dass man 1 m Abstand oder tw. mehr halten darf und nach anderen Urteilen auch MUSS, um ohne Mithaftung aus der Sache rauszukommen.
Eben drum sollte man sie sauber taggen, um die abwählen zu können …
Musste mich erst gestern mit einem solchen Autofahrer rumstreiten bei einem Nur-1,2m-Schutzstreifen … Wird womöglich vor Gericht kommen, schaun mer mal …
Eben!
Der gestrige hat nun eine Schramme und einen Spiegel weniger wegen so einer Aktion …
Letzteres gibt es ja schon, nur bisher US only …
Es fehlt nur ein klares Tagging, um Schutzstreifen und “richtige” Radspuren *) zu unterscheiden.
(und andere Radwege contra benutzungspflichtige)
*) Auch da kann man aber unbrauchbaren Müll produzieren, der nicht besser als ein schlechter Schutzstreifen ist …
Ja natürlich doch.
Mein Traum ist noch ein Router, bei dem man anklicken kann, wie gerne man
- Benutzungspflichtige Radwege
- Nicht benutzungspflichtige Radwege
- Radfahrstreifen
- Schutzstreifen
- Waldwege grade 1
… - Waldwege grade 5
… - Steigungen von x %
…
mag und entsprechend navigiert.
Plus Infos, ob man bspw. mit Sonderrädern unterwegs ist, was evtl. die Anforderungen an Umlaufsperren und Spurwegen ändert etc., letztere sind auch noch nicht wirklich getaggt in OSM, lästig für bspw. (Liege)Dreiradfahrer …