Falsche Verwendung von cycleway=shared_lane in Deutschland

Wohl auch, weil sie vorher sehr häufig rechtswidrig angewandt wurden, und zwar dort, wo die Straßen eigentlich viel zu eng sind und es daher zu waghalsigen Manövern kam, etwa weil Autofahrer auf den Bürgersteig ausweichen mussten, um aneinander vorbeizufahren und dabei fast die Fußgänger umnieteten (so hier passiert). Seitdem sind die ganzen Schutzstreifen wieder verschwunden.

Das ist aber genauso falsch. Soft_lane ist ja abgelehnt worden.

Nö. Shared_lane ist zu 100% falsch. Lane ist wohl in den meisten Fällen richtig.
Ich selbst kartiere auch nur lane und track, wie wohl fast alle anderen auch. Wenn es wirklich nur ein Seitenstreifen ist, dann ist das für mich kein Fahrradweg.

Richtig, der Seitenstreifen ist kein Fahrradweg und auch kein Schutzstreifen für Fahrradfahrer, darf aber „von Fahrrädern befahren werden, außerorts zusätzlich von landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerken und ähnlich langsamen Fahrzeugen.“

https://de.wikipedia.org./wiki/Straßenquerschnitt#Seitenstreifen_und_Standstreifen

Das deutsche Wiki erwähnt bei cycleway=lane auch die Seitenstreifen, aber es wird nicht klar, ob Seitenstreifen mit cycleway=lane getaggt werden können/sollen. Da die Benutzung ähnlich eines Radfahrstreifen ist, könnte man ihn in Deutschland mit cycleway=lane taggen, allerdings ist er wohl meistens zugeparkt: „Der Seitenstreifen übernimmt in Deutschland im innerörtlichen Bereich die Funktion als Parkstreifen. In diesem Fall können Kraftfahrzeuge neben der Fahrbahn dauerhaft abgestellt werden.“ Daher würde ich ihn nicht taggen. „In der Schweiz gibt es dieses Konzept nicht, dort erfüllen Radstreifen eine ähnliche Funktion.“

cycleway=lane ist für Radfahrstreifen/Schutzstreifen/Angebotsstreifen richtig, für Routenplaner macht das ja im Prinzip keinen Unterschied:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:cycleway=lane

Damit wir uns richtig verstehen, ich rede nicht vom Seitenstreifen sondern vom Schutzstreifen welcher von Kfz überfahren werden darf. Wie wird denn der nun getaggt? Lane ja wohl nicht.

cycleway=lane ist korrekt.

Warum? Ist doch kein echter Radweg. Anders gefragt: wie unterscheiden?

Im Endeffekt bedeutet cycleway=lane dass ein Radweg auf der Straße vorhanden ist und mehr braucht man eigentlich nicht zu wissen. Wenn die harte Trennung auch baulich anders wäre, sollte man das in OSM natürlich unterscheiden, weil man dort als Radfahrer besser geschützt wäre, aber aktuell würde ich beide Varianten gleich behandeln.

Einen Radstreifen tagge ich so:
cycleway:[right|left]=lane

Einen Schutzstreifen so:
cycleway:[right|left]=lane
cycleway:[right|left]:lane=soft_lane

Das halte ich hinsichtlich der Radverkehrsanlage für abwärtskompatibel und ich kann zwischen Rad- und Schutzstreifen unterscheiden ohne anderen Taggingschemata in die Quere zu kommen.

Was genau ist eigentlich ein Schutzstreifen? Gibt es da mal ein Bild? Ich nehme nämlich nur cycleway=lane.
Oder ist damit ein Seitenstreifen gemeint, der sollte doch als shoulder getaggt werden, oder?

Schutzstreifen: mit gestrichelter Linie markiert
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
vs. Radfahrstreifen, mit durchgezogener Linie abgetrennt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radfahrstreifen

Ich meinte so was:
https://www.mapillary.com/map/im/kKi3jT2VssUxSVjpQBqewA
Ist als Radweg bei uns drin, aber für mich ist das keiner, weder Schild noch Markierung.

Hm, wenn da nirgends in Sichtweite auch nur ein klitzekleines Radsymbol beschildert oder bodengemalt ist, würde ich das als
shoulder:[right|left]=yes und ggf.
shoulder:[right|left]:width=*
oder so taggen. In keinem Fall als Schutz- oder Radfahrstreifen, weil die ja explizit gekennzeichnet sind, s.o.

Haben dort, wo diese shared lanes schon offiziell eingeführt sind, Radfahrer wirklich mehr Rechte?


Piktogrammspur in Rheinstetten.

Da haben Radfahrer wirklich mehr Rechte, Nebeneinanderfahren immer erlaubt bspw., ist aber in der für Kfz freigegebebeb Varianten genauso nur ein psychologischer Effekt wie die Piktogrammspur, denn die Rechte der Fahrbahnbenutzung bestanden in Rheinstetten schon vorher und auch in vielen normalen Straßen darf eigentlich nebeneinander gefahren werden.“…, nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.” Wenn legales Überholen auf der eigenen Spur nicht möglich ist (eigentlich immer der Fall, weil sie i.d.R. schmäler als 5 m ist), kann nebeneinanderfahren nicht behindern, weil man so oder so auf die Gegenfahrbahn muss und bei Gegenverkehr nicht überholen darf. Überholen mit zu wenig Abstand ginge zwar oft bei nicht nebeneinander fahren, aber nicht legales Verhalten unmöglich zu machen wäre keine Behinderung.

Schutzstreifen sind Streifchen, wo Fahrräder eigentlich gar nicht drauf passen, wie es die Stadt Karlsruhe hier sehr eindeutig präsentiert hat:

Schutzstreifen heißen sie deshalb, weil sie Autofahrer vor lästigen Radfahrern schützen sollen …
Radfahrer schützen sie ja offenbar eher nicht:

Deswegen sollte man das gut erkennbar taggen, damit man eines Tages bei guten Routern Straßen mit Schutzstreifen abwählen kann …

Derzeit auch noch möglich:
bicycle=use_sidepath für benutzungspflichtige Bordsteinradwege und Radstreifen
Fehlt das, ist immer noch nicht klar, ob das nur nicht getaggt wurde oder ob wirklich keine Benutzungspflicht vorliegt, deswegen habe ich ja im anderen Faden vorgeschlagen, auch noch
bicycle=no_sidepath
für Straßen ohne dazugehörige Radfahrerinfrastruktur und
bicycle=optional_sidepath
o.ä. für Straßen mit nicht b-pflichtigen Bordsteinwegen oder Schutzstreifen

Bodengemaltes ist nur bei Schutzstreifen rechtlich relevant und zwar genauer gesagt die Kombination aus

  • Zeichen 340 Leitlinie (gestrichelt, idR als Schmalstrich)
  • Fahrradpiktogramme “in regelmäßigen Abständen”
    Ist der Strich durchgezogen, ist es kein Schutzstreifen mehr und nicht mehr Teil der Fahrbahn. Ist dann nur ein Fahrradpiktogramm drauf, ist es rechtlich irrelevant, denn § 39: “Schriftzeichen und die** Wiedergabe von Verkehrszeichen** auf der Fahrbahn dienen dem** Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen**.” Ohne fest angebrachtes Vz kein Hinweis auf ein solches und somit keine rechtliche Relevanz. Nur Radstreifen mit Blechschild sind “echt”, Karlsruhe hat nachgerüstet. In Hamburg ist man anderer Meinung, hat aber nach fachkundiger Meinung nur eine dritte Art von Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau geschaffen: den nicht benutzungspflichtigen Radstreifen, der von Autos nicht befahren werden darf. Ob die drauf parken dürfen, darüber kann man streiten (dazu gibt es einen längeren Faden im Verkehrsportal.de)

shoulder wäre naheliegend. Ist eindeutig, dass damit nicht nur Standspuren auf Schnellstraßen gemeint sind?
Weil das verlinkte Bsp. wäre dafür ja zu schmal und auch innerorts findet man die ab und zu, wo sie dann oft zum Parken genutzt wird.

So nun habe ich mich auf den div. amerikanischen Seiten kundig gemacht. Grundsätzlich gibt es das Zeichen shared_lane (Fahrrad mit zwei Pfeilen nach vorn) nicht, es hat also keinerlei rechtliche Wirkung. Es soll nur anzeigen, dass hier Autos und Fahrräder fahren dürfen, was sie ja auf (fast) allen Straßen dürfen. Ist also eher eine psychologische Sache, dass den Amerikanern klar gemacht werden soll, dass es auf der Straße auch anderes als Autos geben kann. Aufgemalt werden die Zeichen aber nur dort, wo wirklich Fahrradverkehr stattfindet, also städtische “Radwege”-Netze etc. Oft sind die Zeichen recht weit links auf der Spur angebracht, damit den Autofahrern klargemacht wird, dass Radfahrer einen Abstand zu parkenden Autos brauchen, aber auch hier ist das keine rechtliche Sache, die Radfahrer müssen so weit wie möglich rechts fahren.
Im Grunde hat also das shared_lane in OSM nichts zu suchen, da es weder Sonderrechte vergibt noch eigene Spuren sind.

Dann entsprechen also die hiesigen ersten Piktogrammspuren den amerikanischen shared lanes / sharrows doch ziemlich und “Da der Begriff nur für Nordamerika gedacht ist, bitte nicht in Deutschland benutzen.” wäre als erstes zu streichen …
Für ambitionierte Router wäre die Info schon interessant.
Immerhin ist das ein an Autofahrer gerichteter Hinweis, dass Radler hier legal auf der Fahrbahn fahren und sie Oberlehrer-Attitüden zu unterlassen haben. Und in diesem Sinne wirken sie dort durchaus schon nach einem ersten Stimmungsbild der letzte Woche tagenden Arbeitgruppe für das Radverkehrskonzept Rheinstetten, wo einige Radler über das nun entspanntere Klima berichteten.
Das Erwarten solcher Effekte könnte in die Routenentscheidung eines Routers einfließen …

Dem an dieser Stelle ebenfalls angebotenen Zweirichtungs-GEHWEG-Radfahrer-frei sollte er dagegen mit großer Skepsis begegnen … (Der vorherige benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg wurde nicht zu Unrecht erfolgreich weggeklagt, halt, die Stadt hatte ja vor dem Gerichtsverfahren schon wohlweislich einen weitgehenden Rückzieher gemacht bis auf eine Kleinigkeit, wo der Kläger, mit kleinem Umweg über das BVerfG, aber auch Erfolg hatte …)

Das hier könnte man als shared_lane links und lane rechts bezeichnen.

Da es aber um Radwege geht, sehe ich immer noch nicht, was da ein shared soll. Und ob man in OSM wirklich eintragen soll, dass eine Stadt ein paar Rad-Piktogramme aus Spaß auf die Straße gemalt hat, sehe ich auch nicht.

Wie könnte man es umformulieren, dass nicht wieder so viele meinen ein von der der Fahrbahn durch Strich oder Streifen abgetrennter Radweg wäre ein shared_lane. Es klingt eben so logisch shared auf der Straße und track neben ihr.

Ok, habe bei uns auch so einen “Radweg” gefunden (wie auf dem Foto von wegavision, mit “Strichelung”) .
Bleibt es also dabei dass dies als lane und nicht als shared_lane getaggt werden soll, auch wenn der Streifen von Autos und Radlern geshared wird?