Die Anmerkung im Wiki kam von mir nach einer Diskussion hier im Forum. Shared Lane ist keine Fahrradspur oder Seitenstreifen, sondern auf der normalen Fahrspur haben die Fahrräder mehr Rechte. In Deutschland gibt es das nicht, an nächsten kommt da die Fahrradstraße die auch für Autos zugelassen ist.
Wikipedia weiß da mehr als unsere Wiki: “Eine offizielle deutsche Bezeichnung fehlt bislang, weil diese Straßengestaltung in den Regelwerken der deutschsprachigen Länder noch nicht vorkommt.” https://de.wikipedia.org/wiki/Anteilig_genutzter_Fahrstreifen
Ich lösche einfach das shared und gut ist.
Wohl auch, weil sie vorher sehr häufig rechtswidrig angewandt wurden, und zwar dort, wo die Straßen eigentlich viel zu eng sind und es daher zu waghalsigen Manövern kam, etwa weil Autofahrer auf den Bürgersteig ausweichen mussten, um aneinander vorbeizufahren und dabei fast die Fußgänger umnieteten (so hier passiert). Seitdem sind die ganzen Schutzstreifen wieder verschwunden.
Nö. Shared_lane ist zu 100% falsch. Lane ist wohl in den meisten Fällen richtig.
Ich selbst kartiere auch nur lane und track, wie wohl fast alle anderen auch. Wenn es wirklich nur ein Seitenstreifen ist, dann ist das für mich kein Fahrradweg.
Richtig, der Seitenstreifen ist kein Fahrradweg und auch kein Schutzstreifen für Fahrradfahrer, darf aber „von Fahrrädern befahren werden, außerorts zusätzlich von landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerken und ähnlich langsamen Fahrzeugen.“
Das deutsche Wiki erwähnt bei cycleway=lane auch die Seitenstreifen, aber es wird nicht klar, ob Seitenstreifen mit cycleway=lane getaggt werden können/sollen. Da die Benutzung ähnlich eines Radfahrstreifen ist, könnte man ihn in Deutschland mit cycleway=lane taggen, allerdings ist er wohl meistens zugeparkt: „Der Seitenstreifen übernimmt in Deutschland im innerörtlichen Bereich die Funktion als Parkstreifen. In diesem Fall können Kraftfahrzeuge neben der Fahrbahn dauerhaft abgestellt werden.“ Daher würde ich ihn nicht taggen. „In der Schweiz gibt es dieses Konzept nicht, dort erfüllen Radstreifen eine ähnliche Funktion.“
cycleway=lane ist für Radfahrstreifen/Schutzstreifen/Angebotsstreifen richtig, für Routenplaner macht das ja im Prinzip keinen Unterschied:
Damit wir uns richtig verstehen, ich rede nicht vom Seitenstreifen sondern vom Schutzstreifen welcher von Kfz überfahren werden darf. Wie wird denn der nun getaggt? Lane ja wohl nicht.
Im Endeffekt bedeutet cycleway=lane dass ein Radweg auf der Straße vorhanden ist und mehr braucht man eigentlich nicht zu wissen. Wenn die harte Trennung auch baulich anders wäre, sollte man das in OSM natürlich unterscheiden, weil man dort als Radfahrer besser geschützt wäre, aber aktuell würde ich beide Varianten gleich behandeln.
Einen Radstreifen tagge ich so:
cycleway:[right|left]=lane
Einen Schutzstreifen so:
cycleway:[right|left]=lane
cycleway:[right|left]:lane=soft_lane
Das halte ich hinsichtlich der Radverkehrsanlage für abwärtskompatibel und ich kann zwischen Rad- und Schutzstreifen unterscheiden ohne anderen Taggingschemata in die Quere zu kommen.
Was genau ist eigentlich ein Schutzstreifen? Gibt es da mal ein Bild? Ich nehme nämlich nur cycleway=lane.
Oder ist damit ein Seitenstreifen gemeint, der sollte doch als shoulder getaggt werden, oder?
Hm, wenn da nirgends in Sichtweite auch nur ein klitzekleines Radsymbol beschildert oder bodengemalt ist, würde ich das als
shoulder:[right|left]=yes und ggf.
shoulder:[right|left]:width=*
oder so taggen. In keinem Fall als Schutz- oder Radfahrstreifen, weil die ja explizit gekennzeichnet sind, s.o.
Da haben Radfahrer wirklich mehr Rechte, Nebeneinanderfahren immer erlaubt bspw., ist aber in der für Kfz freigegebebeb Varianten genauso nur ein psychologischer Effekt wie die Piktogrammspur, denn die Rechte der Fahrbahnbenutzung bestanden in Rheinstetten schon vorher und auch in vielen normalen Straßen darf eigentlich nebeneinander gefahren werden.“…, nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.” Wenn legales Überholen auf der eigenen Spur nicht möglich ist (eigentlich immer der Fall, weil sie i.d.R. schmäler als 5 m ist), kann nebeneinanderfahren nicht behindern, weil man so oder so auf die Gegenfahrbahn muss und bei Gegenverkehr nicht überholen darf. Überholen mit zu wenig Abstand ginge zwar oft bei nicht nebeneinander fahren, aber nicht legales Verhalten unmöglich zu machen wäre keine Behinderung.