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Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
#1 2017-03-11 10:26:43
- Chrysopras
- Member

- From: Baden-Württemberg
- Registered: 2015-04-01
- Posts: 1,595
Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Bei diesem Objekt, einer Einrichung für Betreutes Wohnen in der Allmandgasse Esslingen, gibt es ein besonders ausführliches wheelchair:description-Tag:
wheelchair:description=Die Wohnungen sind nach der DIN-Norm 18025/2 gebaut. Das ganze Haus entspricht diesen Richtlinien, die ermöglichen, dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung (z.B. Rollstuhl) sich allein in den Wohnungen versorgen.(Ich bin beim Beseitigen von Tippfehlern drüber gestolpert.) Für mich klingt das ein bisschen arg deutlich nach einer Werbeaussage aus einem Prospekt. Was meint Ihr: ist das noch sachliche Information oder schon versteckte Werbung?
NB: Ich will keineswegs den eintragenden (wheelmap-)Mapper angreifen, ich möchte nur sachlich klären, ob wir so etwas OK und sachdienlich finden oder ob es geändert werden sollte.
Update: Mein Gefühl war nicht ganz falsch, das ist wirklich eine Werbeaussage – wenn auch vielleicht nicht aus dem Prospekt, so doch wörtlich von der Website kopiert: unter https://alexander-stift.diakonie-stette … ingen.html steht derselbe Satz: „Die Wohnungen sind nach der DIN Norm 18025/2 gebaut. Das ganze Haus wurde so gebaut, dass das ganze Gebäude diesen Richtlinien entspricht, die ermöglichen dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung (z.B. Rollstuhl) sich allein in den Wohnungen zu versorgen.“
Sogar die Tippfehler auf der Website (doppelter Wortabstand vor „Mobilitätseinschränkung“; fehlendes Komma nach „ermöglichen“; fehlender Bindestrich zwischen „DIN“ und „Norm“) wurden 1:1 übernommen = kopiert. (Ich habe sie in dem Tag vorhin versehentlich beseitigt, sie sind aber über die Objekt-Chronik noch einzusehen). Daher sollten wir das Tag schon wegen der Urheberrechtsverletzung ändern. Ich lasse die Frage aber mal so allgemein stehen, um zu klären, ob wir solche Formulierungen akzeptieren, selbst wenn sie mal keine URV wären.
Last edited by Chrysopras (2017-03-11 10:31:46)
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#2 2017-03-11 11:29:27
- DD1GJ
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- Registered: 2009-04-12
- Posts: 802
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Ich stehe "Werbungs- und Marketing-Prosa" sehr kritisch gegenüber. Wenn wir das dulden, spricht sich das sehr schnell in SEO-Kreisen herum und jeder wird versuchen, sein Objekt so vorteilhaft wie möglich darzustellen. Eine neutrale Beschreibung und ein Link zu einer Webseite sollten genügen.
Ebenso ist es eine Unsitte, z.B. den Namen einer Ferienwohnung oder eines kleinen Büros an den Gebäudeumring zu hängen, um eine "optimale Sichtbarkeit" auf der Karte zu erreichen. Auch da sollte gegengesteuert und dies in einen Node umgewandelt werden.
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#3 2017-03-11 11:33:12
- chris66
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- From: Germany
- Registered: 2009-05-24
- Posts: 10,128
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
(a) +1
(b) -1 (POIs als Fläche einzutragen ist "legal")
Mapper aus dem Münsterland.
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#4 2017-03-11 11:33:52
- Maskulinum
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- Registered: 2012-11-20
- Posts: 91
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
In meinen Augen wäre der zweite Satz nicht notwendig. Ist nur eine Verstärkung des Ersten und keine Mehr-Info.
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#5 2017-03-11 12:00:59
- wambacher
- Member

- From: Schlangenbad/Wambach, Germany
- Registered: 2009-12-16
- Posts: 16,769
- Website
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
(a) +1
(b) -1 (POIs als Fläche einzutragen ist "legal")
zu B: Aber nur dann, wenn das gesamte Objekt diese Eigenschaft hat (z.B. Ferienhaus ok, Ferienwohnung nicht ok).
Gruss
walter
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#6 2017-03-11 12:42:16
- Hakuch
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- Registered: 2014-03-16
- Posts: 638
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Ich nehme an, dass Thilo (der Erfasser dieser description) eher einfach nur die ANgaben von der Website genommen hat. Ich würde das nun nicht als gezielte Werbung ansehen.
Trotzdem halte ich den ersten Satz auch für ausreichend.
Und trotzdem könnte das natürlich urheberrechtliche Probleme erzeugen.
Am besten in solchen Fällen natürlich die Person auch nochmal direkt ansprechen wie es dazu kam:
https://www.openstreetmap.org/user/ti-lo
Und ein Blick nach Deep History lohnt sich natürlich dafür:
https://osmlab.github.io/osm-deep-histo … /195236471
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#7 2017-03-11 12:47:34
- Chrysopras
- Member

- From: Baden-Württemberg
- Registered: 2015-04-01
- Posts: 1,595
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Ich stehe "Werbungs- und Marketing-Prosa" sehr kritisch gegenüber. Wenn wir das dulden, spricht sich das sehr schnell in SEO-Kreisen herum und jeder wird versuchen, sein Objekt so vorteilhaft wie möglich darzustellen. Eine neutrale Beschreibung und ein Link zu einer Webseite sollten genügen.
Gut, danke! Dann sollten wir die Beschreibung im angegebenen Fall am besten ändern. Würde es nicht alle Information bewahren, wenn wir z.B. schreiben:
wheelchair:description="Das Gebäude ist gemäß DIN-Norm 18025/2 gebaut. Dies soll gewährleisten, dass sich auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Wohnungen selbst versorgen können."
(Ich habe absichtlich umständlich mit „soll gewährleisten“ formuliert, da man bei solchen Normen, auch wenn sie perfekt eingehalten werden, ja nie abstrakt sagen kann, ob sie das Ziel wirklich erfüllen.)
Oder ist das immer noch zu sehr Werbesprache?
Am besten in solchen Fällen natürlich die Person auch nochmal direkt ansprechen wie es dazu kam:
https://www.openstreetmap.org/user/ti-lo
Daher alternativ, statt das Tag zu ändern: Den Mapper, den Satz übernommen hat, freundlich bitten, ihn umzuformulieren – (a) weniger Werbesprache, (b) um die URV zu beheben, die er da (wohl unwissentlich) begangen hat. Soll ich das machen?
Last edited by Chrysopras (2017-03-11 12:49:56)
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#8 2017-03-11 13:00:47
- Harald Hartmann
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- From: 98667 Schönbrunn
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Wir wäre es ansonsten einfach mal auf die Sozialhelden zuzugehen und zu Fragen, was sie davon halten. Wenn es eine Norm und somit eine Eigenschaft ist, wäre es eventuell auch einen eigenen Key Wert?!
ADD: PS: Wobei ich glaube, dass dafür auch wheelchair=yes schon voll aussagekräftig sein dürfte
Last edited by Harald Hartmann (2017-03-11 13:01:46)
Mein aktives Gebiet: Gemeinde Schleusegrund
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#9 2017-03-11 13:44:30
- PT-53
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- From: Oberschwaben (BW, DE)
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Ich dachte bisher, wheelchair soll beschreiben, wie barrierefrei "öffentliche" Gebäude sind. Das ist für Personen mit Handicaps evtl. eine wichtige Information.
Wer aber braucht eine Information, ob eine "private" Wohnung barrierefrei ist ?
Grüße aus Oberschwaben
Peter
Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.
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#10 2017-03-11 14:07:26
- Harald Hartmann
- Member

- From: 98667 Schönbrunn
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Naja, also "Betreutes Wohnen" würde ich nicht mehr als "private Wohnung" sehen. Und ich kenne definitiv ein Gebäude (einer Sozialstiftung) mit "betreutem Wohnen", welches nicht barrierefrei bzw. wheelchair geeignet ist. Deswegen meinte ich ja, grundsätzlich sollte wheelchair=yes|limited|no erst einmal ausreichend sein.
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#11 2017-03-11 14:25:02
- PT-53
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- From: Oberschwaben (BW, DE)
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- Posts: 1,894
Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Naja, also "Betreutes Wohnen" würde ich nicht mehr als "private Wohnung" sehen.
Trotzdem sind das private Räume, die "Fremde" nicht einfach betreten dürfen.
Wenn es dort barrierefreie Toiletten gibt, die auch von "Fremden" benutzt werden dürfen, kann man das entspr. taggen.
Grüße
Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.
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#12 2017-03-16 10:23:20
- Nakaner
- Moderator

- From: Karlsruhe
- Registered: 2011-09-03
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
wheelchair:description="Das Gebäude ist gemäß DIN-Norm 18025/2 gebaut. Dies soll gewährleisten, dass sich auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Wohnungen selbst versorgen können."
Ist für mich Werbung. Ich könnte mit dem ersten Satz leben, denn dieser ist ein überprüfbarer Fakt. Der zweite Satz ist hingegen Werbesprech.
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Moderator im Bereich users: Austria
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#13 2017-03-16 13:55:04
- _torsten_
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- From: Thüringen
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
wheelchair:description="Das Gebäude ist gemäß DIN-Norm 18025/2 gebaut. Dies soll gewährleisten, dass sich auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Wohnungen selbst versorgen können."
Ist für mich Werbung. Ich könnte mit dem ersten Satz leben, denn dieser ist ein überprüfbarer Fakt. Der zweite Satz ist hingegen Werbesprech.
+1 Ich finde auch, der erste Satz ist ausreichend.
Er könnte m.M.n. sogar gekürzt werden: wheelchair:description=Gebäude entspricht DIN 18025/2.
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#14 2017-03-16 13:56:42
- gormo
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- Posts: 2,119
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Re: Wo ist bei wheelchair:description die Grenze zur Werbung?
Ist vielleicht nicht eher DIN 18040-2 gemeint? http://www.beuth.de/de/norm/din-18040-2/142706210
18025 ist die alte DIN, die ersetzt wurde. http://nullbarriere.de/din18025.htm
OSM hat nicht das Ziel bis Ende des Monats einen vollständigen Datensatz der Welt zu enthalten.
(nach S.W.) - Aber weil die Welt vielfältig ist, weil sie auch im Detail interessant ist, mag ich genaue Karten (nach C.)
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