DOP20 als Ersatz für das geschaltete DOP40 ist neu und da gilt die alte Genehmigung definitiv nicht. Bei den bestehenden Diensten ist das so eine Sache mit nachträglichen Änderungen. Ich habe mich heute nochmals bei Open.NRW beschwert, dass ich sei 5 Wochen auf eine Antwort auf meine damalige Anfrage warte. Sicherheitshalber habe ich noch zusätzlich beim Service-Center angerufen und hatte nach einer Stunde eine Mail mit einer Bearbeitungsnummer.
Solange die sich nicht konkret melden, würde ich mit Ausnahme von DOP20 alles beim Alten lassen.
Kann jemand von euch die Einleitung entsprechend umformulieren und auf den Thread hier veweisen? Ich bin die Tage nur mobil erreichbar und mit dem Handy ist die Bearbeitung des Wikis mühselig. Danke.
Hat jemand eine Idee, wie man die Einleitung dem nun “offenen Status” entsprechend umformulieren könnte? Zyras kann wohl im Moment nicht so umfangreich.
Erg.: Da die Situation etwas “schwammig” ist, sollte hier vielleicht der Status quo beschrieben werden.
Es hilft uns zwar nicht weiter, aber die Verordnung unter #3 dürfte ungültig sein, da sich eine Landesverordnung nicht auf zukünftige Formulierungen Fremder beziehen kann.
…„Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version…
bedeutet: Die Finanzbehörde Hamburg (Herausgeber von dl-de-by-2-0 laut Impressum) kann eine Verordnung des Landes NRW ändern.
Das würde die Hoheit der Landesregierung aushebeln.
Kurzer Zwischenstand: Die CIO-Stabsstelle hat die missliche Situation der Namensnennung erkannt und prüft bereits seit längerem Möglichkeiten, wie sie der OSM Community helfen kann. Da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, wird noch um etwas Geduld gebeten.
Auf der Website der Staatskanzlei sind Tiles von tiles.openstreetmap.org eingebunden. Die Seite wird über HTTPS geladen, die Tiles nicht, d.h. man kann in den Logfiles der OSMF-Tileserver nicht sehen, wie oft die Website der Staatskanzlei aufgerufen wird. (Quelle)
Diese Interpretation teile ich nicht. (Wenn ich sie geteilt hätte, hätte ich früher lauter aufgeschrien)
Die Dienste (ausgenommen DOP40) haben mit der Einführung des Open-Data-Angebots ihre URL beibehalten und die uns vor vier Jahren erteilte Nutzungserlaubnis wurde nicht widerrufen.
Was heisst das nun? Wurde der ALKIS Layer unberechtigterweise entfernt? Hat jemand irgendeine Information, um den Status der Nutzungserlaubnis derart in Frage zu stellen, das dieser nicht mehr verwendet werden darf? Dient die Entfernung nur der Prophylaxe zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen?
Ich habe grade an den Beispielen Coesfeld, Gladbeck gesehen, dass der neu verwendbare Esry-World-Imagery-Layer mit dem nicht erlaubten NRW-DOP20 in Aufnahme und Lage identisch zu sein scheint. Ob das flächendeckend so ist, habe ich noch nicht überprüft.