Änderungen beim NRW-Atlas zum 1.1.2017

DOP20 als Ersatz für das geschaltete DOP40 ist neu und da gilt die alte Genehmigung definitiv nicht. Bei den bestehenden Diensten ist das so eine Sache mit nachträglichen Änderungen. Ich habe mich heute nochmals bei Open.NRW beschwert, dass ich sei 5 Wochen auf eine Antwort auf meine damalige Anfrage warte. Sicherheitshalber habe ich noch zusätzlich beim Service-Center angerufen und hatte nach einer Stunde eine Mail mit einer Bearbeitungsnummer.

Solange die sich nicht konkret melden, würde ich mit Ausnahme von DOP20 alles beim Alten lassen.

Grüße
Joachim

edit: typo

Bist Du Jurist und kannst das qualifiziert beurteilen ?

Joachim ist der offizielle Ansprechpartner für Behörden.
Ich denke, er kann das besser beurteilen!

Grüße

Kann jemand von euch die Einleitung entsprechend umformulieren und auf den Thread hier veweisen? Ich bin die Tage nur mobil erreichbar und mit dem Handy ist die Bearbeitung des Wikis mühselig. Danke. :slight_smile:

Hat jemand eine Idee, wie man die Einleitung dem nun “offenen Status” entsprechend umformulieren könnte? Zyras kann wohl im Moment nicht so umfangreich.
Erg.: Da die Situation etwas “schwammig” ist, sollte hier vielleicht der Status quo beschrieben werden.

Unerwartet normal online. :slight_smile: Ist der Einleitungstext so verständlich? Ich habe zusätzlich auf diesen Thread verlinkt.

Es hilft uns zwar nicht weiter, aber die Verordnung unter #3 dürfte ungültig sein, da sich eine Landesverordnung nicht auf zukünftige Formulierungen Fremder beziehen kann.

…„Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version…

bedeutet: Die Finanzbehörde Hamburg (Herausgeber von dl-de-by-2-0 laut Impressum) kann eine Verordnung des Landes NRW ändern.
Das würde die Hoheit der Landesregierung aushebeln.

Gruß Axel

Tja, wie heißt es so schön - Formfehler sind die besten Fehler.

Kurzer Zwischenstand: Die CIO-Stabsstelle hat die missliche Situation der Namensnennung erkannt und prüft bereits seit längerem Möglichkeiten, wie sie der OSM Community helfen kann. Da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, wird noch um etwas Geduld gebeten.

Danke für am Ball bleiben. :slight_smile:

Auf der Website der Staatskanzlei sind Tiles von tiles.openstreetmap.org eingebunden. Die Seite wird über HTTPS geladen, die Tiles nicht, d.h. man kann in den Logfiles der OSMF-Tileserver nicht sehen, wie oft die Website der Staatskanzlei aufgerufen wird. (Quelle)

Gibts einen “Endstand”? :slight_smile:

Die NRW-Atlas Hintergründe wurden jetzt aus JOSM entfernt.

Traurig, aber das einzig richtige, um haufenweise Urheberrechtsverstöße durch uninformierte JOSM-User zu vermeiden.

Grüße

Was? Och nee … ich hatte die gerade als wunderbare Quelle entdeckt und damit gearbeitet. Kann ich also nun wohl einstampfen und aufhören :frowning:

Hallo,

Diese Interpretation teile ich nicht. (Wenn ich sie geteilt hätte, hätte ich früher lauter aufgeschrien)

Die Dienste (ausgenommen DOP40) haben mit der Einführung des Open-Data-Angebots ihre URL beibehalten und die uns vor vier Jahren erteilte Nutzungserlaubnis wurde nicht widerrufen.

Viele Grüße

Michael

Was heisst das nun? Wurde der ALKIS Layer unberechtigterweise entfernt? Hat jemand irgendeine Information, um den Status der Nutzungserlaubnis derart in Frage zu stellen, das dieser nicht mehr verwendet werden darf? Dient die Entfernung nur der Prophylaxe zur Verhinderung von Urheberrechtsverstößen?

Die Situation ist derzeit ziemlich unklar. Leider gab es von DD1GJ keine Antwort mehr auf https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=654761#p654761

Die Lizenz, unter der die Daten jetzt gestellt wurden (dl-de/by-2-0) ist nicht OSM-kompatibel.

Der Attributierungs-Link ist auch nicht mehr gültig (http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung07/produkte/nrwatlas/index.html)

Daher erstmal aus JOSM entfernt. Wenn es wieder eine explizite Erlaubnis gibt, können die Quellen auch wieder aufgenommen werden.

Ich finde es gut, dass bis zur Klärung die entsprechenden Layer deaktiviert sind.

Ich habe grade an den Beispielen Coesfeld, Gladbeck gesehen, dass der neu verwendbare Esry-World-Imagery-Layer mit dem nicht erlaubten NRW-DOP20 in Aufnahme und Lage identisch zu sein scheint. Ob das flächendeckend so ist, habe ich noch nicht überprüft.

Bei ALKIS haben sich die Service-URLs geändert, siehe auch http://www.wms.nrw.de/rssfeeds/content/geobasis/html/056.html:

Für Münster kann ich das bestätigen … Münster liegt ja aber auch nicht so weit von Coesfeld entfernt.