Änderungen beim NRW-Atlas zum 1.1.2017

Hallo!

Ich hatte es so verstanden, dass wir ALKIS, die digitale Grundkarte sowie die Topografische Karte weiterhin nutzen dürfen. Heute gab es im Wiki eine Änderung durch den Nutzer GeoinfoBI:

Ist das so korrekt? ALKIS, die Grundkarte und Topo sind zumindest in JOSM noch enthalten und mich wundert, dass es dann dort noch verfügbar ist. Sofern der komplette NRW-Atlas nicht mehr genutzt werden darf würde es auch Sinn machen die Wikiseite zu löschen. Kann da jemand genaueres zu sagen?

Edit: Ich nutze die (derzeit) aktuelle Version 11639.

Hierzu dieser Auszug der Geobasis-Seite der Bezirksregierung Köln. Darin ist ebenfalls (ab 01.01.2017) für die ALKIS-Hausumringe „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ eingetragen. Also ich sehe ebenfalls den vorläufigen Tod der ALKIS-Verwendbarkeit für OSM.

Naja, dass die Geodaten jetzt unter cc-by-2.0 stehen, heißt nicht, dass damit auch automatisch die Sondererlaubnis für OSM widerrufen wurde. Das müsste m. E. ausdrücklich erklärt werden.

Post #5 schon gelesen ?

Hab ich. Das ist aus meiner Sicht kein Widerruf der alten Lizenz, sondern nur ein Hinweis, dass für die DOP20 keine neue Lizenz erteilt werden kann, weil man nicht mehr zuständig ist.

Das ist vergleichbar mit dem badisch-schweizer Staatsvertrag über die Hochrheinbahn von Basel über Lörrach und Waldshut nach Schaffhausen. Das Land Baden gibt es nicht mehr und das Bundesland Baden-Württemberg kann keine Staatsverträge mit dem Ausland mehr abschließen, trotzdem ist der alte Vertrag bis heute gültig.

DOP20 als Ersatz für das geschaltete DOP40 ist neu und da gilt die alte Genehmigung definitiv nicht. Bei den bestehenden Diensten ist das so eine Sache mit nachträglichen Änderungen. Ich habe mich heute nochmals bei Open.NRW beschwert, dass ich sei 5 Wochen auf eine Antwort auf meine damalige Anfrage warte. Sicherheitshalber habe ich noch zusätzlich beim Service-Center angerufen und hatte nach einer Stunde eine Mail mit einer Bearbeitungsnummer.

Solange die sich nicht konkret melden, würde ich mit Ausnahme von DOP20 alles beim Alten lassen.

Grüße
Joachim

edit: typo

Bist Du Jurist und kannst das qualifiziert beurteilen ?

Joachim ist der offizielle Ansprechpartner für Behörden.
Ich denke, er kann das besser beurteilen!

Grüße

Kann jemand von euch die Einleitung entsprechend umformulieren und auf den Thread hier veweisen? Ich bin die Tage nur mobil erreichbar und mit dem Handy ist die Bearbeitung des Wikis mühselig. Danke. :slight_smile:

Hat jemand eine Idee, wie man die Einleitung dem nun “offenen Status” entsprechend umformulieren könnte? Zyras kann wohl im Moment nicht so umfangreich.
Erg.: Da die Situation etwas “schwammig” ist, sollte hier vielleicht der Status quo beschrieben werden.

Unerwartet normal online. :slight_smile: Ist der Einleitungstext so verständlich? Ich habe zusätzlich auf diesen Thread verlinkt.

Es hilft uns zwar nicht weiter, aber die Verordnung unter #3 dürfte ungültig sein, da sich eine Landesverordnung nicht auf zukünftige Formulierungen Fremder beziehen kann.

…„Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version…

bedeutet: Die Finanzbehörde Hamburg (Herausgeber von dl-de-by-2-0 laut Impressum) kann eine Verordnung des Landes NRW ändern.
Das würde die Hoheit der Landesregierung aushebeln.

Gruß Axel

Tja, wie heißt es so schön - Formfehler sind die besten Fehler.

Kurzer Zwischenstand: Die CIO-Stabsstelle hat die missliche Situation der Namensnennung erkannt und prüft bereits seit längerem Möglichkeiten, wie sie der OSM Community helfen kann. Da die Beratungen noch nicht abgeschlossen sind, wird noch um etwas Geduld gebeten.

Danke für am Ball bleiben. :slight_smile:

Auf der Website der Staatskanzlei sind Tiles von tiles.openstreetmap.org eingebunden. Die Seite wird über HTTPS geladen, die Tiles nicht, d.h. man kann in den Logfiles der OSMF-Tileserver nicht sehen, wie oft die Website der Staatskanzlei aufgerufen wird. (Quelle)

Gibts einen “Endstand”? :slight_smile:

Die NRW-Atlas Hintergründe wurden jetzt aus JOSM entfernt.

Traurig, aber das einzig richtige, um haufenweise Urheberrechtsverstöße durch uninformierte JOSM-User zu vermeiden.

Grüße

Was? Och nee … ich hatte die gerade als wunderbare Quelle entdeckt und damit gearbeitet. Kann ich also nun wohl einstampfen und aufhören :frowning:

Hallo,

Diese Interpretation teile ich nicht. (Wenn ich sie geteilt hätte, hätte ich früher lauter aufgeschrien)

Die Dienste (ausgenommen DOP40) haben mit der Einführung des Open-Data-Angebots ihre URL beibehalten und die uns vor vier Jahren erteilte Nutzungserlaubnis wurde nicht widerrufen.

Viele Grüße

Michael