Hallo,
wie von Nakaner vorgeschlagen, kommt hier ein Entwurf für eine deutsche Freigabeerklärung. Dabei handelt es sich weitestgehend um eine angepasste Fassung der inoffiziellen Übersetzung der OpenStreetMap-Teilnehmervereinbarung.
Berechtigung zur Nutzung und Weitergabe von Daten
Die Institution/Gesellschaft XYZ…………………………………………………………………….
mit Sitz in XYZ………………………………………………………………………………………
- nachfolgend Datenspenderin genannt -
gewährt der OpenStreetMap Foundation (OSMF)
mit Sitz in 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom
eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive, unbefristete und unwiderrufliche Erlaubnis, mit den nachfolgend aufgeführten Daten jegliche Handlungen vorzunehmen, die durch das Urheberrecht, das Datenbankrecht oder jedes andere, ähnliche Recht geschützt sind, egal ob im ursprünglichen Medium oder jedem anderen. Diese Erlaubnis beinhaltet explizit auch die kommerzielle Nutzung und schließt keine Nutzungsbereiche aus. Die Erlaubnis schließt – ohne Begrenzung – das Recht der Unterlizenzierung des Werkes über mehrere Unterlizenzen und das Recht der Klage gegen jede Urheberrechtsverletzung, welche im direkten Zusammenhang mit den der OSMF unter dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte steht, ein. Soweit dies unter den lokal angewendeten Gesetzen und Urheberrechtsvereinbarungen möglich ist, verzichtet die Datenspenderin gegenüber der OSMF und ihren Lizenznehmern auf jegliche Urheberpersönlichkeitsrechte, die die Datenspenderin an den Daten hält.
Die Datenspenderin gewährt der OSMF, dass sie die nachfolgend aufgeführten Daten als Teil einer Datenbank nutzt bzw. weiterlizenziert, welche unter einer oder mehrerer der folgenden Lizenzen steht: ODbL 1.0 für die Datenbank und DbCL 1.0 für die Inhalte der Datenbank; CC-BY-SA 2.0; jede andere freie und offene Lizenz (z. B. http://opendefinition.org/licenses/)), welche von Zeit zu Zeit durch eine Wahl der OSMF-Mitglieder bestimmt und von mindestens 2/3 der aktiv Beitragenden akzeptiert wird.
Unter Ausnahme der oben erwähnten Punkte behält die Datenspenderin alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen an und über die nachfolgend aufgeführten Daten.
Soweit gesetzlich zulässig, stellt die Datenspenderin die Daten “wie besehen” und ohne jegliche Garantie, weder ausdrücklicher noch stillschweigender, zur Verfügung einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Mängelgewährleistung oder Garantie der Eignung für einen bestimmten Zweck.
Abgesehen von derjenigen Haftung, die entweder nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann, haftet weder die Datenspenderin noch die OSMF für jegliche speziellen, indirekten oder zufälligen Schäden, Folgeschäden, Buß- oder Schadenersatzzahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung, wie auch immer sie zustande gekommen sind und unter welcher Haftungstheorie. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn keine beteiligte Partei vor der Möglichkeit von solchen Schäden gewarnt wurde.
Die Datenspenderin stellt der OSMF folgende Daten zur Verfügung:
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Ort, Datum
Unterschrift der Datenspenderin