Das finde ich bei Objekten wie z.B. Landesgrenzen ach nicht falsch.
Solche Updates wären der Idealfall den man anstreben sollte. Entweder erledigen dies dann die jeweiligen Quellen oder diese stellen eine API wenn auch nur in form eines feeds bereit dann müßte entweder ein User der regelmäßig diesen feed bearbeitet oder aber ein automatisches Skript in der Liste der Distributoren für Bulk Upload eingetragen werden oder anders kenntlich gemacht werden.
Das sind technische Probleme die mir auch aufgefallen sind und die ich als absoluter leihe in sachen künstlicher intelligenz nicht lösen kann.
Im Falle der naturschutzgebiete und andrer Objekte die als boundary vom Rest getrennt sien sollten wäre das aber ohne große Probleme möglich darauf zu zu greifen.
Das hier ist z.B. etwas das dem schon sehr nahe kommt auch wenn da noch nichts automatisch korrigiert wird.
http://tools.geofabrik.de/mc/#15/49.0094/8.3902&num=4&mt0=mapnik&mt1=google-map&mt2=mapnik&mt3=mapnik-german
Ob ein Programm nun externe Karten oder bestimmte ältere Versionen der eingenen Karte vergleicht ist dann eine andere Sache.
Im Artikel über Qualitätssicherung ist jedenfalls die Rede von unerschiedlichsten analyse skripts die irgendwelche ergebnisse liefern
und ob diese dann manuell oder automatisch korrigiert werden ist nur eine Frage der Programmierung und der “Qualität” dieser algorithmen auf die man sich ja schon mehr oder weniger verlässt das diese irgendwie relevante plausible Ergebnisse liefern das heist erkennen was “falsch” und was “richtig” ist.
Und wenn eine bestimmte Version der Karte (zu einem Zeitpunkt wiederherstellungspunkt) über eine Landesgrenze verfügt die als mit dem Gesetz übereinstimmend verifiziert wurde und neue Versionen der Karte automatisch und regelmäßig mit diesem Stand verglichen werden
und abweichungen als Fehler gemeldet werden … warum dann nicht auch automatisch korrigieren oder gleich ganz festsetzen und nur von einer bestimmten Instanz bearbeiten lassen?
Das ist doch nicht richtig. Tatsächlich scheint es Ländersache zu sein wie mit GEodaten aus öffentlichen Mitteln umgegangen wird.
Rheinlad Pfalz stellt zumindest die Daten der Naturschutzgebiete aber auch einige andere unter der open data lizens (namensnennung +weitergabe unter selben bedingungen) frei.
Abgesehen von der tatsächlichen rechtlichen Lage denn Rohdaten scheinen schon jetzt einen viel freizügigeren Lizensstatus zu haben als Karten und Grenzen wie Naturschutzgebiete sind Teil von verordnungen die auch vollkommen frei verfügbar sein müßten.
Schau mal in den Gestzestexten dort fehlen überall die eigentlich angehängten Karten. Diese werden nämlich mittlerweile digitalisiert
und im Behördlichen Geosystem eingetragen und dem Bürger über spezielle Viewer zugänglich gemacht.
Wenn eines Tages z.B. an einem Samstag die Komplette Editorengemeinschaft der OSM ganz plötzlich einen Flash bekommt und sich um Punkt 12 Uhr Mittags ganz brennend für die Naturschutzgrenzen in Hessen interessiert und gleichzeitig den Naturegviewer öffnet …
vielleicht käme dann jemand auf die Idee das diese Daten jedem Bürger jederzeit zur verfügung stehen sollten auf welcher Plattform auch immer.
Allerdings blicke ich da noch nicht wirklich durch und bleibe vorsichtig.
Aber ich bin mir sicher das sich in der Hinsicht Datenfreigabe in naher Zukunft einiges tun wird und man vor einem gewaltigen haufen Daten stehen wird die berarbeitet werden könnten.
Das einfügen der Naturschutzgebiete in Rlp vom Stand 2014 wäre schon jetzt eine größere Sache wenn man es manuell macht.
Abfallkontainer sind Abfallkontainer
Straßen sind Starßen
Rettungspunkte sind Rettungspunkte
und Landes , Gemeinde oder Naturschutz Grenzen sind Grenzen die an ein Gesetz gebunden sind
Ich sprach von einer Rangordnung!
Wahrscheinlich ist das Rettungspunkte System bis zum nächsten Update der Forstämter sowieseo ein Auslaufmodell weil jeder GPS im Handy hat und bei einem Notfall den Rettungsdiensten genaue Standortdaten übermitteln kann.
Routingprogramme sollten die Retter dann zu diesem Ort leiten können … soweit ich weis funktionieren einige Rettungsapps auf diese weise ohne Rettungspunkte.
Ich könnte bezweifeln das die Behörde damit tatsächlich auch die Grenzen der Naturschutzgebiete meint denn diese sind direkt an einen Gesetzestext gebunden und mit dem Verweis auf diesen eigentlich frei verfügbar… da ich mich aber täuschen kann und die rechtliche Situation falsch einschätze bin ich weiterhin vorsichtig .
Und bisher habe ich keine Naturschutzgebiete aus dem Datenbestand des NATUREG übernommen!
Die Importrichtlinien sind sicher interessant werde ich mir durchlesen.