Genau da liegt doch der Widerspruch: “GEMÄß der vergebenen Datenlizenz” - im Verhältnis zu - “Datensätze sind als open data” […] “um die breite Nutzung dieser Daten z. B. durch die OSM Community zu fördern”.
Damit steht für mich außer Zweifel, dass die Daten in OSM uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Darüber hinaus sind INSPIRE Datensätze des GeoSN (hier am Beispiel der Adressen) unter https://www.govdata.de/web/guest/daten/-/searchresult/q/Adressen/f/format%3Awms%2Cgroups%3Ageo%2Ctags%3Aopendata%2Cisopen%3Afree%2C/s/relevance_desc abrufbar mit folgendem Lizenzvermerk: Freie Nutzung
Unter dem Link: https://www.govdata.de/web/guest/faq wird ausgeführt:
Auch hier entsteht ein Widerspruch, der darin besteht, dass zum einem gefordert wird:
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
jedoch bei einer Veränderung der Daten:
„Quelle: Behörde XY, 2013 (Daten verändert)" oder
„Quelle: Behörde XY und eigene Berechnungen"
So ist also spätestens bei einer weiteren Bearbeitung der Daten der vom erst erfassenden User angebrachte Quellvermerk mit Hinweis auf die Datenlizenz Deutschland 2.0 nicht mehr erkennbar.
Wie und wo soll der Quellvermerk den letztendlich angebracht werden? Direkt für jedes Gebäude oder bei jeder Hausnummer, an einzelnen Nodes oder Polygon? Nach dem Muster
building=yes
source= Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Dann wird das Haus umgebaut und ein User ergänzt bzw. verändert den Gebäudeumring. Schreiben wird schreiben wir dann:
source=Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 + geändert am xx.mm.yy / survey
Ist doch quatsch und letztendlich nicht zu realisieren. Nach meiner Meinung ist der einzig praktikable Weg, die Quelle unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors zu nennen, denn alles andere geht bei einer weiteren Bearbeitung verloren.
Hier wurde meines Erachtens Nutzungsbedingungen formuliert, die nicht zu Ende gedacht wurden.
Da der Gesetzgeber sich aber für die uneingeschränkte Nutzung der Daten ausspricht, ist der Wille letztendlich klar erkennbar, dass es gewünscht wird, dass die OSM-Community die Daten nutzt.
Auf der Webseite http://www.gdi.sachsen.de/inhalt/info/bericht/160108/160108.html wird ausgeführt:
Daraus folgt für mich schlüssig, dass die jeweils geodatenhaltende Stelle die angesprochenen Daten zunächst in ein INSPIRE konformes Datenformat konvertieren will, damit diese genutzt werden können. Das INSPIRE Format wird dann zum Download angeboten. Das Konvertieren der Datensätze wird nach m.M. vorbereitet, um diese Daten einem großen breit gefächerten Interessentenkreis zugänglich zu machen (und nicht speziell der OSM-Community) und sind somit auch für einen direkten Import geeignet.
Der direkte Import von Datensätzen ist häufig kontrovers diskutiert in den OSM-Foren. Letztendlich reichen (zumindest mir persönlich) die bereits vorhandenen WMS-Layer. So macht es auch eigentlich wenig Sinn, Adressen (juristisch Grundstücksnummern) und Flurstücke freizugeben, aber die sich darauf befindenden Gebäudeumringe nicht oder erst sehr viel später freizugeben.
Noch etwas in eigener Sache
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- Das ist schlicht gelogen!!! Es existiert in meinem Postfach keine Mail von Dir. Ich gestatte den Admins ausdrücklich, mein Postfach einzusehen. Dazu gebe ich dann auch gerne, z.b. an woodpeck, mein OSM-Passwort heraus.
- Du schreibst “Freigabe nicht eindeutig formuliert” und “eine Ebene höher telefonieren”. Wenn Dir eine Erklärung des Absenders der Koordinierungsstelle GDI - GeoSN nicht ausreicht, weil du die Kompetenz des Unterzeichners anzweifelst, dann solltest Du Dich auch einmal über die juristischen Unterschiede zwischen einem Erfüllungsgehilfen und einem Verrichtungsgehilfen schlau machen. Darüber hinaus ist es nicht meine Aufgabe, die Kompetenz eines Mitarbeiters einer Behörde anzuzweifeln. Vielmehr ist die Nachfrage bei dem Vorgesetzten des Unterzeichners diskriminierend und herabsetzend gegenüber dem Unterzeichner und vermutlich an höherer Stelle eher nervig. Zur Erledigung solcher Aufgaben haben Vorgesetzte nun einmal nachgeordnete Mitarbeiter.
- Mir persönlich hat die Erklärung völlig ausgereicht, da ich des Lesens mächtig bin. Mir ist auch völlig neu, dass eine auch mir gegenüber abgegebenen eindeutige Erklärung und Freigabe der Daten von einem Dritten OSM-User - dessen Qualifikation und Funktion sich mir nicht erschließt und auch nicht zum Vorstand von OSM gehört - geprüft werden muss.
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Anyway - warten wir es ab, wie sich GeoSN entscheidet.