100 km/h pauschal taggen für alle straßen außerorts, wenn .....

Es muss unterschieden werden zwischen maximaler und zulässiger (nicht überhöhter) Geschwindigkeit. Die kann je nach örtlicher und zeitlicher Gegebenheit (Nebel, Glatteis, Übersichtlichkeit, Kurven) niedriger sein, aber niemals höher als die Maximalgeschwindigkeit.
Das Verkehrsschild ist kein Freifahrtschein, ein maxspeed=100 sagt nichts über die fahrbare Geschwindigkeit.

Siehe z. B. diese Straße. Da ist 100 zulässig, aber niemand der Verstand hat würde mit 100 km/h über eine Schotterpiste fahren.

100 in einem Wohngebiet?? Ich hoffe es hört dort niemand auf das OSM Navi… :frowning:

Das war zuerst auch mein Gedanke, aber Wiki sagt: „maxspeed beschreibt die rechtlich angeordnete maximal zulässige Geschwindigkeit.“
Die rechtsverbindliche Definition der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen ergibt sich aus § 3 StVO. Oder kennst du eine andere anerkannte Definition auf die unser Wiki Bezug nehmen sollte?

+1

Dieser Wahn, jeden Eventualfall in Vorschriften zu gießen, ist – ja, Gassner’s Law – typisch deutsch. Aus keinem anderen Land der Welt kenne ich das, daß vor jeder Kurve ein 70-Schild steht, weil man dem Fahrer nicht zutraut, selbst zu entscheiden, wie schnell er die Kurve fahren möchte. (Oder – was ich eher befürchte – weil der Fahrer bereits erwartet, daß die Behörden ihm diese Verantwortung abnehmen.)

In England steht vor Kreuzungen (also roundabouts) auf dem platten Land ein schlichtes „Reduce speed now“. Mehr nicht. Jedem bleibt selbst überlassen, wie sehr er seine speed reducen möchte – abhängig von Tageszeit, Wetter, Verkehr. In Deutschland steht da mindestens 80–60 oder 70–50 dran, und wenn sie könnten, wie sie wollen, würde da 70–50–30–20–5–STOP stehen. Was auch dann zwingend einzuhalten wäre, wenn der Kreisel und alle anderen Straßen vollkommen frei sind.

Woran erkennt man einen Deutschen im Ausland? Er steht nachts um drei an einer roten Fußgängerampel.

–ks

@ks, da bist du aber noch nicht weit herumgekommen… SCNR :wink:

Es spielt keine Rolle, ob es woanders besser ist, wir müssen unsere Verhältnisse abbilden. Hast du inhaltliche Anregungen oder sprachliche Verbesserungsvorschläge zu meiner Neu-Formulierung?

Gruß
geow

Sinnvoll können wir m.E. nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach stvo Paragraph 3 Absatz 3 taggen. Alles andere ist nicht objektivierbar.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir bilden die offiziellen Vorschriften ab, nicht die tatsächlichen Gegebenheiten. Wenn man auf einer Straße 100 fahren darf, gibt es keinen Grund, etwas anderes als maxspeed=100 dranzuschreiben, auch wenn man das mit einem handelsüblichen Fahrzeug nicht kann.

maxspeed ist maxspeed, nicht recommendedspeed oder practicalspeed oder whatiwoulddospeed.

–ks

Ich zitier mich mal aus #37, Fußnote 2:

“Die rechtsverbindliche Definition der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen in DE ergibt sich aus § 3 StVO.
Danach sind 100 km/h außerorts nur im günstigsten Fall für PKW zulässig, soweit kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Neben den expliziten und impliziten Verboten (Tempolimits, Ortseingang/-ausgang) gilt daher stets die Regel „angepasste Geschwindigkeit“. Diese richtet sich nach der örtlichen Situation (Sichtweite, Entfernung zu vorfahrtberechtigten Einmündungen, Fahrbahnbreite, Anhalten innerhalb der halben Sichtweite bei schmalen Straßen etc.). Auch vor diesem rechtlichen Hintergrund ist außerorts pauschal maxspeed=100 + source:maxspeed=DE:rural nicht gerechtfertigt.” …sondern in der Regel nur auf klassifizierten Straßen.

edit: link repariert

Ich sehe da keinen Unterschied zwischen unklassifizierten und klassifizierten Straßen: Auch auf letzteren muss ich meine Geschwindigkeit nach §3 anpassen.
Abgesehen davon wird unclassified/tertiary in OSM eigentlich nach Verkehrsbedeutung und nicht nach formalem Status vergeben.

Wenn wir uns das nächste ml darüber unterhalten, wie wir die Farbe von Gebäuden getrennt nach dem Geschoss eintragen oder einen Laden, der Friseur und Kosmetik gleichzeitig anbietet oder die Vegetation im Straßengraben, sollten wir uns erinnern, dass wir bei OPENSTREETMAP nicht mal einheitlich die Geschwindigkeit auf der Straße handhaben.
SCNR
Aber irgendwie erschreckt mich das immer wieder.
:frowning:

Quark.

Der bauliche Ausbauzustand von klassifizierten Straßen erlaubt bei durchschnittlichen Verhältnissen in der Regel ein Befahren mit der impliziten maxspeed, wohin gegen dies bei unklassifizierten Straßen vorwiegend nicht der Fall ist.

Wiki sagt: highway=unclassified “sind meist schmaler und stehen in der Einstufung unterhalb von highway=tertiary.” Das deckt sich mit der deutschen Defintion von klassifizierten Straßen.

Gruß
geow

Das schon, aber highway=tertiary deckt sich nicht unbedingt mit Kreisstraße.

Daher: nicht immer.

Einwandfrei, da bin ja froh, dass du wenigstens nicht meiner Kernaussage widersprichst ;):

“Der bauliche Ausbauzustand von klassifizierten Straßen erlaubt bei durchschnittlichen Verhältnissen in der Regel ein Befahren mit der impliziten maxspeed, wohin gegen dies bei unklassifizierten Straßen vorwiegend nicht der Fall ist.”

Häh? [schwäbisch für: “Das kann ich mir jetzt aber schwer vorstellen.”]
Gerade vorhin korrigiert
Dieser Abschnitt hat, von Süden her kommend, ein 70 Schild angebracht, es wurde nicht einfach “vergessen” oder so, wahrscheinlich wegen der Bushaltestelle. Und das ist eine Landesstraße, keine lausige K.
Gemessen in JOSM hat das untere Teilstück einen Durchmesser von 128 m, also einen Kurvenradius von 64 m.
Bei vorschriftsmäßigen 70 km/h (v=19,44 m/s) ergibt das eine Zentrifugalbeschleunigung von (v²/r) 5,9 m/s² - ohne Kurven schneiden (ok, der Weg liegt außen, vielleicht nochmal 2 m mehr Radius…) wird’s da kritisch, von Regen oder 3 km/h Toleranz, die mancher gerne dreist ausnutzt, gar nicht erst zu sprechen.
Ändern wird sich das erst, wenn’s mal so richtig kracht wenn ein Auswärtiger versucht, da wirklich 70 zu fahren, womöglich bei Nässe und Heckantrieb, “das Schild denkt ja gottseidank für mich”. Die Stelle ist mir jetzt aber nicht als Unfallschwerpunkt bekannt.

Die Aussage ist so unscharf, dass sie mMn keine unterschiedliche Behandlung von maxspeed rechtfertigt.
Maximal heißt maximal, egal wie wahrscheinlich es erreichbar ist.

Das gilt unter den genannten 2 Einschränkungen: “In der Regel” und soweit keine beschilderten Beschränkungen vorliegen (Thema OP).

geow

Die rechtsverbindliche Definition der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen ergibt sich aus § 3 StVO. Oder kennst du eine andere anerkannte Definition auf die unser Wiki Bezug nehmen sollte?

geow

Deshalb habe ich ja geschrieben, dass das Schild bewusst da steht und nicht einfach vergessen wurde - also bewusst ausgeschildert wurde. Der Fall “vergessen” - oder bewusstes “nichtanbringen” kommt dagegen ungleich häufiger vor.