Offene Geodaten in Sachsen - Leider inkompatible Lizenzbestimmungen

Und woher haben die dann die Info her? Ok, aus der Mailing-Liste mag sein. Aber sonst?

“Schön wäre” ist gut - das ist absolut notwendig, da OSM nichts anderes machen kann. Und das ist halt eine bittere Pille für die Anbieter.

Gruss
walter

Diese Ankünigung wurde auch auf talk-de veröffentlicht: https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2016-February/112558.html

Das “Angebot” von GeoSN zielt genau auf diese Lösung hin. In etlichen Telefonaten und Mails wurde im Vorfeld analysiert und besprochen, wie solche Freigaben in anderen Bundesländern und im benachbarten Ausland in der Vergangenheit gehandhabt wurden.

Es wäre vermutlich sinnvoll und im Einklang mit dem OP, wenn atpl-pilots Fazit hier (vorerst) entfernt würde:
Derzeit ist dies IMHO falsch und irreführend. (Das waren schon meine Gedanken, bevor dieser Thread erstellt wurde.)

Auch wenn die Sachsen-Daten in jeglicher Hinsicht für OSM freigegeben würden, wäre ein reiner Import “fehlender” Hausnummern nicht zielführend. Diese Daten habe ich in meinem und im Nachbarort verglichen und dabei etliche Dateileichen sowie fehlende Hausnummern “neuer” Häuser gefunden. In meinem Ort sind von 1415 gemappten Hausnummern 50 nicht in den Daten zu finden, die Karteileichen habe ich noch nicht gezählt.
Im Nachbarort sind von 6052 gemappten Hausnummern 78 nicht in den offiziellen Daten. In der Straßenlistenauswertung sind bisher 25 als Karteileiche markiert. Dazu muss ich aber ergänzen, dass die Auswertung für Freiberg sich derzeit auf 2014 gespendete Daten stützt, die sich leicht von den Sachsen-Daten unterscheiden.

Die Sperre ist der DWG beantragt, insbesondere weil als Quelle “Geoportal Sachsen” angegeben und vorwiegend Hausumringe korrigiert und neu erstellt wurden.

Die WMS-Dienste des Geoportals sind zur Zeit ausdrücklich nicht Bestandteil des Open Data Angebots!

Die angesprochen Wiki-Seite wurde von mir korrigiert.

Nachtrag: Die DWG hat dem User eine sofortige Sperre angedroht wenn er weitermacht.

Danke. Ich wollte es nicht selbst machen, weil ich nicht um den aktuellen Stand der Gespräche weiß.
Ich habe den zweiten Satz noch etwas genauer formuliert und die Links zu den Diskussionen eingebaut bzw ergänzt.

Ich reverte gerade die “Reverts” des betreffenden Users, versuche aber auch einige legale Änderungen zu retten.

Gruss
walter

EDIT: Done. Zum Glück ohne Konflikte (in den Daten ;))

Es ist eigentlich schade, dass es solch deutlicher Worte von Joachim bedarf und ejn “Bitte warten” nicht ausreicht. :frowning:

Ich habe das Grundgerüst einer Wikiseite angelegt: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/GeoSN_Open_Data

@wambacher
In Torgau gab es vor zwei Tagen noch einen Changeset mit entsprechender Quellenangabe von dem User. Der wurde noch nicht reverted, oder?

Ich habe soeben Torgau überprüft. Die Hausumringe wurden in dem angesprochenen Changeset exakt nach dem amtlichen WMS des Geoportals korrigiert bzw. neu angelegt. Im Changeset wurde das Geportal, das überhaupt nicht Bestandteil des Open Data Angebotes ist, als Quelle angegeben. Daher sollte das Changeset komplett zurückgesetzt werden.

Hab ich heute Früh auch gemerkt, nur gab es Timeout beim Bearbeiten in Josm.
Ich versuche es nochmals.

Gruss
walter

puh, feddich. beim 3. mal hat es geklappt. waren auch über 15000 Objekte. Eigentlich schade um die Arbeit.

Aber die vielen Hausumrisse sind wohl auch nach der eventuellen “Freigabe durch den Freistaat Sachsen” :wink: illegal.

Vor allem sind sie nicht unbedingt richtig, da zumindest die älteren Gebäude von alten Katasterkarten abdigitalisiert und nicht eingemessen worden sind.

Ich verstehe unter “Nutzung” die Dinge, die ich auch mit den OSM-Daten machen kann, und die gleichzeitig lizenzkonform sind. Also z.B. eine Karte mit interessanten Stellen erstellen (Karte mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Dann fahre ich zu diesen interessanten Stellen und nehme die Daten vor Ort für OSM auf. Oder ich erstelle eine Statistik mit der durchschnittlichen Größe der Flurstücke (Statistik mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Die Daten sind also “offen” im Sinne von verfügbar (und kostenlos).

So wie ich es verstanden habe ist eine Übername der Daten in den Datenbestand von OSM bei der Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung) nicht lizenzkonform, da wir nicht sicherstellen können, dass jeder Nutzer der OSM-Daten den geforderten Quellenvermerk anbringt. Bzw. weil wir als OSM das nicht von unseren Nutzern verlangen wollen.

Am 2016-02-13 08:00:46 schreibt DD1GJ:

Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden (meine letzte lokale Sicherungskopie für Torgau war am 11.02.2016 um 23:07 Uhr MEZ).

Daher ist es etwas selbstherrlich von der Community auf mich mal wieder loszugehen, dass ich angebliche Sperrvermerke nicht beachten oder im Forum nicht mitlesen würde, wenn die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal veröffentlicht waren … Am 13.02., zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Sperrvermerks, saß ich bereits ab 07:20 Uhr im Auto zu einem verlängerten Wochenende.

Meine schriftliche Anfrage vom 19.01.2016 09:35 Uhr MEZ an die Koordinierungsstelle lautete:

Auf diese Anfrage erhalte ich als auch Joachim Kast die folgende Antwort:

Vor diesem Hintergrund stelle ich fest:

  1. Das Beamte ihre Antworten unsauber formulieren und man eigentlich genauso schlau ist wie vorher.

  2. Auch das Land Berlin hat bei genauer Betrachtung an einigen der von Ihnen veröffentlichen Datensätze bezügl. der Nutzungsrechte den Vermerk angebracht hat: “Nutzungsbedingungen noch nicht abschließend bearbeitet.” Deshalb dürfen Sie - wie zuvor zitierte eMail beweist - genutzt werden.

  3. Auf eine präzise formulierte Anfrage meinerseits, wird mitgeteilt, dass die Daten des GeoSN Open Data sind - und die Lizenzbedingungen gemäß “Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung)” - die ja bei genauer Betrachtung gerade nicht kompatibel sind mit den OSM Lizenzbedingungen - uneingeschränkt benutzt werden dürfen und somit auch für die Verwendung in OSM freigegeben wurden.

  4. Eine solche individuelle Aussage bzw. Genehmigung durch den Referenten Herrn Nitzsche ist im Rechtsverkehr immer höherwertiger, als allgemein formulierte Nutzungsbedingungen, analog eines abweichenden Vertragstextes im Verhältnis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  5. Wenn es für Beamte also typisch ist, ihre eigenen “Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen” durch individuelle Genehmigungen aufzuheben, dann sehe ich nicht die Notwendigkeit, “Obrigkeitshörig” etwas zu hinterfragen, sondern warte dann ab, ob oder inwieweit ein Widerruf zur Nutzung der GeoSN-Datensätze kommt.

  6. Ich würde einmal unterstellen, dass die Mitarbeiter des GeoSN analog der Berliner Senatsverwaltung ebenfalls so weitsichtig sind, alle Daten als Open Data zu erklären, nur noch nicht mit der Formulierung ihrer Nutzungsbedingungen hinterhergekommen sind.

Abschließend noch ein Wort zu den “Revertern”: Ich gehöre nicht zu den Usern die Vandalismus veranstalten und deshalb mal eben schnell revertet werden müssen. Viele der von mir in Torgau gemappten Daten wind auch NICHT auf die Daten des GeoNS zurückzuführen, sondern auf BING oder Mapbox.

Hier hätte es - und die Community wird doch immer als solche hoch gehalten - eines einfachen Hinweises an mich genügt, dass bestimmte Daten zurückgesetzt werden müssen, bis die Lizenzierung abschließend geklärt ist. Schließlich weiß der User am besten, welche Quelle er benutzt hat und revertet das Notwendige und behält von dem Rest eine Sicherungskopie, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu reaktivieren, wenn das Lizenzrecht geklärt ist.

Aber vermutlich ist ein guter Umgangston hinter der Anonymität von Usernamen ein Fremdwort - und auch daran sollte die OSM-Community mindestens genauso hart arbeiten.

Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Eine solche “uneingeschränkte” Freigabe liegt eben noch nicht vor, denn:

  • da steht “gemäß der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt” man könnte auch sagen: “im Rahmen der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt”. Das heißt das Wörtchen “uneingeschränkt” gilt nur innerhalb der Lizenz und hebt diese nicht komplett auf.

  • Die Bezeichnung “Open Data” ist erstmal nur ein allgemeiner Begriff und enthält keine Aussage über die genaueren Lizenzbedingungen und ist nicht mit CC0 gleichzusetzen.

Für mich zeigt das, dass du die Aussage

und besonders die Lizenz (Link zum deren Text) sehr großzügig interpretierst, um es euphemistisch auszudrücken. Die Lizenz selbst ist zu OSM nicht kompatibel, wie bereits andere feststellten. Wenn Daten gemäß dieser Lizenz genutzt werden dürfen, heißt das, dass es soweit keine Ausnahmen gibt.
Dann hast du selbst noch gegen die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 verstoßen, indem du weder die Lizenz noch die Quelle irgendwo angegeben hast.

Leider verfolgst du meinem Eindruck nach noch immer die Strategie: “Was irgendwie möglicherweise halbwegs legal genutzt werden darf, kippe ich in OSM ab.”
Den “weißer-als-weiß”-Ansatz (hier schön erklärt) hast du vermutlich noch nicht einmal versucht zu verstehen.

Zum Import selbst: das war dein übliches Löschen und neu Hochladen. Geometrien aktualisieren solltest du langsam mal lernen. Teilweise waren auch krumme Gebäude dabei und welche, die vor Ort überprüft werden sollten.
Bevor du anfängst, auch “offizielle” Hausnummerndaten in die OSM-DB zu werfen, solltest die bitte vor Ort überprüfen. Jede einzelne. Falsche Daten gibt es auch anderswo, in OSM möchte ich sowenig wie möglich davon haben. OSM will kein Sammelsurium aus “offenen” Daten möglichst vieler Quellen sein.

Edit: Link zur ML eingefügt

Das ist doch eine 1A widersprüchliche Definition.

Aber wenn ich mir die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
so angucke heißt es darin doch:

(Markierungen sind von mir)

Kann man das nicht so auslegen, dass man die Daten zuerst einmal unter der gegebenen Lizenz nutzen muss, also mit den erforderlichen Angaben der Quelle, eben gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" und dass die Daten danach (da ja explizit JEDE Nutzung erlaubt ist) einfach nochmal (als selbständiger Datensatz) unter einer anderen Lizenz also z.B. CC0 veröffentlicht werden können und diese Daten dann für OSM genutzt werden?

Da steht ja nirgends, dass eine weitere Nutzung der Daten danach unter den gleichen Lizenzbedingungen erfolgen muss oder übersehe ich da was? Aber ich hab von juristischem keine Ahnung. Üblich ist aber doch - falls der Lizenzwechsel ausgeschlossen werden soll, dass dies wie bei anderen Lizenzen (z.B. CC BY-SA 3.0 DE) - in der Lizenz beinhaltet ist, oder nicht?

edit: Rechtschreibfehler und Übersicht.

Eine individuelle Nutzungserlaubnis erlaubt Dir, die Daten zu nutzen (z.B. für eigene Karten oder Veröffentlichungen), wobei es Dir einfach ist, die Quellenhinweise angemessen unterzubringen. Z.B. im Quellenverzeichnis einer Publikation.

Diese individuelle Erlaubnis berechtigt Dich allerdings nicht, diese Daten dem OSM-Bestand hinzuzufügen, weil wir den Quellenvermerk so nicht gewährleisten können und werden. Wir brauchen da Rechtssicherheit für den Fall, dass der “Datenspender” dort Probleme sieht, weil seine Anforderungen von uns nicht erfüllt wurden.

tl;dr: Für Deine Nutzung ist die Erlaubnis ausreichend - für Aufnahme der Daten in den OSM-Bestand nicht.

Gruss
walter

ps: das vollständige Zitieren von Schriftstücken mit Namen und Kontaktdaten wird hier sehr ungerne gesehen und ist mMn rechtlich zumindest bedenklich.

edit: Typo

Wenn man das im ersten Moment liest, denkt man… ‘Ok, Super… Das ist machbar’ . So einfach ist es aber nicht, denn dann kommt: ‘Ja wo soll ich das denn nun nennen, am Objekt, am Changeset… reicht ein Wikieintrag?’

Ich betrachte solche Mail nicht als Freibrief, gleich nach Erhalt drauf los zu liegen und Fakten zu schaffen. Diese Mail zeigt, daß seitens staatlicher Stellen der Wille besteht, daß (gewisse) Daten entsprechend des Open Data - Gedankens auch genutzt werden sollen, eben auch für OSM.

Die Denke in vielen Landesverwaltungen ist aber immernoch “Nur Landesweit, Ich habe eine Karte und lege (in dem Fall) Sachsendaten drüber… Vermerk an geeigneter Stelle … Feddich”. Oft denkt man in Papierkarten im Maßstab 1:10.000, in abgefassten Textberichten und Einzelgebietsweise. So einfach ist es aber mittlerweile und vor allem beim Thema OpenData nicht, da viele der Entscheider nicht ist Geodaten und deren Verarbeitungsprozesse und auch deren Möglichkeiten oder deren gelegentlichen Schwierigkeiten Denken können.

Kurzum… Sachsen hat den Willen gezeigt, und es obliegt den Verhandlungspartnern eine geeignete Lösung zu finden (Hier vertraue ich ganz Joachim Kast). Solange sollten wir die Füße still halten und die Maushand sollte den Weg zum WMS oder WFS-Dienst Sachsens meiden. Daher kam (denke ich) auch noch keine öffentliche Verlautbarung.

Ich hatte die Info von Stefan (aka atpl_pilot) im Vorfeld erhalten, wo auch Joachim Kast (aka DD1GJ) mit in der Mail stand. Ich solchen Fällen gehe ich davon aus, daß erst nach Öffentlichmachung (Forum, Mailingliste, Wochennotitz, Wiki) der Nutzung mit Angabe etwaiger Regularien man die dann benannten Dienste Nutzen darf, vorher ist es Tabu.

Sven

Hallo atpl_pilot,

Dein Changeset wurde Freitag morgens hochgeladen. Ich habe Dich 13 Stunden zuvor (Donnerstag, 11.02.2016 20:31) im Rahmen einer anderen Diskussion angeschrieben und Dich um Zurückhaltung gebeten, da die “Freigabe” nicht eindeutig formuliert ist. Ich habe Dir geschrieben, dass ich noch mit dem GeoSN eine Ebene höher telefonieren will um zu klären, was eigentlich gemeint ist.

Diese beiden Quellen werden in dem Changeset nicht erwähnt, sondern nur “Geoportal Sachsen”. Es ist sehr seltsam, dass Du mittels Bing und Mapbox Hausumringe zeichnen kannst, die 1:1 (inkl. Fehler) mit den Daten von GeoSN übereinstimmen. Die Datenquellen, über deren mögliche OSM-Nutzung wir hier diskutieren, sind oben aufgeführt und da sind keine Hausumringe dabei.

Woher stammt Deine Präzision?

Um es in der Fliegersprache auszudrücken:
Da ist eine nicht den Regeln entsprechende Freigabe für Luftraum Delta und Du bist durch Charlie geflogen. Das hat halt Konsequenzen.

Die eigentlichen Nutzungsbestimmungen der Berliner Senatsverwaltung sind auch nicht kompatibel zu OSM. Erst durch eine Zusatzerklärung sind sie für uns nutzbar.

Erst wenn allgemein festgestellt wurde, das so eine individuelle Genehmigung die OSM Teilnehmervereinbarung erfüllt!

Und als Vorankündigung: Ich befürchte, dass bis Freitag nicht alle Details abschließend geklärt werden können und ich die Sperrfrist verlängern werde.

Joachim