Es gibt bereits mindestens einen Edit… weiteres siehe PN.
Sven
Es gibt bereits mindestens einen Edit… weiteres siehe PN.
Sven
Im Forum lesen halt nur wenige Mapper mit.
Schön wäre es natürlich, wenn eine Nennung im Wiki (http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors) und im Changeset ausreichend wäre.
Und woher haben die dann die Info her? Ok, aus der Mailing-Liste mag sein. Aber sonst?
“Schön wäre” ist gut - das ist absolut notwendig, da OSM nichts anderes machen kann. Und das ist halt eine bittere Pille für die Anbieter.
Gruss
walter
Diese Ankünigung wurde auch auf talk-de veröffentlicht: https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2016-February/112558.html
Das “Angebot” von GeoSN zielt genau auf diese Lösung hin. In etlichen Telefonaten und Mails wurde im Vorfeld analysiert und besprochen, wie solche Freigaben in anderen Bundesländern und im benachbarten Ausland in der Vergangenheit gehandhabt wurden.
Es wäre vermutlich sinnvoll und im Einklang mit dem OP, wenn atpl-pilots Fazit hier (vorerst) entfernt würde:
Derzeit ist dies IMHO falsch und irreführend. (Das waren schon meine Gedanken, bevor dieser Thread erstellt wurde.)
Auch wenn die Sachsen-Daten in jeglicher Hinsicht für OSM freigegeben würden, wäre ein reiner Import “fehlender” Hausnummern nicht zielführend. Diese Daten habe ich in meinem und im Nachbarort verglichen und dabei etliche Dateileichen sowie fehlende Hausnummern “neuer” Häuser gefunden. In meinem Ort sind von 1415 gemappten Hausnummern 50 nicht in den Daten zu finden, die Karteileichen habe ich noch nicht gezählt.
Im Nachbarort sind von 6052 gemappten Hausnummern 78 nicht in den offiziellen Daten. In der Straßenlistenauswertung sind bisher 25 als Karteileiche markiert. Dazu muss ich aber ergänzen, dass die Auswertung für Freiberg sich derzeit auf 2014 gespendete Daten stützt, die sich leicht von den Sachsen-Daten unterscheiden.
Die Sperre ist der DWG beantragt, insbesondere weil als Quelle “Geoportal Sachsen” angegeben und vorwiegend Hausumringe korrigiert und neu erstellt wurden.
Die WMS-Dienste des Geoportals sind zur Zeit ausdrücklich nicht Bestandteil des Open Data Angebots!
Die angesprochen Wiki-Seite wurde von mir korrigiert.
Nachtrag: Die DWG hat dem User eine sofortige Sperre angedroht wenn er weitermacht.
Danke. Ich wollte es nicht selbst machen, weil ich nicht um den aktuellen Stand der Gespräche weiß.
Ich habe den zweiten Satz noch etwas genauer formuliert und die Links zu den Diskussionen eingebaut bzw ergänzt.
Ich reverte gerade die “Reverts” des betreffenden Users, versuche aber auch einige legale Änderungen zu retten.
Gruss
walter
EDIT: Done. Zum Glück ohne Konflikte (in den Daten ;))
Es ist eigentlich schade, dass es solch deutlicher Worte von Joachim bedarf und ejn “Bitte warten” nicht ausreicht.
Ich habe das Grundgerüst einer Wikiseite angelegt: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/GeoSN_Open_Data
@wambacher
In Torgau gab es vor zwei Tagen noch einen Changeset mit entsprechender Quellenangabe von dem User. Der wurde noch nicht reverted, oder?
Ich habe soeben Torgau überprüft. Die Hausumringe wurden in dem angesprochenen Changeset exakt nach dem amtlichen WMS des Geoportals korrigiert bzw. neu angelegt. Im Changeset wurde das Geportal, das überhaupt nicht Bestandteil des Open Data Angebotes ist, als Quelle angegeben. Daher sollte das Changeset komplett zurückgesetzt werden.
Hab ich heute Früh auch gemerkt, nur gab es Timeout beim Bearbeiten in Josm.
Ich versuche es nochmals.
Gruss
walter
puh, feddich. beim 3. mal hat es geklappt. waren auch über 15000 Objekte. Eigentlich schade um die Arbeit.
Aber die vielen Hausumrisse sind wohl auch nach der eventuellen “Freigabe durch den Freistaat Sachsen” illegal.
Vor allem sind sie nicht unbedingt richtig, da zumindest die älteren Gebäude von alten Katasterkarten abdigitalisiert und nicht eingemessen worden sind.
Ich verstehe unter “Nutzung” die Dinge, die ich auch mit den OSM-Daten machen kann, und die gleichzeitig lizenzkonform sind. Also z.B. eine Karte mit interessanten Stellen erstellen (Karte mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Dann fahre ich zu diesen interessanten Stellen und nehme die Daten vor Ort für OSM auf. Oder ich erstelle eine Statistik mit der durchschnittlichen Größe der Flurstücke (Statistik mit Namensnennung an geeigneter Stelle). Die Daten sind also “offen” im Sinne von verfügbar (und kostenlos).
So wie ich es verstanden habe ist eine Übername der Daten in den Datenbestand von OSM bei der Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung) nicht lizenzkonform, da wir nicht sicherstellen können, dass jeder Nutzer der OSM-Daten den geforderten Quellenvermerk anbringt. Bzw. weil wir als OSM das nicht von unseren Nutzern verlangen wollen.
Am 2016-02-13 08:00:46 schreibt DD1GJ:
*** Bitte Edit-Sperrfrist bis 19.02.2015 14:42 Uhr MEZ beachten ***
Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden (meine letzte lokale Sicherungskopie für Torgau war am 11.02.2016 um 23:07 Uhr MEZ).
Daher ist es etwas selbstherrlich von der Community auf mich mal wieder loszugehen, dass ich angebliche Sperrvermerke nicht beachten oder im Forum nicht mitlesen würde, wenn die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal veröffentlicht waren … Am 13.02., zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Sperrvermerks, saß ich bereits ab 07:20 Uhr im Auto zu einem verlängerten Wochenende.
Meine schriftliche Anfrage vom 19.01.2016 09:35 Uhr MEZ an die Koordinierungsstelle lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb der OSM Community (www.openstreetmap.org) ist ein Streit entbrannt, ob und wie die freigegebenen Daten in das OSM-Projekt integriert werden können.
Hierbei ist die Auslegung der Datenlizenz Deutschland 2.0 und der GeoLizenz V1.3 – Open (https://www.geolizenz.org/modules/geolizenz/docs/1.3.1/GeoLizenz_V1.3_Open_050615_V1.pdf) der Knackpunkt sowie die Formulierung:
Zitat:
(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.Die Integration der freigegebenen Daten in das OSM-Projekt könnte auf unterschiedliche Weise durch eine Vielzahl von Usern erfolgen.
Versierte User könnten die freigegebenen Datensätze die im XML-Format vorliegen in ein OSM taugliches Format konvertieren und dann mit einem Import integrieren. Das würde jedoch die bereits vorhandenen OSM Daten zerstören, was von Seiten der OSM-Community nicht gewünscht wird oder nur in den Regionen, wo keine Daten vorhanden sind.
Ein User bindet sich die WMS-Layer des GeoSN Protals in ein GIS tauglichen Editor, wie z.B. JOSM, ein, und zeichnet die Hausumringe händisch ab und übernimmt die Bezeichnungen, Adressdaten etc. visuell durch manuelles Abschreiben.
In beiden Fällen kann am jeweiligen Objekt als Quellenvermerkt z.B. Datenlizenz Deutschland - Hausumringe - Version 2.0 angegeben werden - der Nachteil dieser Methode ist jedoch, dass allein der Quellvermerk an jedem einzelnen Objekt (Gebäudeumring oder Adresse) die Datengröße um ein vielfaches größer macht, als z.B. ein Hausumring mit lediglich 4 Ecken.
Das Land Berlin hat in etwa gleichlautende formulierte Nutzungsbedingungen (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/download/nutzIII.pdf), wobei es der Behörde insoweit genügt, allein beim Upload auf den OSM-Server den Quellvermerk anzubringen in der Art: “Geoportal Berlin / Hausumringe”.
Meine gleichlautende Anfrage zum Nutzungsrecht und Verwendung der Berliner Daten in OSM wurde von Herrn Michael Friedt von der Senatsabteilung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III - Geodateninformation - III A1 wie folgt beantwortet:
Kopie der Email vom 21. Mai 2014:
Von: Michael.Friedt@SenStadtUm.Berlin.de [mailto:Michael.Friedt@SenStadtUm.Berlin.de]
Gesendet: Mittwoch, 21. Mai 2014 14:08
An: Stefan Dudzus
Betreff: AW: Nutzungsbedingungen Geodaten für OSMSehr geehrter Herr Dudzus,
gerne bestätige ich Ihnen, dass die unten genannten Daten entsprechend den Nutzungsbestimmungen für jeden Zweck, sei es kommerzieller oder nicht-kommerzieller Art, entgeltfrei genutzt werden dürfen.
Wenn die Daten unseres Hauses an dem Folgewerk nur einen untergeordneten Anteil haben (wie im vorliegenden Fall die Hausumringe und Hauskoordinaten bei OSM), muss der Quellenvermerk nicht im optischen Zusammenhang erfolgen. Ich bestätige Ihnen, dass es ausreichend ist, den Quellenvermerk an den digitalen Datensatz bzw. Upload (oder, allgemeiner formuliert: an geeigneter Stelle) einzubinden.
Wenn Sie die DOP z.B. nicht nur dazu verwenden, geometrische Informationen für Ihre Daten umzusetzen, sondern die DOP quasi eins zu eins zum Viewing oder Download vorhalten, wäre wiederum der Quellenvermerk im optischen Zusammenhang einzubinden.Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Hinweisen weiterhelfen konnte. Sollten noch Fragen offen sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedt
Michael Friedt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung III -Geoinformation-
III A 1
Fehrbelliner Platz 1
10707 BerlinTel. +49 (30) 90139 5193
Fax +49 (30) 90139 5101Die OSM-Community und ich würden uns sehr freuen, wenn sich ihre Behörde zu einer gleichlautenden Erklärung zur Nutzung der sächsischen Geodaten bereiterklären könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Dudzus
Auf diese Anfrage erhalte ich als auch Joachim Kast die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Kast, sehr geehrter Herr Dudzus,
auf Ihre Anfragen vom 12. bzw. 19. Januar 2016 zur Verwendung der freigegebenen INSPIRE-Datensätze der GDI Sachsen durch OSM teilen wir Ihnen mit, dass die Daten gemäß der vergebenen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Die o. g. Datensätze sind als open data erklärt und mittlerweile im GovData-Portal Deutschland recherchierbar, auch um die breite Nutzung dieser Daten z. B. durch die OSM Community zu fördern.
Bezüglich des anzubringenden Quellenvermerks liegt es beim Nutzer – je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung – eine geeignete Stelle zu identifizieren und die entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen.
Für eine über die Lizenz hinausgehende ergänzende Erklärung des GeoSN zur Nutzung der Daten sehen wir daher kein Erfordernis.Mit freundlichen Grüßen
Rainer Nitzsche
Referent
STAATSBETRIEB GEOBASISINFORMATION UND VERMESSUNG SACHSEN (GeoSN)
Referat 42 | Koordinierung Geodateninfrastruktur
Olbrichtplatz 3 | 01099 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 02 44 | 01072 Dresden
Tel: +49 351 8283-4202 | Fax: +49 351 8283-6400
rainer.nitzsche@geosn.sachsen.de | www.landesvermessung.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente.
Vor diesem Hintergrund stelle ich fest:
Das Beamte ihre Antworten unsauber formulieren und man eigentlich genauso schlau ist wie vorher.
Auch das Land Berlin hat bei genauer Betrachtung an einigen der von Ihnen veröffentlichen Datensätze bezügl. der Nutzungsrechte den Vermerk angebracht hat: “Nutzungsbedingungen noch nicht abschließend bearbeitet.” Deshalb dürfen Sie - wie zuvor zitierte eMail beweist - genutzt werden.
Auf eine präzise formulierte Anfrage meinerseits, wird mitgeteilt, dass die Daten des GeoSN Open Data sind - und die Lizenzbedingungen gemäß “Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung)” - die ja bei genauer Betrachtung gerade nicht kompatibel sind mit den OSM Lizenzbedingungen - uneingeschränkt benutzt werden dürfen und somit auch für die Verwendung in OSM freigegeben wurden.
Eine solche individuelle Aussage bzw. Genehmigung durch den Referenten Herrn Nitzsche ist im Rechtsverkehr immer höherwertiger, als allgemein formulierte Nutzungsbedingungen, analog eines abweichenden Vertragstextes im Verhältnis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn es für Beamte also typisch ist, ihre eigenen “Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen” durch individuelle Genehmigungen aufzuheben, dann sehe ich nicht die Notwendigkeit, “Obrigkeitshörig” etwas zu hinterfragen, sondern warte dann ab, ob oder inwieweit ein Widerruf zur Nutzung der GeoSN-Datensätze kommt.
Ich würde einmal unterstellen, dass die Mitarbeiter des GeoSN analog der Berliner Senatsverwaltung ebenfalls so weitsichtig sind, alle Daten als Open Data zu erklären, nur noch nicht mit der Formulierung ihrer Nutzungsbedingungen hinterhergekommen sind.
Abschließend noch ein Wort zu den “Revertern”: Ich gehöre nicht zu den Usern die Vandalismus veranstalten und deshalb mal eben schnell revertet werden müssen. Viele der von mir in Torgau gemappten Daten wind auch NICHT auf die Daten des GeoNS zurückzuführen, sondern auf BING oder Mapbox.
Hier hätte es - und die Community wird doch immer als solche hoch gehalten - eines einfachen Hinweises an mich genügt, dass bestimmte Daten zurückgesetzt werden müssen, bis die Lizenzierung abschließend geklärt ist. Schließlich weiß der User am besten, welche Quelle er benutzt hat und revertet das Notwendige und behält von dem Rest eine Sicherungskopie, um sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu reaktivieren, wenn das Lizenzrecht geklärt ist.
Aber vermutlich ist ein guter Umgangston hinter der Anonymität von Usernamen ein Fremdwort - und auch daran sollte die OSM-Community mindestens genauso hart arbeiten.
Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.
[…]die Daten des GeoSN Open Data sind - und die Lizenzbedingungen gemäß “Datenlizenz Deutschland 2.0 (Namensnennung)”[…] uneingeschränkt benutzt werden dürfen[…]
Eine solche “uneingeschränkte” Freigabe liegt eben noch nicht vor, denn:
da steht “gemäß der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt” man könnte auch sagen: “im Rahmen der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt”. Das heißt das Wörtchen “uneingeschränkt” gilt nur innerhalb der Lizenz und hebt diese nicht komplett auf.
Die Bezeichnung “Open Data” ist erstmal nur ein allgemeiner Begriff und enthält keine Aussage über die genaueren Lizenzbedingungen und ist nicht mit CC0 gleichzusetzen.
Mein Changeset #37162689 ist aber bereits VOR der Veröffentlichung des zitierten Sperrvermerks hochgeladen worden
Für mich zeigt das, dass du die Aussage
[…]dass die Daten gemäß der vergebenen Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 uneingeschränkt genutzt werden dürfen
und besonders die Lizenz (Link zum deren Text) sehr großzügig interpretierst, um es euphemistisch auszudrücken. Die Lizenz selbst ist zu OSM nicht kompatibel, wie bereits andere feststellten. Wenn Daten gemäß dieser Lizenz genutzt werden dürfen, heißt das, dass es soweit keine Ausnahmen gibt.
Dann hast du selbst noch gegen die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 verstoßen, indem du weder die Lizenz noch die Quelle irgendwo angegeben hast.
Leider verfolgst du meinem Eindruck nach noch immer die Strategie: “Was irgendwie möglicherweise halbwegs legal genutzt werden darf, kippe ich in OSM ab.”
Den “weißer-als-weiß”-Ansatz (hier schön erklärt) hast du vermutlich noch nicht einmal versucht zu verstehen.
Zum Import selbst: das war dein übliches Löschen und neu Hochladen. Geometrien aktualisieren solltest du langsam mal lernen. Teilweise waren auch krumme Gebäude dabei und welche, die vor Ort überprüft werden sollten.
Bevor du anfängst, auch “offizielle” Hausnummerndaten in die OSM-DB zu werfen, solltest die bitte vor Ort überprüfen. Jede einzelne. Falsche Daten gibt es auch anderswo, in OSM möchte ich sowenig wie möglich davon haben. OSM will kein Sammelsurium aus “offenen” Daten möglichst vieler Quellen sein.
Edit: Link zur ML eingefügt
gemäß der vergebenen Datenlizenz […] uneingeschränkt"
Das ist doch eine 1A widersprüchliche Definition.
Aber wenn ich mir die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
so angucke heißt es darin doch:
(1) Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig.
Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere
vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
(2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,
der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie
einen Verweis auf den Datensatz (URI).
Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt.(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass die Daten geändert wurden.
(Markierungen sind von mir)
Kann man das nicht so auslegen, dass man die Daten zuerst einmal unter der gegebenen Lizenz nutzen muss, also mit den erforderlichen Angaben der Quelle, eben gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" und dass die Daten danach (da ja explizit JEDE Nutzung erlaubt ist) einfach nochmal (als selbständiger Datensatz) unter einer anderen Lizenz also z.B. CC0 veröffentlicht werden können und diese Daten dann für OSM genutzt werden?
Da steht ja nirgends, dass eine weitere Nutzung der Daten danach unter den gleichen Lizenzbedingungen erfolgen muss oder übersehe ich da was? Aber ich hab von juristischem keine Ahnung. Üblich ist aber doch - falls der Lizenzwechsel ausgeschlossen werden soll, dass dies wie bei anderen Lizenzen (z.B. CC BY-SA 3.0 DE) - in der Lizenz beinhaltet ist, oder nicht?
edit: Rechtschreibfehler und Übersicht.
Abschließend nochmals zur Verdeutlichung: Eine individuelle Genehmigung zur Datennutzung - wie hier durch GeoSN erfolgt - hat VORRANG vor allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Eine individuelle Nutzungserlaubnis erlaubt Dir, die Daten zu nutzen (z.B. für eigene Karten oder Veröffentlichungen), wobei es Dir einfach ist, die Quellenhinweise angemessen unterzubringen. Z.B. im Quellenverzeichnis einer Publikation.
Diese individuelle Erlaubnis berechtigt Dich allerdings nicht, diese Daten dem OSM-Bestand hinzuzufügen, weil wir den Quellenvermerk so nicht gewährleisten können und werden. Wir brauchen da Rechtssicherheit für den Fall, dass der “Datenspender” dort Probleme sieht, weil seine Anforderungen von uns nicht erfüllt wurden.
tl;dr: Für Deine Nutzung ist die Erlaubnis ausreichend - für Aufnahme der Daten in den OSM-Bestand nicht.
Gruss
walter
ps: das vollständige Zitieren von Schriftstücken mit Namen und Kontaktdaten wird hier sehr ungerne gesehen und ist mMn rechtlich zumindest bedenklich.
edit: Typo