Ich wäre ebenfalls sehr interessiert zu erfahren,
wie rollstuhlgerechte (6%) Zugangs-Rampen denn getaggt werden sollten.
Der barrierefreie Zugang ist seit Jahren ein Riesenthema in der Architektur, bei Neu- und Umbauten.
Da enstehen dann durchaus große und eigenständige Rampenbauwerke nur für die Erschließung.
Wenn man ramp:wheelchair=yes an eine Treppe hängt, finde ich das gut. Wenn die Rampe aber eine andere Wegführung hat als die Treppe, dann engt ramp:wheelchair=yes ein; so als wäre die Rampe ausschließlich für Rollstühle. Aber letztlich ist es einfach ein etwas steilerer Weg. Dort finde ich es besser, man taggt einen ganz normalen (Fuß-)Weg, vielleicht mit wheelchair=yes. Die Rampe kann ja schließlich auch mit Kinderwagen, Rollator, geschobenem Fahrrad, Puppenwagen und Dreirädern oder von Knieoperierten benutzt werden.
Sehe ich nicht so eindeutig, genau genommen lese ich in der en:“Spezifikation”:
“A shallow ramp that can be used by wheelchairs. It shouldn’t be steeper than 4-6% and wide enough.” (ohne Bild)
Eine derartige rollstuhlgerechte Rampe mit max. 6% nach DIN ist aber nicht Teil einer Treppe, da eine Treppe wesentlich steiler ist, sondern in der Baupraxis eine Alternative zu einer Treppe.
Der Laufweg ist ein anderer.
(Ich habe schon mehrere geplant, in der Realität, nicht auf der Karte)
Der erste Satz sagt “Der Tag bedeutet, dass eine Rampe vorhanden ist, üblicherweise kommt er zusammen mit highway=steps vor”
Alle Bilder zeigen ebenfalls eine Treppe, daher denke ich, dass ramp:wheelchair=yes dann eben nur an flachen Treppen passt und damit
eher nicht den Normallfall dastellt.
Meist ist ja eher eine normal steile Treppe und für Rollstuhlfahrer ein deutlich flacherer und längerer Weg vorhanden, der dann
eben eher einen eigenen highway=footway braucht.
Eine Treppe, die eine rollstuhlgerechte Rampe mit <= 6 % Neigung quasi “enthält” hätte eine Stufenhöhe (fachsprachlich Steigung) von ca. 2 cm.
Wo bitteschön gibt es denn derartige “Treppen”?
Die DIN 18065 gibt als Mindeststeigung 14 cm vor und das ist nicht deutsche Regelungswut, sondern gesunder Menschenverstand: Eine Treppe mit deutlich unter 14 cm funktioniert nämlich nicht mehr. Jedenfalls nicht als Treppe, sondern bestenfalls noch als Stolperfalle.
Kann er ja kriegen, aber wie wird sinnvoll hinterlegt, dass eben dieser footway eine rollstuhlgerechte Rampe ist?