'gov.genealogy.net' und 'Virtuelles Kartenforum' als Datenquellen ??

hallo,

irgendwo in den tiefen des wikis, habe ich mal gelesen,
das jemand eine zustimmung für die nutzung der kleks-daten in osm erwirkt hatte.

wir von historic.place, haben uns auch das einbinden der kleks-wms bestätigen lassen, und du kannst dort:

http://gk.historic.place/historische_objekte/index.html?zoom=11&lat=53.89226&lon=10.95095

die wms über eine osm-karte legen.

die lizenz bezieht sich meiner meinung nach auf das zur verfügung stellen der karten selbst (ein gewerblicher anbieter darf die karten halt nicht anzeigen), nicht darauf aus diesen fakten zu entnehmen.

grüße von lutz

Hier nach KLEKS suchen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions

Gruss
walter

Ich will natürlich nicht deine Meinung diffamieren, aber es handelt sich bei georeferenzierten Daten nicht um Fakten. Lass mich das an folgendem Beispiel erklären.

Auf einer georeferenzierten Karte befinden sich Punkte einer Tankstelle. Wenn du die georeferenzierte einbindest und mit einem GIS die Koordinaten aus der Karte abgreifst, übernimmst du die Fakten UND nutzt die Georeferenzierung. Wenn die Karte ausgedruckt vor dir liegt und du siehst, wo die Tankstellen liegen und vielleicht den Namen und sonstige Informationen abliest, handelt es sich dabei um die puren Fakten. Anhand dieser Fakten kannst du dann den Punkt im GIS eintragen. Wenn du die Karte mit Georeferenzierung im GIS lädst, aber ebenfalls nur die Fakten abliest, verhält es sich natürlich wie im zweiten Teil. Sobald du aber die in OSM vorhandenen Punkte dann auf die Position in der Karte rückst, nutzt du wieder die Georeferenzierung.

Wie du am aktuellen Urteil des EuGH siehst, bekommen Urheber von Geodaten und deren Produkten in digitaler und analogen Form derzeit (endlich) mehr Rechte. Gerade wir bei OSM müssen uns daran halten, da die ODbL mindestens ebenso strikt ist und wir keine Daten aus rechtlich fragwürdigen Grauzonen übernehmen wollen.

Also: Fakten rausnehmen ist immer möglich, die Nutzung der Georeferenzierung nur, wenn eine Genehmigung vorliegt. Eine georeferenzierte Karte ist quasi eine Datenbank. Die freie Bearbeitung ist erlaubt, ein Abzeichnen ohne Genehmigung jedoch nicht. Aber zum Glück haben wir die Genehmigung ja. Es geht mir nur um das “Generelle”.

Leider geht es da um die Nutzung der eigentlichen Fotos / Scans der Pläne, nicht um die Nutzung des WMS. Aber Da Lutz bereits eine Freigabe vorliegt, wird sich das für OpenStreetMap anlog verhalten.

ps: Wow, ich habe den Wiki-Eintrag vor Jahren erstellt. Schön, dass er bis heute weiter gewachsen ist :wink:

Ich habe 2013 bei wiki.genealogy.net zum Abschreiben von Stolpersteinfotos angefragt und als Antwort bekommen:

Also sinnvoll zur konkreten Fragestellung da erneut anzufragen. (Ich machs nicht…)

Habe mich gerade mit ihm in Verbindung gesetzt.

Gerade die Rückantwort bekommen: Der WMS darf NICHT zur Verwendung in OpenStreetMap und Projekten mit ähnlicher Lizenz genutzt werden!

Leider darf ich die Rückantwort nicht veröffentlichen. Ich darf allerdings soviel sagen, dass die Nutzungsbeschränkung des WMS von einer Auflage der Uni Greifswald herrührt. Hier sollte nunmehr angefragt werden, ob die Beschränkung aufgehoben werden könnte.

Hat jemand bereits Kontakt zu den Greifswaldern oder studiert dort?

Moin,

Danke für die Antworten; nur nochmal, um nix falsch zu verstehen …

Gemeint sind die urspünglich genannten Quellen (A) und (B).

Aufgabe: Es gibt in freier Landschaft ein paar bewohnte Grundstücke mit allem ‘regulären Beiwerk’ (Garage, Garten, Teich, Pool, …). Vor Ort existiert kein Hinweis auf den Namen dieser Siedlung. Einen solchen möchte ich aber gerne eintragen, da er in anderen Karten auch genannt und bei der Webrecherche auch auf diversen anderen websites (z.B. Immo-Portalen) gefunden wird. Um die Georeferenzierung geht es mir dabei nicht, da ich durch Begehung/Befahrung genau weiß, wo diese Siedlung liegt und ich für die Digitalisiereung ohnehin die freigegebenen Luftbilder in JOSM nutze.

Lösung: Ich plausibilisiere den vor-Ort nicht überprüfbaren Namen, indem ich z.B. bei WebAtlasDE (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) und den besagten Quellen (A, B und Kleks) nachschaue. Stimmen die Fakten (der Name) überein, darf ich den Namen übernehmen, in OSM eintagen und suche mir für den source-tag eine Quelle (A, B oder KLEKS) aus …

Ist die skizzierte Lösung lizenztechnisch sauber ?? Das habe ich mich bisher nicht ‘getraut’ und habe ich immernoch ‘leichte Zweifel’ …

Grüße Rainer

Danke für die Ausführungen.

@ projeprojecter63
Nachdem ich gestern nochmal über ein Bier in Ruhe darüber nachgedacht habe,
verstehe ich eigentlich nicht, warum du es dir so schwer machst…

Eigentlich sollte als source=historisches Meßtischblatt 2231 Carlow eventuell mit einem dieser Links reichen:
http://contentdm.lib.byu.edu/cdm/singleitem/collection/GermanyMaps/id/196/rec/1
http://igrek.amzp.pl/details.php?id=11774617

Das ist PD, und somit für OSM verwendbar oder?

Warten kannst du auch bis dieses Projekt sich bis nach Lübeck hochgearbeitet hat:

http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Historical_Objects/Projekte

denn das ist für OSM freigegeben :wink:

Grüße von Lutz

Bezüglich der KLEKS - Meßtischblätter dürfte es so sein, wie bei anderen Institutionenen. Ich wollte vor Jahren mal Wissen, an wen ich mich wenden muß, wenn ich historische Karten, die vom LGB (http://www.geobasis-bb.de) z.B. als Nachdruck vertrieben werden, verwenden will. Da verwies man mich an die Kartenabteilung der Staatsbibliothek Berlin (Unter den Linden). Bei einem kleinen Mailverkehr erfuhr ich, daß die Staatsbibliothek Berlin die Urheber- und Nutzungsrechte nur für die Kartenblätter wahrnimmt, die dort vorliegen. So wird das in Greifswald auch sein.

Im Umkehrschluß heißt das für mich… Wenn ich ein Meßtischblatt-Original zu Hause im Schrank zu liegen habe, unterliegt es nicht der Nutzungsgenehmigung irgendeiner Uni, eines Archives oder Bibliothek.

Rein von der Logik dürften die Urheber- und Nutzungsrechte eigentlich bei dem Rechtsnachfolger des ehem. Reichsamtes für Landesaufnahme liegen (wenn es einen gibt).

Sven

ja, die Welt ist verückt, du kannst deine Papierkarte, oder eine PD-Karte aus dem Internet als Quelle nehmen,
aber nicht wie TobWen bereits ausführte

http://gov.genealogy.net/search/index
http://kartenforum.slub-dresden.de/vkviewer/?welcomepage=off&z=9&c=1218530.3927930132%2C7125801.208993295&oid=10005174%2C/

oder den Kleks-WMS.

Du kannst dich aber dort informieren, anschließend eine Papier, oder PD Webkarte öffnen um von dort die Informationen für OSM zu gewinnen…

Grüße von Lutz

Pass aber auf, dass es keine Nachkriegskopie ist. Eine CC0- oder out-of-copyright-Karte (ich nutze nicht den Begriff PD, da PD in Deutschland nur für gaaaanz wenige Sachen möglich ist, CC0 ist eher möglich), die reproduziert wurde, genießt wieder 70 Jahre Schutz bzw. 15 Jahre, da es eine analoge Datenbank ist (vgl. aktuelles EuGH-Urteil).

Es ist aber, leider, noch viel schlimmer - ich habe das in einem anderen Thread bereits ausgeführt-. Die 70 Jahre gelten nach dem Tod des älteres Miturhebers. Die Karten wurden damals ja schon nicht ständig neu gezeichnet, sondern fortgeführt. Man weiß in der Regel nicht, ob man eine Fortführung vor sich hat. Nehmen wir an, man hat damals einen jungen Kartographen zur Fortführung verdonnert, das alter von 17 war ja nicht unüblich zu der Zeit. Wenn die Karte 1902 gezeichnet wurde und die Person 75 Jahre alt geworden ist (ebenfalls üblich), würde der Schutz dieses Messtischblattes noch bis 2047 laufen! Wir müssen endlich mal klären, wie das bei Urhebern ist, die nicht namentlich in Erscheinung treten und ihre Nutzungsrechte an den Auftraggebeter abtreten.

Das hängt damit zusammen, dass durch die digitale Reproduktion des Archivs ein Werk entsteht, was erneut unter Urheberrecht steht.

Ich gehe davon aus, das die German Maps,
Topographische Karte 1:25.000 1936 der Brigham Young University alle Voraussetzungen erfüllt,
um als Quelle in OSM zu fungieren.

Grüße von Lutz

Dann wäre die Frage, ob es sich um heute noch gebräuchliche oder eher um historische Namen (old_name) handelt.

Du könntest natürlich auch im Nachbarort in einem aalteingesessenen Geschäft nach dem Namen fragen und dann das “Interview” als Quelle nützen.

Das länderübergreifende Urheberrecht ist immer so eine Sache. Nur, weil sie im Ausland liegt, verfallen die Ansprüche ja nicht. Die Sache ist aber, dass es sich hierbei um Reparationsleistungen handeln könnte. Die Alliierten haben damals massenhaft Kartenmaterial der Deutschen konfisziert und umgearbeitet - ich glaube, bei diesen Karten handelt es sich darum. Diese Karten sind jedoch vor dem eigentlichen Urheberrechtsgesetz und der BRD selbst entstanden. Möglich wäre, dass es hierfür in den alten Urheberrechtsgesetzen der verschiedenen Ausprägungen des Deutschen Reiches Regelungen gab oder Regelungen geschaffen wurden. Man müsste hier mal Historiker fragen (kennt jemand Guido Knopp?). Ich kann dies mal an der Uni übernehmen, im übernächsten Büro sitzt ein Zeitzeuge (jedenfalls der Ära ab 1935).

Generell wird eine Karte von 1936 höchstwahrscheinlich noch urheberrechtlich geschützt sein, in diesem besonderen Fall höchstwahrscheinlich nicht - dies bezieht sich aber NUR auf diese digitale Ausgabe der Karte.

Ich hab von meiner Gegend (Spreewald) sowohl Vorkriegsausgaben verschiedener Stände, als auch Nachkriegskopien, und Nachkriegsausgaben…

Nachkriegskopien: zumeist ohne Kartenlegende, lediglich Art und Weise, wie die Kartennummer und der Name geschrieben ist, deuten auf Nachkrieg hin, sonst keine Angaben zu Jahreszahlen, bei Zwei Blättern Schreibmaschienenkorrektur von 1937 verdeutschten Orstnamen.

Nachkriegsausgabe: mit Legende und Jahreszahl ect. (hier z.B. 1952): einmal DDR-Variante (Nachdruck der Deutschen Wertpapier-Druckerei V.E.B.), einmal die US-Variante, ich hab z.B. dieses Blatt hier: http://contentdm.lib.byu.edu/cdm/singleitem/collection/GermanyMaps/id/1160/rec/1 im Original zu Hause. Allgemein jeweils mit Datum der Ausgabe, gelegentlich Berichtigungsstand.

Vom Inhalt her sind bei mir diverse Vorkriegsausgaben aktueller, als Nachkiegskopien und Nachkriegsausgaben…

Diese Meßtischblätter sind aber eh begrenzt, in der Verwendungsfähigkeit… es sind vieleicht Namen von Orten, Ansiedlungen, Gewässern, Wäldern und Landschaften, die man entnehmen kann. Eventuell kleinere Dinge mehr. Hier sind die Änderungen zwischen Ausgaben von 1902 und 1952 in der Regel marginal (von Verdeutschlichung von sorbischen Orts- und Gewässernamen nach 1930 einmal abgesehen).

Sven

Ja, das kenne ich. Die Zeichenschlüssel haben sich sogar innerhalb einiger Jahre geändert. Mein Büro ist ja ein Kartenarchiv und ich habe dort verschiedene Ausgaben. Von einem aufs andere Jahr verschwindet plötzlich die Beschriftung “Saline” auf einer Karte, obwohl die Saline natürlich noch in Betrieb war. Schriftarten ändern sich usw. - teilweise hängt das aber auch vom Bearbeiter ab. Das merkt man auch schön an den späteren Ausgaben im Gauß-Krüger-Schnitt. GK2 war anders gezeichnet als GK3, das habe ich an Dortmund an verschiedenen Stellen gesehen, da hier die Überlappungsfläche ist. Das haben verschiedene Leute gezeichnet :slight_smile:

Teilweise geht’s mir auch nur um’s Gucken. Es ist unfassbar, wie viele unsere heutigen Verkehrswege seit 1894 unverändert sind und manch komischer Straßenverlauf stammt z.B. aus Alt-Industrie, die noch nicht mal unsere Großeltern (bin Baujahr 1982) kennen.

Das “LVA” in Nordrhein-Westfalen (heißt nicht so), hat leider nur die letzten Versionen der MTBs im WMS. Das ist total idiotisch. Rise-and-fall von Straßen- und Kleinbahnen sowie die Veränderung von Landwirtschaft zu Dienstleistung und Suburbanisierung gehen total verloren…

Bezüglich der Gewässernamen: korrekt! Das tolle ist auch, dass man so Revitalisierungs- und Renaturalisierungsprojekte besser planen kann, weil man weiß, wie’s damals wirklich aussah. Leider nichts für OpenStreetMap, aber für den Rest der Geowelt :slight_smile:

Moin,

wie verhält es sich also, wenn ich - um im obigen Beispiel zu bleiben - aus der Karte ablese, dass sich nordöstlich von Carow, südöstlich von Samkow und westnordwestlich von Groß Rünz eine Siedlung / ein Wohnplatz namens Plumsdorf befindet?

Fakten oder bereits georeferenziert?

Gruß
Georg

Ich würde dies als Fakt interpretieren.

Moin,

sehe ich auch so.

PS:

Warum nicht - ist doch auch survey - da kann man dann auch fragen - und die haben das absolute Recht, zu wissen dürfen, wo sie wohnen - und das dann auch öffentlich kundtun zu dürfen.

Gruß
Georg