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Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
#1 2015-09-14 18:47:08
- kai_pedia
- Member
- Registered: 2015-09-14
- Posts: 9
öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Hallo! Kann man in Openstreetmap auch öffentich frei zugängliche Daten wie z. B. Schutzgebietsgrenzen einbeziehen, und wenn ja wie?
Beispiel: http://www.lfu.bayern.de/natur/natura20 … /index.htm (zumindest die sog. Grobabgrenzung mit Basismaßstab 1:25.000)
ähnliches gälte ggf. für Gemeindegrenzen, Wasserschutzgebiete, Naturparks, und und und
Danke cu kai
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#2 2015-09-14 19:25:51
- maxbe
- Member
- Registered: 2010-01-19
- Posts: 3,255
- Website
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Hi Kai,
jein, eigentlich eher nicht ![]()
Wir dürfen manche öffentlichen Daten verwenden. Allerdings ist das die Ausnahme. Das Problem sind Lizenzbedingungen wie die des LfU
Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich bei Bildschirmpräsentationen, Darstellung der Daten im Internet und in jeder analogen Darstellung der Daten auf die Datenquelle LfU an deutlich sichtbarer Stelle wie folgt hinzuweisen: Datenquelle: © Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
Das können wir natürlich nicht gewährleisten. Nicht auf den eigenen Seiten wie osm.org, und schon gar nicht für Leute, die OSM-Daten verwenden um selbst Karten daraus zu machen.
Wir müssen also immer wenn eine Namensnennung gefordert wird, nochmal extra nachfragen. Für manches bekommen wir dann eine Erlaubnis (für die Grenzen z.B), weil sich die Behörde mit einer Erwähnung in unserem Wiki zufrieden gibt. Für anderes bekommen wir sie nicht, oder es hat noch keiner gefragt (ein paar Nachfragen sind hier dokumentiert). Das Fragen überlassen wir in der Regel dem Herrn DD1GJ, der ist recht erfolgreich bei Behörden und fungiert als deren Ansprechpartner.
Grüße und willkommen im Forum,
Max
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#3 2015-09-14 19:59:30
- chris66
- Member

- From: Germany
- Registered: 2009-05-24
- Posts: 10,130
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Mapper aus dem Münsterland.
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#4 2015-09-15 07:40:52
- gormo
- Member
- Registered: 2013-08-01
- Posts: 2,119
- Website
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Cool. Schon 2011 war OpenData "Neuland": http://forum.openstreetmap.org/viewtopi … 41#p145041
![]()
Last edited by gormo (2015-09-15 07:40:59)
OSM hat nicht das Ziel bis Ende des Monats einen vollständigen Datensatz der Welt zu enthalten.
(nach S.W.) - Aber weil die Welt vielfältig ist, weil sie auch im Detail interessant ist, mag ich genaue Karten (nach C.)
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#5 2015-09-15 08:58:29
- GeorgFausB
- Member
- From: Probstei, Schleswig-Holstein
- Registered: 2008-10-14
- Posts: 1,916
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Moin,
wenn Du auf direkte Verwendung der angebotenen digitalen Daten abzielst, muss ich maxbe recht geben.
Allerdings werden viele dieser Informationen als Gesetze oder Verordnungen allgemein bekanntgegeben - und diese Informationen darf man dann auch verwenden.
Beispiel:
Probsteier Salzwiesen
Oft lassen sich die Grenzen dann grob aus der textuellen Beschreibung nachvollziehen.
In der Regel ist wie oben auch "Die ...karte [ist] Bestandteil der Verordnung".
Gruß
Georg
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#6 2015-09-15 10:42:56
- zerda
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- Registered: 2015-01-03
- Posts: 51
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Beispiel:
Probsteier Salzwiesen
[...]
In der Regel ist wie oben auch "Die ...karte [ist] Bestandteil der Verordnung".
Trotzdem besser genau nachlesen, was Bestandteil der Verordnung ist und was nicht. Im obigen Beispiel ist die enthaltende Karte nur eine Übersichtskarte. Die verbindlichen Grenzen werden aber in der Abgrenzungskarte definiert. Nur letztere ist Bestandteil der Verordnung und offenbar nur "offline" einsehbar. Einfach die im PDF abgebildete Karte abmalen ist daher wohl nicht möglich.
Last edited by zerda (2015-09-15 10:43:40)
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#7 2015-09-15 10:58:56
- streckenkundler
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- From: Lübben (Spreewald)
- Registered: 2012-08-09
- Posts: 5,164
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Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Im obigen Beispiel ist die enthaltende Karte nur eine Übersichtskarte. Die verbindlichen Grenzen werden aber in der Abgrenzungskarte definiert.
Wobei die in dem Beispiel definierte Grenze auch nach anhängiger Karte sowie der in §2 verfassten textlichen Beschreibung der Grenze von einem Ortskundigen ohne Probleme digitalisiert werden und nach http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag: … ected_area attributiert werden kann. Ich halte das für OSM-Zwecke als hinreichend, zumal die Angaben in OSM nicht rechtsverbindlich sind und die genaue rechtsverbindliche Abgrenzung sicherlich auf Basis von Flurstücksgrenzen ect. seit wird.
Sven
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#8 2015-09-15 12:18:54
- zerda
- Member
- Registered: 2015-01-03
- Posts: 51
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
zerda wrote:Im obigen Beispiel ist die enthaltende Karte nur eine Übersichtskarte. Die verbindlichen Grenzen werden aber in der Abgrenzungskarte definiert.
Wobei die in dem Beispiel definierte Grenze auch nach anhängiger Karte sowie der in §2 verfassten textlichen Beschreibung der Grenze von einem Ortskundigen ohne Probleme digitalisiert werden und nach http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag: … ected_area attributiert werden kann. Ich halte das für OSM-Zwecke als hinreichend, zumal die Angaben in OSM nicht rechtsverbindlich sind und die genaue rechtsverbindliche Abgrenzung sicherlich auf Basis von Flurstücksgrenzen ect. seit wird.
Ich weiß nicht, ob das ich das jetzt richtig verstanden habe, aber es ging mir nicht um die Genauigkeit der angehängten Übersichtskarte gegenüber der Abgrenzungskarte, sondern darum, dass die Übersichtskarte meiner Meinung nach eben nicht für OSM verwendet werden darf, da die Übersichtskarte nur ein Anhang ist, aber nicht Bestandteil der Verordnung. Wer das LSG von einer Karte übernehmen will, darf aber offenbar mit Laptop bewaffnet im Bürgermeisterbüro vorstellig werden und dort die Abgrenzungskarte als Vorlage verwenden.
Last edited by zerda (2015-09-15 12:19:50)
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#9 2015-09-15 12:24:25
- streckenkundler
- Member
- From: Lübben (Spreewald)
- Registered: 2012-08-09
- Posts: 5,164
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Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Ich weiß nicht, ob das von mir so richtig rüber gebracht wurde, aber es ging mir nicht um die Genauigkeit der angehängten Übersichtskarte gegenüber der Abgrenzungskarte, sondern darum, dass die Übersichtskarte meiner Meinung nach eben nicht für OSM verwendet werden darf, da die Übersichtskarte nur ein Anhang ist, aber nicht Bestandteil der Verordnung.
Meiner Ansicht nach ist die als Anlage beigefügte Karte Bestandteil der Verordnung. Ich selbst würde aber ohnehin nach der textlichen Beschreibung gehen.
Sven
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#10 2015-09-15 12:26:46
- kai_pedia
- Member
- Registered: 2015-09-14
- Posts: 9
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Danke! werde DD1GJ mal kontaktieren... cu kai
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#11 2015-09-15 13:55:52
- opasto
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- Registered: 2011-11-24
- Posts: 168
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Meiner Ansicht nach ist die als Anlage beigefügte Karte Bestandteil der Verordnung. Ich selbst würde aber ohnehin nach der textlichen Beschreibung gehen.
Sven
In §2(2),2.Absatz,2.Satz von https://www.kreis-ploen.de/media/custom … 1359082854 steht es eindeutig: Die Abgrenzungskarte ist Bestandteil der Verordnung.
Last edited by opasto (2015-09-15 13:56:46)
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#12 2015-09-15 15:53:52
- Swen Wacker
- Member
- From: Lüneburg
- Registered: 2014-07-25
- Posts: 339
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
streckenkundler wrote:Meiner Ansicht nach ist die als Anlage beigefügte Karte Bestandteil der Verordnung. Ich selbst würde aber ohnehin nach der textlichen Beschreibung gehen.
SvenIn §2(2),2.Absatz,2.Satz von https://www.kreis-ploen.de/media/custom … 1359082854 steht es eindeutig: Die Abgrenzungskarte ist Bestandteil der Verordnung.
Ja, die Abgrenzungkarte, nicht aber die Uebersichtskarte, die in dem verlinkten PDF zu sehen ist. Der Unterschied ist aber m.E. akademisch, da die textliche Beschreibung fuer OSM/Massstaebe ausreichend ist.
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#13 2015-09-15 23:58:51
- DD1GJ
- Member
- Registered: 2009-04-12
- Posts: 802
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Danke! werde DD1GJ mal kontaktieren... cu kai
Hallo Kai,
"öffentlich zugänglich" bedeutet leider nicht immer "frei verwendbar". Wenn die Daten aus dem Bayerischen Fachinformationssystem
Naturschutz stammen, dann gelten zunächst die Nutzungsbestimmungen:
Eine Weitergabe des Programms oder der Daten aus FIS-Natur ist grundsätzlich untersagt.
Wie zuvor erwähnt, könnte man sich jedoch die jeweilige gemeinfreie amtliche Bekanntmachung incl. aller Änderungen besorgen und anhand derer die Grenzen erfassen. Ein Maßstab von 1:25.000 ist ohne genaue Ortskenntnisse zur Feinkorrektur anhand des veröffentlichten Textes für OSM eher ungeeignet.
Viele Grüße
Joachim
Last edited by DD1GJ (2015-09-16 00:02:04)
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#14 2015-09-16 19:06:26
- kai_pedia
- Member
- Registered: 2015-09-14
- Posts: 9
Re: öffentlich zugängliche Abgrenzungen wie Schutzgebiete etc.
Hallo! Also heißt das zumindest, dass die VoGEV (Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen) für Bayern so nutzbar ist?
siehe http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/natur … nlage2.htm - genau genommen wäre auch das Original-Gesetzblatt zu nehmen, da steht aber das selbe drin...
= wie wäre im Einzelnen jetzt weiter vorzugehen? muß das jetzt einer Punkt für Punkt "abpinnen"?! - das sind hunderte Gebiete mit zigtausend Hektar...
Oder gibt es Erfahrungen dazu, speziell bei solchen gemeinfreien amtlichen Bekanntmachung Kontakt mit der entsprechenden Behörde aufzunehmen? (Bist Du da speziell zuständig, oder soll ich mal anfragen...)
Details könnten wir auch mailen...?
cu kai
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