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Please create new topics on the new site at community.openstreetmap.org. We expect the migration of data will take a few weeks, you can follow its progress here.***
#51 2015-09-07 09:48:11
- Gehrke
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Daher sollte das Credo lauten, die Daten so weiß zu halten, wie es eben geht. Und das funktioniert, indem man die Verwendungen von Femdquellen bestmöglich minimiert, die nicht explizit für OSM freigegeben sind.
Noch sicherer wäre es, die bestehenden OSM-Daten, welche auch nur ganz eventuell und theoretisch problematisch sein könnten (das könnte z.B. für alle Grenzen gelten, weil die abstrakt sind), in eine separate Datenhaltung auszulagern, die auch andere Lizenzanforderungen erfüllen kann.
Und/Oder man ändert die OSM-Lizenz dahingehend, dass auch weitere Attributions angegeben werden können (und müssen, wenn die betreffenden Daten verwendet werden). Die Elemente bräuchten dann einen tag à la "attribution", "license" o.s.ä.
Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen {gemeint sind in OSM übernommene Daten} aber fordert, auf diese zu verzichten...
EDIT: Typo
EDIT: Klarstellung {}
Last edited by Gehrke (2015-09-07 10:33:30)
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#52 2015-09-07 10:27:19
- SimonPoole
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
..
Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen aber fordert, auf diese zu verzichten...
...
Das stimmt so nicht.
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#53 2015-09-07 10:31:33
- Gehrke
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Gehrke wrote:Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen aber fordert, auf diese zu verzichten...
Das stimmt so nicht.
Gemeint ist, dass OSM-konforme Importe/Daten keine eigene Attribution im unmittelbaren optischen Zusammenhang fordern dürfen. Eine Erwähnung im Wiki oder im source-tag ist ja etwas anderes. Oder irre ich da?
Last edited by Gehrke (2015-09-07 10:37:23)
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#54 2015-09-07 12:11:38
- Nakaner
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
SimonPoole wrote:Gehrke wrote:Es ist ja schon komisch, dass OSM auf Attribution besteht, von anderen aber fordert, auf diese zu verzichten...
Das stimmt so nicht.
Gemeint ist, dass OSM-konforme Importe/Daten keine eigene Attribution im unmittelbaren optischen Zusammenhang fordern dürfen. Eine Erwähnung im Wiki oder im source-tag ist ja etwas anderes. Oder irre ich da?
Es ist einem Nutzer unserer Daten einfach nicht zumutbar, alle unsere Quellen aufzulisten. Wenn wir anfangen Quelle X in die von uns geforderte Attributierung "© OpenStreetMap contributors" aufzunehmen, kommt bald noch Quelle Y und Z usw. Dann braucht die Attributierung einer Karte mehr Platz als die Karte selbst. OSM soll leicht nutzbar sein und die Attributierung in ihrer jetzigen Form hilft dabei. "OpenStreetMap" dranschreiben und fertig. Es ist einem Datennutzer unzumutbar, bei einer Karte dynamisch die verwendeten Datenquellen anzugeben, schließlich sollten OSM-Daten leicht verwendbar sein.
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Moderator im Bereich users: Austria
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#55 2015-09-07 16:08:27
- ubahnverleih
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Dann braucht die Attributierung einer Karte mehr Platz als die Karte selbst.
Das ist doch Unsinn - Ein Link und dahinter kannst du tausende Quellen angeben. - an sich ist http://www.openstreetmap.org/copyright nichts anderes und viele anderen Anbieter/Plattformen machen das auch so. Bei Apple Maps bekommst du nach dem klick auf den Quellen Link einige hundert Seiten mit Quellenangaben aufgelistet. - Bei Print sieht das vielleicht anders, aber auch da kann man einen kurzen Link drucken.
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#56 2015-09-07 16:11:43
- ubahnverleih
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Aber um mal beim Thema zu bleiben. Ist es also jetzt auch nicht mehr gern gesehen, wenn ich einen Wikipedia Artikel durchlese und die Höhe eines Berges heraus finde und die in OSM einpflege? Ist es jetzt ein Problem Informationen aus einem Zeitungsartikel zu benutzen, der mir sagt, dass an einer bestimmten Adresse ein Geschäft geöffnet hat? Das klingt jetzt gerade für mich so.
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#57 2015-09-07 22:40:34
- Pfad-Finder
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Aber um mal beim Thema zu bleiben. Ist es also jetzt auch nicht mehr gern gesehen, wenn ich einen Wikipedia Artikel durchlese und die Höhe eines Berges heraus finde und die in OSM einpflege? Ist es jetzt ein Problem Informationen aus einem Zeitungsartikel zu benutzen, der mir sagt, dass an einer bestimmten Adresse ein Geschäft geöffnet hat? Das klingt jetzt gerade für mich so.
Mal vom Urheberrecht abgesehen: Ich verlasse mich nicht darauf, dass die Informationen in Wikipedia richtig sind. Und wenn es nicht gerade eine Anzeige des betreffenden Geschäfts selbst ist, dann würde ich mich auch nicht darauf verlassen, dass die Info in der Zeitung richtig ist.
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#58 2015-09-07 23:49:39
- Nakaner
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Dann braucht die Attributierung einer Karte mehr Platz als die Karte selbst.
Das ist doch Unsinn - Ein Link und dahinter kannst du tausende Quellen angeben. - an sich ist http://www.openstreetmap.org/copyright nichts anderes und viele anderen Anbieter/Plattformen machen das auch so. Bei Apple Maps bekommst du nach dem klick auf den Quellen Link einige hundert Seiten mit Quellenangaben aufgelistet. - Bei Print sieht das vielleicht anders, aber auch da kann man einen kurzen Link drucken.
Da wir bei OSM ja gewöhnlicherweise alles extra streng auslegen, wollen wir halt nicht hinter einem About-Link versteckt werden und andere Datenanbieter vielleicht auch nicht.
Aber um mal beim Thema zu bleiben. Ist es also jetzt auch nicht mehr gern gesehen, wenn ich einen Wikipedia Artikel durchlese und die Höhe eines Berges heraus finde und die in OSM einpflege? Ist es jetzt ein Problem Informationen aus einem Zeitungsartikel zu benutzen, der mir sagt, dass an einer bestimmten Adresse ein Geschäft geöffnet hat? Das klingt jetzt gerade für mich so.
Das Problem sind nicht Leute, die aus einem Zeitungsartikel, der über die Schließung eines Ladengeschäfts berichtet, die Information über die Schließung entnehmen. (Ist die Zeitung überhaupt eine Datenbank?) Das Problem sind Leute, die von gelegentlichen, "einzelnen" Datenübernahmen weniger Elemente reden und so Stück für Stück alle Betriebsstellenkürzel aller Bahnhöfe aus einer Liste der DB in OSM übernehmen oder vergleichbares mit einem Stapel Gleispläne machen – mal Station A, dann Station F, dann Abzweig B usw.
Noch ein anderes, hierzu passendes Thema:
Wie sehen eigentlich andere Community-Mitglieder die folgenden zwei Edits im Wiki:
1. Edit von mir selbst, der entsprechend streng alles auslegt
2. Edit eines anderen Users, von dem auch die alte Formulierung stammte, der ihn im Großen und Ganzen wieder rückgängig macht
Sollte so ein Satz im Wiki stehen oder eher entfernt werden, damit Neulinge, an die sich diese Seite richtet, nicht auf der falschen Spur landen und später stapelweise Gleispläne digitalisieren?
Viele Grüße
Michael
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Moderator im Bereich users: Austria
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#59 2015-09-11 11:11:17
- Tirkon
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wie sehen eigentlich andere Community-Mitglieder die folgenden zwei Edits im Wiki:
1. Edit von mir selbst, der entsprechend streng alles auslegt
2. Edit eines anderen Users, von dem auch die alte Formulierung stammte, der ihn im Großen und Ganzen wieder rückgängig machtSollte so ein Satz im Wiki stehen oder eher entfernt werden, damit Neulinge, an die sich diese Seite richtet, nicht auf der falschen Spur landen und später stapelweise Gleispläne digitalisieren?
Ich kenne mich wenig mit Eisenbahnen und dem Recht der Bahngesellschaften aus. Aber bezogen auf den Fall hier, in dem es als Beispiel explizit ein Bahnhofsname ist, der aus Fremdquellen entnommen werden soll, würde ich sagen, dass man den auch durch Augenscheinname feststellen kann. Die Inanspruchname von Fremdquellen ist also uberflüssig und der "GroundTruth" Grundsatz von OSM problemlos durchführbar. Auch die erwähnten Gleisverläufe können durch Groundtruth und Luftbilder hergestellt werden. Auch Höchstgeschwindigkeiten können dadurch abgeschätzt werden, indem oft mit dem Zug gefahren wird. Wenn also mehrere Personen einen Zug mit 300 km/h erlebt haben, aber keine darüber, kann man das eintragen und einer entsprechenden Notiz versehen. Möglicherweise könnte es eine unterstützende Software geben, die hochgeladene *.gpx Dateien automatisch auswertet. Kurz: Alles was mit "GroundTruth" und vor Ort feststellbar ist, bedarf keiner Fremdquelle. Bei Dingen, wo das nicht geht, kann die Übernahme problematisch werden - im Zweifelsfalle also lieber nicht.
Wir bezeichnen unsere Daten als frei. Wir sind also denjenigen verpflichtet, die darauf vertrauen. Es sollte nicht passieren, dass jemand irgendwo auf dieser Welt deswegen verklagt wird. Wir sollten uns immer fragen, ob wir für unser Tun und Lassen selbst unseren Kopf rechtlich und finanziell hinhalten möchten.
Wir sind es auch den Leuten im OSMF Vorstand schuldig, die rechtlich den Kopf dafür hinhalten müssen, was wir fabrizieren.
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#60 2015-09-11 12:18:41
- bigbug21
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo Trikon,
es ist richtig, dass viele Eisenbahndetails vor Ort beobachtet und eingetragen werden können, doch wie in Ansätzen bereits weiter oben dargelegt, gibt es Grenzen. Das betrifft unter anderem zulässige Geschwindigkeiten, die auf Hochgeschwindigkeitsstrecken oft nicht durch reine Beobachtung bzw. GPS-Messung gewonnen werden können.
Am Beispiel:
Ich kenne mich wenig mit Eisenbahnen und dem Recht der Bahngesellschaften aus. Aber bezogen auf den Fall hier, in dem es als Beispiel explizit ein Bahnhofsname ist, der aus Fremdquellen entnommen werden soll, würde ich sagen, dass man den auch durch Augenscheinname feststellen kann. Die Inanspruchname von Fremdquellen ist also uberflüssig und der "GroundTruth" Grundsatz von OSM problemlos durchführbar. (...) Auch Höchstgeschwindigkeiten können dadurch abgeschätzt werden, indem oft mit dem Zug gefahren wird. Wenn also mehrere Personen einen Zug mit 300 km/h erlebt haben, aber keine darüber, kann man das eintragen und einer entsprechenden Notiz versehen. (...)
Dieser Ansatz funktioniert aus mehreren Gründen nicht befriedigend. Zum einen erfassen wir die im Regelbetrieb örtlich zulässige Geschwindigkeit der Infrastruktur. Die des Zuges liegt mitunter darunter, beispielsweise aufgrund nicht ausreichenden Bremsvermögens oder schlicht, weil das Fahrzeug für eine geringere Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist, als die Strecke hergibt. Zum anderen haben Züge bekanntermaßen lange Beschleunigungs- und Bremswege. 20 Kilometer Beschleunigungsweg von 0 auf 300 km/h sind durchaus normal. Am Beispiel der Neubaustrecke Erfurt--Halle/Leipzig, um die es hier eingang ging, könnten wir aus beiden Gründen praktisch keine Geschwindigkeiten erfassen.
Bei ganz strenger Auslegung -- weder Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen noch eigenen Wissens für einzelne und nicht schutzfähige Informationen -- dürften wir gar bei Hochgeschwindigkeitsstrecken gar keine Geschwindigkeiten eintragen. Und wenn wir uns noch fragen würden, ob wir in fahrenden Zügen überhaupt einer potentiell kommerziell nutzbaren Tätigkeit ohne Genehmigung nachgehen dürfen, wird mir schwindelig.
Viele Grüße
Peter
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#61 2015-09-11 12:27:18
- bigbug21
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo Michael,
(...)
Wie sehen eigentlich andere Community-Mitglieder die folgenden zwei Edits im Wiki:1. Edit von mir selbst, der entsprechend streng alles auslegt
2. Edit eines anderen Users, von dem auch die alte Formulierung stammte, der ihn im Großen und Ganzen wieder rückgängig machtSollte so ein Satz im Wiki stehen oder eher entfernt werden, damit Neulinge, an die sich diese Seite richtet, nicht auf der falschen Spur landen und später stapelweise Gleispläne digitalisieren?
Zunächst Danke für die Blumen.
Es geht bei dem von dir zitierten zweiten Links ausdrücklich um "einzelne, nach dem Urheberrecht nicht schutzfähige Informationen – beispielsweise ein einfacher Bahnhofsname", die "unter Umständen aus öffentlichen Quellen entnommen werden können". Ich baue dort nun eine noch vorsichtigere Formulierung ein, mit Verlinkung auf diesen Thread.
Viele Grüße
Peter
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#62 2015-09-11 12:47:50
- brogo
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Bei Dingen, wo das nicht geht, kann die Übernahme problematisch werden - im Zweifelsfalle also lieber nicht.
+1
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#63 2015-09-11 12:56:22
- Tirkon
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Bei ganz strenger Auslegung -- weder Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen noch eigenen Wissens für einzelne und nicht schutzfähige Informationen -- dürften wir gar bei Hochgeschwindigkeitsstrecken gar keine Geschwindigkeiten eintragen. Und wenn wir uns noch fragen würden, ob wir in fahrenden Zügen überhaupt einer potentiell kommerziell nutzbaren Tätigkeit ohne Genehmigung nachgehen dürfen, wird mir schwindelig.
Man könnte möglicherweise hier auf die offizielle Höchstgeschwindigkeit verzichten und stattdessen auf die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit abzielen, indem man den key modifiziert, etwa "maxspeed:passender_Zusatz=*". Um die Bedenken zu beurteilen, die Du bezüglich kommerziell nutzbarer Tätigkeit anbringst, hatte ich abschließend noch allgemeiner gehaltene mögliche Regeln formuliert, insbesondere die fett gedruckte. Wie man diese auf das spezielle Bahnproblem projiziert, können andere Insider wie Nakaner und Du sicher besser abschätzen als ich.
Ich hoffe, dass insbesondere ihr beide nach Einholen der Drittmeinungen zu einer gütlichen Einigung kommt. Im Sinne des Projektes und Eures Wohlbefindens wäre es schön, wenn dieses geballte Wissen um Bahn und Co zukünftig gleichgerichtet das Projekt voranbringt und die Energien stattdessen nicht für Unerfreuliches draufgehen.
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#64 2015-09-11 13:05:10
- krza
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wie sieht das eigentlich mit eigenem Wissen aus? Wenn ich also selber – beispielsweise als Lokführer – genau weiß, wie es um die Höchstgeschwindigkeiten bestellt ist oder – beispielsweise als Techniker beim Energieriesen – um die Spannungswerte der Hochspannungstrassen weiß: Dann kann ich die doch eintragen, oder? Es sei denn, es sind geschützte Informationen, das ist klar. Aber sonst wäre es ja einfach eigenes Wissen, das nicht irgendwo abgeschrieben ist.
Das müsste ja selbst dann gelten, wenn mir jemand ein Detail erzählt, das ich dann eintrage, ohne selbst dort gewesen zu sein.
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#65 2015-09-11 13:41:06
- MKnight
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Das müsste ja selbst dann gelten, wenn mir jemand ein Detail erzählt, das ich dann eintrage, ohne selbst dort gewesen zu sein.
Den Part hatten wir doch schon hier im Thread? Sinngemäss: "Wenn ich jemanden anrufe, er möge mir 'ne Telefonnummer aus dem Telefonbuch raussuchen, ist die Info dann "befreit" oder nicht?"
gesammelte Overpass-abfragen zu QA (hauptsächlich Strassenfehler) + verschiedene Stats zu Strassen-eigenschaften
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#66 2015-09-11 13:48:54
- krza
- Moderator

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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
... aus dem Telefonbuch raussuchen
Vielleicht hatte ich das überlesen, aber das mit dem Telefonbuch wäre was anderes, denn dann käme die Info ja aus dem Telefonbuch, auch wenn ich jemand danach frage. Denn der/diejenige weiß es ja selbst nicht. Okay, dann könnte man auch fragen, woher dieses Wissen ursprünglich kommt. Aber damit kommt man vom Hölzhen auf´s Stöckchen.
Also ich meinte "echtes" Original-Wissen, das jemand z.B. aus beruflichen oder meinetwegen Hobby-Gründen hat und das nicht einfach nur abgeschrieben ist. Und jetzt bitte nicht die Frage, wie es sich mit einem Lehrling verhält, der es gerade im Lehrbuch gelesen hat. Da würde ich sagen, dass das Lehrbuch ja deshalb so heißt, weil es Wissen vermitteln soll, und in dem Moment, in dem die Vermittlung abgeschlossen ist, handelt es sich um ein neues, persönliches Wissen. Man könnte das so weit treiben, wie man möchte ... ![]()
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#67 2015-09-11 14:02:12
- Tirkon
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wie sieht das eigentlich mit eigenem Wissen aus? Wenn ich also selber – beispielsweise als Lokführer – genau weiß, wie es um die Höchstgeschwindigkeiten bestellt ist oder – beispielsweise als Techniker beim Energieriesen – um die Spannungswerte der Hochspannungstrassen weiß: Dann kann ich die doch eintragen, oder? Es sei denn, es sind geschützte Informationen, das ist klar. Aber sonst wäre es ja einfach eigenes Wissen, das nicht irgendwo abgeschrieben ist.
Das müsste ja selbst dann gelten, wenn mir jemand ein Detail erzählt, das ich dann eintrage, ohne selbst dort gewesen zu sein.
Einzelfallabhängig und eventuell Betriebsgeheimnis?
Wir haben hier Kasernen. Draußen steht ein Schild, dass jegliche bildliche Reproduktionen des Geländes verboten sind, obwohl es jeder stationierte Soldat kennt. Ich erinnere an die Verunschärfung der Bing Luftbilder bei militärischen Anlagen - kurz nach dem Zeitpunkt, da OSM das Abzeichnen erlaubt wurde.
Ich erinnere an die Diskussion über einmalige Naturdenkmäler, die bisher durch Unkenntnis ihrer Lage geschützt waren.
Ich kenne Fahrdienstleiter bei der Bahn, die bei OSM unterwegs sind. Ich würde mich aber nicht dazu durchringen, denen zu empfehlen, die Daten wie Höchstgeschwindigkeit bei OSM einzupflegen. Ich würde sie auch nicht selbst eintragen, wenn ich sie erfragt hätte, was problemlos möglich wäre.
Etwas anderes wären Postboten, die ich liebend gern ermuntern würde, bei OSM mitzutun und auch schon einmal in einem schwierigen Fall befragt habe.
Last edited by Tirkon (2015-09-11 14:05:03)
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#68 2015-09-11 14:02:46
- Gehrke
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
nach dem Urheberrecht nicht schutzfähige Informationen
Informationen und Faktenwissen sind ja selbst nie schutzfähig. Aber doch potentiell eine Datensammlung dazu.
Und welche Informationen sind nicht vielleicht doch ganz indirekt aus einer "Datenbank" entnommen? Prost!
Bald entscheidet mal ein Richter, dass Teile der physischen Umwelt auch als Datenbankwerk angesehen werden können
(systematische Anordnung, Investition und so...), und wir können OSM zumachen. Das war (bittere) Ironie.
Last edited by Gehrke (2015-09-11 14:04:21)
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#69 2015-09-11 14:17:51
- krza
- Moderator

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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Ich schrieb ja oben "Es sei denn, es sind geschützte Informationen.". Dass diese rausfallen, ist klar. Ob man diesen Schutz akzeptiert oer nicht, ist im Grunde jedem selbst überlassen, weil jeder selbst die Verantwortung für sein eigenes Handeln trägt. Es geht hier aber nicht um Schutz oder nicht Schutz, sondern um Lizenz oder nicht Lizenz. Das ist (meist) was anderes, würde ich sagen.
Wenn die KVB entscheidet, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den eigenen Nahverkehrsstrecken geheim sind, dann wird sie das schon kundtun und die Mitarbeiter anweisen, diese Infos für sich zu behalten. Anderenfalls sehe ich kein Problem damit, solche Infos einzupflegen, sofern man sich einen Mehrwert für die Gemeinschaft davon verspricht.
(KVB = Kölner Verkehrsbetriebe)
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#70 2015-09-11 16:09:36
- Nakaner
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Wie sieht das eigentlich mit eigenem Wissen aus? Wenn ich also selber – beispielsweise als Lokführer – genau weiß, wie es um die Höchstgeschwindigkeiten bestellt ist oder – beispielsweise als Techniker beim Energieriesen – um die Spannungswerte der Hochspannungstrassen weiß: Dann kann ich die doch eintragen, oder? Es sei denn, es sind geschützte Informationen, das ist klar. Aber sonst wäre es ja einfach eigenes Wissen, das nicht irgendwo abgeschrieben ist.
Das müsste ja selbst dann gelten, wenn mir jemand ein Detail erzählt, das ich dann eintrage, ohne selbst dort gewesen zu sein.
Da kommst du in den Grenzbereich.
Beispiel 1:
Bei den H/V-Signalen (alle Formsignale und in Westdeutschland die meisten Lichtsignale) gibt es einen Signalbegriff "Langsamfahrt" (Fachleute nennen ihn Hp 2). Die Richtlinie 301 der DB schreibt in Modul 301.0101 (4) dazu:
Das Signal schreibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h vor, wenn nicht eine abweichende Geschwindigkeit durch Signal Zs 3 [Geschwindigkeitsanzeiger als Lichtsignal oder Tafel am Hauptsignal] angezeigt wird. […] Bei den Eisenbahnen des Bundes werden andere abweichende Geschwindigkeiten im Fahrplan oder in der La [Verzeichnis der Langsamfahrstellen] angegeben.
Der letzte Satz enthält den Haken. Man kann nicht davon ausgehen, dass per Default Hp 2 immer 40 km/h im Bereich der anschließend befahrenen Weichen bedeutet. Meine Erfahrung lehrt mich, dass etwa die Hälfte der Bahnhöfe eine von 40 km/h abweichende Hp2-Geschwindigkeit hat. Man ermittelt die Hp2-Geschwindigkeit daher, indem man in einem Zug mitfährt, der dort Hp 2 gezeigt bekommt und auf seinen GPS-Empfänger schaut. Der Lokführer entnimmt die Hp 2-Höchstgeschwindigkeit für das betreffende Signal seinen Fahrplanunterlagen. Wenn man es ganz ganz ganz ganz streng auslegt, ist diese Information tabu, weil man sie vor Ort nur ermitteln kann, wenn man im Zug mitfährt. (Es gibt Gleisverbindungen, die nur bei Betriebsstörungen und Bauarbeiten befahren werden, z.B. wenn ein Gleis einer zweigleisige Strecke gesperrt ist)
Beispiel 2:
Das zweite Beispiel aus dem Grenzbereich gehört zur Frage "Wie mappe ich Höchstgeschwindigkeiten von Schnellfahrstrecken?". Ab 160 km/h erfolgt in Deutschland die Signalisierung nicht mehr über Schilder und Signale entlang der Strecke, sondern durch Anzeigen im Führerstand. Derzeit ist hierzu die Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) im Einsatz (Halle/Leipzig–Erfurt ab Dezember hoffentlich mit ETCS). Dort kann man im ICE sich in die vordere Lounge setzen und während der Fahrt die Zugkraftanzeige im Führerstand im Blick behalten. Wenn sie plötzlich nach oben schnellt, beschleunigt der Zug, d.h. die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist gestiegen (oder es geht bergauf). Dann stehe ich kurz auf, schaue dem Lokführer über die Schulter auf den Tachometer, wo eine rote Nadel die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt. Diese Geschwindigkeit stammt aus DB-Datenbanken, wird aber vom Lokführer (hoffentlich) so ausgeführt. Ist das schwarz (nicht erlaubt) oder weiß (erlaubt)?
Wenn die KVB entscheidet, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den eigenen Nahverkehrsstrecken geheim sind, dann wird sie das schon kundtun und die Mitarbeiter anweisen, diese Infos für sich zu behalten. Anderenfalls sehe ich kein Problem damit, solche Infos einzupflegen, sofern man sich einen Mehrwert für die Gemeinschaft davon verspricht.
Und so ein verrückter Typ wie ich würde dann gerade deshalb sich eine VRS-Tageskarte kaufen und mit der KVB kreuz und quer durch Köln und Umgebung fahren, auf die Langsamfahrsignale (gelbe und weiße Schilder sind das bei Straßenbahnen) schauen und diese in OSM mappen. Ätsch!
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Moderator im Bereich users: Austria
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#71 2015-09-11 17:18:44
- viw
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Dann stehe ich kurz auf, schaue dem Lokführer über die Schulter auf den Tachometer, wo eine rote Nadel die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt. Diese Geschwindigkeit stammt aus DB-Datenbanken, wird aber vom Lokführer (hoffentlich) so ausgeführt. Ist das schwarz (nicht erlaubt) oder weiß (erlaubt)?
Oder ist das sinnlos? Weil du nicht weißt ob die Höchstgeschwindigkeit von der Strecke stammt oder von Zügen die vorrausfahren und bei höheren Geschwindigkeiten im Bremsweg fahren/stehen würden.
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#72 2015-09-11 17:43:10
- hfst
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
(...)
Und wenn wir uns noch fragen würden, ob wir in fahrenden Zügen überhaupt einer potentiell kommerziell nutzbaren Tätigkeit ohne Genehmigung nachgehen dürfen, wird mir schwindelig.Viele Grüße
Peter
1: Ich halte es für sehr weit hergeholt, dass man im Zug eine Genehmigung für eine kkommerziell nutzbare Tätigkeit braucht. Für viele Dienstreise werden genau aus diesem Grund mit der Bahn durchgeführt.
2. Zumindest bei neueren Strecken sollte die Höchstgeschwindigkeit aus den Genehmigungsunterlagen hervorgehen. Wenn die dann noch was wünschenswert ist zugänglich sind ...
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#73 2015-09-15 21:25:31
- bigbug21
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
1: Ich halte es für sehr weit hergeholt, dass man im Zug eine Genehmigung für eine kkommerziell nutzbare Tätigkeit braucht. Für viele Dienstreise werden genau aus diesem Grund mit der Bahn durchgeführt.
2. Zumindest bei neueren Strecken sollte die Höchstgeschwindigkeit aus den Genehmigungsunterlagen hervorgehen. Wenn die dann noch was wünschenswert ist zugänglich sind ...
Zu 1.: Es geht nicht um das Arbeitn im Zug im Allgemeinen, sondern der kommerziellen Verwertung der Zugfahrt selbst, indem beispielsweise (kommerzielle verwertbare) Videos ohne besondere Genehmigung ins Internet gestellt werden.
Zu 2.: In Planfeststellungsunterlagen finden sich Entwurfsgeschwindigkeiten, die aber weniger präzise und aktuell sind als die viele Jahre später tatsächlich zugelassenen Geschwindigkeiten.
Viele Grüße
Peter
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#74 2015-09-15 21:28:11
- bigbug21
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Re: Vom Urheberrecht und fürs Mapping zulässige Informationsquellen
Hallo Michael,
Nakaner wrote:Dann stehe ich kurz auf, schaue dem Lokführer über die Schulter auf den Tachometer, wo eine rote Nadel die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt. Diese Geschwindigkeit stammt aus DB-Datenbanken, wird aber vom Lokführer (hoffentlich) so ausgeführt. Ist das schwarz (nicht erlaubt) oder weiß (erlaubt)?
Oder ist das sinnlos? Weil du nicht weißt ob die Höchstgeschwindigkeit von der Strecke stammt oder von Zügen die vorrausfahren und bei höheren Geschwindigkeiten im Bremsweg fahren/stehen würden.
Auch diese Methode ist alles andere als perfekt. Selbst wenn man einen Zug mit entsprechend guten Sichtverhältnissen erwischt, ist es immer noch die zulässige Geschwindigkeit des Zuges, die von der Streckenhöchstgeschwindigkeit aus vielen Gründen abweichen kann.
Viele Grüße
Peter
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