Welche Rechtssprechung meinst du? Deutsche oder österreichische? Gibt es in Deutschland überhaupt Schilder mit “Anrainer” bzw. “Anlliegerverkehr”?
Bitte bringe es auf den Punkt: destination ist nicht gleichbedeutend mit Anlieger frei.
Nach deutschem Recht anscheinend ja, nach österreichischem nein (wobei #18 noch abgeklärt werden kann).
Wie schon in #34 erklärt, ist es faktisch auch für Anliegerverkehr passend. Mit dem “sonst nichts” wäre ich vorsichtig, denn was ist z.B. mit den Eigentümern selber, dürfen die nur für Lieferverkehr hinfahren? Nein, die sind mit delivery schon stillschweigend inkludiert. Genauso kann man die Ansicht vertreten, dass die Besucher schon inkludiert sind. Ich kenne keinen Fall, wo Lieferverkehr erlaubt ist und andere Besucher verboten sind.
Genau, das wär dann eine brauchbare sinngemäße Übersetzung.
Es ist eine Definition, die 7 Jahre lang weltweit gültig war, und das ist mir das größte Anliegen, dass daran nicht herumgepfuscht wird. So eine Änderung würde noch viel ernsthafter ein Proposal brauchen als ein neues Tag. Wenn man aber schon ein Proposal schreiben will, dann besser gleich für ein neues Tag.