Anlieger frei ist nach Rechtsprechung dasselbe wie Anrainer frei und Anliegerverkehr frei.
Es bedeutet aber gerade nicht, dass nur die Anlieger dort hin dürfen, sondern auch alle, die ein “Anliegen an einen Anlieger” haben, so jedenfalls auch das zitierte Gerichtsurteil. Das Aufsuchen eines Automaten ist ein Grenzfall: Wenn ich Richter wäre, würde* ich *das nur durchgehen lassen, wenn der Automat einem Anrainer/Anlieger gehört.
“private” ist dafür jedenfalls unzutreffend, denn Anlieger frei erfordert nicht eine explizite Erlaubnis.
“delivery” ebenfalls, das ist Lieferverkehr und sonst nichts.
“destination”: “Only when travelling to this element”. Da sehe ich keinen Widerspruch zu “Benutzung nur erlaubt, wenn das Ziel an diesem Weg liegt”. Zu speziell ist nur “Weg”, das müsste durch Objekt, Element o.ä. ersetzt werden.
“travelling to” bzw. “Ziel” bedeutet nicht, dass man Anlieger sein muss, es muss nur auf ein Ziel im fraglichen Gebiet hin gerichtet sein.
Die Rechtsprechung zu “Anlieger frei” ist bezogen zu dieser allgemeinen Formulierung dahingehend eingeschränkt, dass nur Anlieger und deren Einrichtungen als Ziel erlaubt sind. Das Parken zum Spazierengehen dort fällt da mMn nicht drunter.
Wer deswegen noch etwas Spezielleres als destination einführen will, muss diesen neuen Begriff zur Diskussion stellen.
Eine andere Möglichkeit, die kein massenhaftes Umtaggen erfordern würde, wäre, die Formulierung im englischen Wiki so zu erläutern, dass das deutschsprachige “Anlieger frei” passt. “e.g., local traffic only” ist da immer noch zu unbestimmt.
“Anlieger frei” und “Durchfahrt verboten” ist übrigens nicht dasselbe: Das erstere kann auch vor einer Sackgasse stehen, wenn man z.B. Parken durch Fremde oder Vorbeifahren durch Neugierige verhindern will.