Änderungen an der Bedeutung von access=destination, Edit War

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je nach Schild:

ZE 250 → vehicle
ZE 260 → motor_vehicle

gilt aber nicht nur für destination, sondern auch für agricultural und forestry

Ich finde in dem Zusammenhang die Begründung ein wenig haarsträubend “Die Definitionen müssen sich nach der englischen Seite richten. Für die Problematik der deutschen Begriffe Anlieger usw. gibt es einen eigenen Abschnitt “Probleme…”, bitte lesen statt löschen.”
M.E. gibt es dafür die verschieden-sprachigen Wiki-Seiten. Wenn das in Österreich anders gehandhabt wird, dann gehört die Abweichung in den Abschnitt Probleme. Wobei es nichtmal Probleme sind, sondern landesspezifische Eigenheiten, die man für unerfahrene WIKI-Leser auch direkt daneben beschreiben könnte (z.B. für A gilt: …)

Mit access=destination sind auch Fußgänger außen vor, auch wenn Du dies so lapidar beiseite fegst.

Wobei bei access=private IMO zu berücksichtigen ist, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt und der kann auch auf privatem Grund gegeben sein. Sicher ist man da nur mit einer Absperrung (Schranke oder dergleichen). Ein Schild Privatweg reicht nicht aus.

Egal, wie man inhaltlich zu den Änderungen von fkv steht; die Art WIE er es gemacht hat, geht gar nicht.
Es ist zwar ein Wiki, aber man deutet etablierte Tags nicht einfach ohne Diskussion um. Seine Ausführung im Bereich “Probleme…” hätte er auf der Talk-Seite, der englischen Talk-Seite, Tagging-Mailing-Liste, Talk-DE oder hier im Forum loswerden können. Das wäre ein Ansatz einer Diskussion.

Christian

Das hättest du auch vor/statt deinem eigenen Revert tun können! Wer selber bei einem Editwar mitmacht, darf sich über diesen nicht aufregen.

Es steht dir nicht zu, mir zu drohen, und noch weniger angebracht ist das auf meiner Talk-Page.

Kommt darauf an. Es gibt viele Straßen mit Fahrverbot, auf dem “Privatstraße” steht, wo man zu Fuß aber gehen darf. Wo das nicht erlaubt ist, ist access=private oder no richtig. Sonst vehicle=private (oder no). Der Unterschied liegt also im Schlüssel, nicht im Wert. Anliegerstraßen sind für Fahrzeugt genauso privat wie Privatstraßen. Da dürfen nur die Anlieger, also Anwohner und Grundbesitzer, fahren, also vehicle=private.

Ich werde die Angelegenheit noch genauer erklären, aber das dauert eine Weile, darum mache ich das in einem separaten Beitrag.

Das ist eindeutig falsch. Auf einer Anliegerstraße darf jeder Fahren der ein “Anliegen” hat. Ist ein Laden in der Straße, darf jeder, der zu diesem Laden will auch die Straße befahren.

Nein. Schlicht und einfach falsch.

Anliegerstraße heißt: ich darf die Straße nicht nur als Durchfahrt zu einem weiter entfernten Ziel nutzen. Wenn ich in dieser Straße etwas will, was auch immer, darf ich ohne Weiteres reinfahren.
Privatstraße heißt: ich darf auf gar keinen Fall ohne Erlaubnis eines Wegerecht-Inhabers da reinfahren.

Beispiel: In eine Anliegerstraße darf ich auch reinfahren, wenn ich dort jemanden besuchen, jemanden hinbringen oder etwas abliefern möchte. Auch ohne daß ein Anwohner davon Kenntnis, mir also implizit die Zufahrt genehmigt hätte. Auf einer Privatstraße brauche ich aber in jedem Fall eine Erlaubnis.

–ks

Dieses OGH-Urteil aus Österreich sieht das anscheinend nicht so.

Mal eine Frage dazu, wie sieht es denn in diesem Fall aus? (Schnappschuss aus Mapillary)

vehicle=privat ist eindeutig falsch.

Zu den Anliegern gehören :

  • Bewohner von Häusern und Wohnungen in dieser Straße,
  • Besucher dieser Bewohner und Lieferanten,
  • Hotelgäste,
  • Inhaber und Mitarbeiter von Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien in dieser Straße,
  • deren Kunden, Patienten oder Mandanten.
  • Hinbrigen/Abholen von Besuchern
  • auch Kunden eines Zigarettenautomaten

Kommt drauf an was im Kleingedruckten (unter dem Schild “Privatgrund”) steht.

Mal erlaubt der Eigentümer öffentliche Durchfahrt (“Befahren auf eigene Gefahr”) und mal nicht (“Durchfahrt verboten”).

IMO ist das access=private nicht gerechtfertigt. Wer von den vielen Anwohnern ist der Privatier. Ein vehicle=destination erscheint mir da sinnvoll, vorbehaltlich der Situation vor Ort.

Typischer Newbie-Fehler (aber du bist natürlich keiner): “Anlieger” sind nicht die Personen, die dort wohnen, sonden die, die ein Anliegen (auch Grund gemannt) haben, dorthin zu fahren. “Dorthin” bedeutet ein Ziel - in der Regel einen Anwohner (Zigarettenautomat u.Ä. gilt nicht) - in dieser Anliegerstraße zu erreichen. Nicht zulässig ist das einfache Durchfahren, weil genau dieses verhindert werden soll.

Das dürfte auch bei euch in AT so sein.

Und wenn nicht: Extra-Passus im Wiki für AT-Specials.

walter

Für mich ist der grosse Unterschied zwischen private und destination die individuelle Erlaubnis. Jeder darf in eine “Anlieger frei” Straße einfahren, wenn er dort ein Geschäft entdeckt und das besuchen möchte. Da gibt es nichts individuelles auf den Besucher bezogenes.

Ich darf aber oft nicht auf ein Werksgelände, auch wenn ich dort was zu erledigen habe. Das geht nur mit einer für mich ganz persönlich (oder zumindest meine Firma) ausgestellten Genehmigung durch den Torwächter dieses Werks.

Dieser Unterschied ist im derzeitigen Wiki ganz gut dargestellt (de und en). In der vorherigen Version wird unterstellt, “Anlieger frei” wäre generell verboten und die Erlaubnis würde auf individueller Basis vergeben.

Grüße, Max

Darum sollte man vielleicht erst prüfen, ob es (und welche) unterschiedliche Regelungen in verschiedenen (deutschsprachigen) Ländern gibt.

Welcher Eigentümer, von den vielen?

Also ich weiss ja nicht, aber ich würde sagen dass es sich hier um KEINE living_street handelt, da dies kein offizielles Verkehrsschild ist und somit auch die Zusatzschildern direkt darunter hinfällig sind! … außer natürlich ich bin seit gerade eben grün-blau-blind, zumindest sehe ich da ein grünes Schild

Und zum eigentlichen Thema: wenn es in Österreich anders ist, dann muss das auch getrennt dokumentiert werden, also ab damit in de-AT

Bis jetzt ist für mich kein Unterschied erkennbar. Das zitierte Urteil sieht das ebenso wie in Deutschland: Anliegerverkehr ist nicht nur für die Anwohner selbst frei (wie es eine Privatstraße wäre), sondern auch für den gesamten Verkehr mit diesen.

–ks

Da steht lediglich “Eingeschränkter Winterdienst”.

Grün-blau-blind bist du zwar nicht, aber es ist rechtlich tatsächlich richtig. Auf Privatwegen MÜSSEN grüne Schilder stehen, da amtliche Verkehrsschilder nur auf öffentlichen Straßen stehen dürfen.

Also wie wäre es denn mit vehicle=permissive?