Hallo Thoschi,
ITO wertet tracks ganz einfach so aus wie es in den Daten steht: tracks=1 ist blau, tracks=2 orange, tracks=4 rot. Somit ist eine zweigleisige Strecke mit einem Gleis und tracks=2 orange (korrekt und sieht gut aus), eine eingleisige mit tracks=1 blau (sieht auch gut aus), eine zweigleisige Strecke mit zwei gezeichneten Gleisen und tracks=1 blaus (ist korrekt, gefällt mir aber nicht) und eine Strecke ohne den tag zeigt fehlende Daten (sieht für mich zumindest auch nicht so gut aus), zweigleisige Strecke mit tracks=2 ist orange (sieht gut aus ist aber wie hier ausfürlich diskutiert falsch.
Ich weiß nicht ob da jemand mal nachgeschaut hat, um zweigleisige Strecken zu finden, wo noch das zweite Gleis zu zeichnen ist. Dann würde ich das Problem verstehen Ich würde das wie oben schon beschrieben nicht so machen.
Vielmehr hätte ich gerne eine Karte, wo man z.B. sehen kann,
- wie viele Gleise die Strecke von Amsterdam nach Utrecht hat
- wie sich die Ausgangssituation der Diskussionen um einen zweigleisigen Ausbau der Gäubahn darstellt, also in welchen Abschnitten die ein- und zweigleisig ist (in Stuttgart ist sie zweigleisig, aber wenn man über den Ausbau diskutiert muss sie auch irgendwo eingleisig sein)
Momentan frage ich aber danach, wo eine fehlerhafte Verwendung von tracks=2 zu Prblemen führt außer dass es gemäß der Definition falsch ist. Wie gesagt, es reicht ein Bespiel.
Ein anderes Beispiel könnte so aussehen: Gemäß Satzung müssen Bäume neben öffentlichen Wegen so verschnitten werden, dass eine festgelegte Mindesthöe (sagen wir mal 3 Meter) gewährleistet ist, aber das wird von einem Anwohner missachtet und sein Strauch wächst in Höhe von 2 Metern über den Bürgersteig. Der müsste nun eigentlich die Äste absägen, weil ja jemand der besonders groß ist dagegen laufen und zu Schaden kommen könnte. Veilleicht kommt da aber niemand vorbei oder ist nicht so groß oder hat den Ast vorher gesehen und umläuft ihn und so wird der Anwohner sagen, dass das nur in der Theorie ein Problem ist und den Ast erst einmal nicht absägen. Nun bin ich aber tatsächlich in der Dunkelheit mit meinem Kind auf den Schultern dagegen gelaufen und das Kind hat geweint. Entsprechend dieser Begebenheit möchte ich jetzt nicht wissen, ob es diese Vorschrift gibt (das weiß ich schon), sondern ob tatsächlich ein Problem aufgetreten ist. Geht das?