Rechtsfrage: Wo ist Kartografieren eigentlich NICHT erlaubt?

Hallo zusammen, ganz so einfach ist es nicht: Wenn die Daten, die “offensichtlich” sind wie z.b. eine Hausfassade, aber auf eine Person rückfürbar, sagen wir aufgrund der Veröffentlichung des Bildes inkl. Adresse, dann handelt es sich um die Erfassung bzw. Verbeitung personenbeszogener Daten. Und dann wird es kompliziert. Der Betroffene könnte in dem Fall klagen! Michael.

Ich arbeite beim Fernsehen, was ich geschrieben habe, ist für mich jeden Tag relevant. Beachtet: von öffentlichem Grund! Wir haben schon mehrfach 10 cm vor der Grenze von Kasernen oder Firmen gestanden und jedes Mal waren die Chefs sauer, konnten aber nichts machen. Wer nicht möchte, dass seine Sicherheitstechnik veröffentlicht wird, der muss sie dem Blick der Öffentlichkeit entziehen. Hartmut

Das mit dem Persönlichkeitsrecht ist mir bekannt und auch nachvollziehbar! Das z.B. mit dem militärischen Sicherheitsbereich nicht, gerade wenn man sich Google Maps/Earth mit ihren Kartenmaterial anschaut, dann hätte die Beantragung sicher Jahrzehnte gedauert. Ich glaube nicht das Google so was an Genehmigungen hat, gerade für Truppenübungsplätze (die ja auch begehrte (und wahrscheinlich gefährliche) Pilzsammlerorte sind! So hätte Google nach Aussagen einer Angehöriger der Streitkräfte Deutschlands besseres Satelitenkartenmaterial als die Bundeswehr selbst mit ihrem Geoinformationsdienst… Mit Google Satellit werden angeblich nach Aussagen einiger Grundwehrdienstableistenden Übungen vorbereitet.

… und ich habe nu wirklich fast jeden tag mit der fragestellung: verbeitung personenbezogener daten zu tun. es gilt immer noch: wo kein kläger da kein richter. aber generell gilt. egal von wo du die daten erfasst: du kannst nicht einfach das haus deines nachbarn erfassen, wenn es sich um ein einfamilien, singlehaushalt handelt und damit der rückschluss auf die eine person möglich ist. sonst könnest du ja sofort: www.meinnachbarshaus.de eröffnen (habe ich drüber nachgedacht) und die daten anderer erfassen. ist halt (oder zum glück) so nicht ganz möglich. bei einem mehrfamilienhaus sieht das wieder anders aus. trotzdem: wir haben auch 19,7 Mio. Häuser einzeln begangen und bewertet. also ALLE ! Es kommt z.b. sogar auf den jeweiligen Datenschützer pro Bundesland an. Da: Graubereich! Ich sagte ja auch: Es wird kompliziert. Ich habe nicht gesagt, es sit per se verboten. Michael.

emploi: das mit google ist anders. ist deutschland ist das geocontent. wenn man luftbilder erstellt bzw. überfliegen lässt, dann brauchst du schon dafür eine genehmigung. und wenn du dann den swimmingpool vom nachbar miterfasst und der wiederum klagt, stellt sich die frage nach der verhältnismäßigkeit. einzelinteresse vor firmeninteresse bzw. den “überfliegern”. auch das thema ist nicht ganz einfach. wenn es interessiert: ich müsste noch irgendwo ne Präsi zu dem thema geodaten und datenschutz haben. Oder am besten ihr kommt zum Kompetenzforum Geomarketing im september :wink:

… also kein satellit sondern luftbild … das ist ein unterschied. aber so genau wollen wir mal nicht sein.

Hallo Hartmut, ok dann stellt sich die Sache für Euch auf Grund der “Pressefreiheit” etwas anders dar! Du kannst die “Medien” egal ob Print oder Bild nicht mit privaten Personen auf eine Stufe stellen. Für “Euch” gibt es Pressegesetz das bestimmte Dinge abweichend regelt. Die gilt jedoch nicht für den “privaten Mapper” bzw. Fotografen. Oder wie ist der von mir genannte § aus dem Strafgesetzbuch sonst zu verstehen? Und das BGH-Urteil existiert ebenfalls. Da ich kein Rechtsanwalt bin kann und will ich hier auch keine juristische Diskussion aufmachen. Ich kann jedoch Gesetze lesen und mein Tipp ist und bleibt, fragen kostet nichts. :slight_smile: Gruß Georg

georg, guter punkt. das könnte sein. hier kann die pressefreiheit tatsächlich eine rolle spielen. bin ich aber auch nicht tiefer drin.

Ich kam ehrlich gesagt durch einen Spiegel Artikel auf OSM und fand die Idee super. “Alle für Einen und Einer für Alle” :wink: Meint ihr, das die Idee vom http://www.kompetenzforum-geomarketing.de/ mit dem Gedanken von OSM vereinbar ist…? Ich ab gerade so ein verdammt ungutes Bauchgefühl wenn ich die Seiten dieser heuschreckenartigen Geomarketing-Strategen (sorry) so bedrachte und ich seh im meinen jetzt schon überquellenten Briefkasten gleich das als das 3-fache an Werbung… So gemeinnützig stellt sich das Kompetenzforum nicht gerade dar oder sehe ich das falsch? So das mir dei Lust am privaten offenen Mapping schon fast wieder vergangen ist, obwohl ich jetzt schon einiges an Geld für die Öffentlichkeit investiert habe.

Was die “Luftbilder” angeht. Seit gewiß es gibt auch heute noch Bereiche in Deutschland die auf dem Bild als Waldfläche oder ähnliches dargestellt werden sehr hoch aufgelöst sogar, in der Wirklichkeit befinden sich dort jedoch militärische Anlagen die eben nicht sichtbar sind. Dies gilt für Luftbilder genauso wie für Satellitenbilder. Ich bin in einer öffentlichen Behörde tätig. Wir haben vor kurzem von der Liegenschaftsverwaltung des Bundes eine ehemals militärisch genutzte Fläche übernommen. Diese war noch auf dem letzten “Kartenstand” von Google nicht sichtbar ist es jedoch seit dem letzten “Update”. Gruß Georg

Keine Angst, emploi: Du kommst aus Sachsen. Da wird nicht geworben :wink:

Das hast du daher, weil ich es so angegeben habe :wink: Woher ich komme wüsstest du nur, wenn du Zugriff auf die Logindaten des OSM Forums hättest und nur da auch nur annähernd, wenn du nicht Zugriff auf die Daten meines Providers hasst . Was ja zur Zeit nur unseren sehr geehrten Damen und Herren vom Geh€imdienst möglich ist (oder dem Telekomvorstand)…

@emploi, ich kann dein Bauchgefühl schon ein bischen nachvollziehen. Allerdings wäre das Angebot von Michael auch verlockend, einen großen (geprüften) Datenbestand zu übernehmen das wäre schon ein Schritt… Und ob die anderen Teilnehmer der Kompetenzkonfe

Verlockend ist das auf jeden Fall, ich schaue mir das Morgen mal in Ruhe an (nicht falsch verstehen, ich habe hier absolut nix zu sagen) aber nach 30 Stunden Wachphase lässt die Konzentration doch erheblich nach… Es gibt noch verdammt viele weise Flecken… Prostituieren denke ich wollen wir; und müssen wir uns deshalb noch nicht… Vielleicht kann man dem GM-Kompetenzforum doch etwas abgewinnen :wink: (Schlipps schon mal zum Bügeln abgegeben)-… GN

Um es noch mal klar zu sagen: ich kann in Deutschland von öffentlichem Grund und Boden jedes Haus fotografieren und ins Netz stellen ohne jemanden zu fragen. Ich darf es nicht von Nachbars Grundstück fotografieren, weil der Hausbesitzer nicht damit rechnen muss, dass man das tut. Da gibt es für die Presse keine Ausnahme. Im Gegenteil: wir haben vor ca. 3 Jahren verschärfte Vorschriften bekommen, was den Schutz von Personen betrifft. So dürfen wir die Häuser nicht so aufnehmen, dass man durchs Fenster Personen erkennen kann. Die Luftbildgenehmigung ist schon vor ca. 15 Jahren abgeschafft worden, aberhier gilt das gleiche, wie mit den Fensterbildern. Wie es dazu kommt, dass manche militärischen Bereiche bei GoogleEarth verpixelt sind, das interessiert mich echt. Seht Euch doch mal Den Helder in den Niederlanden an (liegt bei Texel) … Hartmut

Ok, ich gebe auf! Ich würde trotzdem vorher fragen. Klinke mich aus dieser Diskussion (Foto´s) aus. Georg

@ Georg, mit der Anfahrtsbeschreibung: Auch darüber denk ich ernsthaft nach, aber nicht im ersten Schritt. @Hartmut: Nimm es doch einfach an: Wenn Du fotografierst, ist das das eine. Auch wenn Du Daten über das Haus erfasst. Wenn Du dann aber eine Adress

In Berlin wurde meine Tante mal angemacht, als sie ein Gebäude fotografierte, in dem sich unten eine Kneipe befindet. Der Wirt schickt sofort seine Gorillas raus, die meinten, dass die Kneipe nicht fotografiert werden dürfe, weil die Rechte daran privat oder verkauft seien oderso. Keine Ahnung, ob das stimmte und vor allem ob das rechtlich gültig war. Jedenfalls war das den Gorillas in dem Augenblick ziemlich egal :wink:

Das ist so pauschal erstmal grundlegend falsch. Es kommt nämlich darauf an, wo man sich befindet. In der freien Landschaft gelten hierzulande die Landschafts- und Waldgesetze der Bundesländer. Diese sehen alle ein sehr weitreichendes Betretungsrecht von Privatgrundstücken in der freien Landschaft vor. Dazu zählen Wälder, ungenutzte Agrarflächen und Wirtschaftswege jeglicher Art. Dabei ist unabhängig, ob dieser Landschaftbestandteil der öffentlichen Hand oder wie zum überwiegenden Teil üblich einem Privatmann (Waldbesitzer, Bauer) gehört. Das Betreten muss von dem Besitzer, Eigentümer oder Pächter geduldet werden. Dies gilt aber nur in der freien Landschaft, d.h. nicht in Wohn- oder Gewerbegebieten. Der Privatgarten hinter dem Haus bleibt davon ausgenommen. Auszug aus dem Landschaftsgesetz NRW:

Natürlich gibt es weitere Beschränkungen, z.B. für ausgewiesene Naturschutzgebiete, Militärgelände, Hofräume oder eingesäte Felder. Wobei: Auch bei einem Hofraum muss unterschieden werden, ob die durch den Hof führende Straße vielleicht nicht doch öffentlich ist und damit kein Bestandteil des Hofraums ist.

Auch Wegsperren sind zu beachten, wenn sie offiziell sind. Ein “Betreten verboten” Schild an einem Waldweg hat aber keinerlei rechtlicher Relevanz. Nur eine Wegsperre, die im Einzelfall von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt wurde, gilt. Dieses muss aber durch spezielle Schilder mit einem entsprechenden Text auch zum Ausdruck kommen. “Privatweg, betreten verboten” ohne den entprechenden behördlichen Zusatz kann man in der freien Landschaft schlichtweg ignorieren und im Prinzip den Schilderaufsteller wegen der Sperre sogar anzeigen, weil er sich mit dem Verstoß gegen das Landschafts- und Waldgesetz ordnungswidrig verhalten hat.

Die Vorschriften des Landeswaldgesetzes NRW sind ähnlich großzügig:

Kleine Anekdote zum Fotografieren: In Bremen verläuft die Sebaldsbrücker Heerstraße mitten über das Werksgelände von Mercedes-Benz. Wir hatten mal den Auftrag, einige Bilder vom Werk zu drehen, bekamen aber keine Drehgenehmigung. Also haben wir uns auf die Überführung gestellt und von dort aus das Werk gefilmt. Nach 2 Minuten hielt mit quietschenden Reifen der Werksschutz neben uns und wollte uns verhaften, wir mussten uns echt das Lachen und Grinsen verkneifen. Wir haben die dann drauf hingewiesen, dass uns nur die Polizei verhaften kann und dass wir an dem Ort auf öffentlichem Grund und Boden befänden und alles drehen dürften. Das wollten die natürlich nicht glauben, worauf wir denen gesagt haben, dann sollten sie eben die Polizei anrufen, damit die uns verhaften. Aber sicherheitshalber sollten sie doch bitte den Pressesprecher anrufen, was die dann klugerweise auch getan haben. Der hat die aufgeklärt, sie sind so wieder abgezogen … Merke: Bangemachen gilt nicht! Hartmut