Wenn die Gesetze so unscharf sind, lässt sich nicht mal vor Ort immer erkennen, was zutrifft. Ob man dort radfahren darf, hängt dann von der Tageslaune der Aufsichtsorgane bzw. der Richter ab. Meiner Meinung nach ist dann ein dezidiertes bicycle=yes oder no erst recht falsch. Anwendungen können immerhin mit Scoring an die Sache herangehen, z.B. Länge und Anteil der Strecke, die in landuse=forest liegt, zählen soundsoviel, Größe der Waldfläche zählt soundsoviel, Gebäudeflächen bringen soundsoviel Abzug… Das ist alles eine Tüftlerei, aber da trennt sich halt die Spreu vom Weizen. Eine Routingsoftware, wo die Lizenz 5 € kostet oder eine um 500 €.
Die 2m-Breite zu implementieren ist trivial: track ist automatisch über 2m, path nur wenn width>=2. Ja, du hast schon recht, es sind nicht alle Pfade mit width versehen, aber der Normalfall ist sowieso, dass ein Pfad <2m breit ist. Wenn was durchgehend >=2m breit ist, ist es meistens schon ein track.
Genau genommen bedeutet der Gesetzestext: “gestattet wenn geeignet UND >=2m”
Für einen geübten Moutainbiker ist jeder Weg, der >=2m breit ist, geeignet, zumindest in der Abfahrt. Darum kürzt sich der erste Term weg und es bleibt: gestattet wenn >=2m
In AT haben wir so eine ähnliche Pseudobedingung: Rennradfahrer im Training sind von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen. Da alles, was kein Wettkampf ist, als Training angesehen werden kann, kürzt sich “im Training” weg und es bleibt: Rennradfahrer sind von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen.
Der Grund des ganzen Schwachsinns ist, dass die Juristen, die sich diese Gesetze ausgedacht haben, noch nie auf einem Fahrrad gesessen sind.