Das ist ein faszinierendes Ziel. Es wird an Gesetzesformulierungen scheitern, die sich nicht an unserer Tagging-Sprache orientieren: Im LWaldG BW steht “das Radfahren … im Wald (ist) … nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet”. Als weitere Bedingung steht in 37 LWaldG “Nicht gestattet (ist) … das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite”. “Wald” wird in dem Gesetz als “jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockte Grundfläche” definiert.
Ich befürchte, dass man in absehbarer Zeit nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen kann, dass dieser rechtlich definierte Wald mit dem in OSM getaggten Wald deckungsgleich sein wird - und zudem zugleich die Wege durchgängig mit Breiten-Angaben oder “aus anderen Gründen für Radfahren geeigneter Weg”-Angaben gemappt sind (1).
Die Alternative, alle highway=path|track|… is_in Baden-Württemberg mit der Access-Restriction bicycle=no zu markieren, wäre überbordend und würde eine noch höhere Anzahl von bicycle=yes nötig machen und ist schon deshalb zu verwerfen.
Also: Auch wenn es mühselig bleiben wird, kommt man nicht um bicycle=no drumherum.
(1) Ich finde die Formulierungen in 37 LWaldG saublöd. Zunächst heißt es “nur auf … hierfür geeigneten Wegen” gestattet und kurze Zeit später “nicht gestattet auf Wegen unter 2 m Breite”. Das erleichtert die Auslegung nicht. Wünschenswerter für die Praxis wäre ein Definition von “geeigneten Wegen” gewesen.