Ich sehe nicht dass ich zugestimmt hätte einzelne Sätze von mir - und dann auch noch aus dem Zusammenhang gerissen mit dem Ziel mich zu diskreditieren - veröffentlicht werden dürfen. Ich schrieb “meine Antwort”, nicht Zitate aus meiner Antwort. Das habe ich schon einmal deutlich gemacht. Keine Frage der Sichtweise; und ich denke bessere Augen zu haben als Du in dem Punkt.
Da es so ist wie es ist, veröffentliche ich nun gezwungerner Maßen dessen vollständigen Anschrieb an mich und meine Antwort. Das hätte man sich auch sparen können. Interessant vor dem Hintergrund dass er bis zu diesem Zeitpunkt ca. 6 Monate lang gezielt MTB tags in einem grob gemessen 550 km² großen Bereich gelöscht hat:
- Januar 2015 um 07:42 Wychuchtol wrote:
Hallo Ethera,
mir ist aufgefallen, dass du in der Zeit vom 24.-26.12.2014 bei vielen von mir persönlich abgelaufenen und getaggten Wegen die durch die Rechtslage untermauerten Benutzungsverbote für Fahrrad und Reiter gelöscht hast. Bevor du noch mehr Unheil anrichtest, indem du korrekt gesetzte Verbote einfach aufhebst, möchte ich dir einen Blick in das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg nahelegen. Dort ist ganz klar geregelt, dass in diesem Bundesland Waldgebiete abseits von bestehenden Wegen mit mindestens 2 Metern Breite nicht mit Rädern befahren werden dürfen (§37, Absatz 3). Unter dieses Verbot fallen praktisch alle Pfade am Albtrauf, ganz besonders die sogenannten Zickzack-Wege, selbst wenn kein ausdrückliches Verbotsschild aufgestellt ist. Sie sollten bei OSM daher unbedingt mit bicycle=no gekennzeichnet werden, um der Rechtslage zu entsprechen. Auch mtb-Tags haben bei fpr Randfahrer verbotenen Wegen absolut nichts verloren. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einem Bußgeld in Höhe von 25 bis 40 Euro geahndet. Übrigens sind auch Wege mit zwei oder mehr Metern Breite im Wald nicht generell für Radfahrer freigegeben. Hier ist laut Gesetzestext auf “Geeignetheit” zu achten, d.h. es darf weder die Natur in Mitleidenschaft gezogen, noch andere Waldbesucher gefährdet werde. Neben Verboten im Wald gibt es zudem auch in Naturschutzgebieten und insbesondere den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb Verhaltenstafeln und Verbotsschilder, deren Inhalt vor dem Durchqueren zur Kenntnis zu nehmen und dann auch einzuhalten sind. Im gesamten Bereich des Jusibergs wurden inzwischen zusätzlich zu den normalen Tafeln mit Verhaltensregeln, wie sie in jedem Naturschutzgebiet zu finden sind, noch explizite Rad-Verbotsschilder aufgestellt, um noch deutlicher auf ohnehin schon lange bestehende Regelungen hinzuweisen und einer weiteren Zerstörung des Schutzgebietes durch Mountainbiker entgegenzuwirken. Indem du bestehende Verbote bei OSM durch ungerechtfertigtes Löschen verschleierst, führst du Nutzer der Datenbank bewusst in die Irre und gaukelst eine nicht vorhandene Legitimität bei der Benutzung gewisser Wege vor. OSM soll keine illegalen Aktivitäten fördern, sondern eine für die Allgemeinheit nützliche Orientierungshilfe im Rahmen des geltenden Rechts sein. Außerdem hast du die akribische Arbeit von Mapperkollegen zunichte gemacht, indem du nicht nur gültige Verboten aufgehoben, sondern auch noch viele Wege unkontrolliert wieder zusammengesetzt hast, ohne darauf zu achten, dass sie teilweise nicht dieselben Keys enthalten und ganz verschiedenen Routen angehören. Dadurch sind jetzt viele Wege mit Tags behaftet, die dort gar nicht hingehören, und mehrere Wanderrouten zerstört, beispielsweise den HW1-Wanderweg, den Pfullinger Sagenweg, Dettinger Kirschenweg und die Dettinger Kirschenheimat. Für die Genauigkeit und Qualität der Datenbank, ebenso wie für das Erstellen von Routen ist die Unterteilung in kleine Einheiten ein relevanter Faktor.* Lange Einzelwege erhöhen das fehlerhafte Taggen enorm**. Das eventuell für die praktische Nutzung erwünschte Zusammensetzen von Wegen kann beim Rendern durchgeführt werden. Ein weiteres Beispiel für die Destruktivität deiner Einträge vom 24.-26.12.2014 ist, dass du am Jusi Wege für Radfahrer freigegeben hast, an denen ein ausdrückliches Radverbotsschild physisch vorhanden und auch getaggt ist. Schlussendlich hast du auch noch Wege doppelt eingetragen, beispielsweise den Wanderweg durch die Hölle zum Runden Berg. Deine Aktion hat viele mühsam korrekt zusammengetragenen Daten auf einen Schlag vernichtet und damit die Qualität von OSM verschlechtert. Der Schaden, den du angerichtet hast, ist enorm! Ich will dir keine absichtliche Manipulation und bewusst asoziales Verhalten unterstellen, sondern hoffe, dass dein destruktives Handeln lediglich das Ergebniss naiver Unwissenheit war und du so etwas künftig unterlässt. Etwas mehr Sorgfalt, **Gewissenhaftigkeit und Rücksichtnahme *bitteschön - sowohl hier im Netz als auch im wahren Leben!
Mit freundlichen Grüßen,
Wychuchol
On 2015-01-02 20:17:59 UTC Ethera wrote:
Guten Tag Wychutol,
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bzgl. Ihrer Nachricht.*
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- Wir dutzen uns nicht.*
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- Ich habe Ihre Nachricht noch nicht einmal zu Ende gelesen und das werde ich auch nicht. Es ist Ihr Treiben das gegen die Vorgaben von openstreetmap verstößt, denn Sie haben nicht das Recht sachlich richtige Eintragungen von mir, und auch die Dritter bzgl. MTB Tauglichkeit, oder Wegführung - die erheblich älter sind als Ihre Aktivitäten in 2014 - aus openstreetmap zu löschen, und das haben Sie aber getan. Meine Eintragungen bezüglich MTB Tauglichkeit stehen in keinerlei Widerspruch zu geltendem Gesetz. Wenn Sie meine sachlich richtigen Eintragungen, und die Dritter, weiterhin löschen, oder verändern, beantrage ich bei Administratoren Ihre gesamten Datensätze zu löschen. Sehen Sie sich vor.*
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MfG
Genannter Nutzer hat sich leider trotzdem entschlossen meine mtb tags sofort wieder zu löschen und zwar zu dem Zeitpunkt als in diesem von ihm gestartetem Forumsbeitrag bereits Dritte die Löschung von mtb tags deutlich mißbilligten. Nachweise hierzu? Die Zeitangaben habt ihr, mit ein bisschen Fleiß und Recherche kein Ding.
Gruß,
Ethera