Rechtlicher Hinweis zur Benutzungsberechtigung von Wegen in Waldgebiet

Das ist schon sehr auffällig, besonders keine einzige Bearbeitung am Wochenende, bei einer Privatperson mit so vielen Bearbeitungen halte ich das für ziemlich unwahrscheinlich.
Ich würde hier fast auf einen Mitarbeiter einer Forstbehörde oder ähnliches tippen.

Gruß,
Mondschein

Richtig! Außerdem ist ein großer Teil der Wälder und damit die Pfade in den Wäldern in BW in Privatbesitz ohne dass das die Leute wissen z.B. im Stuttgarter Raum ist der Herzog von Würrttemberg m.W. der größte private Waldbesitzer.
→ Diejenigen, die unbedingt bycicle=no taggen wollen, sind in der Pflicht!
→ Generelles taggen von bycicle=no ist mindestens nicht zu Ende gedacht, siehe auch mein obiges post.

Bitte mindestens ein Revert ab 28.12.2014 weil er da nochmals vorsätzlich trotz Warnung alle mtb tags gelöscht und zusammengesetzte Wege wieder fragmentiert hat.

Sei es drum, dann sind diejenigen, die die tags aber anbringen in der Pflicht im Grundbuchamt zwischen Privatwald und staatlichem Wald zu recherchieren und das tun die sicher nicht. Bitte lass Dir was einfallen wie das elegant gelöst werden kann. Mein Grundsatz bei osm; keine tags, die nicht mit Sicherheit berechtigt sind.

**Das akzeptiere ich nicht, dass man bei osm willkürliches und schädigendes Treiben durchsetzen kann! **

Bitte lösche alle Einträge von Wychuchtol. Die Qualtität des Wegenetzes ist vor allem durch die Fragmentierung von Wychuchtol stark beeinträchtigt. Und Wychuchtol macht trotz Warnung so weiter. Wo soll das bitte hinführen? Ich werde meine Mitarbeit bei osm mindestens im Einzugsbereich schwäbische Alb einstellen müssen weil alle Arbeiten daran - nicht nur die mtb tags - der Willkür von Wychuchtol ausgesetzt sind.

Bitte, wer soll das machen? Was ist mit der sinnlosen Fragmentierung, wie ist das wieder hinzubekommen? User Wychuchtol hat quantitativ so viel verändert dass man manuell nicht mehr alles wieder i.O. bringen kann. Und wer ist bitte bereit diese enormen Zeitaufwand zu stemmen um Wychuchtols Vandalismus wieder hinzubiegen nur damit der so weitermancht und wieder alles zerstört? Wenn user Wychuchtol, wie von Dir vermutet, diesen Vandalismus hier mit Steuergeldern bezahlt praktizieren kann, dann sehe ich quantitativ keine Chance wie dem Einhalt geboten werden kann außer durch Rücknahme dessen edits.

Die Pflicht liegt bei Wychuchtol! Ich habe durch Zufall entdeckt dass dieser user über ein halbes Jahr hier so viel kaputt gemacht hat - ohne jegliche Rückfrage vorher! Den Schuh zieh ich mir nicht an!
Kannst Du mir bitte ein einfach handzuhabendes Werkzeug der (Bereichs)überwachung an die Hand geben das mich alarmiert wenn jemand Eintragungen von mir löscht, dann bin ich nicht mehr auf das Prinzip Zufall angewiesen, danke.

–>Bitte löscht Wychuchtols edits.

Gruß,
Ethera

Waren die denn falsch?

Du meinst Du hast gelöscht, dabei keinen Schaden angerichtet, da man ja neu setzen kann? Wychuchol ging mit Ortskenntnis vor, und ich denke das wird man durchaus zum setzen des Tags brauchen… (steht ja auch nicht immer width mit dabei).

Ich will das auf Wegen, auf denen man nicht Fahrrad fahren darf - aber warum bin ich jetzt in irgend einer Pflicht? Und: Haben die mtb-Tags denn Vorrang vor den “bycicle=no” Tags? Deine Aussagen unterstellen, dass die gelöschte Information wichtiger waren als die erhaltenen…

Klingt für mich so, als ob hier sich beide Seiten nix schenken - und Reverts keine praktikable Lösung sind. Bauen wir auf dem jetzigen Stand lieber weiter und sauber auf, und beide Seiten sollten einfach den Mühen des anderen etwas mehr Respekt zollen.

Das ist ein Problem, über das ich mir auch Gedanken gemacht habe. Sogenannte Schleifwege im Wald, die zum Abtransport gefällter Bäume benutz werden, wachsen sehr schnell wieder zu. Ich setzte dann trotzdem die Breite 2m, spreche keine ausdrückliches Verbot in Baden-Württembergischen Wäldern aus, sondern berücksichtige eventuelle tiefe Spurrillen und Zuwuchs durch den smoothness-Tag. Hier ist vor Ort zu entscheiden, ob ein Befahren eines solchen Weges durch Radfahrer andere gefährdet. Bei sehr stark zugewachsenen und abschüssigen Wegen ist hiervon auszugehen, so dass im Sinne des Landeswaldgesetzes BW (“geeigneten Wegen”) auch in solchen Fällen die Benutzung durch Radfahrer eigentlich nicht erlaubt ist, obwohl ich hier kein ausdrückliches bicycle=no setze. Das ist eine Grauzone, die aber auch in anderen Gesetzen gibt. Eine durch ein Verkehrschild erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70km gibt einem nicht uneingeschränkt das Recht, diese auch auszufahren. Hier ist zum Beispiel bei schlechten Sichtverhältnissen die Geschwindigkeit anzupassen. Ebenso verhält es sich, wenn man mit dem Fahrrad auf Wegen im Wald unterwegs ist. Ein wichtiger Grund für das Verbot in BW ist, dass die elementarste Form der Bewegung (das Laufen) nicht durch bequemere Formen (Radfahren, Reiten, Autofahren) beeinträchtigt werden. Wer auf Bequemlichkeit nicht verzichten will, muss eben gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen.

Auch zu

? Wieso löschst du die dann?

Ich habe tatsächlich ein Maßband dabei. Mess aber natürlich nicht in jedem Einzelfall nach. Unbefestigte Forstwege zum Schleppen der Bäume sind in der Regel 2 oder 2.5m breit. Da muss man nicht jeden einzelnen nachmessen. Zickzackwege am Albrand gebe ich in der Regel mit 0.5-1m an, obwohl manche noch schmaler sind. Dass sie deutlich unterhalb der 2m Grenze sind, ist allerdings auch ohne Maßband festzustellen. Ich bin im Jahr weit über 1000km in Wald und am Albrand unterwegs, kenne mich dort schon lange gut aus. Eine normale Wanderung geht bei mir über 30km, die längeren haben Marathondistanz. Ich schreibe dabei oft viele Seiten, teilweise 400 bis 500 Einzeleinträge pro Unternehmung, gehe also durchaus gewissenhaft vor. Bei vielen Sitzbänken tagge ich sogar die Inschriften mittels inscription-Tags… Das sollte eigentlich schon zeigen, dass ich die Wege tatsächlich abgelaufen bin.

Gut, dass du hierauf hinweist. Bei mir sind es auch 2m bei drei Schritten. Ebenfalls eine Methode, um festzustellen, ob ein Weg die 2m-Breite besitz oder nicht.

AUs diesem Grund setze ich bei 2m-Wegen eben auch nur ein Verbot, wenn ein ausdrückliches Schild existiert. In Fällen ohne Schild kann (hoffentlich) jeder selbst entscheiden, ob er durch die Nutzung andere gefährdet oder nicht. Zickzackwege am Albrand sind niemals 2m breit. Hier ist überhaupt nichts schwammig, sondern die Benutzung durch Radfahrer und Reiter per Gestzt klar und deutlich verboten, auch ohne ausdrückliches Verbotsschild.

Ich hatte in meinem Eröffnungspost schon erwähnt, dass ich es traurig finde, diese note überhaupt setzen zu müssen, es aber wohl sinnvoll ist, da offenbar viele nicht Baden-Württemberger (und auch manche Baden-Württemberger) das hier geltende Landeswaldgesetz nicht kennen und daher ein bicycle=no, horse=no als willkürlich gesetzt betrachten würden. Diese von mir gesetzten Tags entsprechen der Gesetzeslage in Baden-Württemberg und sind keine Willkür. Die Diskussion zeigt in meinen Augen aber auch, dass es sinnvoll ist, auf für Radfahrer per Gesetz verbotenen Wegen keine mtb-Tags zu setzen, da in solchen Fällen offenbar eher de gesetzliche Grundlage und das korrekte Verbot in Frage gestellt wird - gerade von Nichtkundigen.

@Wychuchol

Nicht zu setzen oder zu löschen sind zwei paar Stiefel. Im Thread wurde geschrieben Du hast die mtb-Tags gelöscht und das ist auch meiner Meinung nach falsch und solltest die Lösungen wieder rückgängig machen. mtb:scale hat mit access nichts zu tun

Wir mappen nicht für den Renderer, wir mappen nicht für den Router, wir mappen nicht für dein Sinngefühl.

Das hat aber den Nachteil, fals jemals das Gesetz geändert werden sollte das alle diese Wege neu überprüft werden müssen und man keine Ahnung hat was schon überprüft worden ist und was nicht.
Das wäre genauso wie source:maxspeed=“Straßenverkehrsordnung”.

Man sollte auch dazu angeben welche Regel hier greift. Meine erste Idee wäre source:bicycle=“Waldgesetz für Baden-Württemberg, unter 2m Breite”, aber da hat hier bestimmt hier noch jemand bessere Ideen.

Umso trauriger ist das Ganze, denn dann du ja offenbar ganz bewusst ziemlich viele Gesetzesverstöße begangen…

Das sind Gegenden, in denen ich oft unterwegs bin.

Falsches Taggen? Ist es falsch, ein bicycle=no zu setzen, wenn die durch das Gesetz eindeutig gültig ist. Oder ist es vielleicht nicht eher falsches Taggen, durch das Löschen eine korrekten Verbotstags anderen Usern die legale Nutzung des Wege vorgaukeln zu wollen? Du hast doch selbst zugegeben, das Gesetz zu kennen… Zu deiner absurden Anschuldigung, ich würde Wege splitten, um sie “unanfällig gegen falsches taggen zu machen”: Das Splutten hat den Hintergrund, dass gerade Forst- und Wirtschaftswege, aber auch Pfade im Wald sehr wechselhafte Eigenschaften besitzen. Oft ist ein einmündender ander Weg dafür verantwortlich, dass sich die Wegbeschaffenheit drastisch verändert. Ich trage dem Bemühen, akkurat zu taggen, dadurch Rechnung, indem ich auf sinnvolle Einteilungen der Wege zurückgreife. Ich musste festellen, dass Wege oft fast willkürlich kreuz und quer eingetrgane sind, oftmals noch mit wenigen Tags. Manche Tagger machen sich aber offenbar nicht die Mühe, in so einem Fall den ganzen Weg abzulaufen, sondern setzen ihre Tags nur aufgrund eine kleines Stückes dieses Wegs und setzen oder ändern sogar damit Tags, die an einer ganz anderen Stelle des Weges gestzt werden müssten oder gesetzt sind. Einteilung in kleine Abschnitte hilft, solche solche Fehler zu vermeiden, auch wenn es beim Taggen mehr Arbeit macht. Diese Mühe mache ich mir aber gerne, weil es die Qualität der Daten erheblich verbessert.
Ein anderer wichtiger Grund ist: Das Erstellen von Routen. Es gibt noch Hunderte von Routen in meiner Gegend, die noch nicht eingetragen sind. Hierfür müssen die Wege dann ohnehin gesplittet werden. Das Splitten stellt keinen Datenverlust dar, das unsachgemäße Zusammensetzen aber schon. Du hast beim Zusammensetzen viele Routen zerstört, weil diese nur Segmente von dir zusammengesetzter Wege enthalten haben: (HW1, Pfullinger Sagenweg, Dettinger Kirschenweg, Dettinger Kirschenheimat…). Jetzt tragen viele so unachtsam zusammengesetzte Wege Tags, die sie gar nicht tragen sollten. Du hast damit meine akkurate Arbeit mutwillig zerstört. Du hast sogar für die legale Nutzung von Wegen wertvolle Tags wie trail_visibility, surface, tracktype und width teilweise gelöscht, weil sie eben nicht auf allen Segmenten gleich waren. Es ist nicht auschlaggebend, wie die Wege im Editor aussehen. Datenbanken haben es an sich, unübersichtlich zu sein. Beim Rendern können dann für einen perönlich irrelevante Tags ausgefiltert und nach Bedarf sinnvoll zusammengesetzt werden. Für die Qualität der OSM-Daten ist das Unterteilen jedenfalls eine Bereicherung. Überlange und besonders unachtsam zusammengesetzte Wege mindern dagegen die Qualität.

Dazu hatte ich gerade schon etwas geschrieben.

Wo ist der Widerspruch? So wie ich im Wiki gelesen habe, ist es auch bei highway=path sinnvoll, einen tracktype anzugeben. Ich fand das anfangs auch etwas irritierend, aber als ich mehr im Wiki darüber gelesen habe, musste ich feststellen, dass tracktype eher die Festigkeit eines Weges beschreibt, auch wenn dann “tracktype” nicht unbedingt das am glücklichsten gewählte Attribut ist. Zumal stammt der tracktype oftmals nicht von mir. Gerade bei highway=path habe ich anfangs tracktype überhaupt nicht verwendet.

Ich bin nun mal nicht jeden Tag im Internet aktiv und habe deine Antwort auch jetzt noch nicht gelesen. Werde das nach meiner Stellungnahme hier im Forum tun. Ich erteile dir hiermit die ausdrückliche Erlaubnis, meine noch im Jahr 2014 an dich geschriebene Mail zu veröffentlichen.

Ich setze nichts pauschal. Im Wald unterteile ich nach Wegen, die auch für die Forstwirtschaft genutzt werden. Diese sind sowieso 2m breit und werden von mir als track ausgewiesen, auch wenn sie Teil von Wanderrouten sind. In den meisten Fällen setzte ich path nur bei Wegen, die sowieso nicht mit einem zweispurigen Fahrzeugt befahren werden können. Daher besitzen die meisten von mir im Wald eingezeichneten Pfade (highway=path) eben das bicycle=no und horse=no, sofern sie nicht explizit mit einem Reitersymbol oder Fahrradsymbol (also nicht die blauen Verkehrsschilder) gekennzeichnet sind. Denn bei dem von mir verwendeten Tagging fallen diese ins das Verbot nach Landeswaldgesetz Baden-Württemberg. Wichtig: Ich habe diese Wege selbst abgelaufen, wie man auch daran erkennen kann, dass ich sehr viele Details getaggt habe, wie Inschriften von Bänken…!

Datenvandalismus ist für mich: Absichtliches Verfälschen oder Entfernen von Daten, die eine legale Grundlage besitzen. Ich habe mtb-Tags gelöscht, die nur dann für Benutzer wesentlich sind, wenn sie eine ILLEGALE Benutzung von Wegen beabsichtigen. Du hingegen hast Daten gelöscht und verfälscht, die für eine LEGALE Nutzung wichtig sind (trail_visibility, width, surface, tracktype, symbol,…)! Jetzt kann jeder selbst entscheiden, wer hier tatsächlich Datenvandalismus betrieben hat. Ich jedenfalls investiere meine Zeit lediglich dafür, die Daten für eine LEGALE Nutzung besser zu machen, nicht für eine ILLEGALE.

Hatte ich vor der Diskussion auch so gesehen, nur andersrum: ein bicycle=no hat nichts auf Wegen mit mtb:scale verloren.
Als Ergebnis werte ich nun beide aus. Auf den ersten Blick macht es keinen Sinn, eine mtb Tauglichkeit zu mappen, wenn man dort sowieso nicht fahren kann. Aber, wie schon gesagt, man soll nur die Wirklichkeit abbilden. Denn man weiß ja nicht, was aus den Daten gemacht wird. Vielleicht braucht jemand eine Karte, die zeigt, wo man prima MTB fahren könnte, wenn es denn erlaubt wäre?

Es freut mich, dass du den Sinn und Zweck meines Postings erkannt hast und dich als “Auswärtiger” nicht mehr wunderst, weshalb in Baden-Württemberg viele Pfade durch Waldgebiet als für Radfahrer verboten gekennzeichnet werden.

Oder das Gesetz wird mal geändert, dann muss man alle MTB Tags neu erfassen.

Evtl. ist Dir durch diesen Thread bewusst geworden, dass mtb:scale hat mit access nichts zu tun hat. Das erste bestimmt die MTB-Schwierigkeit, das zweite wer sich darauf bewegen darf.
Ob man sich die Mühe macht bei bicycle=no den mtb:scale einzutragen, kann jeder selbst entscheiden (ich mache es z.B. nicht, aber ich lösche auch keine mtb:scale-Tags, wenn ich solche Kombinationen sehe)

Schreibfehler korrigiert

Du bist anscheinend Wanderer und hättest die blöden Biker am liebsten raus aus dem Wald. So kann man das zwischen den Zeilen schon herauslesen.
Auch mir juckt es in der Tastatur die Argumente pro MTB zu tippen.
Aber diese Diskussion ist eine Andere und gehört nicht so direkt hierher, wo es um das korrekte taggen von Wegen geht.

Falls ich jemals in BaWü MTB fahren sollte, würde ich schon gerne wissen, welche Wege nicht tauglich für mich sind. Das ist ab mtb:scale 3 aufwärts. 2 fahre ich schon nicht mehr gerne.

Außerdem fände ich es gut, wenn die DIMB (Deutsche Initative Mountain Bike) eine Karte hätte, die zeigt, welche potenziell tauglichen Wege per Mufti dem interessierten Mountainbikern vorenthalten werden.

Ich wandere aber auch gerne. Ein mtb:scale zeigt mir, wo es interessant sein könnte.

Mich würde es daher freuen, wenn die gelöschten mtb:scales wieder korrigiert würden. Denn das die unrechtmäßig gelöscht wurden, ist hier deutlich geworden.

Diese Bemerkung hat nur indirekt etwas mit dem Thema zu tun, aber eben doch etwas: Mir ist schon länger Zeit aufgefallen, dass bei den beiden in OSM-existierenden X-ing Schwäbische Alb-Routen bei der längeren der beiden Teile enthalten sind, die für Radfahrer verboten sind. Nach Kontrolle konnte ich die Route im Bereich den Hohenneuffens korrigieren. Am Wochenende war ich nun zwischen Hülben und Urach unterwegs und konnte dort Streckenabschnitte untersuchen, die zwar Teil diverser Wanderrouten, aber weit und breit keine X-ing-Markierung tragen. Ich habe soeben einen Blick auf den offiziellen STreckenverlauf unter http://www.schwaebischealb.de/Aktiv/Mountainbiken-Alb/Bike-X-ing-Schwaebische-Alb/Etappen geworfen. Dies hat meine Beobachtungen bestätigt. Der Verlauf ist dort so angegeben, dass er keine verbotenen Wege beinhaltet, im Gegensatz zur Route auf OSM. Wer immer den Verlauf derartiger falsch eingetragen hat, sollte sich besser nur mit Blindenhund aus dem Haus wagen. Ich denke es ist im Sinne aller, diese Route zu korrigieren…?

Doch es hat sehr viel Sinn. Nehmen wir die englische Sitation. Die Eigenschaften sind getaggt, die Wege sind für die Allgemeinheit gesperrt, aber wenn Du den Besitzer fragst, dann darfst Du. Also der Tag sagt dir, wo es etwas gibt und es sich lohnt mal zu fragen.

In BW ist es eine ähnliche Situation entstanden. Du darfst per se nicht, aber das sollte kein Hindernisgrund sein, in irgendeiner Form eine Sondergenehmigung sich holen zu können, wenn man denn weiß, für was Strecken es sich lohnen könnte. Vielleicht planen MTB-Rennveranstalter mit diesen Tags.

Aber grundsätzlich, weil man sich persönlich nicht vorstellen kann, dass Informationen sinnvoll sind, heißt das noch lange nicht, dass irgendjemand doch etwas damit anfangen kann.

Der OP will eine rechtliche Information geben, dann soll er sich auf diese Tags beschränken.