WP sagt: “In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.”
Das ist im Bild oben aber nicht der Fall. Also dürfen dort nur Fahrräder fahren.
Aber mangels Gesamtansicht des Bildes und der Straßeneinmündung würde ich behaupten, da es sich um ein Verbot der Einfahrt für andere Fahrzeuge handelt, steht die Erlaubnis für diese Fahrzeuge am anderen Ende der Straße. IMHO hätte man alle Schilder korrekterweise an einem Mast befestigt oder ausgedünnt
Es ist doch ganz einfach: damit soll signalisiert werden, dass Fahrräder auf beiden Straßenseiten in Richtung der Einbahnstraße parken sollen, und nicht jeweils in Fahrtrichtung rechts…
Na ja, die Beschilderung ist es auch. Für mich sieht das so aus, als wäre da das Spielstraßenschild gefordert gewesen, aber es ist dem Menschen in der Verwaltung nicht eingefallen. Oder Einfahrt für Kfz verboten+Anlieger frei.
Diese Brücke führte über den Geländeeinschnitt der Eisenbahntrasse Merzig - Bettelainville, zwischen dem deutschen Biringen und den französischen Waldwisse, wenige Meter von der Grenze entfernt auf französischem Gebiet (im früheren “Niemandsland”). Der Trasseneinschnitt wurde aber anscheinend als Bauschuttdeponie recycelt, was dazu führte, daß diese Brücke jetzt mit Fußwegen und Geländer beidseitig zu ebener Erde verläuft.
So, oder Du mappst die beiden Geländer als barrier=railing.
Da das Teil keine Funktion als Brücke mehr erfüllt würde ich persönlich es nicht als Brücke mappen.
Den Spuren nach ist das eher ein inoffizieller Radweg.
Den Markierungen auf der Straße nach wollte man die Radfahrer vor der Überquerung abbremsen. Das ist bei der Nicht-Absteige-Umgehung aber (ungeplant) auch erfüllt.
Hier hat jemand ein Ereignis, das er auf Hawaii erlebt hat, vor vier Tagen in OSM eingetragen:
Hier hat eingekauft (hier nochmal) und ist losgefahren (note). Da stand sein Auto (name). Diesen Weg ist er gefahren (ohne Attribute). Hier ist dann etwas passiert (name).