wer löscht eine Fußgängerbrücke?

mh moment mal, also ist da wirklich kein Weg? Fand ich jetzt nicht so eindeutig. Das Foto war ja nur ein Beispielbild. Ist das nicht wie oben angesprochen doch ein serviceway? gibt es da nicht vielleicht einen Tag für Eisebahnbrücken, der sagt “diese Brücke hat einen Notweg” oder so etwas in der Art?! Ich find es grad etwas verwirrend das hier jemand lokales fragt ob sich das jemand zu löschen traut und dann jemand löscht der die Situation vor Ort nicht wirklich gesehen hat?!

PS, ok, hab jetz natürlich nich gesehen was ursprünglich da war, wenn da ein richtiger highway=track getaggt wurde is das natürlich überzogen :slight_smile:

Spätestens mit dem note=“kein Fußweg - definitiv Bahnanlage und betreten verboten” finde ich’s deutlich genug :wink:

Bisher nicht. Ich sehe auch keinen Bedarf dafür.

highway=path access=no.

aus welcher Stadt kommst du?
Ich würde mir gern ein Beispiel für Notwege auf Eisenbahnbrücken kopieren.

highway=path
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway=path?uselang=de

Wäre da ein Weg, so wäre er durch einen Zaun/ein Gitter von den Gleisen getrennt. Kein Zaun - kein Weg. Das, was man in diesem Thread als Weg bezeichnet, ist ein Kabelschacht. Das traue ich mich als einer, der sich in Eisenbahndingen auskennt, aus der Ferne beurteilen.
Gibts noch ein paar solcher Wege, die ich aus der Ferne löschen soll? :sunglasses:

Gut, da hat ja meine Note dort doch den gewünschten Zweck erreicht. Wobei ich bei diesen klaren Verhältnissen den Weg einfach gleich hätte löschen sollen. Wäre niemandem aufgefallen.
Gerade rund um Freiberg verursacht man mit einer Note schnell mal ein Edit- und Flamewar epischen Ausmaßes. Was mich btw auch bisher davon abgehalten hat, zu den Stammtischen zu gehen. Wenn man die Nasen dort auch noch live sieht… :confused:

immer lösche was, zum Dank wird von dir was gelöscht, habe ich alles schon durch

glaube gerade das hat mich irritiert.

Aber eine ganz andere Frage ist ja, ob, naja, “Bereiche” die eindeutig as Wgg genutzt werden (daher davor und danach ein path) nicht auch nicht trotzdem ein tagging verdienen. Ich finde die Argumentation mit “gefährlich” oder gar grob Fahrlässig, Anstiftung zur Begehung einer Straftat schon ziemlich weit hergeholt. Wer nur auf Karte und GPS glotzt und nich mitbekommt dass er gerade fast auf den Schienen läuft macht sowieso was falsch.

Heißt natürlich nicht, dass man das einfach als path taggen kann. Aber das ist ein Beispiel dafür, wie etwas als Weg genutzt wird auch wenn da kein offizielle Weg ist. Die heranführenden Wege die als Path getaggt sind, sind ja wahrschienlich auch nicht offiziell und erfüllen ihren Sinn ja eigentlich auch nur in Verbindung mit diesem Brückenweg, also warum ist es dann soviel korrekter diese zu taggen? Klar ist es hier noch nicht illegal zu laufen. Aber wir taggen ja das was da ist, und ob es nun illegal oder legal ist, hier befindet sich ein benutzter Weg. Hätte die Brücke einen anderen Belag könnte man auch hier einen Trampelpfad sehen.

Ich will nur die Meinung vertreten, dass die Situation hier nicht so eindeutig ist und die “es gibt nicht was nicht sein darf”-Argumentation irgendwie nicht so zieht. Meiner MEinung nach fehlt hier ein Tagging für existierende aber illegale Wege, da wird nun natürlich der ein oder andere argumentieren wollen, dass man damit “Anstiftung zu einer Straftat” begeht oder ähnliches

Bloß weil die Betonrinne im Not- und Servicefall per Fußschritt begangen wird, ist es noch kein Weg. Auch kein gesperrter. Siehe meine Beispiele in der Note. Rettungskräfte werden bei einem Unfall auf der Autobahn möglicherweise auch auf einem Mittelstreifen entlanglaufen, falls dieser nicht zugewachsen ist. Trotzdem würde das niemand als Weg taggen. Oder wenn sich ein Mountainbiker im Wald verletzt und der Rettungswagen steht 70m oberhalb auf einem Fahrweg und hinunter führt eine Strommasten-Schneise, dann werden sie diese in dem Moment auch zum Begehen nutzen. Trotzdem kein Weg.
Nicht alle Strukturen, die prinzipiell physikalisch mit menschlichem Schritte begangen werden können, sind ein Weg. Ergo braucht es m.M.n. auch keinen Tag.
Bin da sowieso für das Prinzip “Weniger ist mehr”. Man muss nicht alle kleinsten Strukturen in der Umgebung, in der wir leben, taggen.

Die path-Ansätze waren sowieso Blödsinn. War vor kurzem erst dort. Selbst am östlichen Ende, Südseite war 5m vor der Brücke nur noch Gras, der Fahrweg erkennbar eine Sackgasse.

Da stimme ich zu. Das ist kein Argument.

Das liegt an einigen Kommunikationsproblemen in Göres Heimat ;).

Danke für das Foto, ich sehe hier tatsächlich auch keinen Weg. Mir fehlte bei meinem Kommentar an der diskutierten Fehlermeldung eben die nötige Vorstellung von der Realität. … und wenn die Pfade in der Nähe den umstrittenen Kabelschacht nicht erreichen, so ist es ja auch kein Weg. Sonst müsste ja jedes Feld und jede Wiese ein dichtes Netz von Pfaden sein - man könnte ja im Notfall auch mal schräg von rechts nach links, ost nach west …

Meine Nase hättest du dort auch schon mal sehen können :smiley: Die zum Teil geführten Disskussioanen an Fehlermelungen in Göres Heimat finde ich peinlich und hatte gehofft, mit meiner Teilnahme am Stammtisch derartiges vermeiden zu können. Leider fehlte die Hauptperson :wink: und ich hätte ihr gern zur Seite gestanden.
Es zeigt zumindest den Kommunikationswillen, dort mal aufzuschlagen.

Gruß Uwe
(aus der Nähe von Freiberg)

Aber es/sie/er hat sich 2014 gebessert …

Für den Fall, dass Argumente helfen: http://www.bav.admin.ch/dokumentation/publikationen/00568/00570/00694/index.html, dort
Bericht Abstände auf Perrons, Grafik Seite 21.

Der Sicherheitsabstand zu einem Güterzug mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt 2.3 m zur Gleismitte, also 1,6 m zum äußeren Gleis.

Damit ist der Weg ein Weg, aber nur, wenn kein Zug kommt. Und wenn er kommt, hängt die Wegbreite von der Geschwindigkeit des Zugs ab (und ist unter Umständen für schnellfahrende Züge negativ).

Diese Argumentationskette ist falsch und rechtfertigt das Betreten dieser Bahnanlage keinesfalls. In meinen Augen forderst du so dazu auf, mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das war, ist und wird nie ein Fußweg.
Und wenn du wie ich in früheren Jahren schon mal hättest dabei sein müssen, wie Personen nach vorsätzlichem oder fahrlässigen Betreten von Gleisbereichen nach der Kollision mit einem Zug zusammengesucht wurden, würdest du so sicher erst recht nicht argumentieren.
Als berechtigter Bahnmitarbeiter würde ich da nur drüber gehen, wenn ich mich bei den angrenzenden Betriebsstellen vergewissert hätte, das kein Zug kommt.

@Glad:
Nachdem ich jetzt die Quelle für die Argumente von Glad betrachtet habe, was mir heute morgen im Zug mit Smartphone nicht möglich war, würde ich gerne noch deutlicher werden. Allerdings verbietet mir meine Kinderstube und der hier im Forum zum Glück vorherrschende Ton die Wortwahl, welche mir auf der Zunge liegt.
Wieso soll eine Bestimmung des Schweizer Bundesamtes für Verkehr, die auf Bahnsteigen (=Perrons) anzuwenden ist, auf freien Strecken in Deutschland unter der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes gelten?
Die Rechtslage hier ist eindeutig:

Und wie teuer das werden kann, steht im AEG § 28

Kann man irgendwie rausfinden, was in §64b(1)(1) mal stand?

Ich meine, das kommt ja öfter mal vor, das was wegfällt, z.B. GG Art 65a: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_65a.html . Aber da steht dann “(weggefallen)”, und nicht nix.

@hurdygurdyman, jetzt aber mal langsam mit den wütenden Pferden. Ich find es unangebracht jetzt jemanden (glad) der ein Vorschriftenpapier mit in die Diskussion bringt gleich wieder mit Anstiftung zu Ordnungswidirgkeit/Straftat und unterdrückten Beschimpfungen zu drohen. Auch ein persönliches Trauma als Argumentation ins Feld zu führen läst keinen Platz für freie Diskussion. Wir stehen hier gerade nicht vor einer Brücke und wollen drauflaufen während ein Zug angefahren kommt sondern sind grad nur dabei über Taggings zu beratschlagen. Da würde ich beid den Emotionen lieber erst mal einen Gang zurückschalten…

Ganz sachlich:
Wenn Vorschriften als Argumentationshilfe herangezogen werden, sollten es schon die richtigen sein, damit derartige Diskussionen nicht auf der falschen Basis weiter geführt werden und zu falschen Schlüssen kommen.
Eine Anstiftung zur Straftat habe ich nie behauptet und eine unangemessene Wortwahl muss noch lange keine Beschimpfung sein.
Das unbefugte Betreten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer behauptet, dass diese Bahnanlage betreten werden darf, wenn kein Zug kommt, handelt in meinen Augen mindestens fahrlässig, weil diese Aussage falsch ist und jedermann sich recht einfach mit entsprechender Sorgfalt über die wirkliche Rechtslage informieren kann.
Meine beruflichen Erfahrungen verursachten kein Trauma bei mir. Ich wollte mit deren Darstellung (zugegebenermaßen drastisch) nur mögliche Folgen des widerrechtlichen Betretens dieser Brücke aufzeigen.
Unabhängig davon, ob gerade ein Zug kommt oder nicht: Die Brücke darf nur im Rahmen der oben zitieren Gesetze und Verordnungen von dazu Befugten betreten werden. Ein verbotsschild ist dafür nicht erforderlich.

Und nicht zuletzt:
Auf dem Foto ist in meinen Augen kein Weg erkennbar, weshalb dieser auch nicht in unsere Datenbank gehört. (Prinzip: mapping on the ground).

OT:

1991 wurde §64a zu §64b umbezeichnet, 1992 Absatz 1 Nr. 1 gestrichen.

(Jedem sage ich, Ironie in Foren zu vermeiden; nur mir sagt es keiner…)

Wie oben auch geschrieben: wenn man nicht weiß, wie schnell die Züge fahren, ist der Aufenthalt Randbereich lebensgefährlich. Dann braucht es eine negative Wegbreite, um zu überleben.

Um es noch klarer zu sagen: dem Vorschlag, Routing auf alle Fälle zu vermeiden, kann ich nur zustimmen, weshalb der Weg kein Weg sein sollte.

Tröste dich, sie war nicht ganz umsonst. Ich fand’s gut! :smiley: :sunglasses: