Naja, das ist eine “Onlinesportwetten Sportsbar”, dort wird vermutlich gewettet, u.a. auf Sportereignisse, und um die live zu verfolgen, braucht es vermutlich ein Sky-Abonnement, und die Kontrolleure würden wohl prüfen, ob das rechtens ist - und wenn der Inhaber etwas gegen eine solche Prüfung hat, kann man sich ja seinen Teil denken.
In OSM scheint sie (noch) nicht zu sein - ob der Besitzer auch etwas gegen das Mappen hat?
Das liegt in einem interkommunalen (sogar kreisübergreifenden) Gewerbegebiet (Mark West), das komplett zu 72770 gehört.
Und Strasse heißt es nur, wenn der Schildermaler die Schablone für “ß” nicht findet
Daran liegt es nicht: Die Suche in Kusterdingen fand die Markwiesenstraße schon (bis zum ß muss man gar nicht eingeben),
aber die Hausnummer 55 wurde wohl erst kürzlich eingegeben und ist in meinen OSMAND Daten (noch) nicht drin!
Die Frage ist hier nicht, was die Gemeinde Neuhofen in der Pfalz unter einerm Spielplatz versteht, eine Wiese kann da durchaus schön für Kinder sein, aber wo sie da den Fahrradweg vesteckt hat, wird ihr Geheimnis sein. Werde das mal als Pfad kartieren, aber ohne Fahrrad.
na na, so sinnlos ist das doch gar nicht:
Wie mit Zeichen 260 werden die spielenden Kinder jetzt weder von Mofas, Mopeds, Motorrädern noch mehrspurigen Kraftfahrzeugen belästigt.
Zusätzlich erlaubt das Zeichen 240 aber den direkten Durchgangsverkehr per Fahrrad, während das Fahrradfahren auf dem restlichen Spielplatz verboten wird.
Aufgrund der Ausführung als gemeinsamer Geh- und Radweg haben Fahrradfahrer dabei aber Rücksicht auf Fußgänger - und somit auch spielende Kinder zu nehmen!
Wenn Du der - anscheinend dörflichen - Gemeinde andere kostengünstige Möglichkeiten der Nutzung, Berücksichtigung von evtl. Wegerechten sowie Beschilderung nennst, werden sie sicherlich Rücksicht darauf nehmen.
Natürlich könnte man den Pfahl samt Schildern auch ganz weglassen - wenn alle Nutzer des Grundstücks mal nachdenken und auf einander Rücksicht nehmen würden.
Aber das scheint in der heutigen Zeit nicht mehr so sehr Mode zu sein …
Gruß
Georg
PS:
Und von Benutzungspflicht ist hier überhaupt nicht die Rede …