Höhleneingänge vom Landratsamt? gelöscht

Nee, das wäre “breaking for the renderer”, da bin ich gegen. Und alle halbe Jahr umtaggen…

Sehe ich auch so, das wäre schlichtweg falsches Tagging. Es ist ja keine “außer Betrieb genommene” Höhle, sondern eine, deren Zugang verboten ist - und das wird eben durch access=no bzw. durch ein entsprechendes conditional ausgedrückt. Das korrekt auszuwerten und darzustellen ist Sache des Renderers. Und wenn jemandem nicht gefällt, wie eine bestimmte Höhle auf einer bestimmten Karte angezeigt wird, dann kann er sich natürlich gerne an den Betreiber dieser Karte wenden und eine Nachbesserung des Stils anregen, statt mutwillig korrekt getaggte Daten zu fälschen oder einfach zu löschen - und das auch noch, obwohl ihm die Funktionsweise von OSM und die Korrektheit des Taggings erklärt wurden.

In der Tat ist das unangemessen. Jedoch tendiert das Verhalten auch in Richtung StGB §303b. Das “erheblich” ist zwar sicherlich nicht erreicht, aber es geht so in die Richtung. Von daher ist eine Empörung da schon sehr verständlich.

Schön das ich mich klar genug ausgedrückt habe. Etwas anderes als Zensur ist das nicht.

Das hier erst Kontakt zu Osm gesucht wurde ist zwar löblich, lässt aber das folgende Verhalten (Löschung trotz besseren Wissen) nicht besser erscheinen.
Ich stell mir gerade ein entsprechendes Verhalten bei einem kommerziellen Anbieter vor.

Wie solche Sachen am Ende gehändelt werden wird hier ja schon diskutiert, aber ein löschen ist mit Sicherheit nicht angebracht.

Gruß Christian

Die gleiche Diskussion gab es vor ein paar Monaten auch in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Berge_und_Gebirge#Hinweis
Auch dort wollte jemand die Koordinaten der Höhleneingänge gelöscht haben, angeblich aus Naturschutzgründen.

Nach überfliegen der dortigen Diskussion: Dürfen wir die Höhlen überhaupt mit “zeitweise Betreten verboten” kennzeichnen, wenn vor Ort kein deutlicher Hinweis darauf ist? Das ist doch Privatwissen. Im Gegensatz zu der Information, dass dort eine Höhle ist. Die hat ja wohl jemand dort gefunden. :sunglasses:

Das ist keine Privatwissen. Im Bundesnaturschutzgesetz wird die Fledermausschutzzeit (1.10.-31.3) genannt. Das gilt hier wohl auch.

Bundesnaturschutzgesetz

So ganz apodiktisch, wie das einige hier gerne hätten, gilt das wohl doch nicht.

Gruß,
Zecke

Es scheint sich ja nicht um touristisch erschlossen oder stark genutzt zu handeln.
Daher braucht es schon einen triftigen Grund der unaufschibbar ist. Und selbst das reicht nicht aus, denn es darf auch nur geringfügig störend sein.

Das gilt doch für alle Höhlen, Stollen und Keller, von ein paar Besucherhöhlen und Besucherbergwerken mal abgesehen.

Sprich: Solange die Höhle in Deutschland (und vermutlich auch im Bereich der EU, wo es dazu wohl Flora/Fauna/Natura/Habitat-Sonstwas-Richtlinie gibt, die in nationales Recht überführt wurde) könnte man das gleich per Bot an alle drankleben.
(oder sagen: Parkverbot für PKW schreiben wir auch nicht an highway=track, selbst wenn es deutschlandweit gilt…)

Selbsternannte(!) Fledermaus- und Eulenschützer gibt es nicht wenige. Manche vertreten ihr Anliegen durchaus angemessen, vor allem innerhalb der bekannten Naturschutzorganisationen. Andere verfolgen ihre private Mission mit religiösem Eifer.

genau, dafür exisiert auch ein name:

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kofaschismus

grüße von lutz

Im konkreten Fall gehe ich davon aus, dass irgendwer auf die Idee gekommen ist:
“Wie steht es denn mit der Verkehrssicherungspflicht?” bei uns?

Und dabei hat man dann festgestellt, dass man Gefahrenstellen angemessen sichern sollte. Und dass der Bekanntheitsgrad und der Besucherfrequenz mit den notwendigen Vorkehrungen korrespondieren sollte.

Im Rahmen der Haushaltsdisziplin -jeden Kämmerer wird es freuen- ist natürlich der Ansatz clever, sich das Geld für Schilder oder gar teure Gitter zu sparen und stattdessen die Bekanntheit und damit die Besuchsfrequenz zu reduzieren.
Ausserdem ist es doch lobenswert, wenn sich auch Verwaltungen in sozialen Netzen und Collaborativen Platformen engagieren.
</wild guesses>

hallo,

sicher, aber wenn landratsamt und höhlenfreund dieselbe person sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Berge_und_Gebirge#Hinweis

dann sprechen die drohungen dort eine andere sprache…

ist dies nicht der fall, dann besteht ja noch hoffnung.

grüße von lutz

Hier im Forum hab ich von dem Landratsamt aber noch nix vernommen. Wie ich schon vor einigen Tagen schrieb: “Registrieren, 3 Nodes kommentarlos löschen und dann verduften”

Gruss
walter

EDIT: Ja ich weiss inzwischen, es waren 3 Changesets mit “nur” 2 Nodes.

Vermutlich nicht, denn dort ging es vor allem um die Frankenalb.
Die grundsätzliche Problematik ist aber die selbe.

Im Grunde heisst es nur, dass mit der Attraktivität von OSM auch die Wahrscheinlichkeit für Vandalismus (egal ob nun aus jugendlichem Leichtsinn, Missionierungsdrang oder schlicht Selbstherrlichkeit) steigt.

Da kann man jetzt nach “mehr Tools” rufen.
Oder sagen “was benötigt wird, das wird auch wieder von anderen erneut eingetragen”.
Denn bis auf wenige Ausnahmen (Stichwort “Motorways/Kraftfahrstraßen”) gibt’s ja keine Vandalen, die zum Hausmeistern und zu Sockenpupperei neigen. (Und wenn doch, dann haben sie sich geschickt genug getarnt.)

Muss doch mal meinen Senf dazugeben. Vandalismus ist nicht davon abhängig, ob auf einer Karte oder Datenbank Hinweise auf Objekte oder Orte zu finden sind. Zum einen bin ich der Überzeugung, das Transparenz viel besser zur Verhinderung von mutwilliger Zerstörung beitragen kann. Zum anderen verhindert die Nichtdarstellung nicht den Vandalismus, sondern fehlender oder unzureichender Schutz, z.B. in Form von Türen, Toren etc. Selbst das ist allein kein Schutz vor Vandalismus. In Hagen wurde in einer mit Gitter und Schlössern gesicherte Höhle trotzdem Vandalismus getrieben, weil diese die Absperrungen nur alle 6 Monate kontrolliert wurden. Und die Leute, die das getan hatten, hatten keine Karten oder waren Geocacher sondern einfache Jugendliche, die durch die Wälder der Stadt streiften und Drogen und Alkohol konsumierten.
M.E. gehört die Höhle auf die Karte mit entsprechenden Access-Tag. Für einen ausreichenden Schutz haben die Behörden zu sorgen, und da reicht Geheimhaltung nach meiner Erfahrung nie aus.

naja, ich glaube da wird osm ein wenig überschätzt,
im prinzip schmoren wir immer noch im eigenen saft :wink:

osm-nutzer sind noch eine sehr kleine minderheit…

außerdem wo fangen wir an, und wo hören wir auf was nicht zu mappen?
der jäger will seinen hochstand nicht drinn haben wegen radikale tieschützer.
ein paar generäle glauben immer noch das wenn bing verpixelt, bleiben ihre standorte geheim usw.

die leute, vor denen landratsamt angst hat,
geocacher, leute die verlorene orte aufsuchen, private höhlenforscher usw.
hatten die koordinaten schon lange bevor diese in osm erschienen.
darauf könnt ihr einen lassen…

grüße von lutz

Hmm, das ist ein Aspekt den ich noch gar nicht bedacht habe.
So gesehen möchte ich Dir energisch widersprechen! Wenn der Mapnik weniger rendern würde, hätten wir weniger Vandalen, die hier irgendwelchen Unfug treiben, um ihre Weltsicht auf der Karte durchzusetzen.
Nach der Maßgabe sollte Mapnik nur noch Autobahnenen rendern…

Stellt Euch das mit dem Vergittern und Zusperren nicht zu einfach vor. Da kann man nicht mal eben mit dem Unimog vom Bauhof hinfahren. Regelmässige Kontrolle im Winter dürfte unmöglich sein und beim herbstlichen Absperren müsste man natürlich sicherstellen, dass keiner drin ist. Auch nicht in den Bereichen, in die man nur kommt, wenn man einen Siphon durchtaucht. Kann man alles lösen (Schild hinstellen und wer am 1.10 noch drin ist hat halt Pech gehabt), aber schöner wäre es, wenn man darauf verzichten könnte…