Bisher sind ja aber größtenteils nur die Grenzen der Landkreise in den OSM-Daten durch den entsprechenden Import vorhanden.
Mir kam jetzt die Idee, bei fehlenden Gemeindegrenzen (wie gesagt: Hauptziel ist der Abgleich der Straßenverzeichnisse) deren Verlauf aus Daten von Wikipedia abzuleiten, wie z.B. von http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Municipalities_in_LG.svg
Der Grundsatz der OSM- und Wikipedia-Lizenzen ist mir klar, aber wäre dieses spezielle Ableiten der Gemeindegrenzen zulässig? Und wenn ja, unter welcher Kennzeichnung und wo?
Diese Datei ist von Wikimedia lizenziert und für alle Verwendungen inklusive kommerzieller Art freigegeben. Als Nutzer sollte man davon ausgehen können das die genannten Quellen dieser Lizenz zugestimmt haben.
Andernfalls würde ja auch niemand Openstreetmapdaten nutzen können ohne zuvor bei Yahoo,LVG-Bayern,Straßen-NRW oder Infas-Geodaten nachzufragen.
Wikimedia dürfte eine andere Lizenz bekommen haben als Otto Normalsurfer. Somit kann man die in Wikimedia gespiegelten Daten weiterverwenden, die von der Originalquelle jedoch nicht.
Ich bin schon an anderer Stelle darauf gestoßen, daß große Institutionen besondere Lizenzen erhalten. Z.B. sind die Höhendaten von CGIAR nur für nicht-kommerzielle Verwendung lizenziert, für das OSM 3D Projekt hat eine Universität aber eine individuelle CC-BY-SA Lizenz bekommen, um sie mit OSM-Daten kombinieren zu können.
Was bedeutet das jetzt für unsere Praxis hier? Darf man die Grafik aus Wikipedia “abzeichnen” und daraus OSM-Daten schaffen, mit entsprechender Lizenznennung?
Die Zeichnung wurde laut der Beschreibungsseite bei den Wikimedia-Commons als GFDL, CC-BY-SA und GEMEINFREI veröffentlicht. Prinzipiell dürfen diese Daten also verwendet werden (jedenfalls, da gemeinfrei).
ABER das heißt nicht, dass der, der die Datei bei Wikipedia eingestellt (und unter diesen LIzenzen veröffentlicht hat), sich selber an das Urheberrecht gehalten hat. Wenn der einfach so Grenzen vom Land Niedersachsen abgezeichnet hat, hat er deren Urheberrecht verletzt. Abzeichnen dürfen wir damit eigentlich nicht. Ansonsten würden wir ja “Hehlerware” weiterverkaufen.
Letztlich Klarheit kann dir nur ein Richter bringen Die Dateiprüfung wäre die richtige Anlaufstelle, wenn die Datei in der deutschsprachigen Wikipedia wäre - tatsächlich liegt die Datei aber auf http://commons.wikimedia.org/ (damit sie in allen wikipedia-Projekten, nicht nur unter de.wikipedia.org, genutzt werden kann). Daher müsste man die “internationale” Dateiprüfung ansprechen. Die genauen Verfahren auf den commons kenn ich auch nicht, ich würde empfehlen, mal unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing nachzufragen.