100 km/h pauschal taggen für alle straßen außerorts, wenn .....

Diesen Grundsatz hielt ich in seiner dogmatischen “physizistischen” Auslegung schon immer für Unfug. Es sollte um Wahrheit gehen.

Fehlende Schilder dürfte die absolute Ausnahme sein, eher zuviele (maxspeed wird unsinnigerweise bspw. innerorts in aller Regel an jeder Kreuzung wiederholt)
In meiner Umgebung gibt es im Umkreis von etwa 15km keine Strasse, wo maxspeed unklar/nicht ausgeschildert wäre.

Was übrigens auch gegen ein taggen “auf Verdacht” spricht, ist, dass in der Gegend dann kaum jemand mehr losfährt/geht und die real fehlenden Werte einträgt. Karte is ja schön bunt.

Grundsätzlich finde ich, sollten auch implizierte Geschwindigkeitsbegrenzungen eingetragen werden (also 50 innerorts/100 außerorts), wenn man vor Ort überprüft hat, dass da definitiv kein Schild steht.

Was ich nicht mag, ist sowas hier. Hier meint jemand, auf der Abbiegespur gelte das Tempo-50-Schild nicht mehr und deswegen hat er da Tempo 100 eingetragen. Das ist Quatsch.

Edit: Schief geschaut, wenn das, wie es aussieht, innerorts ist, ist da sebstverständlich kein Tempo 100. Folgenden/Ehemaligen Einwurf lass ich trotzdem als Frage zum Thema mal stehen :wink:

Hast Du da irgendwelche einleuchtenden Quellen dazu?
Die STVO ist, was Tempolimits (ok nicht nur das) betrifft recht flexibel und wenig eindeutig geschrieben, gibt aber, soweit ich das beurteilen kann, genau diese Interpretationsweise her.
(Ich hab vor etwa 8 Wochen mal nen Fahrlehrer zu einer sehr ähnlichen Situation befragt und der meinte sinngemäss, dass die Gerichte (trotz eindeutig uneindeutig formulierter STVO) davon ausgingen, dass (beschränkendes) maxspeed der (Haupt-)Strasse folgt)

Es gilt also außerorts ohne Beschilderung nicht automatisch 100 km/h. Diese Information könnte ein Router oder Navi zwar auch anhand der Anzahl lanes bzw. getrennter lanes ableiten - aber das ist wahrscheinlich aktuell fast nirgends so umgesetzt weil entsprechend aufwändig. Der Ansatz den maxspeed Wert (nach entsprechender Kontrolle vor Ort) explizit an den Weg zu hängen wird sicher bei den meisten Programmen besser unterstützt.

Und dann gibt es ja noch die Fälle, wo direkt bei Verlassen des Ortes von innerorts 50 km/h auf außerorts 100 km/h gewechselt wird, in der Gegenrichtung aber ein paar 100m vor dem Ort bereits von 100 km/h auf 70 km/h reduziert wird damit nicht so in die Ortschaft hereingerast wird. Da würde also z.B. ein Stück der Straße maxspeed:backward=70 haben und maxspeed:forward (bei impliziter Verwendung) gar nicht gesetzt sein. In diesem Fall tagge ich immer explizit die Geschwindigkeit für beide Richtungen (wird aber auch von den meisten Navis nicht unterstützt, d.h. keine Geschwindigkeitskontrolle in diesen Bereichen).

hmm. nachdem ich hier alles durchgelesen hab, denke ich, das wir noch eine bessere übersicht über die maxspeed taggung brauchen (eigene karte) und wir dann regeln aufstellen die diese karte dann überwacht.

u.a. das auch sowas wie maxspeed:backward ; forward dargestellt wird. und auch dieses mit den vorort überprüften möglichen geschwindigkeit bei straßen maxspeed:practical

ich hätte wirklich große lust nochmal in meiner gegend loszufahren um alle straße nicht nur wegen maxspeed sondern allem drumunddran zu überprüfen. damals hatte ich nur die lage und die oberfläche erfasst.

Schau mal bei ITO Map nach, da wird auch richtungsabhängig die Geschwindigkeitbeschränkung angezeigt.
http://www.itoworld.com/map/124

Gut, dann sag mir mal, welche Spur hier die 30 hat, sprich ist die 30 von links(west) nach rechts (nordost), oder wenn rechts nach link: http://www.itoworld.com/map/124?lon=10.84685&lat=50.50589&zoom=18

Moin,

die 30 gelten von Nordost nach West.

  1. Erkennt man das an den Anschlüssen der grünen Linie an die angrenzenden Linien - da ist ein Versatz!
  2. Ist das in den OSM- Daten so eingetragen.
  3. Ist es unfair, die Geschwindigkeit in der Gegenrichtung in den OSM-Daten zu unterschlagen, nur um Forum-Teilnehmer hereinlegen zu wollen. :wink:

Edit:
Das war einfach - schwieriger ist es im Gegenteil, verschiedene Geschwindigkeiten zu erkennen, da die Linien zu schmal sind und zu wenig Versatz haben und dadurch überlagern und verwaschen.
http://www.itoworld.com/map/124?lon=10.39553&lat=54.38007&zoom=17
(Von 100 auf 70 auf 50 Richtung Kreisverkehr, in Gegenrichtung 100.)

Gruß
Georg

Hallo zusammen,

wenn ich die einzelnen Meinungen richtig interpretiere, gehen diese größtenteils in die Richtung, auch implizierte Höchstgeschwindigkeiten (also innerorts 50 km/h, bzw. außerorts 100 km/h) entsprechend mit maxspeed (ergänzt um maxspeed:source=*) zu erfassen. OK.

Allerdings wäre das dann nur die halbe Miete, da sich diese Geschwindigkeitsbegrenzung (außerorts) gem. STVO lediglich auf PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t bezieht. Für andere Fahrzeugarten gelten andere Höchstgeschwindigkeiten:

  • Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t bis 7,5t (ausgenommen PKW), PKW mit Anhänger, Kraftomnibusse, … 80km/h
  • Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t, … 60km/h

Demzufolge müsste dann doch eigentlich auch für solche implizierten Höchstgeschwindigkeiten entsprechend maxspeed:hgv=80; maxspeed:trailer=80; maxspeed:caravan=80; maxspeed:bus=80; maxspeed:[für KfZ über 7,5t]=60.

Klaro könnte man sagen, dass es sich bei der Kombination aus maxspeed=100 und maxspeed:source=DE:rual um implizierte Angaben handelt, die für andere Fahrzeugarten entsprechend des gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden sollten - müsste es hierzu dann nicht auch einen entsprechenden Hinweis auf einer der WIKI-Seiten geben (bspw. auf Map Features) ?!

VG,
Thorsten

Na, wir wollen Harald mal nichts unterstellen. Vielleicht hat er es nicht besser gewusst. :wink:

Da gehe ich mit.

Das halte ich allerdings für übertrieben. Es sollte schon jeder Fahrzeugführer wissen, wie schnell er maximal mit seinem Fahrzeug fahren darf.
BTW: Darf man mit PKW und Anhänger mittlerweile nicht 100km/h fahren?

-1, maxspeed ist eine Art Obergrenze. Von manchen Fahrzeugtypen wird diese Obergrenze unterschritten, weil sie gesetzlich nicht schneller fahren dürfen oder können, z.B. 30er-Roller, LKW, PKW mit Anhänger etc. Einen Krankenwagen, die Polizei etc. sollte der maxspeed garnicht jucken wenn sie mit Blaulicht unterwegs sind. Meiner Meinung nach ist es überflüssig das alles zu taggen.

Da stimme ich Dir zu, dass der Fahrzeugführer eigentlich wissen wollte, wie schnell er maximal mit seinem Fahrzeug fahren darf. Insofern stellt aus meiner Sicht ein taggen von maxspeed=*, wenn gar keine explizite Geschwindigkeitsbeschränkung durch ein entsprechendes Schild auch keinen Mehrwert dar (auch wenn ich es auch so tagge :wink: ). Es wäre daher aus meiner Sicht sinnvoll darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, in solchen Fällen ein maxspeed=unsigned zu taggen und damit das Routingprogramm selbst entscheiden zu lassen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung es im Bedarfsfall anzeigt. Bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich mit überlegt werden, ob das maxspeed=none (bei Autobahnen) ebenfalls noch sinnvoll ist…

BTW: Ob mit PKW und Anhänger nicht auch mit 100km/h gefahren werden darf, kann ich leider nicht sagen. Gem. STVO ist explizit geregelt, dass PKW mit Anhänger nur 80km/h fahren dürfen. Ob es hierzu evtl. Ausnahmen gibt, kann ich nicht sagen, meine mich aber erinnern zu können, dass es für bestimmte Anhänger-Arten Ausnahmen gibt (die wären dann am Fahrzeug mit dem weißen Kreis und der entsprechenden erlaubten Geschwindigkeit gekennzeichnet - ähnlich im Übrigen wie bei Bussen).

Bei der derzeitigen Tagging-Praxis sehe ich das Problem, sollte sich der Gesetzgeber mal irgendwann überlegen, hier andere Höchstgeschwindigkeiten zu regeln, müsste entweder ein Flächendeckendes umtaggen erfolgen, oder aber das Ganze müsste maschinell vorgenommen werden. So oder so, wäre es dann mit Aufwand verbunden.

VG,
Thorsten

Es gibt real kein unsigned. Wie soll das denn (nicht) aussehen?

PKW mit Anhänger grundsätzlich 80km/h
Ausnahme:
es gibt Anhänger mit dem 100er Schild hinten dran.
dies darf man sich aber nicht einfach draufkleben sonder gibts nur von der Zulassungsstelle, da sie gesiegelt sein muss.

Es bedarf also einer Genehmigung mit Eintrag im Fahrzeugschein des Anhängers.

und die 100 gelten dann nur auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen…

siehe auch
http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com/zulassung_anhaenger_61.html

Der Tempo-100-Aufkleber wurde vor einer Weile abgeschafft, stattdessen dürfen die entsprechenden Fahrzeuge (PKW mit Anhänger und Busse) immer 100 fahren.

Steht da wirklich an jedem Ortseingangsschild eine “50” und am Ortsausgangsschild “100” (oder situationsbedingt eben etwas anderes)?

Hieß es nicht einmal: Wir “taggen” nicht für den Renderer! Da sollten wir doch auch nicht für den Router “taggen”! Der sollte schon schlau genug sein, derartiges selbst zu erkennen und mit der dem jeweiligen Staat zuzuordnenden Straßenverkehrsordnung klarkommen!

meine Meinung: kein Schild = kein maxspeed (sonst müssten ja auch alle Autobahnen ohne Beschränkungen einen entsperchenden Vermerk bekommen.

Hier verbindet sich m.E. übrigens die Frage, welche hier (http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=26427) diskutiert wird: Das “Tagging” kann sich schon ab und an mal an den behördlich festgestellten Begebenheiten (Bundesautobahn, Bundesstraße, …, Kreisstraße … Wohngebietstraße) orientieren (Gelegentlich denken die sich was dabei :wink: ). Das erspart falsche (besser: subjektiv verfälschte) Einschätzungen zur wichtigkeit der Straße und somit (um wieder auf das hier diskutierte Problem zurück zu kommen) eine falsche zulässige Maximalgeschwindigkeit.

Gruß Uwe

Na herzlichen Dank an Euch Beide :sunglasses:

Spass beiseite: ich weiss es besser und kann es auch erklären: von man von Nordwesten kommt gibt es beim Linksabbiegen (nach Süden) einen Unfallschwerpunkt (30er Schild plus Achtung “Auffahrunfall”), da die Linksabbieger auch schonmal mitten auf der Straße anhalten wenn von “Am Gläserberg” was kommt. Auch die Linksabbieger von oben (Norden, Talstraße) kommend haben keine Sicht um die Kurve.
Da Talstraße im Moment Gemeindegrenze ist und ich in meiner Gemeinde noch genug zu tun habe, habe ich “Am Gläserberg” noch nicht mit 50 getaggt.

PS: Aber Georg, cool, dass du diesen 1 Pixel Versatz siehst, ich musste dazu erst auf die höchste Zoomstufe…

Ganz einfach: Man war vor Ort und hat festgestellt, dass es kein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung gibt (also Schild 274). Und wenn kein maxspeed eingetragen ist, bedeutet es, dass noch niemand vor Ort war bzw. es (noch) nicht eingetragen wurde.

Ergänzung: Selbstverständlich heißt kein Schild, dass hier die in der STVO geregelte Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und somit auch keine Ausschilderung in der Wirklichkeit erfolgt!

Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von uvi voll und ganz an.

Noch eine kleine Anmerkung bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW mit Anhänger:

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen PKW mit Anhänger 100 km/h fahren; auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h. Es gelten für 100 km/h-Regelung jedoch einige Voraussetzungen, die auf http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com/zulassung_anhaenger_61.html ganz gut erläutert sind.

VG,
Thorsten

ym2c:
Schon mal daran gedacht, dass ein Ortseingangschild beim Reinfahren “ab hier 50km/h” bedeutet und somit die HG inmerorts sehr wohl ausgeschildert ist? Und außerorts bestimmt die durch Markierungen an der Straße bezeichnete Art (z.B. K***) die HG und ist somit auch “on the ground”.
Bauartbedingte Höchst- oder Mindestgeschwindigkeiten (Kraftfahrstraßen) kann man in einem guten Router über Fahrzeugprofile regeln. Mapfactor Navigator free bietet das z.B.
Und deshalb erfasse ich die entsprechende HG an den entsprechenden Straßen.