Ich würde aber nicht in solchen Fällen die Grenzlinie duplizieren, sondern an der Linie boundary=protected_area belassen und den Rest in eine Relation packen, eine fürs NSG und eine fürs FFH. Da können dann auch gemeinsame Grenzlinien verwendet werden.
Da NSG’s hin und wieder unterschiedliche Zonierungen oder als Totalreservat ausgewiesene Teilflächen haben, muß man sich noch überlegen wie man diese erfasst. Die Totalreservatsfläche ist ja ein Teil des NSG. Schwierig wird es, wenn dieses Totalreservat an die Außengrenze stößt…
Ah ok, interessant, das wusste ich nicht. So wie es aussieht wird damit einfach geregelt was teilweise zulässig ist, und da vor allem Dinge, die einen normalen Besucher wenig kümmern müssen, bspw. die Beweidung. Von daher wäre ein Eintrag auch ohne Zonen ohne große Auswirkungen. Dagegen bei Nationalparks macht das schon einen deutlicheren Unterschied. Kannst du mir da zustimmen oder sehe ich das falsch?
Und Totalreservate sind dann einfach Gebiete innerhalb von Naturschutzgebieten (oder ähnlichem), wo nichts gemacht werden darf? Aber das ist auch nur über die Naturschutgebiets-Verordnung geregelt?
Korrekt. Diese Totalreservate liegen in den überwiegenden Fällen innerhalb des NSG, in machen Fällen grenzen sie aber auch an die Außengrenze: z.B.: Heidehof-Golmberg.
auf http://protectedplanet.net/sites/Briesener_Luch_Nature_Reserve ist in weiten Teilen Deutschland sehr schön zu sehen, wenn mit den Koordinatensystemen gepfuscht wurde… es fällt ein regelmäßiger Lageversatz bei Grenzen auf. Zu sehen ist es vor allem dann, wenn NSG und FFH-Gebiet gleiche Grenzen haben.
Auch die Hintergründe sind erklärbar: teilweise Datenhaltung in Gauss-Krüfer (z.B. 3. Merisianstreifen) und teilweise Daten in ETRS89… wenn dann der Datumsübergang nicht beachtet wird, passiert sowas.
Ich hab meine paar bisher erfassten Gebiete mittlerweile geändert. Im name=* - Tag steht nur noch der Name, ohne NSG und ohne Naturschutzgebiet. Im Wert protection_title=* dann Naturschutzgebiet ect.
Bei einigen Dingen aber sollten klare Vorgaben gemacht werden. Hier: FFH-Gebiete: schreibt man das voll aus, also Flora-Fauna-Habitat-Gebiet oder nicht? Beachten muß man, daß teilweise ein Naturpark, ein SPA-Gebiet und ein LSG die selben Grenzen haben und z.B. JOSM dann wegen Relationen mit gleichen Elementen herumnörgelt… das sollte man meiner Anicht dann aber ignorieren… Ich meine, daß (zu mindestens bei uns in Brandenburg) einige Großschutzgebiete formal die Namensbezeichnung inclusive “Naturpark” ect. haben was namensmäßig doch verwirrend wird…
Wie erwähnt, ich persönlcih ziehe es vor wenn möglich immer die offiziellen Namen der Berhörden ohne eigene Zusätze zu verwenden. Ich lösche die auch immer, was mir schon ein paar emails eingebracht hat Ausserdem finde ich das Ausschreiben von Abkürzungen (falls nicht wirklich jedem bekannt wie SPD, CDU …) sinnvoll. Kein Mensch ausserhalb der Themen-Experten wird mit FFH, SPA oder LSG was anfangen können. Bie Nauturparks … die sind zumindest in Bayern Bestandteil des offiziellen Namens wie z.B. der “Naturpark Altmühltal”.
Nun wäre es wohl mal an der Zeit, die Infos in eine eigen WIKI zu klopfen und das erst mal als “Qausi Standard” zu definieren. Leider hab ich im Moment nicht den Kopf dazu und es kann daher noch dauern
Ich fände es sinnvoll wenn es möglich wäre sowohl den ausgeschriebenen als auch den abgekürzten Titel einzubringen, also bspw. NSG und Naturschutzgebiet.