Ich bin gerade dabei ein paar Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparks zu mappen. Dabei habe ich ein paar existirende way-Taggs geändert was einigen Mappern nicht sonderlich gefallen hat.
Wie mappe ich?
Naturschutzgebiete:
leisure = nature_reserve
name = “Offizieller Name”
note = (Kataster) NSG-00447.01
protect_class =4
protection_title = Naturschutzgebiet
boundary = protected_area
wikipedia:de= (wenn es was gibt)
source = blablabla
Landschaftssuchutzgebiete und Naturparks:
name = Offizieller Name (gibt es aber meist oft nicht)
note = (Kataster falls was gefunden)
protect_class = 5
protection_title = Naturpark
boundary = protected_area
aera=yes
wikipedia:de= wenn es was gibt
source = blablabla
Die “concerns” der Mitmapper beziehen sich auf “leisure = nature_reserve”. Ich habe die bis jetzt gelöscht bei LSG und damit werden sie auch nicht mehr in der Standardmap angezeigt.
LSGs sind nun mal keine echten NSGs!
Hat hier jemand einen Vorschlag?
Wo sollten sinnvollerweise die offiziellen Referenzen rein (hab es noch in der note)
Ausserdem finde ich viele Einzelobjekte als “leisure = nature_reserve” gemappt. Naturdenkmäler sind m.E. so richtig:
monument:natural=yes
natural_protection=natural_monument
Ich mappe Naturschutzgebiete seit geraumer Zeit nach diesem Schema.
Hier ein Besispiel:
boundary=protected_area
leisure=nature_reserve
name=Röhrig von Rodenbach (NSG)
protect_class=4
protection_title=Naturschutzgebiet
ref:IUCN:source=International Union for Conservation of Nature (IUCN)
ref:IUCN_level=4
ref:WDPA=82430
site_status=designated
start_date=1976
Von der Sache her ist leisure=nature_reserve für mich Taggen für den Renderer, was NSG’s anbelangt lasse ich das aber derzeit drin, bei anderen Kategorien (FFH, Biosphärenreservat) fliegt das raus, wenn ich darauf stoße.
Hier ein Beispiel vor meiner Haustür:
boundary=protected_area
leisure=nature_reserve
name=NSG Lehniksberg
note:de=Naturschutzgebiet und FFH
protect_class=4;97
protection_title=Naturschutzgebiet
ref:IUCN=4
ref:SCI:protection_title=Site of Community Importance (SCI)
ref:SCI:related_law=Council Directive 92/43/EWG
ref:SCI=DE 4049-305
site_ownership=National
site_status=Designated
Die Grenze des Gebietes ist deckungsgleich NSG und FFH-Gebiet, daher “protect_class=4;97”. Das müsste aber eventuell getrennt werden, also eine Grenze pro Kategorie, sicher dann auch als Relation. So, wie es jetzt ist gefällt es mir noch nicht.
Das “ref:SCI=DE 4049-305” ist die Gebietsnummer des FFH-Gebietes.
Leider gibt es bisher kein Tool, mit dem man boundary=protected_area auf Valitität prüfen kann.
Danke für euer feedback und im Prinzip ist die Richtung klar wie NSGs zu mappen sind. Ich warte noch ein wenig auf weitere Inputs und lege dann “Kraft souveräner Willkür” mal eine eigene Wiki Page zu NSG und LSGs an. Das Thema mit den Naturdenkmälern … pfff für mich alles “railwaystation” im Moment.
PS: meinen 2ten threat bitte nich editieren. Mea Culpa für’s versehentliche doppeln.
Gruss aus Franken
Ich würde aber nicht in solchen Fällen die Grenzlinie duplizieren, sondern an der Linie boundary=protected_area belassen und den Rest in eine Relation packen, eine fürs NSG und eine fürs FFH. Da können dann auch gemeinsame Grenzlinien verwendet werden.
Da NSG’s hin und wieder unterschiedliche Zonierungen oder als Totalreservat ausgewiesene Teilflächen haben, muß man sich noch überlegen wie man diese erfasst. Die Totalreservatsfläche ist ja ein Teil des NSG. Schwierig wird es, wenn dieses Totalreservat an die Außengrenze stößt…
Ah ok, interessant, das wusste ich nicht. So wie es aussieht wird damit einfach geregelt was teilweise zulässig ist, und da vor allem Dinge, die einen normalen Besucher wenig kümmern müssen, bspw. die Beweidung. Von daher wäre ein Eintrag auch ohne Zonen ohne große Auswirkungen. Dagegen bei Nationalparks macht das schon einen deutlicheren Unterschied. Kannst du mir da zustimmen oder sehe ich das falsch?
Und Totalreservate sind dann einfach Gebiete innerhalb von Naturschutzgebieten (oder ähnlichem), wo nichts gemacht werden darf? Aber das ist auch nur über die Naturschutgebiets-Verordnung geregelt?
Korrekt. Diese Totalreservate liegen in den überwiegenden Fällen innerhalb des NSG, in machen Fällen grenzen sie aber auch an die Außengrenze: z.B.: Heidehof-Golmberg.