Gültigkeit von beschilderten Rad- oder Fußwegen

Hallo,

mich würde mal interessieren wie lange ein ausgeschilderter Rad- und/oder Fußweg (mit dem blau-weissen Schild) gültig ist.
Bei einer Vorfahrtsstrasse gilt dies ja nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Aber wie schaut das mit z.B. nem Radweg aus? Endet der automatisch wenn ein anderer Stichweg auf ihn trifft?

Viele Grüße
Mathias

Ich denke das gilt bis zur Aufhebung oder wenn der Weg tatsächlich endet - z.b. weil er frontal auf eine Hauptstraße trifft.

laut Wikipedia:Radverkehrsanlage – Wikipedia

Per Schild als Hauptstraße deklarierte Straßen (Weiß/Gelbes Quadrat auf der spitze stehend) bleiben auch Hauptstraßen bis etwas anderes ausgeschildert wird. Nur wenn ein rotes Dreieck mit schwarzen gekreuztem Pfeil steht betrifft es ausschließlich die aktuelle Kreuzung.
vgl: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel

Hallo,

Danke für den Hinweis und den Wiki-Artikel !

Das ist leider so nicht korrekt. Siehe auch http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.2.php
Das gelbe Zeichen muss an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden, das Dreieck darf nur maximal 4 mal hintereinander wiederholt werden.

Viele Grüße
Mathias

Ich denke beides ist richtig.
Ich habe in der Fahrschule mal gelernt, dass mit diesem Schild eine Straße als Hauptstraße definiert wird und, dass sie es bleibt bis etwas anderes ausgeschildert wird.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass dieses Schild wiederholt werden muss.
im von dir verlinkten Text steht ja auch:

Die Schilder 237, 240 und 241 müssen an jeder Einmündung wiederholt werden. Ein Radweg benötigt kein “Radweg Ende”-Schild. Er endet automatisch bei der nächsten Einmündung.

Hi,

past zwar nicht ganz zum Thema, aber noch kurz:

na, wenn du das so siehst dann wünsche ich dir viel Glück sollte es in solch einer Situation mal krachen. Hoffentlich bleibt es dann beim Blechschaden.

Viele Grüße
Mathias

Hallo Henning,

Woher hast du das dass der Radweg an der nächsten Einmündung endet?
Und meinen wir mit Einmündung auch andere Wege, oder eine richtige Straße?

Ich kenne es auch so, dass benutzungspflichtige Radwege entsprechend immer wiederkehrend ausgeschildert sein müssen (an jeder Kreuzung oder Einmündung). Sind sie das nicht, endet die Benutzungspflicht, aber auch automatisch der Radweg?

Wie verhält sich das in einem Park? Am Parkeingang ist von mir aus ein Rad- udn Fußweg beschildert (mit den netten blau-weissen Schildern). Nun kreuzen im Park einie andere Wege bzw. führen auch auf diesen beschilderten Weg zu.
Was ist danach a) mit dem ursprünglichen Rad- und Fußweg (ist er immer noch einer, oder hätte das Schild erneut aufgestellt sein müssen - mir kommt es nicht auf die Benutzungspflicht an) und
b) welchen Status haben denn dann die anderen Kreuzenden oder zulaufenden Wege. Wenn man von da kommt und den vorher mal ausgeschilderten Weg weiter folgt, kann man ja nicht wissen dass am Eingang mal nen Schild stand, gelle?

Viele Grüße
Mathias

Naja “Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme” sind ja immernoch oberstes Gebot.

Und wenn mir auf einer vorher als Hauptstraße definierten Straße einer von rechts reinkracht - obwohl ich voll in die Eisen gegangen bin - ist es gut zu wissen, dass sich den entstandenen Schaden die Straßenmeisterei (die das Schild vergessen hat) und der Unfallgegner teilen können. :wink:

Aber ist es nicht lustig, dass wir uns in unserem über-reglementierten Staat noch über solche Unklarheiten “streiten” können? Das beweist ja, dass die Gesetze eher für Unsicherheit sorgen.

Hallo Mathias,

mit Einmündung meinte ich Straßen. Die Benutzungspflicht endet an einer solchen Einmündung, wenn sie nicht verlängert wird. Ebenso verhält es sich mit der kombination Fußweg + “Rad frei”.

Wie es mit Radwegen im allgemeinen aussieht weiß ich nicht sicher.