Nutzung des NRW-Atlas für OpenStreetMap-Zwecke

Hallo an alle

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
CIR = Color InfraRed = Falschfarben Film/Bild.
Damit kann ich etwas aus meinen alten Fototagen anfangen.

Ich versuche mal meine bisherigen Erfahrungen mit dem NRW-Atlas zusammen zu fassen.

Erst ein mal können die Karten im Web heute (vor allem aus organisatorischen Gründen) nicht tagesaktuell sein (Hinweis von Nakaner). Es ist also immer von einem Alter zwischen 0.5 und 4 Jahren (z.B. Luftbilder) auszugehen. Welche Daten in den ‘technischen’ Karten (ALK/DG5/DTK*) jeweils schon enthalten sind, kann sich von Ort zu Ort unterscheiden (letzte Update Information vor/nach dem Stichtag). (Die Daten vom Liegenschaftsamt sind natürlich tagesaktuell.)

Das DOP40 (Digitales OrthoPhoto, 40cm Auflösung) ist wegen der geringen Auflösung leider nur begrenzt nützlich. Zudem stehen akuellere Bild mit besserer Auflösung über Bing2012 zur Verfügung. Je nach deren Qualität (teils zu dunkel, volle Belaubung) sind die Bilder von DOP40 dennoch eine nützliche Ergänzung.

Die ALK (Automatisierte LiegenschaftsKarte) kümmert sich um Grundstücke (einschließlich der Straßen und Wege im öffentlichen Besitz) und Gebäude. Darin ist sie sehr präzise. Neben der Lage und Form kann man auch Straßennamen und insbesondere Hausnummern daraus entnehmen.

Die DGK5 (Digitale GrundKarte 1:5000) basiert auf den ALK-Daten hat jedoch einen erweiterten Umfang von topographischen Elementen wie Böschungen / Flüsse und Bäche / Teiche und Seen / Sport- und Spielplätze. Insbesondere sind dort auch Wirtschaftswege (Feld und Wald) und einige Pfade enthalten. Die aus meiner Sicht nützlichsten Informationen der DGK5 sind jedoch die Höhenangaben, sehr oft auf den Kreuzungen von Straßen und Wegen.

Die DTK10 (Digitale Topographische Karte 1:10 000) zeigt ein generalisierte Bild einschließlich der Landnutzung. Trotz ihrer für OSM-Verhältnisse geringen Auflösung ist sie nützlich für das Erfassen von Bächen insbesondere in Waldgebieten, da man die in Luftbildern meist nur sehr schlecht erkennen kann und ein Vermessen mit GPS wegen der Schwierigkeiten der Durchführung nur selten gemacht wird.

Die Verwaltungsgrenzen liegen nur bis zur Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft vor, Stadt- oder Ortsteile (bei OSM admin_level>8) sind leider nicht enthalten. Aber immerhin ist das ein Anfang.

Zum Schluss noch einmal der (von vielen bereits erwähnte) Hinweis, nicht ungeprüft von ALK, DGK5 oder TK10 oder Luftbildern abzuzeichnen:

  • Die Karten sind nicht topaktuell, können es auch nicht sein. Neue Dinge
    wie Abriss, Neubau, Straßenänderungen, Neubaugebiete fehlen oft.
  • Nicht jedes Wegerecht, das in den amtlichen Karten verzeichnet ist, wird
    auch wirklich genutzt. Das betrifft vor allem kleine und Wirtschaftswege.
  • Auch amtliche Karten sind nicht völlig frei von Fehlern. Bekannt sind
    verwechselte Hausnummern (gegenüber der Anbringung vor Ort).
    Es gilt also immer die eigene Ortskenntnisse einzubringen oder zusätzlich zu besichtigen.

Edbert (EvanE)

Danke für deine Super Zusammenfassung!

Vielleicht hast du, oder jemand anders Lust das Ganze ins Wiki zu stellen, wie es DD1GJ (http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=370539#p370539) für BaWü geta hat: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Maps4BW#Wichtiger_Hinweis
VIelleicht kann man das ja nur kopieren und etwas anpassen.

Ich würde es machen, kann zeitlich gerade aber gar nicht. :frowning:

Ein (für mich) wichtiger Gesichtspunkt ist, ob die Karte georeferenziert ist, noch besser, wenn man sie per WMS-Dienst als Hintergrundebene einbinden kann. Ich habe es mit der NRW-ALK probiert, die sogar als Vektorkarte verfügbar ist. Da gibt es dann saubere Linien bis zur höchsten Zoomstufe. Stellenweise fast übergenau: Ich habe Hausvorsprünge im Zentimeterbereich gesehen, deren Existenz ich teilweise nicht beschwören würde, da sie nicht rechtwinklig sind. Da würde ich eher auf Rundungsfehler bei benachbarten Stützpunkten tippen. Das ist aber eher ein Luxusproblem: Das ist jedenfalls die genaueste Karte, die mir bisher untergekommen ist.

DAS hatte ich befürchtet. :wink:

Neben meinen Erfahrungen, die gerne jemand in so einer Seite verwenden darf, braucht es ja noch andere Informationen, wie die Genehmigung.

Die Situation mit dem NRW-Atlas ist ja anders als mit Maps4BW für Baden-Württemberg.
In BaWü hat man eine Karte während man in NRW einen Atlas von mehreren Karten hat. Das hat Vor- und Nachteile: Detailiertere Informationen einerseits, die Notwendigkeit mehrere Karten zu laden andererseits.

Beide Bilddienste sind übrigens WMS-Dienste und verwenden keine Kacheln, wie es OSM-Karten und viele Luftbilder machen. Nachteil ist, dass diese Dienste nach meiner Kenntnis nur mit JOSM und Merkaartor verwendet werden können. Potlatch und iD bleiben leider außen vor.

PS:
Mir wäre es lieber, wenn jemand anderes die Aufgabe übernimmt, das ins Wiki zu stellen. Zuarbeiten ist in Ordnung, aber die ganze Seite zu erstellen, dafür fehlt mir doch die Zeit. Das Muster Maps4BW kann man ja wegen der anderen Situation nicht einfach als Startpunkt verwenden.

Edbert (EvanE)

Die generellen Hinweise aus dem Maps4BW-Wiki kann man sicher übernehmen, die rechtliche Lage schätze ich sogar besser ein, da die Bedingungen für OSM günstiger formuliert sind und zwar auf der Eingangsseite, d.h. sie gelten für alle Teilkarten des Atlas.
Der Nachteil, dass man u.U. mehrere Teilkarten laden muss, wird mMn weit dadurch überwogen, dass diese (je nach Zielrichtung) viel genauer sind. In der Maps4BW werden z.B. Gebäudeumrisse durch viel zu breit gerenderte (und ungenauere) Straßen überdeckt. Ich wäre froh, wenn wir hier im Süden ebenso erstklassige Karten hätten (aber immer im Hinterkopf: nicht blind übernehmen).

Mittlerweile meine ich beides. :wink:

Das ist natürlich blöd. Jetzt haben wir endlich mal was “Vernünftiges” für Couch-Mapper wie mich und dann sowas :frowning:

Meine kreativen Pausen verbringe ich in meiner alten Heimatstadt Castrop-Rauxel - aber dort hinfahren? Nee. Lieber einige leicht falsche Hausnummern. Für’s Navi sollte es reichen, da man ja zumindest fast an die richtige Stelle kommt.

Es gibt dort aber auch Stellen, wo ich selbst mit der ALK nicht weiterkomme - dort lass ich es halt bleiben.

nun denn
Gruss
walter

Tja, im Kataster steht halt meist nur die Flurstück-Nr. (hängt vielleicht von Gemeinde/Land ab), die Hausnummern kommen dann woanders her und beim Übertragen kann es eben Fehler geben. Aber lieber nur 10 Meter daneben als 10 km (ohne Navi).

In Bonn stehen in der Liegenschaftskarte die Hausnummern meistens neben dem Eingang, gut zu erkennen ist das bei Wohnblocks mit mehreren Eingängen und Nummern. Das scheint also durchaus System zu haben.

Nachtrag:
Ich halte das auch nicht für eine gewollte / zugesicherte Eigenschaft innerhalb der Liegenschaftskarte. Sonst wäre die Position des Eingangs in irgendeiner Art markiert.

Edbert (EvanE)

Weiss eigentlich jemand, wie es um die Aktualität der Waldwege in amtlichen Karten steht? Ich bin eigentlich vor allem deswegen für Radtouren von der Topo-25/50-Karte auf OSM umgestiegen, weil die Topo-Karten bei Waldwegen furchtbar unzuverlässig sind. Danach bin ich schon oft auf unpassierbare Wege geraten, oder auf solche wo schon mind. 10 Jahre lang neues Gestrüpp und neue Bäume nach einer Rodungsaktion wachsen. Bei OSM waren dagegen die unpassierbaren oder nichtexistenten Wege nicht eingezeichnet, wohl aber die vielen kleinen anderen Waldwege. Die Topo-Karte hatte ich als CD im Buchladen gekauft.

Ich dachte immer, der Waldbesitzer meldet es den Behörden, wenn Wege verschwinden oder neu angelegt werden. Offenbar passiert das nicht. Und die Landvermesser sehen wohl manche Landstriche auch 10 Jahre nicht an.

Gibt es irgendwelche Regeln, nach denen so etwas aktualisiert wird, oder läuft das rein willkürlich ab. Mittlerweile sollten die Ämter Nachhilfe von OSM holen, um ihren Datenbestand zu aktualisieren. Naja, wäre auch ein fairer Ausgleich, OSM bekommt genaue Vermessungsdaten (besser als mit Standard-GPS-Geräten) und die Behörden schauen auf OSM nach Änderungen im Wegenetz nach. So viele Landvermesser könnten die Behörden gar nicht beschäftigen wie OSM-Mapper durch die Landschaft fahren. Ich kann nur nicht verstehen, dass die Prozesse nicht automatisch laufen, dass der Waldbesitzer eine Rodung und die Enfernung eines Weges nicht melden muss. Das wäre am einfachsten, um die Karten stets aktuell zu halten.

p.s.
leider helfen die Luftbilder auch nicht im Wald, um die kleinen Wege zu erkennen.
Für mich ist es dann immer Trial and Error, ob man irgendwo durchkommt.
Notfalls musste ich schon mein Fahrrad durch über Gestrüpp durch den Wald tragen
bzw. kilomenterweit wieder den Berg rauf und einen anderen Abstieg versuchen …

p.p.s.
Ich hatte es gerade nochmal im WMS auf der Top25 überprüft: die jahrzehntelangen Kartenfehler im Wald gibt es noch immer …

Letzteres bzw. zufällig, weil es für das Amt relativ egal ist. Waldwege prüfen ist kostenintensiv - und Geld ist <dafür> keines da (und als Steuerzahler hoffe ich auch, dass das so bleibt). Das wird aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Früher ist soetwas zumindest hier (in Bayern :wink: ) häufig nur vom Luftbild abgemalt worden oder auf Basis von Flurstücksgrenzen (Wege) geschätzt worden, die aber in der Realität nicht unbedingt/nicht mehr vorhanden sind/waren.

Solche Fehler werden behoben, wenn zufällig ein “interessierter” Messtrupp in der Gegend zu tun hat oder da nicht durchkommt :slight_smile:
Alternativ wird das auch behoben, wenn man das LVG/den Gebietstopographen auf den Fehler hinweist (wirklich! - ist mühsam und dauert u.U. über ein halbes Jahr bis die Kachel ausgetauscht ist). War auch ein Grund, warum ich hier mappe.

  1. Eine (Ausnahme-)Genehmigung für eine Rodung hat nichts mit der Vermessungsverwaltung zu tun. Insofern läge die Optimierungslösung im Zusammenspiel der Ämter. Nur bedeutet das, dass ein Amt etwas melden müsste, was per se für dieses Amt Mehraufwand bedeutet…
  2. Eine generelle Einzelverpflichtung der Besitzer hat nichts mit Prozessautomatisierung zu tun, sondern nur mit Belastung der Bürger und amtlicher Datensammelwut.
  3. Eine Privatweg zu “entfernen” sollte niemanden interessieren. Das Anlegen eines “richtigen” Weges ist u.U. genehmigungspflichtig (nicht bei Vermessungsamt). Einen öffentlichen/forstwirtschaftlichen Weg darf kein Privatmensch entfernen.
  4. Und bitte nicht noch mehr Bürokratie (offensichtlich bist Du nicht Waldbesitzer).
  1. Die Welt ist schlecht.

Gruß Wolf

Dafür habe ich als Steuerzahler auch Verständnis, dass sie nicht ständig die Wege abfahren.
Aber bei Gebäuden ist es ja so, dass die Veränderungen sowieso amtlich werden und somit
automatisch in die Topo-Karten übertragen werden.
Für das Straßennetz gibt es sicher auch diesen Automatismus.
Und Waldwege sind i.d.R. auch öffentlich, sogar die des Privatwaldes (Waldgesetz).
Dann war für mich die logische Schlußfolgerung, dass auch geänderten Waldwege
amtlich gemeldet werden (also die echten Wege, nicht die wilden Trampelpfade).
Offenbar eine Gesetzeslücke …

Ich meine, man kann getrost via OSM helfen, die Ämter auf dem Laufenden zu halten.
Nicht ganz uneigennützig, um als Gegenleistung deren Karten zur Genauigkeitsverbesserung
von OSM nutzen zu dürfen. Das Feedback OSM → Topokarte könnte man vielleicht
noch besser gestalten. Ich werde sicherlich nicht jedesmal zum Amt laufen, um einen Weg
korrigieren zu lassen. Das müsste auf Knopdruck gehen, zumindest die Fehlermeldung.

Ein halbes Jahr wäre noch Ok. Laut Topokarte bin ich schon auf Wegen gelandet, die
dem Wachstum der neuen Bäume nach schon mind. 10 Jahre nicht mehr existieren.
Und selbst Jahre später noch, heute, sehe ich die gleichen Fehler immer noch in der aktuellen WMS-Karte.
Das ist schade, denn optisch wirken die alten Top50-Karten schöner als OSM, vor allem
im Gebirge mit den eingezeichneten Abhängen, Felsen etc.

Die DAV-Karten waren mal schön (eben wegen der Felszeichnungen), fast so schön wie die Schweizer Karten. Solange bis sie jetzt nur anders angemalte Topo25 sind.

Die Welt ist schlecht.

Gruß Wolf

Ein Waldweg eines Privatwaldes ist kein gewöhnlicher Privatweg.
Es gibt da immer wieder Spaßvögel, die ihre Wälder komplett einzäunen und Fußgänger/Radfahrer aussperren.
Wenn die Recht hätten könnte man die halbe Eifel abriegeln.
Zum Glück gibt es das Waldgesetz, nachdem die Besitzer ihre Wege öffentlich zugänglich halten müssen

Es ist keine überflüssige Bürokratie, wenn Genehmigungsprozesse automatisch
in die Kartenverbesserung einfliessen. Z.b. Katasteramt → Topokarte.
Die Frage ist nur, ob Waldbesitzer überhaupt Änderungen am Wegenetz anzeigen müssen.

Nahmd,

Spätestens wenn ich da langlaufe, sind die Wege inner Karte.

Gruß Wolf

Läufst du im Auftrag des Vermessungsamtes?
In OSM ist ja sowieso schon fast alles drin.

Das Problem sind in amtlichen Karten vor allem Wege, die nicht mehr drin sein sollten, weil
sie schon seit Jahren nicht mehr existieren.

Praktische Konsequenz hat das, wenn du einen Berg herunterfährst und in der Mitte
hört der Weg auf zu existieren. Nochmal den Berg rauf und einen Alternativen Pfad wählen?
Ich hatte mich da für das Tragen des Fahrrades im Wald entschieden.
Auch im tiefen Matsch bin ich schon versunken. Hätte ich auf OSM gehört,
die solche Wege mit “bad” annotiert hatte (laut Garmin OSM-Karte) …

Gut, meist hab ich OSM schon in OsmAnd auf dem Handy dabei.
Aber das Display kann noch nicht mit dem Riesenpapierdisplay der Wanderkarte mithalten.

Meine Papierkarten und die Top50-CD haben noch das schöne alte Design mit den eingezeichneten Felsen,
offensichtlich von Kartographen manuell hereingesetzt
Das neue Design ist vermutlich vollständig computergeneriert und darum nicht mehr so schön.
Schade. OSM kann es ja auch nicht. In den Bergen bekommt man so leicht einen falschen
Eindruck von der Landschaft.

Nö.

Ich laufe im Auftrag des HErrn™.

Gruß Wolf

Ich meinte damit eine Weg, den Du als Weg ansiehst, nur weil der Bauer hier gelegentlich langfährt. Nachdem man einen Wald im Normalfall in jeder Richtung betreten darf (zerstörungsfrei und wildschonend versteht sich), darf man auch alle Arten von Wegen betreten, die damit aber nicht zu “genehmigungspflichtigen Wegen” werden, mit der sich die Bürokratie beschäftigen müsste.

Das ist in D schlicht und ergreifend illegal (außer es dient einer Aufforstung gegen Wildverbiss/wurde im Einzelfall genehmigt).

Doch, wenn die Datenerhebung nicht erforderlich ist. Überflüssig definiere ich als den Zustand, wenn es auch ohne Probleme Ohne geht - und das tut es seit Jahrzehnten - wie Du richtig erkannt hast ;-). Eine Genehmigung zur Rodung kann genausowenig automatisch in eine Karte einfließen, wie eine Baugenehmigung nicht “automatisch” in die Katasterkarte einfließt (sonst müsste ja kein Messtrupp mehr hinfahren). Das Melden ist Aufwand und das Erfassen in der Karte ist Aufwand.

Das kommt darauf an, was hier als Weg zu verstehen ist. Eine Rückeweg lege ich an - oder lasse es bleiben/zuwachsen. Ein Mapper denkt sich hier kann ich lang, das muss ein Weg sein - ist es aber nach Straßen- und Wegegesetz nicht.
In jedem Fall ist das nicht dem Vermessungsamt mitzuteilen.