access Tags, fast immer falsch

Tatsache ist, das dort eine offizielle Radroute durchgeht. Also dĂĽrfte es eigentlich nicht verhicle=agricultural sein, sondern mĂĽĂźte motor_vehicle=agricultural sein.

GruĂź
unixasket

Da wird man sein Rad wohl schieben mĂĽssen. NatĂĽrlich wird das keiner machen, und die Gemeinde hat das wohl auch nicht beabsichtigt, aber wenn man der Beschilderung folgt, dann ist das Radfahren dort nur fĂĽr Landwirte erlaubt. :smiley:
Zeichen 260 heißt ja nicht, dass Radfahren erlaubt ist, sondern nur dass motorisierte Fahrzeuge verboten sind. Für Radfahrer also völlig irrelevant. Zeichen 250 verbietet allerdings das Radfahren.

Wie wäre denn folgende Schilderkombination zu taggen?
Ich habe mich für motor_vehicle=agricultural entschieden und mache das in meiner Region bei beschilderten Wirtschaftswegen auch dann, wenn solche radfahrbezogenen Zusatzschilder wie grüner Pfeil oder ähnliches fehlen. Die per Rad befahrbaren Strecken eingezeichnet in einer Tourismus-Broschüre der Verbandsgemeinde führen öfter über solche Wege. Es gibt in der Broschüre dazu den Hinweis:

Liebe Fahrradfahrer,
wie Sie auf Ihren Routen durch unsere Verbandsgemeinde feststellen werden,
ist die Landschaft durch Wein- und Ackerbau geprägt. Daher sind
zahlreiche der fĂĽr den Radfahrer markierten Wege auch landwirtschaftliche
Nutzwege.
Mit etwas RĂĽcksicht fahren Sie hier sicher gut.
• Die landwirtschaftlichen Nutzwege dienen in erster Linie Landwirten
und Winzern als Arbeitswege.
• Je nach Jahreszeit begegnen Sie entsprechend häufig (auch an Wochenenden
und Feiertagen) landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
• Bitte gewähren sie den Fahrzeugen Platz zum Passieren und Überholen.
Der Landwirt und Winzer dankt es Ihnen.
• Denken Sie dabei an Ihre Sicherheit besonders mit Kindern, denn die
großen Fahrzeuge gewähren oft nur beschränkte Rundumsicht oder
schwenken aus.
• Die Landwirte und Winzer sind bemüht, die Wege sauber zu halten,
doch manchmal sind Verunreinigungen, vor allem wetterbedingt, nicht zu
vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Verkehrsverein „Herzliches Rheinhessen“ e.V.

Naja, der grĂĽne Radlerpfeil hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Streng nach STVO ist vehicle=agricultural richtig. Ein Router muss sich
ja nicht unbedingt dran halten. :slight_smile:

Der Brouter (für mich die Referenz) schließt bei mit dem vehicle tag versehenen Wegen nur private und no aus, wahrscheinlich genau wegen solcher Fälle, wo exakt nach rechtlicher Bedeutung getagged wird.

vehicle=agricultural oder vehicle=no agricultural=yes ist dabei das einzig richtige. Das da jemand eine Radroute entlang geplant hat ist egal – Radfahren ist dort verboten! Wenn man das anders taggen möchte müsste man sich erst bei der zuständigen Behörde beschweren :wink:

Ein Fahrradrouter der einen da entlang fĂĽhrt routet genauso falsch wie ein KFZ-Router der einen dort entlang fĂĽhrt.

Und wenn dieser “Verkehrsverein „Herzliches Rheinhessen“ e.V.” nicht weiss, dass man als Radfahrer diese Wege nur schiebend nutzen darf, sollte man ihm das vielleicht mal mitteilen…

Schaut ja lustig aus. Ich wĂĽrde davor stehen bleiben und mich wundern. Und dann eines der beiden folgenden interpretieren:

  • Motorisierte Fahrzeuge dĂĽrfen hier niemals fahren, Fahrzeuge als Land- und/oder Forstwirtschaflicher Verkehr.

  • Motorisierte Fahrzeuge und Fahrzeuge dĂĽrfen hier beide nur als Land- und/oder Forstwirtschaflicher Verkehr fahren.

Welches der beiden hängt davon ab, was bei den folgenden drei Verkehrszeichen (übereinander hängend in dieser Reihenfolge von oben nach unten) gelten würde: 274-53 (Vzul=30), 253 (keine LKW), 1020-30 (Anlieger frei):

  • LKW nur als Anlieger, fĂĽr alle Vzul=30km/h

  • LKW nur als Anlieger, fĂĽr alle ausser Anlieger Vzul=30km/h

Wie bereits erwähnt, ist das Radfahren dort eigentlich verboten.

Allerdings wird bei solchen Fotos oft vergessen, dass sie nur ein Ende des Wegs zeigen. In meiner Gegend bilden die öffentlichen Straßen oft irgendein Viereck, und ins Innere dieses Vierecks führen etliche Feldwege, die untereinander verbunden sind und ein Netz bilden. Nun müsste ja an jeder Einmündung, von der ein Feldweg abgeht, dasselbe Verkehrszeichen stehen, z.B. das Zeichen 250 mit Zusatzschild 1026-36 (siehe Bildtafel aller Verkehrzeichen bei Wikipedia).

Das ist aber praktisch nie der Fall. An der ersten Einmündung steht das Zeichen 250 ohne Einschränkung, an der zweiten gar nichts, weil das vor 30 Jahren aufgestellte Zeichen vor 5 Jahren endgültig weggerostet und umgefallen ist, an der dritten das Zeichen 260 plus 1026-38 usw. Innerhalb des Feldwegenetzes gibt es natürlich keine Schilder mehr.

Darf ich also mit dem Fahrrad ĂĽber die Feldwege fahren? Wenn ich die zweite oder dritte EinmĂĽndung nehme, vermutlich schon. Selbst wenn ich an der ersten EinmĂĽndung wieder rauskomme, wo ein Schild eigentlich das Radfahren verbietet. Wenn du Juristen fragst, wie der rechtliche Status dieser widersprĂĽchlichen Beschilderung zu interpretieren ist, bekommst du wahrscheinlich jede Menge unterschiedlicher Antworten.

Langer Rede kurzer Sinn: In ländlichen Gegenden reicht es nicht, lediglich die Beschilderung an einer bestimmten Stelle zu betrachten. Solange nicht rechtlich unzweifelhaft die Durchfahrt aus allen Richtungen gesperrt ist, habe ich mir inzwischen eine gewisse Nonchalance angewöhnt und vergebe ein motor_vehicle=agricultural.

Optimal wäre es natürlich, wenn die Straßenmeisterei die Schilder durchgängig durch das Zeichen Zeichen 260 mit Zusatzschild 1026-36 ersetzt. Aber das ist auch eine Kostenfrage und die Priorität solcher Umbauten wird als gering eingestuft, weil sich ohnehin niemand um die Verbotsschilder schert.

Und fĂĽr die access-Regeln beim BRouter waren Deine Tests die Referenz, da schliesst sich der Kreis :slight_smile:

access=agricultural ist tatsächlich sehr häufig und definitiv falsch, weil man all diese Wege ja zu Fuss passieren kann. Das ignoriere ich beim BRouter bewusst.

vehicle=agricultural ist nicht so häufig und dass ich das nicht beachte liegt schlicht daran, dass sich noch niemand beklagt hat.

Aber es ist ja auch tatsählich eine rechtliche Grauzone wie in diesem ADFC-Dokument hier schön dargelegt: http://www.region-frankfurt.de/media/custom/2005_434_1.PDF

Es ist faktisch geduldet, aber die formale Freigabe fĂĽr Radfahrer im Sinne der StVO macht sehr wohl einen Unterschied bzgl. der Sicherungspflicht der Gemeinden. Und deswegen ist so eine Beschilderung, die das Radfharen formal verbietet, wohl nicht nur Dusseligkeit bei den Gemeinden, sondern durchaus beabsichtigt.

Was micht aber im Moment mehr interessiert ist, wie sich das für S-Pedelecs genau verhält.

Ähnliches Problem war vor ein paar Jahren der Wanderweg (track) Rabenauer Grund. “Verbot für alle Fahrzeuge” - aber gleichzeitig als Fahrradroute ausgewiesen. Anfrage beim zuständigen Forst: “Fahrräder dürfen fahren - Schild kann aber zur Zeit nicht gewechselt werden - Wo kein Kläger ist …”. Ich glaube, das ist jetzt auch noch so. So sehe ich es auch an ähnlichen Feldwegen.

Fahrradrouten führen teilweise auch durch Fussgängerzonen ohne Fahrradfreigabe – da muss man dann genauso absteigen und schieben. So eine Anfrage halte ich nicht für ausreichend, da man sich eigentlich trotzdem an das halten muss was ausgeschildert ist – besonders wenn man nicht selbst angefragt hat und nur das Navi einen da entlang lotst (was das Ergebnis eines abweichenden Taggings wäre).

Habe das mal für diesen Weg gecheckt. Bei den anderen 3 Zufahrtsmöglichkeiten gibt es keinerlei (Verbots)schild und ich kenne genug andere Fälle, wo das auch so ist.
Andere Frage: Wie wäre denn hier bei diesem mindesten 30 Jahre alten Schild zu taggen?
(Nachtrag am 29.8.: Bin gerade noch mal vorbeigekommen. Auf der Rückseiten von Verkehrsschildern gibt es eine Plakette RAL Güteverkehrszeichen mit zweistelliger Jahreszahl - in diesem Fall 83 - also gut geschätzt.)


Wenn man es genau nimmt, dürfen da zwar Motorräder fahren, aber keine zweispurigen landwirtschaftlichen Fahrzeuge mehr, da das Zusatzschild nicht mehr lesbar ist.

Ich meine da ein “L” am Anfang und ein “t” am Ende der ersten Zeile des Zusatzzeichens zu erkennen – Eindeutig “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” :wink: Ich würde entweder beide oder keines der beiden als ungültig ansehen. Ausgehend von (einem gültigen) 251 mit 1026-36 wäre das dann motorcar=no agricultural=yes.

Bei Wegenetzen mit unterschiedlicher Ausschilderung an den Zufahrten würde ich die Zufahrtsstücke jeweils mit dem dem Schild entsprechenden erfassen, das “Innere” mit dem, was am meisten zulässt, und bei den Zufahrtsstücken die Restriktionen per *:{forward,backward}=yes (das des Schildes trotzdem ohne forward/backward!) soweit zurücknehmen, dass man aus dem Inneren mit dem, womit man irgendwo reinfahren darf, raus kommt (also meist allem).

Weil du schon zum zweiten Mal das agricultural=yes empfiehlst: Das ist nicht richtig, du solltest motorcar=agricultural verwenden. Der Schlüssel agricultural (also auf der linken Seite des Tags) steht für bestimmte Fahrzeugtypen, die enge Vorgaben bezüglich Höchstgeschwindigkeit usw. erfüllen. Dagegen steht der Wert agricultural (rechte Seite des Tags) für den Nutzungszweck. Wenn der Bauer mit seinem normalen PKW dort reinfährt, um Zäune zu reparieren, ist das durch das Zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” gestattet.

Siehe auch den Abschnitt “Häufige Fehler” auf der Wiki-Seite zu access.

Danke fĂĽr den Hinweis, wusste ich noch nicht :wink:

Wollt es grad auch schreiben, bevor ich die 2. Seite entdeckt hatte…
Ist aber auch ein sehr gutes Beispiel für die Auswahl eines unpassendes Tags! mMn könnte hier über eine Umbenennung nachgedacht werden!?

Tja, ich tue mich mit den Access tags auch immer wahnsinnig schwer. Vorallem wenn im Privatwald Schilder aufgestellt werden - da steht dann beispielsweise an einer wunderschön ausgebauten Waldstrasse ein Durchfahrtverboten für alle Fahrzeuge Schild, das aber ganz offensichtlich ignoriert wird (also vom Besitzer oder mit Erlaubniss des Besitzers fahrende Waldarbeiter, Waldmaschinen etc, wobei ja dann Acces=permissiv getaggt werden müsste). Ausserdem baut ja niemand einen Kiesstrasse in den Wald um darauf nicht zu fahren. Das gibt dann immer Grauzonen.

Genauso schwierig finde ich, dass richtige Tag zu finden, wenn der Eingang einer Waldstrasse (schilderlos) mit einer für Fahrzeuge unpassierbaren Schranke, die mit einem Schloss versehen ist, faktisch blockiert ist. Trägt man kein Accesstag ein, sondern nur die Schranke als unpassierbares Hinderniss, sieht man ja nicht, dass man auf der Strasse nur mit Fuss / Fahrrad langgehen kann.

Instinktiv versuche ich dann immer diese Anordnungen in Verkehrsregeln zu ĂĽbersetzen :wink:

Das wäre dann wohl eher mit vehicle=private zu taggen. Permissive bedeutet nämlich: Der Eigentümer gestattet die Benutzung durch die Öffentlichkeit in der Regel. Beispiel: “Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr”. Mit access= legst du außerdem Vorgaben für alle Fortbewegungsmittel fest, nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für Fußgänger etc.

barrier=lift_gate + vehicle=private direkt an den Node (Knoten) der Schranke taggen.

Es gibt auch ein Tool das die Tags zu den entsprechenden Verkehrszeichen anzeigt: http://osmtools.de/traffic_signs/

Ich würde auf jeden Fall das taggen, was vor Ort ist. Sonst müsste ich hier auch die meisten Radwege löschen und durch Parkplätze und Fußwege ersetzten :wink: Oder Stop-Schilder durch das Vorfahrt-Achten ersetzen, weil kaum jemand richtig anhält.

Bei Wegen mit Schranken ohne Schilder wĂĽrde ich dem Weg keine Tags aus der access-Familie mitgeben. Der Schranke kann man ja irgendwas passendes mitgeben. zB motorcar=private (als Synonym fĂĽr 2-spurige Fahrzeuge, auch wenn dabei einige aufschreien; privat, weil jemand den SchlĂĽssel hat) + foot=yes + bicycle=unmount oder so wie es grade passt.