Brückenhöhen eintragen in die OSM Karte

Hybsch, vielen Dank.

Hier in Finnland haben wir zwei (oder vier) verschiedene maxheight Schildarter. Ein für maximale zulässige Fahrzeughöhe (runder Schild 342), und ein (wie auf der wiki Seite oben) für die “freie Höhe” [822] (rechteckige, normalerweise ein Zusatzschild, z.B. mit ein “andere Gefahr” Schild, oder allein direkt auf die Brücke montiert). Die letzte zwei sind auch rechteckige Schilder und Varianten von die zweite Schild: ein für “sichere freie Höhe unter einem Stromleitung” (z.B. Strassenbahnleitungen) [823].

(Die Bilder für diese drei kann mann auf http://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1982/19820182 finden.)

Die letzte Variant ist kein “normaler” Strassenschild, aber “andere Schild”, und wird benutzt wenn die freie Höhe auf ein Teil der Strasse grösser ist, als was auf die zulässige Fahrzeughöhe Schild steht, oder wo die freie Höhe auf alle Fahrspuren nicht das gleiche ist. Z.B. eine Brücke wo die drei Fahrspuren unter der Brücke 4.6 m - 4.5 m - 4.4 m freie Höhe haben. Oder einige alte rundförmige Unterführungen, wo die normale Fahrspure nur 2.9 m höhe Verkehr durchlassen können, aber wo in die Mitte der Strasse z.B. 4.0 m frei ist - dann werden Busse warten und auf die Mittelstreifen fahren. (Das Höhe soll immer auf ein Zusatzschild unter der zulässige Fahrzeughöhe Schild erlaubt sein). Es gibt vielleicht nur zehn solche Unterführungen in die ganze Land, auf Strassen mit wenig Verkehr - ich kann nur ein Fall erinnern.

Das Wert auf alle diese Schilder ist immer mit ein Sicherheitsabstand gewählt; normalerweise 0.10 - 0.19 m, manchmal mehr.

Ich bin sicher dass sie können auch in Deutschland die Regeln für das benutzen den Verkehrsschildern finden, und da gibt es die Regeln, wie man das Wert von die Messungen bekommen soll.

IMO es wäre sinnvoll auch alle unbeschilderte Höhenbeschränkungen als maxheight taggen (mit auch maxheight:physical); man darf ja nicht gegen den Gebäudewand aufprallen, wenn die Zufahrt zu niedrig ist.

Wenn kein Schild vorhanden ist → maxheight=none. maxheight:physical gebe ich nur an, wenn es auch bekannt ist. Schätzwerte sind m.E. nicht geeignet.

Moin,

Ich wünsche mir eine weitere Aus(/ab-)wahlmöglichkeit in “fehlende Maxheight-tags” für den Tag tunnel=building_passage.
Ist das möglich? Spricht etwas dagegen?

Pushen ist nicht so die feine englische Art, deswegen spar ich mir das besser :wink:

maxheight=1.8

Gesehen auf dem Inntalradweg bei Kiefersfelden:

Wie viele Radler sich hier wohl schon die Rübe eingeschlagen haben?

Wow krass! Das ist ja schon fast kriminell…

Das ist aber auch eine blöde Stelle.
Den Deich kann/will man nicht absenken, die Brücke kann man mit vertretbarem Aufwand nicht höher setzen. ALs einziger Ausweg bleibt nur noch den Radweg im Bereich der Brücke runter vom Deich zu nehmen. Ob das wegen der Besitzverhältnisse überhaupt geht (und bezahlbar wäre), bliebe noch zu klären.

In Summe ist das Warnschild deutlich günstiger zu realisieren.
10m vor der Gefahrenstelle und frei schwingend, wären die Folgen einer Kollision wahrscheinlich weit weniger schwerwiegend. Dass es immer mal wieder jemand gibt, dem das passiert, scheint mir unvermeidlich.

Edbert (EvanE)

Ja, so wurde das mittlerweile gemacht, durch zwei Absperrungsbalken werden die Radler eine Ebene tiefer auf den Parallelweg geschickt.
http://www.openstreetmap.org/?mlat=47.60577&mlon=12.19495&zoom=18&layers=M
Chris

Als technische Lösung sollte eigentlich ein leichtes Abtragen der Deichkrone, wobei diese automatisch verbreitert wird, ein Verschieben des Radweg auf dieser landeinwärts und Setzen einer Mauer wasserseitig neben dem Radweg möglich sein.
Eine Alternative wäre den Radweg abgetreppt an der Deichflanke leicht unterhalb der Krone zu führen, was aber vermutlich eine Deichverbreiterung erfordert.
Radfahrer vom Deich abschnittsweise herunterzuhohlen, ist aufgrund der nötigen Steigungen schon sehr Radfahrer-unfreundlich. Da der Innradweg, zumindest nach den OSM Daten, diese Unterführung nicht nutzt, sondern über Innstraße und untere Römerstraße verläuft, ist die Bedeutung der Unterführung für Radfahrer wohl eher gering, so dass eine solche kostengünstige Lösung aber wohl akzeptabel ist.

Wenn der Weg auf der Deichkrone jetzt für Radfahrer gesperrt ist, ist dieser falsch getaggt. Auch die Absperrbalken habe ich in den OSM-Daten nicht gefunden.

Hallo,

nach längerer Zeit möchte ich den Thread wieder nach oben ziehen. Anlass ist eine überarbeitete Fehlerprüfung in JOSM, die alle nicht-numerischen Werte für eine Vielzahl an Schlüsseln (layer, level, height, (max)height*, minclearance, …) mit einer Warnung beim Speichern quittiert. Dokumentiert ist die Änderung in JOSM Ticket 8687. Diese Änderung scheint nun schon einige Zeit produktiv zu sein und verleitet wohl auch schon einzelne Mapper dazu, **existierende maxheight=none Tags zu entfernen ** -vermutlich weil sie nicht genau wissen, wozu das Tag gut sein soll und JOSM mit der Warnung wohl recht hat. Mit dieser Meldung unterläuft JOSM in gewisser Weise die bisherigen Bemühungen, maxheight Tags zu sammeln und einen Überblick über den Fortschritt zu ermöglichen.

Im Trac Ticket habe ich daraufhin gebeten, die Warnung für maxheight=none zu entfernen und ihn auf die ausführlichen Diskussionen hier im Forum (und auch eine kritische Betrachtung von maxheight=none) verwiesen. Ein Entwickler (skyper) hat daraufhin geantwortet, dass er maxheight=none für falsch hält und hat ein alternatives Mapping vorgeschlagen.

Auch habe ich im Ticket angemerkt, dass ich gerne das Thema erneut ins Forum tragen möchte, da ich das selbst nicht entscheiden kann/will. Skyper hatte sich dazu allerdings noch nicht wieder geäußert.

Was denkt ihr dazu?

Gruß,
mmd

Da man in den Conditional-Access-Restrictions max*=none eh braucht (zum Aufheben einer Beschränkung) würde ich es zumindest nicht als falsch ansehen.

ich halte maxheight=none auch nicht für einen guten tag, weil irgendeine Maximalhöhe gibt es bei Brücken immer (insofern ist das tag auch “falsch” m.E.). Gemeint ist wohl maxheight=default, also je nach Gebiet das, was die rechtliche Regelung für maximale Fahrzeugabmessungen ist. maxheight=4 (also explizit die deutsche Höchsthöhe für Fahrzeuge) hielte ich aber für schlechter als none, da man dann nicht weiss, ob das wirklich die Begrenzung ist oder ob es nur als default eingetragen wurde. Könnte ja auch sein (unwahrscheinlich zugegebenermaßen), dass sich die maximalen Fahrzeugabmessungen irgendwann mal ändern, dann hätte man ein Problem.

In dem Zusammenhang möchte ich auch gerne auf ein anderes nützliches Tag hinweisen: maxheight:physical, die effektive Maximalhöhe, mit der man noch durchkommt.

Hmm, das maxheight=none bezieht sich ja zB auf Durchfahrten unter Brücken o.ä. Allerdings gibt es dort eine reale Höhenbegrenzung, im Gegensatz zu maxspeed=none auf unseren Autobahnen…
Ich kenn mich da nicht genau aus, denke aber, dass LKW nicht höher sein dürfen als 4m oder so, und es deswegen auch keine Schilder mit maxheight=6m gibt.

Könnte mich mit sowas in der Art durchaus anfreunden: maxheight=>4 + source:maxheigth=no_sign

Edit: passt dann auch für Sondertransporte, wenn man nachgemessen hat oder die Höhe irgendwo her kennt: maxheight=6.7 + source:maxheigth=nachgemessen/konstruktionszeichnung/ausprobiert

Das ist die Maximalhöhe für alle nicht-landwirtschaftlichen (Kraft-?)Fahrzeuge ohne Sondererlaubnis. Die mindestens letzten beiden Serien der Berliner Doppeldeckerbusse beispielsweise sind höher.

Baßtölpel

maxheight beschreibt eine legale Beschränkung. maxheight=none besagt nur, dass es keine legale Beschränkung für StVO konforme Fahrzeuge gibt. Genauso wie ein Auto bei maxspeed=none nicht schneller fahren kann, als es die Fahrphysik erlaubt (oder das Auto es hergibt), sagt maxheight=none nichts darüber aus, ob die physikalische Realität nicht doch eine Grenze setzt.

Man braucht eben eine Möglichkeit, um “Es gibt keine legale Beschränkung” von “Den Wert hat noch niemand eingetragen” unterscheiden zu können. In Analogie zu maxspeed=none für legal nicht beschränkte Geschwindigkeit hat man sich für maxheight=none entschieden. Andere Werte wären genauso möglich gewesen, wäre genauso komisch und würden jetzt die gleichen Probleme mit der Überprüfung numerischer Werte in JOSM erzeugen.

Die legalen Grenzen für Fahrzeugabmessungen können sich durchaus mal ändern. Siehe die Versuche mit überlangen / -schweren LKW vor einiger Zeit. Oder siehe die Versuche zwei Container übereinander mit der Bahn zu befördern.

@Basstoelpel: Kannst du bitte einen Hinweis geben, wo man nachlesen kann, dass die neuesten Berliner Doppeldecker höher als 4 Meter sind und wie das im alltäglichen Verkehr geregelt ist.

Edbert (EvanE)

](Doppeldeckerbus – Wikipedia) bestätigt zumindest dass es so ist:

Ich bin schon seit 15 Jahren nur noch gelegentlich in Berlin. Quelle war die Hauszeitschrift der BVG, wenn ich mich recht erinnere. Dort stand auch, die damals drittletzte Generation sei knapp unter 4 Meter hoch gewesen.
Eine kurze Wikipedia-Recherche hat aber ergeben, daß auch schon frühere DD-Busse über 4 Meter Höhe hatten: http://de.wikipedia.org/wiki/Büssing_DE oder http://de.wikipedia.org/wiki/MAN_SD_200, was der angeblich unter 4 Meter hohe Typ gewesen sein müßte. Der direkte Nachfolger war auch nicht noch höher: http://de.wikipedia.org/wiki/MAN_SD_202, ausgerechnet der erste DD-Niederflurbus war höher: http://de.wikipedia.org/wiki/MAN_ND_202. Der Nachfolger http://de.wikipedia.org/wiki/MAN_Lion%E2%80%99s_City hat wieder die bis dahin üblichen 4,06 m.

edit: Nachtrag: An Brücken mit zu geringer lichter Höhe steht ein Schild “Verboten für DD-Busse”, links

noch ein edit, sorry: das “links” soll heißen, daß ich die links korrigiert habe, nicht, daß das Schild links angeordnet ist.

Baßtölpel

Leider sind die beiden Fälle nicht wirklich analog. Auf einer Straße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es prinzipiell wirklich keine Beschränkung - wer über die erforderliche Kombination aus Fahrzeug und persönlichem Kompensationsbedarf verfügt, kann auch mit 200, 300 oder 400 km/h über die Autobahn brettern. Unter Brücken ohne Zeichen 265 gibt es dagegen sehr wohl eine scharf definierte Höhe, ab der ein Fahrzeug oder seine Ladung zwangsläufig hängenbleibt, bloß daß diese Höhe nicht gekennzeichnet ist, weil sie für jedes reguläre Fahrzeug ausreicht. Diese praktische Beschränkung ist vermöge § 1 auch eine rechtliche, weil es unweigerlich zu einer Schädigung und/oder Gefährdung Dritter kommt, wenn ein 5 Meter hohes Fahrzeug in eine Brücke mit nur 4,5 Metern lichter Höhe rauscht. Kurz: wo man nicht durchfahren kann, darf man auch nicht. Die berühmte “angepaßte Geschwindigkeit” ist dagegen beliebig dehnbar.

Letzteres wahrscheinlich genauso wie bei Doppelgelenkbussen (~25 Meter Länge): per Ausnahmegenehmigung mit Beschränkung auf bestimmte Fahrwege.