Du kannst alles taggen. Als Auswerter sehe ich nur keine wichtige Information in diesen Eigenschaften. Für den Verkehr macht es keinen Unterschied, ob da eine gestrichelte Linie ist oder nicht.
Warum macht das keinen Unterschied?
Auf so einem Schutzstreifen darf man mit dem Fahrrad z.B. rechts am Stau vorbei fahren oder an einer roten Ampel bis ganz nach vorne rollen.
Das kann ein deutlicher Vorteil sein.
Das darfst du immer, solange rechts eine Lücke ist. Da den Schutzstreifen aber auch KFZ befahren dürfen, machst es keinen wirklichen Unterschied. Es gibt KFZ-Führer, die den frei halten und andere die ihn gezielt blockieren. Ebenso wie man ohne diesen Streifen Glück haben kann, dass am rechten Rand platz ist oder nicht.
obwohl es gar nicht das Thema ist, es gibt auch zunehmend viele Radfahrer, die eine Webcamera tragen, und solche Uneinsichtige, die auf dem Kriegsfuss mit Art. 1 StVO stehen, unerbittlich anzeigen… Rentner haben Zeit dazu, viel Zeit. Kann zum Sport werden! Und eine email-Anzeige funktioniert, ohne wie früher 3/4 Std Aufenthalt an der Wache wie früher zu kosten, und ohne Anfahrt dazu! Dito für unbelehrbare Falschparker! Seit jetzt Discount-Händler hochauflösende Cameras mit langer Aufnahmedauer als Sonderangebot auf dem Markt bringen, ist es für Unbelehrbare sehr gefährlich geworden: Das Ordnungsamt ist dank solcher “freiwilliger Mitarbeiter”, die sich bewusst sind, dass die vielen Fahrradtoten beim Abbiegen hierzulande nicht auf dem toten Winkel zurückzuführen sind, sondern auf Telefonieren, Geschäfte beim Lenken erledigen, usw. heute überall, und da die Städte Geld brauchen, fast alle, fliegen die Knöllchen ganz gewiss an: So preiswert kommt eine Stadt ans Geld nie…
Ich sehe den Unterschied anderswo. Die StVO ist eine Sache. Schon sie allein bringt erhebliche Vorteile, weil sie ein Fahrverhalten seitens der Verkehrsteilnehmer abverlangt.
Aber noch wichtiger sind im Hintergrund die gesetzlichen Vorgaben der VwV-StVO, die nicht mehr wie früher nur Empfehlungen sind, sondern gültiges Recht (und Rechtsanspruch dadurch!)… Solche Strassen, die beiderseits ein Fahrradschutzstreifen haben, genügen auf jedem Fall Mindestvoraussetzungen: man darf solche Schutzstreifen nicht mehr irgendwo “hinpflanzen”, wo es irgend jemandem im Rathaus Spass machen würde.
Es ist also eine sehr wertvolle Information für den Wegsuchenden, er hat nicht mit einer x-beliebigen unbekannten Strasse zu tun, sondern mit einer Strasse mit Qualitätssiegel!
An 4-spurigen Strassen haben sie die Wirkung, die 4 Spuren viel stärker in der Mitte zu halten, weil jede Spur eine eigene Führungslinie erhält; auch wenn unterbrochen, gibt es für die Kraftfahrer keine Ausredemöglichkeit: jede Spur ist eng aber genügend.
Bei den Radfahrstreifen dagegen sind die Gemeinden nicht so zimperlich gewesen! Nachdem sie nicht durch andere befahrbar sind, gehen sie oft auf dem Minimalmass runter, türken mit der Schwierigkeit!
Aber sowohl Radfahrstreifen als auch Schutzstreifen haben gemeinsam einen Riesenvorteil: Der Radfahrer ist bei schlechter Witterung auf der geräumten Fahrbahn. Das auch ist nicht ohne, und wir sind gerade in der richtigen Jahreszeit, um das nachempfinden oder testen zu können! Solche Strassen sind für ihn eher “wetterfest”.
Nur wie findet er sie, wenn er sie noch nicht kennt?
ja, das hatte ich alles gelesen, und es ist ein Unding!
OSM masst sich hier an, mit einer solchen Äusserung im offiziellen Wiki (der bestimmt seine anerkannten Moderation hat) de facto einen Teil der unbequemen deutschen StVO zu Nichte zu machen
Eine Strassenmarkierung wie Fahrradschutzstreifen ist ein gesetzlich geschütztes Verkehrszeichen (genauso wie in NRW zumindest alle Radwegschilder in roter Schrift auf weissem Hintergrund: auch sie sind vollwertige StVO-Verkehrszeichen, die die jeweiligen öffentlichen Verantwortlichen verpflichtet sind beachten zu lassen, und bei Bedarf, zu unterhalten - Bedarf ist leider gross, den dummerweise hat man damals bei der Einführung den letzten Dreck an roter Tinte genommen, und viele sind heute schon nicht mehr leserlich!).
Das auch spricht für das “Tagen” der Verkehrszeichen! Die Schutzstreifen haben einen eigenen Platz in der Rangfolge der Verkehrszeichen: Sie sind Verkehrszeichen Nr. 340 (http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen) und ich glaube mich zu erinnern, dass es dankbarer Weise in OSM eine Möglichkeit gibt, Verkehrszeichen zu tagen!
Ausserdem sind die Tag-Gewohnheiten der OSM-Mitwirkenden in meinen Augen total falsch, gerade weil sie die StVO nicht genug kennen oder würdigen. Sie vernachlässigen fast immer den WESENTLICHEN Bestandteil der Tag-Aktivität «restrictions», der in OSM so wie mir scheint dennoch wohl verankert ist! Die StVO schreibt nicht nur dem Reiter, bei Aufkommen des VZ238 (Sonderweg Reiter) den Weg zu benützen! Sie schreibt GLEICHZEITIG allen anderen Verkehrsteilnehmer vor, diesen Weg NICHT zu benützen!
Genauso geht es auch mit den anderen Sonderwegen für Fussgänger, Radfahrer, und Fuß-/Radweg (ob gemeinsam spielt keine Rolle) und alle diese Wege sind auch automatisch Parkverbot! Sogar die Polizei darf sie nicht ohne sehr zwingendem Grund zweckentfremden!
Und das wird nie getagt (obwohl man es leicht könnte, macht nur Mehrarbeit, sofern zu Fuss erledigt),
weil man von der StVO nichts hält!
Verliert man aber nicht automatisch seine Berechtigung bei etwas mitzumachen, wenn man sowie von der Sache nichts hält?
Beispiel Dresden
Die “Streifen” für die Radwege sollten auch als solche - neben der Straße - eingezeichnet werden. Es gibt spezielle Ampeln, Fahrspuren, Kreuzungen in den Wegen, die nicht mit den “Straßen” zusammenhängen. Es gibt z.B. Kreuzungen, wo Radfahrer nicht linksabbiegen (dürfen) - sie müssen die Kreuzung “umfahren” (Beispiel am Hauptbahnhof). Meines Erachtens gehen diese Informationen verloren und könnten von Bike-Routern ausgewertet werden.
Schutzstreifen werden nur dann angelegt, wenn auf der Fahrbahn nicht genügend Platz für einen Radfahrstreifen ist. Aufgrund der engen Räume ist ein Schutzstreifen kein vollwertiger Fahrstreifen.
In der Regel werden Schutzstreifen und auch Radfahrsteifen direkt an Parkplätzen vorbeigeführt. Laut Vorschrift müssen Radfahrsteifen nur 50 cm, und Schutzstreifen gar nur 25 cm Sicherheitsraum zu den seitlichen Parkplätzen aufweisen (was meist noch nichtmal der Fall ist). Warum man innerhalb des Schwenkbereichs (>= 1m) der Autotüren fahren muss, entzieht sich meiner Vorstellungskraft…
Wenn man so eine Autotür “mitnimmt”, dann ist man der angeschmierte und hat noch nichtmal das Recht auf seiner Seite, da man einen “ausreichenden” Sicherheitsabstand einhalten muss.
Deswegen, und weil Schutzstreifen das “Spurdenken” fördern, d.h. dass Autofahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand von 1,50m die Radfahrer überholen, sind die Schutzstreifen bei vielen Radfahrern verpöhnt, und sollten nicht genau wie die breiteren, sicheren Radfahrstreifen getaggt werden.
klingt nach einem guten Vorschlag.
Dann kann man sich direkt auch einen Tag für eine “Mehrzweckspur” ausdenken. Innerorts wird meist darauf geparkt, aber außerorts eignen die sich hervorragend zum Radfahren.
Die “Schutzstreifen” haben KEINE rechtliche Bedeutung, es sind auch KEINE Fahrradwege!
Wir habe die hier auch, sehen ganz nett aus bringen aber wenig!
Da hat Masi vollkommen recht. Ich fahre fast mehr km mit dem Fahrrad als mit dem Auto.
Hier mal was sinnvolles: http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html
Entsprechend auch in der deutschen Version.
Das sollte meiner Interpretation nach dem Fakultativ-Streifen (gestrichelt, für Autos nutzbar, für Radfahrer nicht verpflichtend) entsprechen.
Cool.
Allerdings ist die deutsche Übersetzung mit “Abgetrennter Fahrspurbereich” nicht sehr aussagekräftig. “Markierter Fahrbahnbereich” oder “Gemeinsam genutzter Fahrbahnbereich” fände ich klarer.
Ich habe sofort nach der StVO 2013, die bald in Kraft kommt (aber nicht jetzt, später) geguckt, um nicht aus etwas, was womöglich bald überholt wäre, einen Diskussionspunkt zu machen.
Shared_lane trifft die Nutzung durchaus korrekt, da man auch mit dem Auto darauf fahren darf.
Wenn ich bei Bedarf darauf fahren darf, bedeutet das bei den meisten Straßen, die ich mit dieser
Malerei kenne, dass ich mit einem Auto halb im Gegenverkehr fahre und ständig ausweichen muß.
Als Radfahrer ist mir die zweite Bedingung mit der Gefährdung wesentlich wichtiger.
es hat mit pingelig sein nichts zu tun, sondern mit Dokumentationsgüte!
OSM freut sich und ist stolz heute sogar auf tragbaren Routern (Handys, Tabletts usw.) breitbandig das Karten-Grundsystem zu bilden.
und einige Hersteller forcieren in die Richtung: kostet ja nichts …
deshalb darf OSM kein Schlendrian in Bezug auf der Interpretation der StVO zulassen!
in meinem vorherigen Beispiel (mit den 3 "unset"s) gib es ein “selbstständig gültiges” Reitverbotszeichen (also nicht nur ein Reitverbot impliziert durch ein anderes Verkehrszeichen, so Radweg, Radweg ist ja immer Reitverbot, sondern ein knallhartes eigenes Reitverbotzeichen) am Anfang des Wegs aus vielerlei Gründen: Entlang des Baches ist der Weg nur eine Sandaufschütung, ein Sanddeich! Da kann man keinen Gaul dulden - der Weg existiert in null komma nichts nicht mehr! ausserdem ist er da viel zu schmal! Aber trotzdem befinden sich da immer und immer wieder Reiter!
Es hält dich keiner davon ab, die Übersetzungen zu verbessern Demjenigen, der des Englischen nicht mächtig ist, steht es auch frei einen automatischen Übersetzer zu bemühen.