Historische Wege am Brocken im Nationalpark Harz

Und was ist mit:

Harz, Wandern/Rad, 1:50.000, Kompass-Karte Nr. 450, Karte 1, Verkaufszeitraum 2009-2013:
Schneelochweg und Hannoverscher Stieg vollständig dargestellt, Buchhorstklippenweg fragmentarisch.

Und dabei sollte man sich bewusst sein, dass Kompass einer der ganz großen ist und durchaus von der “Masse der Wanderer” benutzt wird (auch wenn sie häufig grauenhaft falsch sind)

Im Buch “Harzer Klippen- & Stiegenwelt, Band I” von Axel und Volker Mothes, Stiegenbuchverlag 2011, wird der Schneelochweg ebenfalls genau beschrieben. An seiner grundsätzlichen Begehbarkeit äußern die Autoren keinen Zweifel, ein trail_visibility=bad wäre aber wohl angemessen.

“Veraltet” im Wortsinne kann eine Atkis-Karte noch nicht sein. Aber schlecht ist sie, das gebe ich zu.

“Konsens” wohl nicht, eher eine Mehrheitsentscheidung. Auch dazu mehr im Buch der Mothes-Brüder.

Ich reagiere deshalb etwas gereizt, weil ich zwei Menschen in meinem Bekanntenkreis habe, die den Schneelochweg in den letzten zwei Jahren gelaufen sind und ihn in der physischen Realität wiedergefunden haben. Die Fotos von diesen Begehungen, die ich am letzten Wochenende gesehen habe, zeigen einen Trampelpfad und historische Stufenanlagen. Was die Frage des “zugewachsen” betrifft, so hat mir einer der Begeher erläutert, dass er in Nordschweden am Kungsleden - immerhin dort die größte Wandermagistrale - wesentlich undurchsichtigere Passagen erlebt habe.

Von daher sehe ich den Schneelochweg nicht als highway=abandoned oder disused, sondern klar als path (wenn auch verboten)

Wo ist denn dafür die gesetzliche Grundlage?
Ich habe im Nationalparkgesetz nur gefunden, dass die Wege im Wegeplan für die Verwendung gekenzeichnet sein müssen. Damit entfällt dann auch der Widerspruch bezüglich Insiderwegen. In der Realität sind die durch Wegeplan freigegebenen Wege ohne rechtliche Bedeutung dann eben meistens, aber nicht immer, als Wanderweg markiert.
Ich denke, dass das note Tag bei den gesperrten Wegen auch besser auf die Sperrung aufgrund des Wegeplanes hinweisen sollte.

Dies war nicht auf den NP bezogen, sondern war nur ein weiterer Aspekt, wie komplex die rechtliche Situation bezüglich Naturschutzgebieten sein kann.
Ich denke das beim Naturpark Harz, da eigenständiges Gesetz, die Rechtsgrundlage eher besser gesichert ist als bei einigen anderen Naturschutzgebieten, die nur per Verordnung auf Basis eines anderen Gesetzes entstanden sind. Bei letzterem besteht eher die Möglichkeit, dass die Verordung oder Umsetzung (z.B. Beschilderung) nicht voll im Einklang mit dem zugrundeliegenden Gesetz steht.

Hallo,

…und dann ist zunächst maßgebend, was im Gesetz steht. … und solche Gesetze zu ändern, scheuen sich die Landesregierungen.

Nebenbei Alle Großschutzgebiete die bei der letzten Volkskammersitzung der DDR 1990 (als Verordnungen) beschlossen wurden, haben Landesgesetzcharakter des jeweiligen Bundeslandes. Das hängt mit dem Einigungsvertrag zusammen. Ich meine, dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil.

ergänzt Sven

Ab der kommenden Ausgabe der Freizeitkarte (12.11) werden Wege die mit “disused=yes” oder “abandoned=yes” getaggt sind, NICHT mehr dargestellt.

Gruß Klaus

Bevor ich zum Inhaltlichen komme kurz zu mir:

Ich war am 23.10. vom Brockengipfel über den Hirtensteig und die Hermannsstraße “abgestiegen” und hatte mich unterwegs schon gefragt, woher am Nordhang des Brocken die Differenz zwischen der auf meinen Smartphone (Programm: “Locus” unter Android) abgespeicherten Karte von OpenAndroMaps (OSM-basierte “vector based cyclemaps” → http://www.openandromaps.org/)) und der Realität vor Ort wohl kommt…: Die Karte kannte viele (nicht als gesperrt gerenderte) Wege, die in der Realität nicht vorhanden/sichtbar oder jedenfalls nicht ausgeschildert und damit nicht begehbar sind. Umso überraschter war ich, als ich bei der “routinemäßigen” Nacharbeit zu Hause am 24.10. auch manche in der Natur offensichtlich vorhandene (aber nicht markierte, aber auch nicht vor Ort gesperrte) Wege “plötzlich” überhaupt nicht mehr in OSM finden konnte… Da dämmerte mir, dass ich mich hier im Nationalpark wohl erst einmal etwas besser informieren sollte, bevor ich an die OSM-Daten gehe, und so stieß ich auch auf diese Diskussion. Da die Diskussion zu diesem Zeitpunkt mit dem Vandalismus-Vorwurf und dem Revert ziemlich emotional war und ich selber beruflich im Naturschutz (in Thüringen) tätig bin, habe ich mich erst einmal zurück gehalten und nur mit gelesen und daneben recherchiert. Und das war auch gut so, ich habe aus dem thread viel gelernt (danke dafür!) und würde mich heute über meine erste spontane Reaktion ziemlich ärgern, wenn sie hier im thread stünde…

Aufgrund der Argumente hier und meiner Recherchen habe ich mir am 28.10 erlaubt, auch ohne Diskussion die von SunCobalt wieder hervorgeholten Wege insbesondere um den Tag “website” und einen Link zum Wegeplan 2011 der Nationalparkverwaltung zu ergänzen (und anhand der Bing-Luftbilder lokal stellenweise einen offensichtlich falschen Verlauf etwas zu korrigieren, auch wenn das ohne eigene Begehung grenzwertig ist). Nachdem SunCobalts Revert ziemlich einseitig war habe ich das getan in dem Bewußtsein, dass meine Ergänzungen auch schnell wieder untergehen könnten: Der Link zum Wegeplan war mir aber in der laufenden Diskussion gerade deshalb wichtig, weil dort die Rechtsgrundlagen für die Wegenutzung im Nationalpark Harz erklärt bzw. auch gleich verbindlich konkretisiert werden. Das ist das Changeset, auf das SunCobalt in seinem Post Nr. 91 am 30.10. hingewiesen hat - ich wollte das auch hier erläutert haben, bin aber bis jetzt nicht dazu gekommen. Mit dem aktuellen Diskussionstand, und damit meine ich insbesondere die posts #92 von Oli-Wan und #95 von harzguide ist eine Erläuterung im Hinblick auf das m.E. anzustrebende Ergebnis auch fast schon erledigt, es bleiben eher Hintergründe und einige Bewertungen festzuhalten:

Die Rechtslage ist ganz klar und in Nr. 1 des Allgemeinen Teils des Wegeplans (download unter http://www.nationalpark-harz.de/de/downloads/gesetzliche_grundlagen/?we_objectID=967&refDID=3499)) auf Seite 6 erläutert. Zitat:

Im jeweils gleichlautenden § 12 des Gesetzes über den National-
park „Harz (Niedersachsen)“ (NPGHarzNI) vom 19. 12.2005
und des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-
Anhalt)“ (NPGHarzST) vom 20.12.2005 ist festgelegt, dass
für das Gebiet des Nationalparks ein zweiteiliger Wegeplan
aufzustellen ist. Die Gesetze sind auf der Internetseite des Na-
tionalparks Harz unter „Wir über uns/ Gesetzliche Grundlagen“
einsehbar (www.nationalpark-harz.de); sie können als pdf-Datei
auch heruntergeladen werden.

Dort steht also auch, dass wir es bei den aktuellen Regelungen zum Nationalpark Harz mit zwei “bundesrepublikanischen” Regelungen aus dem Jahre 2005 zu tun haben, was schwierige Diskussionen um die Fortgeltung und den Rechtscharakter von übergeleitetem DDR-Recht (das klang hier mal an) hier entbehrlich macht: Nationalparke sind politisch oft so gewichtig, dass einige Länder das bewußt über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz und nicht wie für Naturschutzgebiete üblich als Rechtsverordnung der Exekutive (Landesregierung oder Ministerium oder andere Behörde) regeln: Das war in Thüringen auch beim Nationalpark Hainich so, obwohl der erst lange nach der Wende ausgewiesen wurde. In der Tat empfiehlt es sich dann aber ob der Dauer und Schwierigkeit einer Gesetzesänderung, Einzelregelungen, die sich auch mal kurzfristig ändern können oder müssen, irgendwo anders zu treffen.

Und genau das machen die Nationalparkgesetze für den Harz, indem sie die konkrete Festlegung des Betretensrechts auf den Wegeplan “delegieren”, ich zitiere mal die sachsen-anhaltinische Fassung des Gesetzes von 2005 (download hier: http://www.nationalpark-harz.de/de/downloads/gesetzliche_grundlagen/#intNavBreadcrumb)):

Ҥ 6 Betreten
(1) 1 Das Betreten des Nationalparks ist nur auf entsprechend kenntlich gemachten
Wegen, Loipen und sonstigen Flächen erlaubt, soweit dieses Gesetz nichts anderes
bestimmt. 2 Die zulässige Art und Weise des Betretens richtet sich nach der
Kennzeichnung, die die Nationalparkverwaltung in Umsetzung von Teil II des
Wegeplans (§ 12) vornimmt.”

Erste kleine juristische Spitzfindigkeit dazu: Der Wegeplan verbietet nichts (da müßte er sich nämlich fragen lassen, woher er als einfacher “Plan” dieses Recht nimmt…), er erlaubt vielmehr durch seine Kennzeichnung erst das Betreten als Ausnahme aus dem allgemeinen Verbot in § 6 und § 21 (siehe unten) des Nationalparkgesetzes. Ohne kennzeichnung laut Wegplan keinen begehbaren Wege - die Nationalparkverwaltung und der Wegeplan tun für den Wanderer also nur Gutes, daher bitte nicht auf sie oder harzguide schimpfen ;-)…

Zweite kleine Spitzfindigkeit: Die zulässige Art und Weise des Betretens ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wegeplan auf Papier, sondern “richtet sich nach der
Kennzeichnung, die die Nationalparkverwaltung in Umsetzung von Teil II desWegeplans (§ 12) vornimmt” - es gilt also nur das als gekennzeichnet, was draußen im Gelände als Weg, Loipe etc. auch tatsächlich gekennzeichnet ist. Formale Konsequenz: Wenn die Nationalparkverwaltung mit der Markierung an einem Weg wegen Überlastung nicht nachkommt - gibt es kein Betretensrecht…

Das ist zugegebener Maßen für den Normalbürger und -mapper “starker Tobak”, aber da hier im Thread z.T. juristische Argumente angeführt wurden, wollte ich das auch mal so ausführlich und eindeutig aus den rechtsgrundlagen heraus beantworten.

Wo ich dabei bin, möchte ich auch die Diskussion über “illegale” Daten und Datenerhebungen noch kurz juristisch beleuchten: Wer den Nationalpark außerhalb der zugelassenen Wege - das hatten wir gerade - oder sonstiger Ausnahmen (Stichwort: Förster etc., lange Liste) betritt, begeht nach § 21 des sachsen-anhaltinischen Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Dieses Verhalten ist daher rechtswidrig - und nichts anderes heißt illegal halt übersetzt, auch wenn ich es umgangssprachlich auch eher mit Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches verknüpfen würde. Einige der bei OSM gespeicherten Tracks am Brocken lassen daher in der Tat den Verdacht (wir wissen es aus in der Diskussion schon angeführten Gründen nicht sicher…) aufkommen, dass sie unter Begehung einer Ordnungswidrigkeit gesammelt wurden. Das macht die so gesammelten Daten aber nicht illegal, weder das Nationalparkgesetz noch (meines Wissens) das allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht kennen z.B. Regeln zur Einziehung von Vorteilen (etwa Fotos oder Tracks :wink: die bei ordnungswidrigen Handlungen “erzielt” wurden - anders als etwa das “echte” Strafrecht. Es ist also wenig sinnvoll, in diesem Zusammenhang von “illegalen” Daten zu sprechen, zudem ist zu bedenken, dass selbst für eine Ordnungswidrigkeit nur ein Indiz, aber kein Beweis vorliegt - manche Wegebeziehungen lassen sich aus Besichtigung der Anfangs- und Endstücke sehr gut aus dem Luftbild einzeichnen, wenn hochauflösende nutzbare vorliegen, da braucht es keine vollständige Begehung - mache ich in Skandinavien zur Vor- und Nachbereitung des Urlaubs häufig, die dabei natürlich vorkommenden Fehler bei Verlauf und Oberfläche sind dort, wo sonst nichts auf der Karte wäre, leicht hinzunehmen. Ich halte es als persönliche Wertung auch für “unmoralisch” , unter definitiver Begehung einer Ordnungswidrigkeit gesammelte Datenb zu verwenden und würde danach keine Wege zeichnen - aber anders als ein Abzeichnen aus einer Karte “vergiftet” es den Datenbestand von OSM nicht, eine eventuelle Verfolgung und ein Bussgeld für eine Ordnungswidrigkeit hätten keine Auswirkung auf die dabei gesammelten Daten - sonst müßten wir jetzt alle Tracks von Straßen auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen…

So, es ist spät und der post ist schon lang - darf ich mit mehr Argumenten morgen abend oder Donnerstag weiter machen ?
Das gibt allen die Chance, jetzt “bloss nicht” zu schreien :wink:
Freundliches Angebot: Den juristischen Hintergrund habe ich auch durch, ab jetzt würde es konkreter auf OSM bezogen…

Danke und Grüße, SverigeFan

Ich finde deinen Post sehr sachlich und auch spannend zu lesen. Warum also nicht mehr davon, wenn du wieder etwas Zeit findest.
Deine juristische Auslegung lässt allerdings Fragen offen. Was sind entsprechend kenntlich gemachte Wege? Wie sind sie kenntlich zu machen? darf die Kenntlichmachung verwittern ohne zu verfallen? Ab wann wäre sie dann unkenntlich?

Bin gespannt, mach weiter.

Mal eine Anregung generell bezüglich Beschwerden von Nationalparkverwaltungen etc. bezüglich auf Karten sichtbarer Wege: Es ist ja oft so das gerne gemeckert wird oder etwas verboten wird ohne eine Alternative zu bieten. Daher ein Vorschlag der beiden Seiten (OSM Community und Naturschutzbehörden) hilft: Warum machen Nationalparkverwaltungen nicht selber eigenen Garmin-Karten ihres Gebietes und bieten diese ihren Besuchern (zum Beispiel auf der Website als Download) an? Manche Nationalparkverwaltungen bieten ja auch GPX-Tracks der offiziellen Wanderwege an, warum nicht also sogar ein Schritt weiter? Das hat für die Nationalparkverwaltung den Vorteil, das sie selber Regeln einführen kann welche Wege überhaupt auf den Karten sichtbar sind und welche einfach ausgeblendet werden. Umgekehrt hat es für die OSM Community den Vorteil das eventuelle noch fehlende offizielle Wege ergänzt werden. Für die Besucher des Parks wiederrum ist es ein toller Service und bei diesen auch noch Werbung für OSM (wobei die meisten Garmin-Besitzer in Deutschland OSM vermutlich bereits kennen).

Was das technische angeht: Falls da von Seiten einer Nationalparkverwaltung ernsthaftes Interesse besteht, wäre ich sogar behilflich (bin kein mkgmap Experte, habe aber schon einige Garmin-Karten selber erstellt und mir das Standard-Style-File nach meinen Wünchen verändert). Ich denke das hier auch noch andere mit mehr Erfahrung im Garmin-Kartenbau sicherlich auch hilfsbereit wären.

Gruß
unixasket

Hallo,

ich finde, daß ist ein sehr guter Vorschlag. Das kann meiner Ansicht nach auf alle Großschutzgebietsverwaltungen ausgeweitet werden, denn ich meine, in der Regel sollten die Wege als Linien eh schon vorhanden sein. Das wäre aich für OSM eine Qualitätssprung.

Sven

Guten Morgen zusammen,

@ SverigeFan: Willkommen im Club. Danke für deinen wirklich konstruktiven und gut verständlichen Beitrag. Besser hätte ich es auch nicht darstellen können. Weiter so! Dein Vorgehen, einen Tag website mit Verweis auf den Wegeplan habe ich bei der Bearbeitung von diesen und gleich gelagerten Fällen übernommen. War ein guter Einfall.

Zu deinen “Spitzfindigkeiten”:

  1. Der Wegeplan ist zwar nicht Teil des Gesetzes, aber in den von dir angesprochenen Paragraphen 6 und 12 der Nationalparkgesetzes ist er Grundlage zur Regelung des Betretungsrechts.
  2. Deine Auslegung entspricht meiner Auffassung. Zur Zeit sind, allerdings nur sehr wenige Wege/Wegabschnitte (z.B. die schon angesprochenen “Insiderwege”) nicht ausreichend gekennzeichnet. Das Problem ist erkannt und wird bearbeitet.

@ viw: Zur Kennzeichnung selbst: Die Wege sind durch Wegweiser (Schilderbäume) gekennzeichnet. Im Verlauf der Wege gibt es in der Regel keine weiteren Kennzeichnung, wie man das in von vielen anderen Wandergebieten gewohnt ist (Ausnahmen ´Hexenstieg´und ´Baudensteig´). Zerstörte/unbrauchbare Wegekennzeichnungen werden repariert/ersetzt.

Gruss, Burkhard

Ich finde es immer intressant das es welche gibt die generell jede Regelung in frage stellen.

@viw:
Es gibt in diesem Gebiet keine Wege die nicht erlaubt sind und Kennzeichen tragen oder durch Schilderbäume dahin verweisen.

Und wie SverigeFan schon erleutert hat.

Es ist dort erstmal nicht erlaubt das Gebiet zu betreten, einzige Ausnahme ist auf gekennzeichneten Wegen (Und komm jetzt nicht mit Leuten wie Nationalparkverwaltung, Förstern …)

Als Erleichterung für die Bürger gibts die Wegeplantafeln usw. - diese haben zwar keine Rechtgültigkeit stellen aber den Willen der “Regelnden Stellen” dar

Wenn du Wege antriffst und du denkst diese sind nicht ausreichent gekennzeichnet - dann soltest du diese nicht nutzen.

Ansonsten dürfte Rechtlich das doch völlig klar sein!

Und das Thema wie die Wege

erlaubte / nicht erlaubte / zugewachsene / nicht mehr vorhande

zu taggen sind ist ja auch ausreichend geklärt

Dein Beitrag hat leider keine Aussagekraft. DIe Frage ist immer noch WIE Wegegekennzeichnet sein müssen/sollen/dürfen. Dazu hat Harzguide bereits geschrieben, das dies nicht mit einer Farbmarkierung sondern ausschließlich Wegweisern erfolgt. Farbmarkierungen könnten verblassen wenn sie nicht ständig erneuert werden. Das kann sein das es gewollt ist, oder aber keiner Zeit hat. Deiner Meinung nach darf dann jeder selbst entscheiden ab wann der Weg als markiert gilt?
Das gleiche passiert übrigens bei fehlenden Wegweisern. Was macht man an einer vermeintlichen Weggabelung? Laut deiner Theorie dürfte man nichtmal mehr zurückgehen, weil keine Markierung vorhanden ist.

Hallo,

ich habe die beiden posts von unixasket und streckenkundler (netter nick) heute morgen leider übersehen. Die Anregung finde ich gut. Der thread aus dem letzten Jahr , der in diesem Zusammenhang angesprochen wurde, hatte diese Überlegung zum Hintergrund. http://gis.19327.n5.nabble.com/Gesperrt … 92543.html

Derzeit bestand die Bereitschaft, die Geodaten der Nationalparkverwaltung osm zur Verfügung zu stellen. Das scheiterte u. a. an der Schwierigkeit, diese Daten in eine kompatibles Format (gpx) umzustricken und an zu geringer Manpower dort. Ich will mal sehen was sich da noch machen lässt.

@viw
Ich versteh nicht so ganz was dir unklar ist. Ich habe das doch wie ich meine verständlich beschrieben. Aber meinetwegen das ganze noch einmal. Die Wege sind mit Wegweisern (Richtungsschildern) gekennzeichnet und zwar so, dass eine Orientierung einwandfrei möglich ist (auch für ungeübte Wanderer/innen). Das im Verlauf der Wege keine zusätzliche Markierung erfolgt (Ausnahmen habe ich genannt), ist gewollt. Es entscheidet nicht jeder selbst, was wie und wo markiert ist, sondern die Mitarbeiter/innen des Nationalparks. Diese Wegweiser/Schilderbäume stehen an Weggabelungen, Wegkreuzungen, Wegspinnen u. ä. und zwar so, dass sie gut sichtbar und interpretierbar sind - es sei denn man latscht stumpf an ihnen vorbei. Und falls deshalb jemand von “rechten” Weg abgekommen sein sollte, muss er/sie natürlich nicht bis ans Ende seiner /ihrerTage dort ausharren. Alles Klar? Was ist eigentlich eine “vermeintliche Weggabelung”? Ist mir noch nicht begegnet - entweder es war eine oder eben nicht.

Gruß, Burkhard

Derzeit bestand die Bereitschaft, die Geodaten der Nationalparkverwaltung osm zur Verfügung zu stellen. Das scheiterte u. a. an der Schwierigkeit, diese Daten in eine kompatibles Format (gpx) umzustricken und an zu geringer Manpower dort. Ich will mal sehen was sich da noch machen lässt.

@viw
Ich versteh nicht so ganz was dir unklar ist. Ich habe das doch, wie ich meine verständlich und hinreichend beschrieben. Aber meinetwegen das ganze noch einmal. Die Wege sind mit Wegweisern (Richtungsschildern) gekennzeichnet und zwar so, dass eine Orientierung einwandfrei möglich ist (auch für ungeübte Wanderinnen). Das im Verlauf der Wege keine zusätzliche Markierung erfolgt (Ausnahmen habe ich genannt), ist gewollt. Es entscheidet nicht jeder selbst, was wie und wo markiert ist, sondern die Mitarbeiter der NP-Verwaltung. Diese Wegweiser/Schilderbäume stehen an Weggabelungen, Wegkreuzungen, Wegspinnen u. ä und zwar so, dass sie gut sichtbar und interpretierbar sind - es sei denn man latscht stumpf an ihnen vorbei. Und falls deshalb jemand von “rechten” Weg abgekommen sein sollte, muss er/sie natürlich nicht bis ans Ende seiner/ihrerTage dort ausharren. Alles Klar?

Was soll eigentlich eine “vermeintliche Weggabelung” sein? Ist mir noch nicht begegnet - entweder es war eine oder eben nicht.

Gruß, Burkhard

Hallo,

Zur Geolokalisation meiner historischen Bilder von der Spreewaldbahn hab ich schon mal eine Linien- und Punkte-Shape der Strecke ins gpx gewandelt. Ich muß mit noch mal anschauen, was ich da genau gemacht habe. Sollte aber kein großes Problem sein.

Sven

Alles schön und gut. Du beschreibst hier den Normal(wunsch)zustand. Was passiert aber in einigen Jahren? Die Wegweiser werden nicht neuer. Vielleicht gibt es auch den einen oder anderen Vandalen, der der Meinung ist anderen seine Kräfte beweisen zu müssen. Dann wären die Wege nicht mehr markiert. Demzufolge dürfte ihn laut der Auslegung keiner mehr betreten.
Eine vermeintliche Weggabelung ist ein Punkt welcher mit auf Gund eines Wildwechsels (oder eines ehemaligen Weges) nicht markiert ist. An dieser Stelle gibt es dann drei oder vier Möglichkeiten welche nicht markiert sind also auch nicht betreten werden dürften (schließt den Rückweg ein!)

Im Übrigen hatte ich auch erwähnt, dass du diesen Sachverhalt erläutert hattest ganz im gegensatz zu dem Post auf welchen in geantwortet habe. Dennoch danke der Erläuterungen, weil dadurch zum Vorschein kam das ich meine Gedanken nicht klar genug formuliert habe.

Auf den ersten Blick sicher eine nette Idee. Aber auf der andere Seite stelle ich mir die Frage: Warum soll der Nutzer diese Karte nutzen und nicht die Karte, die er ohnehin auf dem Gerät hat und an die er quasi gewohnt ist? Also im Prinzip nur Mehraufwand. Hinzu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass in der NP-Verwaltung genug freie Kapazitäten vorhanden sind, um einen Style und ein TYP-File zu erstellen und dieses dann auch zu warten. Eine gpx-Datei kann man einmal hochladen und dann ist gut. Eine Karte enthält aber auch Daten, die einer Veränderung unterliegen und ab und an mal erneuert werden sollte.

Es gibt zwei Probleme. Das erste ist das die Nationalparkverwaltung andere Ziele verfolgt als OSM. Hier stehen klar der Schutz der natur etc. vor den Informationen was man dort alles sehen könnte/konnte aber nicht mehr betreten darf. Damit man dies sinnvoll beeinflussen kann ist der einzige Weg die Erstellung selbst in die Hand zu nehmen. Insofern liegt unixasekt volkommen richtig.
Auch haben die Nutzer in der Regel nicht immer die ganze Welt bei sich auf dem Gerät, sondern bereiten sich auf ihren Ausflug Urlaub gezielt vor. Hier greift die Idee, dass wenn man es dem Nutzer so einfach wie möglich macht eine für seinen Zweck passende Karte mit allen POIs für Wandern in der gegend zu laden, dann wird er sich nicht umständlich durch OSM Daten und andere Sachen kämpfen. Damit wäre dem Interesse der Nationalparkverwaltung geholfen und die Wanderer hätten auch keinen Nachteil.
Wenn noch dazu die Nationalparkverwaltung die Karten aus unseren Daten generiert ohne Access=no löschen zu müssen, dann besteht vielleicht auch die Möglichkeit zur Aktualsierung. Andernfalls wird die Karte auch vielleicht wegen Unaktualität an Zuspruch und damit Wirkung verlieren. Damit hätten wir auch jemand der regelmäßig über unsere Daten schaut und mit lokalem Sachverstand Probleme behebt. Wäre eine win win win Situation.

Ein anderer weg wäre jeden einzelnen Kartenhersteller anzuschreiben und zu bitten xyz nicht dar zustellen. Wie die Akzeptanz dazu aussieht weiß ich aber nicht. Der bequemste Weg wäre zweifelsohne die Löschung aus der Datenbank. Wie aber hier eindrucksvoll demonstriert ist die Akzeptanz gespalten.

Ja, die Wegweiser im NP Harz (aus optischen Gründen aus Holz) verschleißen (insbesondere wohl durch die Sonneneinstrahlung und weniger durch schwankende Temperaturen oder Feuchtigkeit). Ohne Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen geht es nicht. Dies betrifft aber auch Bohlenstege, Brücken, Handläufe an einigen Wegen, Schutzhütte, Infotafeln und -karten. Ein Nationalpark ist kein wartungsfreies Projekt.

Keine Ahnung, wie viele Klimmzüge oder Angriffe einer der Wegweiser verträgt. Ansonsten s.o.

Wildwechsel sind mir diesbezüglich im NP Harz noch nicht als Problem aufgefallen. Ehemalige Wege, ja, diesbezüglich gibt es einzelne Stellen, wo solche Probleme auftreten können. Letztendlich muss eine Nationalparkverwaltung aber abschätzen. Will sie den Wald mit Schildern zupflastern oder wird an einigen Stellen in Kauf genommen, dass vereinzelt Wanderer vom geplanten Weg abweichen. Sind ggf. andere Maßnahmen sinnvoll (bewusster Rückbau ehemaliger Wege oder gezielte Blockierung von deren Eingangsbereichen durch Äste, Pflanzungen oder Balken statt diese einfach im Laufe der Jahre zuwachsen zu lassen, usw.).

Das ist nicht nötig. man kann ja vorhandene etablierte TYP-Files nehmen, zum Beispiel die Freizeitkarte, die ja direkt anbietet eigene Karten in Ihrem Stil zu erstellen. Man muß nur ein paar Regeln für die nicht anzuzeigenden Wege zusätzlich einfügen.

Gruß
unixasket

Ich bin stark verwundert. Von zwar gesperrten, aber in der Realität noch deutlich erkennbaren Wegen im Nationalpark Harz wurde nun das Tagging als highway=path bzw. highway=track entfernt.

Es wurde hier im Thread von mehreren Leuten deutlich betont, dass Wege, die am Boden gut erkennbar sind, auch als highway=path bzw. highway=track gemappt werden. Der rechtlichen Sperrung wird durch die entsprechenden access-Tags Genüge getan.

highway:abandoned=path oder highway:abandoned=track sind dagegen in keinster Weise gängig. Diese zu nutzen, ist doch letztendlich nur ein Trick, den eigenen Wunsch umzusetzen, die Wege von den OSM-Karten verschwinden zu lassen. Dies ließe sich auch als Vandalismus interpretieren. (Eine Ergänzung von abandoned=yes dagegen lässt das Basis-Tagging als Weg unberührt und ist damit kompatibel zum gängigen Wege-Tagging. Das unterstütze ich.)

Ich werde daher die Wege am Brocken, die nach Aussagen hier im Thread noch gut erkennbar sind, wieder zurück zu highway=path bzw. highway=track revertieren. Das sind für mich nur die ehemaligen breiteren Forstwege und Teile des Schneelochwegs. Alter Goetheweg, Knochenbrecherweg, Hannoveraner Stieg, … sollten wohl so “schlecht” sein, dass sie mit Recht nicht mehr als highway=path oder highway=track getagt werden müssen.

Bei den zehn anderen Wegen abseits des Brockens, die auch mal eben umgetaggt wurden, muss ich noch nachdenken.